Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 2 Rechtspraxis

Rz. 14 Aus dem Nachranggrundsatz des § 2 Abs. 1 ergibt sich, dass eine Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers nicht besteht, wenn der Hilfesuchende sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder Leistungen von anderen, insbesondere von Angehörigen oder Trägern anderer Sozialleistungen, erhält. § 2 Abs. 1 stellt allerdi...mehr

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Jung, SGB XII § 82 Begriff ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) eingeführt und trat am 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des Gesetzes) in Kraft. Sie transformierte § 76 BSHG in das SGB XII, wobei Abs. 1 im Wesentlichen dem vormaligen § 76 Abs. 1 BSHG entspricht. In der Neuregelung stellt der Gesetzgeber k...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.1 Begriff der Sozialeinrichtung

Rz. 162 Gegenstand der Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG ist die Sozialeinrichtung. Der Betriebsrat als Repräsentant der Arbeitnehmer soll einen bestimmten abtrennbaren Teil von Mitteln des Arbeitgebers ("zweckgebundenes Sondervermögen") mit einer gewissen Organisation mitverwalten können. Eine Sozialeinrichtung erfordert ein zweckgebundenes Sondervermögen. Die einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Anrechnung des Kindergelds auf Sozialleistungen

Rn. 117 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Allein der Umstand, dass das zu Unrecht gewährte und von der Familienkasse zurückgeforderte Kindergeld auf bezogene Sozialleistungen angerechnet wurde, verpflichtet die Familienkasse nicht zu einem Billigkeitserlass hinsichtlich des Rückforderungsbetrags, BFH v 13.09.2018, III R 19/17, BStBl II 2019, 187; BFH v 13.09.2018, III R 48/17, BStB...mehr

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Ausbildungsförderung (BAföG) / 3.6 Studienstarthilfe

Auszubildenden, die sich erstmalig an Hochschulen sowie Akademien, die Abschlüsse verleihen, die nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind oder an einer nichtstaatlichen Hochschule oder Akademie immatrikulieren und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird auf Antrag eine Studienstarthilfe i. H. v. 1.000 EUR gezahlt. Weitere Voraussetzung dafür ist, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit?

Rn. 146 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der steuerliche Familienleistungsausgleich nach dem JStG 1996 soll deshalb gegen das aus Art 3 Abs 1 GG abgeleitete Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verstoßen, weil für die große Mehrheit der StPfl mit Kindern durch übermäßige Besteuerung soziale Bedürftigkeit herbeigeführt werde und dann Kindergeld als S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Verletzung der Rechtsklarheit durch die Vermengung von Fiskal- und Sozialzwecken?

Rn. 144 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die "Verortung" des Kindergeldes als "typischer Sozialleistung" im Regelungszusammenhang des EStG sei systemfremd (vgl Droege in K/S/M, § 31 EStG Rz A 9 (04/2021)) und beinhalte eine problematische Verbindung von Sozialrecht und Steuerrecht (vgl Loschelder in Schmidt, § 31 EStG Rz 4 (43. Aufl 2024); Hey in Tipke/lang, Steuerrecht, § 8 Rz 95...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Vergleichsrechnung zwischen dem Anspruch auf Kindergeld für den gesamten VZ und der steuerlichen Auswirkung beim Abzug der Freibeträge für Kinder (§ 31 S 4 Hs 1 EStG)

Rn. 240 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die nach § 31 S 4 EStG von Amts wegen durchzuführende Vergleichsrechnung (BFH v 16.03.2004, VIII R 86/98, BStBl II 2005, 332; BFH v 16.03.2004, II R 88/98, BStBl II 2005, 594) wird schlagwortartig als Günstigerprüfung bezeichnet. Diese Bezeichnung ist allerdings unzutreffend. Gegenstand der Prüfung ist nicht, ob der Anspruch auf Kindergeld o...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (3) Sonderfall: Elternpflichtteil und Pflichtteilsverzicht

Rz. 38 Noch nicht abschließend geklärt ist, ob sich aus dieser Rspr. zur analogen Anwendung der Vorversterbensfiktion[50] auf die Enterbung des näher Pflichtteilsberechtigten für eine gängige Testamentsgestaltung unliebsame, bisher nicht bedachte Folgen ergeben. Dies betrifft folgende häufige Gestaltung: Bei der Errichtung eines Berliner Testaments von Ehegatten (§ 2269 BGB)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Das Kindergeld als Steuervergütung und als sozialrechtliche Transferleistung

Rn. 54 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Durch die Regelung des Kindergelds im X. Abschn des EStG hat das Kindergeld zunächst die Funktion einer Vorauszahlung auf die Kinderentlastung im laufenden Kj, Heuermann, FR 2000, 248; Droege in K/S/M, § 31 EStG Rz A 8 (04/2021). Kommt es nicht zum Abzug der Freibeträge für Kinder, kompensiert das Kindergeld endgültig die geminderte steuerlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Einführung des § 31 EStG durch das JStG 1996

Rn. 8 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 31 EStG wurde – ohne das eine Vorgängerregelung bestand – durch das JStG 1996 v 11.10.1995 (BStBl I 1995, 438) eingeführt. Die Vorschrift tritt an die Stelle des bis zum VZ 1995 geltenden Familienlastenausgleichs. Dieser war dadurch gekennzeichnet, dass neben dem der steuerlichen Entlastung dienenden Abzug von Kinderfreibeträgen vom Einkomm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Doppelfunktion des Kindergelds (§ 31 S 2 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Soweit das Kindergeld nicht zur Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des sächlichen Kinderexistenzminimums sowie des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Aus Art 6 Abs 1 GG folgt der staatliche Auftrag zur Förderung der Familie, der im Kindergeld nach dem X. Abschn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kindergeld als Steuervergütung im laufenden Kj (§ 31 S 3 EStG)

Rn. 230 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Im laufenden Kj wird das Kindergeld als Steuervergütung monatlich gezahlt. Das Kindergeld ist somit eine Vorauszahlung auf eine mögliche einkommensteuerliche Kinderentlastung, Wendl in H/H/R, § 31 EStG Rz 31 (05/2023). Wegen der Rechtsnatur als Steuervergütung, BFH v 15.07.2010, III R 32/08, BFH/NV 2010, 2237, sind die AO die FGO anwendbar (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 31 S 1 EStG beinhaltet die Grundaussage des sog Familienleistungsausgleichs. Danach wird im gesamten VZ die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrages iHd Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs 6 EStG oder durch das Kindergeld n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.1 Bedeutung und Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 29a § 62 Abs. 2 EStG stellt für nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer (auch Staatenlose) als "lex specialis" zu Abs. 1 neben dem Erfordernis eines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts im Inland zusätzliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für die nach Abs. 1 grundsätzlich gegebene Anspruchsberechtigung auf (s. auch Rz. 25ff.). Die Einschränkung des Kindergel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.2.1 Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger (Abs. 1a)

Rz. 25 Für EU-Bürger [1] und Staatsangehörige aus einem anderen EWR-Staat [2] sowie die sie begleitenden Familienangehörigen gelten die Erfordernisse des § 62 Abs. 2 EStG nicht. Innerhalb der EU-/EWR-Staaten werden – unabhängig von den jeweiligen nationalen Kindergeldvorschriften – die Vorschriften über die soziale Sicherheit seit dem 1.5.2010 durch die VO 883/2004/EG [3] gerege...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 4.3.3 Ausländer aus Abkommenstaaten

Rz. 30 Für Ausländer aus Abkommenstaaten, die im Inland wohnen, können sich Erleichterungen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels aus den von der Bundesrepublik Deutschland mit mehreren Staaten geschlossenen Abkommen über Soziale Sicherheit ergeben. So sind Arbeitnehmer auch ohne qualifizierten Aufenthaltsstatus i. S. d. § 62 Abs. 2 EStG anspruchsberechtigt. Derzeit besteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 62... / 1.2 Bedeutung

Rz. 2 Die Regelung entspricht § 1 Abs. 1, 3 BKKG a. F.[1] Sie umschreibt den Personenkreis, der dem Grunde nach Anspruch auf das steuerrechtliche Kindergeld haben kann (Anspruchsberechtigung). Im konkreten Fall müssen für den Anspruch darüber hinaus die weiteren Voraussetzungen gem. §§ 63ff. EStG vorliegen, insbesondere ein zu berücksichtigendes Kindschaftsverhältnis i. S. v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 7 Verordnungsermächtigung (Abs. 2)

Rz. 19 Die Verordnungsermächtigung ermächtigt die Bundesregierung zu einer Regelung, nach der die Zahlung von Kindergeld an solche Berechtigte ermöglicht wird, die im Inland erwerbstätig sind oder sonst ihre hauptsächlichen Einkünfte erzielen, deren Kinder aber keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland bzw. in einem EU-/EWR-Staat haben. Die Bezugnahme in § 63 Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 63... / 5 Territorialitätsprinzip (Abs. 1 S. 6)

Rz. 10 § 63 Abs. 1 S. 6 Halbs. 1 EStG begrenzt die Familienförderung durch Kindergeld, anders als bei der Gewährung des Kinderfreibetrags (§ 32 Abs. 6 S. 4 EStG; s. § 32 EStG Rz. 122), grundsätzlich auf den EU-/EWR-Raum. Das Kind muss danach seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder in einem anderen EU-/EWR-Staat haben (zum EWR gehören neben Deutschland: Be...mehr

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Gesellschafter-Geschäftsfüh... / 7 Umsatzsteuer

Geschäftsführungsleistungen, die ein Gesellschafter-Geschäftsführer an die Gesellschaft erbringt, können nach der geänderten Rechtsprechung des BFH[1] umsatzsteuerpflichtig sein. Die Organstellung als GmbH-Geschäftsführer steht dem jedenfalls nicht entgegen. Demnach kann der Geschäftsführer mit dieser Tätigkeit die Voraussetzungen für eine Unternehmereigenschaft i. S. d. § 2...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.10 Die Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen (Abs. 6)

Rz. 43 Ebenso wie bei Tarifverträgen bedeutet der Ablauf der Kündigungsfrist noch nicht, dass die Betriebsvereinbarung ohne jede Wirkung wäre. Vielmehr ordnet § 77 Abs. 6 BetrVG an, dass Betriebsvereinbarungen eine Nachwirkung entfalten. Dies gilt jedoch nur für diejenigen, die im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung abgeschlossen wurden bzw. durch den Spruch der Einigungs...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.6 Versicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 13 für Ausländer (Abs. 11)

Rz. 392 Die zum 1.4.2007 eingeführte Krankenversicherungspflicht nach Abs. 1 Nr. 13 erfasst alle Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach § 30 Abs. 3 SGB I im Inland haben. Hieran knüpft die Regelung des Abs. 11 an und trifft i. S. d. § 37 Abs. 1 SGB I für bestimmte Ausländer besondere Bestimmungen. Dabei handelt es sich der Sache nach um Bestimmungen ü...mehr

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Sommer, SGB V § 8 Befreiung... / 2.3.1 Antragsfrist (Abs. 2)

Rz. 53 Der Befreiungsantrag als materielle Voraussetzung für eine Befreiung ist nunmehr einheitlich für alle Befreiungsrechte mit einer Frist von 3 Monaten nach Beginn der Krankenversicherungspflicht zu stellen. Da der Beginn der Versicherungspflicht mit der Erfüllung des Tatbestandes nach § 5 und damit mit dem Beginn der Mitgliedschaft eintritt, ist der Beginn der Mitglieds...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 398 Allgemein Heinze, Das Verhältnis des öffentlich-rechtlichen Sozialrechts zum privatrechtlichen Arbeitsrecht, SGb 2000, 241. Kaltenborn, Negative Vereinigungsfreiheit als Schutz vor Einbeziehung in die Sozialversicherung?, NZS 2001, 300. Marburger, Änderungen in Versicherungs- und Beitragsrecht durch das GKV-WSG, Die Beiträge 2007, 257, 321. Merten, Die Ausweitung der Ver...mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.12.2 KVdR-Voraussetzungen

Rz. 234 Die KVdR hängt materiell-rechtlich davon ab, dass die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente erfüllt sind, der Rentenantrag gestellt und die Vorversicherungszeit erfüllt ist. Für die KVdR sind jedoch weitere, in Abs. 1 Nr. 11 nicht ausdrücklich genannte Bedingungen zu erfüllen. Erforderlich ist ein inländischer Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Inland (vgl....mehr

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Sommer, SGB V § 5 Versicher... / 2.2.11.2 Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

Rz. 205 Für die ohne Arbeitsentgelt (Ausbildungsvergütung) zur Berufsausbildung Beschäftigten ist mit dem SGB V eine eigenständige Krankenversicherungspflicht angeordnet worden. Diese Personen waren zuvor nach § 165 Abs. 2 i. V. m. § 165a RVO als Lehrlinge auch ohne Arbeitsentgelt wie Beschäftigte versichert. Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 11/2237 S. 159) führt dazu aus, da...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 8 Schadensersatzanspruch nach der InsO

Der Arbeitnehmer kann Schadensersatz wegen der vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 113 Satz 3 InsO verlangen, wenn der Insolvenzverwalter kündigt. Es handelt sich hierbei um eine einfache Insolvenzforderung. Der Schadensersatzanspruch entsteht nur für die Zeitspanne der tatsächlichen Beendigung bis zum Ablauf der Frist, mit der der Insolvenzverwalter hätte...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.4 Leistungen von Leiharbeitnehmern

Rz. 127 Bei Arbeitsüberlassungen, d. h. Leih- oder Zeitarbeitnehmern, handelt es sich um Mitarbeiter, die bei einem Leiharbeitsunternehmen, wie z. B. einer Zeitarbeitsfirma, angestellt und nur für eine begrenzte Zeit aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zwischen dem Institut und dem Leiharbeitsunternehmen im Institut tätig sind. Sie erhalten ihre Vergütung sowie ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.4 Personalbindung

Rz. 14 Neben der Integration von neuem Personal gehört auch die Bindung von bestehendem und möglichem künftigen Personal zu den Schlüsselaufgaben des Personalmanagements (sogenannte "Staff Retention").[1] Personalerhaltung kann insbesondere durch die Etablierung von monetären sowie nichtmonetären Anreizinstrumenten erreicht werden. Ein zielführendes Bindungsmanagement, das d...mehr

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§ 6 Integrierte Berichterst... / 3 Verhältnis zum klassischen Finanzbericht

Rz. 6 Der klassische Finanzbericht enthält sämtliche Informationen, die wesentlich sind, um die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens einschätzen zu können. Bei der integrierten Berichterstattung wird das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit angewendet, das durch die im November 2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)[1] der EU ...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Leiharbeitnehmer

Rz. 23 Bei Leiharbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) [1] handelt es sich um Mitarbeiter, die bei einem Leiharbeitsunternehmen, z. B. einer Zeitarbeitsfirma, angestellt und nur für eine begrenzte Zeit aufgrund eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zwischen dem Institut und dem Leiharbeitsunternehmen im Institut tätig sind. Sie erhalten ihre Vergütung so...mehr

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Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 5.2 Engagement in der Textilproduktion

Bereits in den Anfängen vor 16 Jahren – und bis heute – liegt der Schwerpunkt im Textilbereich darauf, die Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards entlang der Lieferketten kontinuierlich zu verbessern. Dabei wird ein partnerschaftlicher Ansatz verfolgt, der über einen Dialog aller Beteiligten die Arbeitnehmer in den Betrieben stärkt und sie Schritt für Schritt als gleichberech...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / j) Sozialversicherter Verletzter

Rz. 849 Hinweis Siehe auch Rdn 1163, 1260 ff. Rz. 850 § 32 SGB I – Verbot nachteiliger Vereinbarungen Privatrechtliche Vereinbarungen, die zum Nachteil des Sozialleistungsberechtigten von Vorschriften dieses Gesetzbuchs abweichen, sind nichtig. § 46 SGB I – Verzichtmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Einleitung

Rz. 1277 Hinsichtlich des Zeitpunkts des Anspruchsübergangs ist zwischen den unabhängig von einem Sozialversicherungsverhältnis erbrachten Leistungen und den aufgrund eines Sozialversicherungsverhältnisses erbrachten Leistungen zu differenzieren (auch § 1 Rdn 158):[1310] Rz. 1278mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Gesamtgläubigerschaft

Rz. 873 § 117 SGB X – Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger 1Haben im Einzelfall mehrere Leistungsträger Sozialleistungen erbracht und ist in den Fällen des § 116 Absätze 2 und 3 der übergegangene Anspruch auf Ersatz des Schadens begrenzt, sind die Leistungsträger Gesamtgläubiger. 2Untereinander sind sie im Verhältnis der von ihnen erbrachten Sozialleistungen zum Au...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Sozialversicherungsträger – Sozialhilfeträger

Rz. 196 Bei der Schadenabwicklung ist zwingend und strikt auseinander zu halten, ob es sich um Leistungen der Sozialversicherung (SVT) oder solche der Sozialhilfe (SHT) oder Eingliederungshilfeträger handelt. Rz. 197 Sozialversicherer sind die gesetzliche Kranken- (seit 1883), Pflege- (seit 1995), Renten- (seit 1911) und Unfallversicherung (seit 1884). Die 1927 eingeführte Ar...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Unfalltag ab 1.7.1983

Rz. 1289 Da der Forderungsübergang auf Arbeitsverwaltung und SHT in Schadenfälle ab dem 1.7.1983 zu einem Zeitpunkt erfolgt, den in der täglichen Praxis kaum jemand voraussehen kann ("Orakel"), ist die außergerichtliche Regulierung von Unfallschäden für den Schadenersatzleistenden mit einem erheblichem Risiko behaftet, wenn beide Parteien (Verletzter, Ersatzpflichtiger) eine...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Sozialversicherungsträger – Sozialleistungsträger

Rz. 1276 Arbeitsverwaltung, Sozialhilfeträger (und einige wenige andere Sozialleistungsträger) sind zwar keine Sozialversicherungsträger,[1308] haben aber aufgrund ausdrücklicher Nennung in § 116 SGB X gesetzlich übergehende Forderungsrechte. Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze für Sozialleistungen, die nicht an das Bestehen eines Sozialversicherungsverhältnis...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (1) Relative Verteilung nach § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X

Rz. 161 Für den Fall der Mitverantwortung des Geschädigten hat der Gesetzgeber aus Gründen der leichteren Handhabung[134] in § 116 Abs. 3 S. 1 SGB X die sog. relative Theorie übernommen. Die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche werden zwischen unmittelbar Geschädigtem und Sozialleistungsträger verhältnismäßig (im Verhältnis der Leistung des Sozialleistungsträgers im Verh...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 1. § 148 ZPO

Rz. 213 Schwebt vor einem Verwaltungs-/Sozialgerichtsverfahren ein Rechtsstreit zwischen dem Verletzten und einem Drittleistungsträger (z.B. SVT über dessen Eintrittspflicht, den Anspruch auf Gewährung oder die Höhe einer Sozialleistung), ist ein Zivilrechtstreit des Verletzten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Sozialrechtsstreits nach § 148 ZPO auszusetzen.[277] § 148 Z...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Rechtsänderungen

Rz. 1400 Hinweis Siehe auch Rdn 1338 ff. Rz. 1401 Einleitend ist Dr. Gerda Müller (VRiBGH, VI. Zivilsenat)[1470] (ADAC-Juristen-Congress am 25.10.2002 in Dortmund) zu zitieren: Zitat Kürzlich erkundigte sich ein Kollege aus einem Strafsenat bei mir quasi hinter vorgehaltener Hand, ob es den § 823 BGB noch gebe, und ich war froh, dies auf Anhieb bejahen zu können, ohne ihm sagen...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Forderungsübergang

Rz. 1291 Verdienstausfallansprüche (oder andere in regelmäßig wiederkehrender Höhe zu entrichtende Rentenbeträge), die einem Verletzten für die Zukunft zustehen, müssen ihm ohne Berücksichtigung etwaiger Sozialhilfeansprüche zuerkannt werden.[1320] Im Hinblick auf den Subsidiaritätscharakter der Sozialhilfe muss ein Geschädigter seinen Lebensbedarf zunächst aus dem Schadener...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) § 116 Abs. 7 SGB X

Rz. 1271 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtigemehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / I. Einstweilige Verfügung

Rz. 8 Schadenersatzrenten nach §§ 842 ff. BGB können zwar durch einstweilige Verfügung sichergestellt werden.[19] Dies gilt aber nur dann, wenn eine solche Absicherung zur Abwendung existenzgefährdender Nachteile für den Verletzten erforderlich ist.[20] Rz. 9 Die Leistungsverfügung ist zur Abwendung wesentlicher Nachteile i.S.v. § 940 ZPO dann erforderlich, wenn ein Geschädig...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Drittleistungsrecht

Rz. 319 Das Leistungsrecht orientiert sich an den jeweiligen nationalen Vorgaben. Rz. 320 Die VO (EG) 883/2004 gilt seit 1.5.2010 und koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Art. 85 VO (EG) 883/2004 bestimmt: Rz. 321 Art. 85 VO (EG) 883/2004 – Ansprüche der Trägermehr

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§ 5 Verjährung / a) Leistungen

Rz. 210 Die Vorschriften des BGB können, allerdings nur soweit dort keine Regelungen existieren,[157] auch auf sozialrechtliche Leistungsbeziehungen Anwendung finden. Rz. 211 Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind (§ 45 SGB I).mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (1) Sachliche Kongruenz

Rz. 149 Die Differenzierung nach schadenkongruenten Forderungen hat Bedeutung auch für Teilabfindungen sowie für etwaige Forderungsübergänge auf Drittleistungsträger, aber auch – bei unzureichender Deckungssumme oder unzureichendem Vermögen des Schädigers – für quotenbevorrechtigte Forderungen des unmittelbar Verletzten. Rz. 150 Der BGH [114] betont die Wirkungen der Forderung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Wirtschaftliche Veränderungen

Rz. 1374 Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Leistungsstrukturen, in die der Geschädigte im Verhältnis zu Dritten (Besoldungsstrukturen,[1440] Leistungsumfang der Krankenkasse,[1441] Sozialleistungen,[1442] Lohnfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall etc.) eingebunden war oder ist, gehören zum Risikokreis der Abfindungsverhandlungen.[1443] Rz. 1375 Sind dies...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / dd) Quotenvorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X

Rz. 160 § 116 SGB X – Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige …mehr