Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 § 63 erfasst Antragsteller und Bezieher von Sozialleistungen. Einschränkend sind aber nur die Personen betroffen, die wegen Krankheit oder Behinderung leistungsberechtigt sind. Das bedeutet allerdings nicht, dass jegliche Leistung, die an einen regelwidrigen körperlichen oder geistigen Zustand ("Krankheit") anknüpft oder die aufgrund einer beeinträchtigten Teilhabe am ...mehr

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Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 2.2 Voraussetzungen des persönlichen Erscheinens

Rz. 7 Zulässige Einladungen zur persönlichen Vorsprache setzen ein Verlangen des zuständigen Leistungsträgers und die Notwendigkeit der Vornahme von Maßnahmen in Gegenwart des Betroffenen für die Entscheidung über die Leistung voraus. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Mitwirkungspflicht nach § 61 nicht allein die persönliche Vorsprache an sich, sondern den ...mehr

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Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Absicht des SGB III folgend, Transparenz für die Betroffenen im Gesetz zu schaffen, regeln unterschiedliche Vorschriften die Versicherungspflicht sonstiger Versicherungspflichtiger (§ 26), die Beitragsbemessungsgrundlage für diesen Personenkreis (§ 345), die Beitragstragung (§ 347) und schließlich § 349, an wen und nach welchem Verfahren die Beiträge zu zahlen sind...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Versicherungspflicht außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen. Abs. 1 Nr. 1 bezieht Jugendliche in die Versicherungspflicht ein, die in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder der Jugendhilfe mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auf das Berufsleben vorbereitet werden. Abs. 1 Nr. 2 regelt die Versicherungspflicht von Wehr- und Z...mehr

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Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 2.3 Persönliche Vorsprache und Grenzen der Mitwirkung

Rz. 11 Gegenstand persönlichen Erscheinens sind notwendige Maßnahmen für die Entscheidung über die Leistung. Zu Untersuchungsmaßnahmen vgl. § 62. Hauptanwendungsfall ist die im Gesetz ausdrücklich genannte mündliche Erörterung des Antrages. Damit wird nicht ausgeschlossen, dass eine persönliche Vorsprache zur mündlichen Erörterung auch notwendig sein kann, wenn die Leistung ...mehr

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Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.2 Voraussetzungen des Auslagenersatzes

Rz. 5 Ein Auslagenersatz kommt nur in Betracht, wenn eine Mitwirkungshandlung nach § 61 (persönliches Erscheinen) oder § 62 (Erscheinen zu einer Untersuchungsmaßnahme) durchgeführt wurde. Auf die anderen Mitwirkungshandlungen (§ 60, §§ 63, 64) ist die Vorschrift nicht anwendbar. Bei den Mitwirkungspflichten nach § 60 handelt es sich insoweit um Mitwirkungshandlungen, die vom...mehr

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Sauer, SGB III § 351 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Regelnorm für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge ist § 26 Abs. 2 SGB IV. Danach wird eine Erstattung nur verneint, soweit aufgrund dessen auch Leistungen erbracht worden sind. § 351 Abs. 1 hingegen ordnet die Beitragserstattung auch für die Fälle an, in denen Versicherungsleistungen zur Arbeitsförderung erbracht worden sind. Die gezahlten Leistungen in der...mehr

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Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 2.2.1 Übermittlung an gleichgestellte Leistungsträger (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 14 Abs. 2 Nr. 1 betrifft vor allem Fälle, in denen Sozialleistungen auf anderen Gesetzen als dem SGB beruhen. Die zuständigen Stellen werden im Hinblick auf eine zulässige Datenübermittlung den Stellen nach § 35 SGB I gleichgestellt (sog. Quasi-Leistungsträger), soweit sie die Daten zur Erfüllung einer gesetzlich oder tarifvertraglich geregelten Aufgabe benötigen. Rz. 15...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.3 Ablehnungerechte (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 schützt die körperliche Unversehrtheit. Die Regelungen haben aber nur geringe praktische Bedeutung. Leistungsberechtigte können Mitwirkungshandlungen ablehnen, die ihren Körper nicht unangetastet lassen. Darauf wird jedoch nur ausnahmsweise ein Leistungsträger beharren, insbesondere in Bezug auf chirurgische Eingriffe. Die Regelung fokussiert auf die Untersuchu...mehr

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Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.3 Mitwirkung ohne Verlangen

Rz. 10 Abs. 2 ermöglicht einen Aufwendungsersatz auch in Fällen, in denen die Mitwirkungshandlung nicht erst auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers durchgeführt worden ist. Voraussetzung ist zunächst, dass eine persönliche Vorsprache oder eine Untersuchung tatsächlich stattgefunden hat. Entscheidungsbefugt ist allein der zuständige Leistungsträger. Er kann nachträgli...mehr

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Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 2.3 Nachträgliche Leistungserbringung

Rz. 11 Über die nachträgliche Leistungserbringung hat der Leistungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. In der Regel wird er nach Sinn und Zweck der §§ 66, 67 Leistungen auch für die Vergangenheit erbringen; denn durch das Nachholen der Mitwirkung ist das Ziel der Vorschriften, Berechtigte zur Erfüllung ihrer Mitwirkungspflichten zu bewegen, ja gerade erreicht...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung bestimmt Mitwirkungspflichten von Beziehern und Antragstellern auf eine Sozialleistung wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit. Es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang mit der an Krankheit anknüpfenden Vorschrift des § 63. Ziel der Vorschrift ist der Erwerb oder Erhalt der Erwerbs- oder Vermittlungs...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.1 Mitwirkungsgrenzen und Leistungsvoraussetzungen

Rz. 3 § 65 ist unter den Aspekten der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit formuliert worden. Die Vorschrift ergänzt Grenzen der Mitwirkungspflicht, die sich nicht schon aus der dem Verlangen des zuständigen Sozialleistungsträgers zugrunde liegenden Vorschrift ergeben. Das Vorliegen einer der Tatbestände der Vorschrift hindert den Eintritt von Rechtsfolgen nach § 66. Die bea...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.4 Zeugnisverweigerungsrecht nach Abs. 3

Rz. 21 Abs. 3 schützt den Sozialleistungsberechtigten und ihm nahe stehende Personen davor, sich durch Angaben im Verwaltungsverfahren unter Hinweis auf die Mitwirkungspflichten der Gefahr der Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat auszusetzen. Eine solche Regelung ist in allen Prozessordnungen in Bezug auf den Betroffenen selbst oder einen Angehörigen enthalten. ...mehr

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Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 2.1 Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 Die Regelung betrifft versagte oder entzogene Leistungen, die gemäß bestandskräftigem Versagungs- oder Entziehungsbescheid nach § 66 rechtmäßig nicht erbracht worden sind. Die Leistungszahlung kann aufgenommen oder fortgesetzt werden, indem der Versagungsbescheid durch einen Bewilligungsbescheid ersetzt oder der Entziehungsbescheid aufgehoben wird. Für die Zukunft steh...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kinderbezogene Entgeltbesta... / 2.2 Angestellte der Stufe 2 mit Kind

Kinderbezogenen Anteil im Ortszuschlag – die Differenz zwischen der Stufe 2 und der Stufe 3 ff. – erhalten Angestellte der Stufe 2, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 EStG oder der §§ 3 oder 8 BKGG zustehen würde (§ 29 Abschn. B Abs. 3 BAT). Die Stufe richtet si...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Herstellungskosten: Welche ... / 8.4 Erläuterung der Einzelbestandteile der Herstellungskosten

Das Gesetz enthält keine detaillierten Nennungen oder Beispiele, was im Einzelnen zu den genannten Bestandteilen der Herstellungskosten zählt. Im Folgenden werden einige Beispiele dargestellt, die in der Kommentarliteratur und insbesondere in R 6.3 EStR zu finden sind. Da das Einkommensteuerrecht keine eigenständige Definition der Herstellungskosten enthält, sondern aufgrund...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Einweisungsvorschriften stellen eine erste Ausgestaltung sozialer Rechte i. S. d. § 1 dar. Unter Sozialleistung ist zunächst eine individuelle Begünstigung für den Einzelnen zu verstehen, die sich insbesondere als wirtschaftlicher Vorteil darstellen kann. Im Regelfall wird eine Sozialleistung durch einen eingetretenen Bedarf ausgelöst, der Bedarfssituation kann auc...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt grundlegend und unabhängig von einem materiell-rechtlichen oder verfahrensrechtlichen Erfordernis der Antragstellung für eine Sozialleistung, dass spezifische, hauptsächlich vom Bürger unabhängige verwaltungsökonomische Gegebenheiten, insbesondere das gegliederte Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland, dem Zugang zu Sozialleistungen nicht ent...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 13... / 2.1 Aufklärung

Rz. 3 Aufklärung i. S. d. § 13 ist die generelle, abstrakte und von einem individuellen Aufklärungswunsch unabhängige Unterrichtung der Bevölkerung über die sozialen Rechte und Pflichten. Daraus kann ein Bürger allerdings kein subjektives Recht gegenüber dem Leistungsträger ableiten, denn die Berechtigten auf Information sind unbestimmt (vgl. BSG, Urteil v. 16.12.1993, 13 RJ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.1 Antragstellung

Rz. 3 § 16 gilt uneingeschränkt ohne den Vorbehalt abweichender Regelungen in den einzelnen Büchern des Sozialgesetzbuches (vgl. § 37 Satz 2). Damit werden allerdings Ergänzungen und Sonderregelungen nicht ausgeschlossen. § 16 definiert nicht den Begriff des Antrages i. S. d. § 16. Ein Antrag auf Sozialleistungen ist eine öffentlich-rechtliche, empfangsbedürftige Willenserkl...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aufgrund der systematischen Stellung der Vorschrift handelt es sich um eine sog. Einweisungsvorschrift. Die in Abs. 1 aufgezählten Ansprüche betreffen Sozialleistungen. Abs. 2 bestimmt die für die in Abs. 1 genannten Sozialleistungen zuständigen Sozialleistungsträger. Als Einweisungsvorschrift soll § 23 eine Orientierungshilfe hinsichtlich des geltenden Sozialleistungs...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 14 räumt einen individuellen Anspruch auf umfassende Beratung durch den zuständigen Leistungsträger ein. Damit ist gesetzlich normiert, was von jeher als Betreuungspflicht jedenfalls der Sozialleistungsträger auch ohne konkrete Rechtsnorm angenommen worden war. Gegenstand der Beratung sind die Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (Satz 1). Dieser Beratungsa...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die Übersetzung der Ziele, Programmsätze und Leitvorstellungen zum SGB in einen Strauß von Sozialleistungen. Es wird nach Leistungsarten unterschieden, durch die soziale Rechte befriedigt werden. Die noch näher zu definierenden einzelnen subjektiven Rechte können nach § 11 eingeordnet werden. In dieser Hinsicht definiert die Regelung den Begriff ...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.6 Nachgeholte Anträge

Rz. 23 § 16 regelt grundsätzlich, wer Anträge auf Sozialleistungen entgegennimmt, wie die entgegen nehmenden Stellen mit gestellten Anträgen verfahren, wenn sie für die weitere Bearbeitung nicht zuständig sind, sowie die Wirksamkeit der Anträge. Daneben haben die Leistungsträger auf klare, sachdienliche und vollständige Anträge hinzuwirken. Auch Grundsicherungsleistungen nac...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift entspricht unverändert dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 7/868). Wie die §§ 3 bis 10 insgesamt, gehört sie zu den Regelungen des Ersten Abschnitts, die die sozialrechtlichen Grundpositionen des Bürgers und die Leitideen aufzeigen, die den Vorschriften der einzelnen Sozialleistungsbereiche zugrunde liegen. Sie nimmt auf die in § 1 Satz 2 genannte Sicherung eines...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt Auskunftspflichten zum Sozialgesetzbuch und ergänzt damit die Betreuungspflichten nach den §§ 13 und 14 über die Aufklärung über Sozialleistungen und die Beratungspflicht der Leistungsträger. Während sich Aufklärung an die Bevölkerung insgesamt richtet und die Beratung sich mit den individuellen Sach- und Rechtsfragen im Einzelfall auseinandersetz...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 12... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift führt für die Körperschaften, Anstalten und anderen Behörden nach den Vorschriften über die Zuständigkeiten für Sozialleistungen den zusammenfassenden Begriff Leistungsträger ein. Die Leistungsträger sind verantwortlich für das Erbringen der Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach § 11. Sie werden demnach auch als Sozialleistungsträger bezeichnet. Damit w...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.1 Gesetzliche Leistungen Dritter

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht den Vorrang von Leistungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung außerhalb des SGB II. Der Vorrang ist umfassend. Er beschränkt sich nicht auf gleichartige oder ähnliche Leistungen. Rz. 4 Auf Rechtsvorschriften beruhen Leistungen, die in einem Gesetz, einer Verordnung oder in einer autonomen Satzung festgelegt sind. Es kommt nicht darauf an, ob es sich...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 71... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 6 W. Schmidt, Rückforderung überzahlter Sozialleistungen bei Abtretung und Pfändung, RVaktuell 2005, 461. ders., Die Zwangsvollstreckung in Leistungen der Alterssicherung, RVaktuell 2010, 179. Diepenbrock, Das Bestimmtheitsgebot bei der Pfändung künftiger Rentenansprüche, NZS 2004, 585. Rz. 7 Der Sozialleistungsträger kann einen Abtretungsgläubiger nur dann gestützt auf § 5...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.3 Unzuständiger Leistungsträger

Rz. 10 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet die dort genannten Stellen zur Entgegennahme von Anträgen unabhängig von der Form der Antragstellung. Im Zweifel kann der Antrag also auch mündlich oder konkludent gestellt werden, jedenfalls elektronisch, wenn der Antragsteller den Leistungsträger auf diesem Wege erreicht. Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 verbietet anderen Trägern nicht, Anträge entgege...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 12... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Eine öffentlich-rechtliche Stiftung ist kein Leistungsträger i. S. d. SGB. Daher konnte auf diesen Begriff verzichtet werden. Private Krankenversicherungen sind auch dann keine Leistungsträger, wenn sie die private Pflege-Pflichtversicherung durchführen (vgl. die Begrenzung in § 21a auf die Pflegekassen). Auch Arbeitgeber sind keine Leistungsträger i. S. d. § 12, selbs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 5 regelt das Verhältnis der Leistungen nach dem SGB II zu anderen Leistungen i. S. eines Nachrangverhältnisses von staatlichen Fürsorgeleistungen. Einerseits soll die Verwirklichung von Ansprüchen auf andere Leistungen gewährleistet, andererseits sollen Doppelleistungen vermieden werden. Die Vorschrift stellt die erforderlichen Rangfolgen auf. Die Änderungen der Vors...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 2.3 Verjährungshindernisse

Rz. 6 Für die dafür erforderliche Übergangsregelung wird daher, wie für das Verjährungsrecht des BGB im Sozialrecht insgesamt, die nur entsprechende Anwendung des Art. 229 § 6 Abs. 1 und 2 EGBGB angeordnet. Rz. 7 Die Übergangsregelung betrifft im Wesentlichen die Tatbestände der Unterbrechung der Verjährung, die mit der Änderung des Verjährungsrechts zum 1.1.2002 weggefallen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 71... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Verfahrensrechtliche Regelungen können und sind im Regelfall auch auf laufende Verwaltungsverfahren anzuwenden (vgl. BVerfG, Beschluss v. 27.9.1951, 1 BvR 61/51; ebenso BVerfG, Entscheidung v. 31.5.1960, 2 BvL 4/59). Für die Frage, ob die Rückforderung durch Verwaltungsakt geltend gemacht werden kann, ist jedoch fraglich, ob es sich hinsichtlich einer solchen neu einge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.4 Vergleichbare Sozialleistungsansprüche

Rz. 13 Neben der eigentlichen Konkretisierungsvorschrift des § 26 Abs. 1 und dem Verweis auf das Wohngeldrecht bestehen noch weitere Ansprüche auf Sozialleistungen, die ganz oder teilweise die Übernahme von Kosten für die Unterkunft vorsehen; z. B. in § 22 SGB II oder als Leistung nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 35 und 36 oder 71 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII. Hierbei handelt es sich jedoch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.1 Beratungsanspruch

Rz. 3 Der Anspruch auf Beratung nach § 14 stellt ein subjektives öffentliches Recht dar, das von jedem in Bezug auf seine Rechte und Pflichten in Anspruch genommen werden kann, der jetzt oder zukünftig Gestaltungsrechte im Rahmen der Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch ausüben möchte. Der Anspruch richtet sich gegen alle Leistungsträger (vgl. §§ 12, 18 bis 29). Di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.3 Beratungsinhalte

Rz. 12 Inhalt der Beratung können zunächst unabhängig von der Form z. B. sein Hinweise auf Rechtsquellen, Hinweise auf Informationsquellen, mögliche elektronische Kommunikation, Darlegung und Erläuterung des rechtlich relevanten Sachverhaltes, Hinweise auf rechtlich irrelevante Sachverhaltsbestandteile, Abgleich der Leistungsvoraussetzungen mit dem dargelegten Sachverhalt, Aufzei...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 7 Zusammenfassung wichtiger (Änderungs-)Gesetze zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (29.12.2003-31.12.2022)

Rz. 220 Der Gesetzgeber hat sich beim Gesetz zur Einführung des SGB II (Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) davon leiten lassen, dass – wie auch das SGB III – der gesetzliche Handlungsrahmen allein den Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit nicht bewirken kann. Wir...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 23... / 2.6 Sonstige Leistungen

Rz. 8 Als weitere Leistungen kennt die gesetzliche Rentenversicherung die Witwen- und Witwerrentenabfindungen. Diese umfassen im Grundsatz bei der ersten Wiederheirat den 24fachen Monatsbetrag der Rente (§ 107 SGB VI). In Ausnahmefällen kommen in der gesetzlichen Rentenversicherung auch Beitragserstattungen in Betracht. Die einzelnen Ausnahmetatbestände sind in § 210 SGB VI ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 15... / 2.2 Gegenstand der Auskunftserteilung

Rz. 7 Die Auskunftsstellen haben ohne Einschränkung den für die nachgefragte Sozialleistung zuständigen Leistungsträger zu benennen. Das ist nicht nur der Name des Leistungsträgers, sondern die sachlich und örtlich zuständige Dienststelle, im Zweifel die dem Auskunftsort nächstgelegene Dienststelle. In der Literatur wird die Auskunft nach § 15 auch als Verweisungsauskunft ch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.6 Abgrenzungen durch die Rechtsprechung

Rz. 29 Eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung kann als konstitutive Anspruchsvoraussetzung nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 48/84). Die Arbeitslosmeldung kann als Tatsachenerklärung nicht wie im Leistungsantrag gemäß § 16 schriftlich abgegeben werden (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 48/84. Rz. 30 D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 68... / 2.1 Regelungszweck

Rz. 3 Bei der Kodifikation des SGB war es nicht gelungen, alle dem Sozialgesetzbuch zugehörigen Gesetze zugleich auch als besondere Bücher des SGB zu überarbeiten und als solche zu kodifizieren; insbesondere diese an die Vorschriften des SGB I und später des SGB X anzupassen. Auch in späteren gesetzlichen Regelungen besonderer Bücher des SGB war es aus unterschiedlichen Grün...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.1 Minderung des Auszahlungsanspruchs

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt weiterhin ausdrücklich den Beginn der Rechtsfolgen wegen einer Pflichtverletzung nach § 31, die in § 31a geregelt ist. Die Vorschrift bestimmt in Abs. 2 dagegen allein die gestaffelte Dauer der Leistungsminderung in Monaten. Die Vorschrift gilt nicht für Meldeversäumnisse nach § 32, dort wird die Dauer der Leistungsminderung in Abs. 2 Satz 2 eigen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.4 Amtshaftung, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rz. 20 Grundsätzlich kann bei Beratungsfehlern ein Schadensersatzanspruch aufgrund Amtshaftung, bestehen (Art. 34 GG, § 839 BGB). Dieser ist auf Schadensersatz in Geld ohne Neugestaltung des Sozialrechtsverhältnisses gerichtet. Eine Neugestaltung kann ja gerade deswegen nicht verlangt werden. Aufgrund der Rechtsprechung des BSG gelten im Grundsatz folgende Voraussetzungen fü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.2 Verhältnis zu den Leistungen nach dem SGB XII

Rz. 9 Abs. 2 Satz 1 schließt Doppelversorgungen nach dem SGB II und dem SGB XII bei den Leistungen zum Lebensunterhalt aus. Es genügt, wenn Anspruch nach dem SGB II besteht. Damit ist sichergestellt, dass es auf die Auszahlung des Anspruchs nicht ankommt. Die Leistung muss auch nicht beantragt sein, es kommt allein auf das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 7 an, um einen ...mehr

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Sauer, SGB II Einführung / 2 Das Bürgergeld-Gesetz zur Einführung des Bürgergeldes zum 1.1.2023

Rz. 3 Der Gesetzentwurf zum Bürgergeld-Gesetz führt aus, dass im Sommer 2022 (Veröffentlichung des Referentenentwurfs und sodann des Regierungsentwurfs zum 12. SGB II u. a.-ÄndG) rd. 5,2 Mio. Menschen in Deutschland Leistungen nach dem SGB II erhielten. 405 Jobcenter beraten und fördern erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ganz unterschiedlichen Lebe...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.5 Klare, sachdienliche und vollständige Anträge

Rz. 20 Abs. 3 ergänzt die Regelungen über die Betreuungspflichten der Leistungsträger nach den §§ 13 bis 15. Durch eine Antragstellung nimmt der Bürger sein Recht wahr, eine Sozialleistung in Anspruch zu nehmen. In aller Regel setzt er dadurch ein Verwaltungsverfahren in Gang, an dessen Ende die Bewilligung oder Ablehnung der begehrten Sozialleistung steht, je nachdem, ob di...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 7 ... / 2.1.1 Berechtigter

Rz. 6a Der Inhaber einer Wohnung ist als Berechtigter i. S. d. § 7 anzusehen. Nach dessen individuellen Verhältnissen richtet sich daher auch die Angemessenheit der Wohnung und die Zumutbarkeit der Aufwendungen. Es werden explizit nicht Vermieter, Bauherren oder vergleichbare Personen benannt, die ja als Förderer von Wohnraum in Frage kämen, sondern mit dem Inhaber einer Woh...mehr