Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.1.1.1 Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger

Rz. 6 Die Verpflichtungen anderer Sozialleistungsträger werden in Abs. 1 Satz 1 beispielhaft genannt. Gemeint sind Ansprüche auf andere Sozialleistungen mit Ausnahme der in Abs. 2 aufgeführten Leistungen nach SGB II und SGB XII, die gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe nachrangig sind. Die jeweilige Sozialleistung muss dem gleichen Zweck dienen wie die zu gewährende Leistun...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 2.2 Beratungsgegenstände

Rz. 4 Abs. 2 Satz 1 konkretisiert in einem nicht abschließenden Aufgabenkatalog den Beratungsauftrag des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. Hierzu gehört zum einen eine Beratung über die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich des Zugangs zum Leistungssystem sowie mögliche Auswirkungen einer Hilfe, die sich in psychosozialer Hinsicht auf die betroffenen Pers...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 2.2.2.1 Sprachlich-grammatikalische Wortlautinterpretation

Rz. 8 Bei der sprachlich-grammatikalischen Wortlautinterpretation fällt zunächst auf, dass der Gesetzgeber den klaren und eindeutigen Begriff "Anspruch" nicht gewählt hat, was zunächst gegen die Existenz eines subjektiv-öffentlichen Rechts auf bestimmte Leistungen der Jugendarbeit spricht (vgl. Krug/Grüner/Dalichau, § 11 Anm. II. 1.). Stattdessen bestimmt er, dass die "erfor...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das JWG enthielt keine dem § 10 ganz oder teilweise entsprechende Vorschrift. Die Leistungen der Jugendhilfe wurden seit jeher in Rechtsprechung und Literatur als Fürsorgeleistungen angesehen. Daraus folgte die Nachrangigkeit gegenüber anderen Sozialleistungen. Im Verhältnis zur Sozialhilfe sah man die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe als speziellere und deshalb ...mehr

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FoVo 10/2021, Auf den Spiel... / 2 II. Die Entscheidung

Schuldner muss aktiv werden Die sofortige Beschwerde ist zulässig und in der Sache auch erfolgreich. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückweisung des Antrags des Schuldners. Gemäß § 850k Abs. 4 ZPO kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag einen abweichenden pfändungsfreien Betrag festsetzen. Mit dieser Vorschrift soll sichergestellt werden, dass...mehr

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FF 10/2021, Der Unterhaltsprozess

Eschenbruch/Schürmann/Menne (Hrsg.)7. Aufl. 2020, 1892 Seiten, Luchterhand Verlag/Wolters Kluwer, 139,00 EURISBN 978-3-472-09524-8 Das Praxishandbuch des materiellen Unterhaltsrechts und des Verfahrens in Unterhaltssachen ist 2021 in 7. komplett überarbeiteter und erweiterter Auflage erschienen. 7 Jahre nach der letzten Auflage ist das hervorragend eingeführte Handbuch auf de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Anwendungsbereich des § 371 AO

Rz. 58 [Autor/Stand] In zeitlicher Hinsicht gilt die Neufassung des § 371 AO durch das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung [2] vom 22.12.2014 für alle Selbstanzeigen, die ab dem 1.1.2015 bei der Finanzverwaltung eingehen[3]. Eine Ausnahme gilt für den Sperrgrund § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 i.V.m. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 AO (Nu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Kinderfreibetrag/Betreuungsfreibetrag

Rn. 41 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Für VZ bis 1974 sah das EStG den Abzug von – der Höhe nach gestaffelten – Kinderfreibeträgen von der Steuerbemessungsgrundlage vor. Familien mit drei und mehr Kindern erhielten daneben als Sozialleistung Kindergeld ab dem zweiten Kind. Familien mit zwei Kindern wurde für das zweite Kind Kindergeld nur gewährt, wenn das Jahreseinkommen einen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 79... / 3.1.4.2 Partielle Geschäftsfähigkeit nach öffentlichem Recht

Rz. 25 Beschränkt geschäftsfähige Personen werden zudem auch durch öffentlich-rechtliche Vorschriften als verfahrenshandlungsfähig anerkannt. Dies gilt bspw. für das sog. Staatsangehörigkeitsverfahren nach § 37 Abs. 1 S. 1 StAG oder bestimmte Anträge auf Sozialleistungen nach § 36 Abs. 1 S. 1 SGB I. Für das Steuerverfahrensrecht haben diese Vorschriften regelmäßig nur gering...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2021 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 597 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig. Wichtig Kein Abzug von Unterhalt als allgemeine außergewöhnliche Belastung Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) ist nicht möglich (kein Wahlrecht), auch nicht, soweit sich die Kosten über...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 461 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 31–35] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 462 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 3. Erbenhaftung wegen rechtswidrig erbrachter Sozialleistungen

Rz. 644 Bei zu Unrecht erbrachter Leistung ist die Inanspruchnahme von Erben nur möglich, wenn die Voraussetzungen der §§ 45, 50 SGB X vorliegen. Andere Anspruchsgrundlagen gibt es nicht und eine analoge Anwendung von z.B. § 102 SGB XII scheidet aus. Bei unrechtmäßig erbrachten nachrangigen Sozialleistungen – z.B. weil mehr Schonvermögen vorhanden war als zulässig – kann die ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / d) Wirtschaftlich unabhängig wegen Bedarfsdeckung durch nicht nachrangig ausgestaltete Sozialleistungen

Rz. 120 Die Gleichung "behindert = Notwendigkeit eines Behindertentestaments" geht auch in vielen anderen Konstellationen nicht ohne weiteres auf, weil aus anderen Sozialleistungssystemen ohne Regress vorrangig Leistungen erbracht werden (vgl. dazu Fallbeispiel 5 und Erläuterungen, siehe § 1 Rdn 120 ff.). In einem solchen Fall aus dem sozialen Entschädigungsrecht ist absehbar...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / II. Fälle nachrangiger Sozialleistungen mit Verweisen auf SGB II/SGB XII

Rz. 197 Neben den (wenigen) Fallgestaltungen von Testamenten, die auf den Erhalt von SGB II-Mitteln abzielten, hat sich die Rechtsprechung in der jüngeren Vergangenheit beschäftigt mit:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) Die Rechtmäßigkeit der erbrachten Sozialleistung

Rz. 445 Das Tatbestandsmerkmal "Empfänger von Leistungen" setzt nach einer Auffassung in der Literatur voraus, dass die Gewährung von Leistungen rechtmäßig erfolgt sein muss.[746] Das ist aber streitig. Das BVerwG[747] hat ein "sowohl als auch" vertreten. Das BSG[748] hat sich dem angeschlossen und ausgeführt: Zitat "… es sind aber differenzierte Betrachtungen möglich, abhängi...mehr

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zfs 09/2021, Forderungsüber... / 2 Aus den Gründen:

I. Nach Ansicht des Berufungsgerichts ergibt sich aus dem Senatsurteil vom 24.4.2012 – VI ZR 329/10 (VersR 2012, 924), dass ein Anspruchsübergang auf einen Sozialversicherungsträger das Bestehen eines Versicherungsverhältnisses zur Voraussetzung hat. Diese Voraussetzung entfalle nicht dadurch, dass Leistungen für den Geschädigten ernsthaft in Betracht zu ziehen oder tatsächl...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 2. SGB Allgemeiner Teil (SGB I)

Rz. 98 Das materielle Sozialrecht besteht aus einer Vielzahl nach und nach gewachsener besonderer Bausteine und Ansprüche, die als Antworten auf soziale Problemlagen entstanden sind.[48] Den besonderen Büchern des SGB ist ein Allgemeiner Teil – das Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) – vorangestellt. Das SGB I stellt den Überblick über das Leistungsspektrum der besonderen So...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / IV. Zusammenfassung

Rz. 226 In den vorstehenden Kapiteln – der Reise über die "Landkarte" der sozialen Sicherheit – hat sich gezeigt, dass die allermeisten Sozialleistungsansprüche für Zuflüsse aus Schenkung und Erbfall "unempfindlich" sind. Auch die Bedürftigkeit des Schenkers – also der Abfluss eigener Mittel – ist zumeist kein Thema. Dort droht kein Leistungsausschluss und auch kein "Sozialh...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Beispiel: "Hartz-IV"-Bezieher (Grundsicherung/Sozialgeld SGB II)

Rz. 188 Wäre der tragende Punkt für ein Behindertentestament wirklich die bisher erbrachte Lebensarbeitsleistung der Eltern von Menschen mit Behinderung und die Vorsorge dieser Eltern für den Fall einer Reduzierung der staatlichen Leistungen, so müsste man eine Vergleichbarkeit der Fälle ohne jedes "Wenn und Aber" ablehnen.[222] Letztlich geht es beim sog. Bedürftigentestame...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Das Recht der sozialen Vorsorge

Rz. 103 Im Recht der sozialen Vorsorge geht es um ein vorbestehendes und auf Vorsorge durch Beiträge angelegtes Sozialrechts- bzw. Sozialleistungsverhältnis. Viele der dortigen Geldleistungen haben Lohnersatzfunktion (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB I). Dazu gehören:mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / A. Einleitung

Rz. 1 Bei jeder Gestaltung einer Zuwendung – gleich, ob lebzeitig oder auf den Tod – ist es unerlässlich zu wissen, ob und wenn ja, welche Leistungen der sozialen Sicherung der Begünstigte bezieht oder wahrscheinlich beziehen wird. Das gilt umgekehrt auch für einen Zuwendenden mit potenziellem Bezug von nachrangigen Sozialleistungen in der Zukunft. Nur so kann man die Auswir...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Zielgruppe

Rz. 2 Behindertentestamente sind keine Testamente von Menschen mit Behinderung. Man kann sie auch nicht pauschal als Testamente für Menschen mit Behinderung bezeichnen. Schon gar nicht sind sie – wie häufig suggeriert – Testamente für "Kinder"[2] mit Behinderung. Behindertentestamente sind nicht abhängig vom Alter eines Menschen und letztlich auch nicht von der rechtlichen S...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / aa) Leistungsrecht

Rz. 118 Kernstück der sozialen Entschädigung ist aktuell noch die Kriegsopferversorgung. Darunter versteht man die Gesamtheit aller staatlichen Leistungen, die nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz – BVG) geleistet werden. Im BVG sind aber nicht nur die Rechtsfolgen für anerkannte Kriegsopfer geregelt, sondern z.B. auch fürmehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / VI. Fallbeispiel 72: Der Rentenbezug aus einer Werkstatttätigkeit

Rz. 24 Fallbeispiel 72: Der Rentenbezug aus einer Werkstatttätigkeit Der behinderte S arbeitete seit mehr als 20 Jahren in einer Behindertenwerkstatt. Er lebt in einer eigenen Wohnung und erhält neben existenzsichernden Leistungen des SGB XII Leistungen der Eingliederungshilfe zusätzlich in der Form der Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX. Seine Eltern möchten...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 1. Die Entwicklung des Behindertentestaments

Rz. 8 Die ersten Entscheidungen zum Behindertentestament basieren auf letztwilligen Verfügungen zugunsten von "Kindern" mit Behinderung im Sinne von in der Regel volljährigen Abkömmlingen, nicht zugunsten von sonstigen Verwandten oder Nichtverwandten mit Behinderung. Das Behindertentestament zugunsten von "Kindern" mit Behinderung in der Ursprungsversion der Erbschaftslösung ...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (5) Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (SGB IX)

Rz. 187 Zum Recht der sozialen Hilfen in der Form der sozialen Förderung gehört seit 1.1.2020 auch das Eingliederungshilferecht (§§ 10, 28a SGB I). Es war bisher Hilfe für behinderte Menschen in speziellen Lebenslagen nach §§ 53 ff. SGB XII. Diese Hilfe unterlag einem gemäßigten Nachrangprinzip. Sie wurde durch das Bundesteilhabegesetz aus dem SGB XII aus- und in das SGB IX ...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / a) Der Wegfall der Bedürftigkeitsursache oder warum werden eigentlich nachrangige Leistungen bezogen?

Rz. 200 Manchmal wird in der Literatur angenommen, dass die Beschränkungen des Bedürftigentestaments wegfallen könnten, wenn die unzureichende Erwerbsfähigkeit bzw. Erwerbsmöglichkeit des Betroffenen entfalle. Man könne z.B. bei Herstellung der Erwerbsfähigkeit des Betroffenen durch einen Amtsarzt den Eintritt der auflösenden Bedingung feststellen lassen. Gleichzeitig wird d...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / B. Gibt es einen einheitlichen Nachranggrundsatz?

Rz. 3 Der BGH hat in seinen Entscheidungen zur negativen Erbfreiheit und zum Behindertentestament formuliert, dass der Nachranggrundsatz durchlöchert oder durchbrochen sei.[5] Deswegen sei ihm als Grundsatz die Prägekraft weithin genommen.[6] Tatsächlich gibt es aber weder im SGB I noch in Gesetzen mit primär fürsorgerischer Zwecksetzung, für die regelmäßig kennzeichnend ist,...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 3. Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung für bedürftige behinderte oder pflegebedürftige Menschen (SGB XII und SGB IX)

Rz. 47 Fallbeispiel 11: Der behinderte Sohn M und F haben einen behinderten Sohn S. Als M stirbt, stel...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 1. Landesrecht

Rz. 215 Neben dem sozialrechtlichen Bundesrecht gibt es auch sozialrechtliches Landesrecht. Dazu gehören das Blindengeld und in einzelnen Bundesländern auch das Gehörlosengeld.[115] Nach den Landesblindengeldgesetzen der Länder wird das Blindengeld unabhängig von Einkommen und Vermögen des Blinden gewährt. Zuflüsse aus Erbfall und Schenkung sind daher leistungsneutral. Subsid...mehr

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Vorwort zur 2. Auflage

Die Welt ist im Wandel … Auch das klassische Sozialhilferecht und die Regeln zum Einsatz von Einkommen und Vermögen. So ist der Elternunterhaltsanspruch aus Einkommen unter 100.000 EUR Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV seit 1.1.2020 unter großem Öffentlichkeitsecho kein Einkommen im Sinne des Sozialhilferechtes mehr und geht auch nicht mehr auf den Sozialhilfeträger üb...mehr

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§ 10 Leistungs- und Regress... / B. Gerichtskosten

Rz. 3 Die Gerichtskosten und Auslagen in Betreuungsverfahren werden nach dem GNotKG und seinen Anlagen 1 (Kostenverzeichnis – KV GNotKG) und 2 festgestellt. Zu den Auslagen des Gerichts (§ 14 GNotKG) gehören insbesondere die Honorare des Sachverständigen[2] und des Verfahrenspflegers, aber auch Zeugenentschädigungen und Reisekosten, z.B. des Richters anlässlich der persönlich...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 2. Alternativen: Braucht man eigentlich immer ein Behindertentestament?

Rz. 113 Zu den vorrangigen Überlegungen für eine gelungene Nachfolgegestaltung gehört die Frage: "Braucht man eigentlich immer ein Behindertentestament? Oder gibt es auch gelungene Alternativen?" Nicht für jeden Menschen mit Behinderung bedarf es eines Behindertentestamentes. Dafür kann es mehrere Gründe geben, z.B.:mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / B. Nachranggrundsatz und Beitragsleistungen

Rz. 4 Eingliederungshilfe ist ein steuerfinanzierter Leistungstopf. Ihre Strukturprinzipien ergeben sich aus dem Mit der Neuregelung der Eingliederungshilfe geht gegenüber dem SGB XII insoweit kein grundsätzlicher Paradigmenwechsel [9] einher: Zitat "Die Leistungen der Eingliederungshilfe sehen neben der N...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Überleitung wegen erhaltener Leistungen

Rz. 443 § 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII setzt voraus, dass die Person, die einen Anspruch gegen einen Dritten hat, gegenüber dem Sozialhilfeträger leistungsberechtigt sein muss. Es wird also nicht vorausgesetzt, dass tatsächlich schon Sozialleistungen erbracht worden sein müssen. Die Leistung muss aber vom Sozialleistungsträger dem Grunde nach durch einen den Leistungsanspruch konk...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / B. Ansprüche im Zusammenhang mit bereits "herausgabesicheren" Immobilienzuwendungen

Rz. 187 Schenkungsrückforderungsansprüche an einer Zuwendung kommen nicht mehr in Betracht, wenn seit dem Vollzug der Schenkung zehn Jahre vergangen sind. Dann sind Zuwendungen als solche herausgabe- und damit "sozialhilfesicher". Umso interessanter sind dann im Zusammenhang mit der Zuwendung vorbehaltene oder eingeräumte Ansprüche, Gegenleistungsansprüche oder Ersatzansprüc...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / II. Die Berücksichtigung fremder Mittel in nachrangigen Sozialleistungsgesetzen

Rz. 69 Ausdruck des Nachrangprinzips kann auch sein, dass ein Leistungsanspruch nicht nur durch Mittel gehindert oder ganz oder teilweise vernichtet werden kann, die dem Bedürftigen persönlich zufließen oder die er selbst hat, sondern dies kann auch durch Mittel geschehen, über die ein Dritter – zumeist der nicht getrenntlebende Ehegatte oder Lebenspartner – verfügt oder die...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Nachranggrundsatz ist der Gegenpart zum Solidaritätsprinzip. Er steht für die Verantwortlichkeit des Einzelnen und z.T. seiner sog. Bedarfs- oder Einsatzgemeinschaft. Er steht dafür, dass eigenes Einkommen und Vermögen dieses Sozialverbandes vorrangig zur Bedarfsdeckung einzusetzen bzw. mindestens ein Kostenbeitrag aus eigenen Mitteln zu leisten ist. Ausdruck des N...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 1. Vergleich § 93 SGB XII mit § 33 SGB II

Rz. 182 Unter anderem kann das Jobcenter den Anspruch, den der Hilfesuchende gegen einen Dritten hat, an sich ziehen. Das geschieht nicht durch Überleitung (Magistralzession) wie im SGB XII , sondern einheitlich durch Legalzession. SGB II und SGB XII befinden sich – was den Gleichlauf der Normen angeht – daher nicht in Gleichklang. Eine Unterscheidung danach, welche Art von A...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / ee) Schenkungsrückforderungsanspruch

Rz. 423 Dass ein Schenkungsrückforderungsanspruch nach § 528 BGB überleitungsfähig ist, ist völlig unbestritten. Er ist häufig assoziiert mit der Aufgabe von Rechtspositionen bzw. dem Erlass von Forderungen. Der Anspruch entsteht nicht erst durch die Überleitungsanzeige des Trägers der Sozialhilfe, sondern mit dem Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers, so dass das versche...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (2) Identifizierung von Risikofällen

Rz. 150 Die Ermittlung sämtlicher Abkömmlinge und ihrer gegenwärtigen Beteiligung am Nachlass dient auch dazu, die Risikofälle zu identifizieren. Dazu gehört nicht nur die Lebens- und Gesundheitssituation der Abkömmlinge. Hierzu gehört auch die Feststellung ihrer wirtschaftlichen Situation. Bezieht das Kind Sozialleistungen, sind diese genau herauszuarbeiten, weil geprüft we...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / g) Rechtmäßigkeit der erbrachten Leistung

Rz. 609 Voraussetzung für den Kostenersatz durch den Erben ist, dass die Sozialleistungen dem Hilfeempfänger rechtmäßig bewilligt wurden.[995] Die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung ist ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal für die Kostenersatzpflicht des Erben.[996] Dabei kommt es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit nur darauf an, ob die dem Erblasser gewährten Leistung...mehr

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§ 7 Leistungsrecht und Regr... / A. Anspruch auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

Rz. 1 Junge Menschen und Personensorgeberechtigte haben gem. § 8 SGB I ein soziales Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Sie sollen die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen. Rz. 2 § 27 SGB I ist die Einweisungsvorschrift der Kinder- und Jugendhilfe und zählt die Leistungen auf, mit dene...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / 4. Exkurs: Behinderte Kinder und die abgeleiteten Ansprüche vom beamteten Elternteil

Rz. 83 Behinderte "Beamten-Kinder" können lebenslange, abgeleitete Ansprüche nach ihren Eltern erhalten, die sich vom sonstigen Recht der sozialen Sicherung deutlich unterscheiden. Im Zentrum der Tatbestandsvoraussetzungen steht die Unfähigkeit, sich aus eigenen Mitteln unterhalten zu können. Diese Unfähigkeit kann zu beamtenrechtlichen Leistungen führen, mit denen ein behin...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 1. Der Wegfall der Bedürftigkeit und die lebzeitige Gestaltung

Rz. 199 Die Ur-Version des Behindertentestaments geht von der Prämisse aus, dass eine wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse im Hinblick auf den Bezug von nachrangigen Sozialleistungen nicht eintritt. Die Fälle der Leistungsbezieher aus SGB II, BKKG und SGB VIII haben ihre Gemeinsamkeit darin, dass der sozialrechtliche Leistungsbezug in der Regel auf eine abs...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Verfassungsgemäß?

Rz. 584 Verfassungsrechtlich ist die Einführung einer solchen Kostenersatznorm dem Grunde nach nicht zu beanstanden, da die Erbrechtsgarantie nicht das (unbedingte) Recht gewährleistet, den Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen.[963] Allerdings ist fraglich, ob sich angesichts der Abschaffung der Erbenhaftung in § 35 SGB II, der Ausnahmen zur ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / g) Exkurs: Informationspflichten

Rz. 541 Der Zufluss von Mitteln aus Erbfall und Schenkung bewirkt im sozialhilferechtlichen Leistungsverhältnis eine wesentliche Änderung der Verhältnisse. Es besteht eine Verpflichtung zur Information des Leistungsträgers. Die Rechtsprechung zum hierher übertragbaren SGB II formuliert eindeutig, dass es für "jeden vernünftig denkenden SGB II-Leistungsbezieher auf der Hand li...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / c) Wirtschaftlich unabhängig aus eigener Kraft

Rz. 119 Hinter der Fallgruppe der wirtschaftlich unabhängigen Menschen mit Behinderung verbergen sich diverse Fallgruppen. Die Gleichung "behindert = Notwendigkeit eines Behindertentestaments" geht nicht auf. Selbst bei einem Grad der Behinderung von 100 ist nicht jeder Mensch mit Behinderung ein Fall für ein Behindertentestament. Er kann selbst über ausreichende eigene oder ...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Umwandeln in Schonvermögen

Rz. 210 Grundsätzlich kann man auch den Versuch machen, aus vorhandenen, nicht geschonten Mitteln geschontes Vermögen zu machen. Fraglich dazu ist, ob es vor dem einsetzenden Leistungsbezug eine Obliegenheit gibt, Geld nur so auszugeben, dass es möglichst lange reicht, den notwendigen Leistungsbezug möglichst weit hinausschiebt und verlangt, dass von vorhandenem – an sich ve...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / V. Fallbeispiel: Von allem etwas – aus SGB II und SGB XII? Was ist aus der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung geworden?

Rz. 250 Fallbeispiel 70: Von allem etwas A bezieht Alg II. Seine Ehefrau E ist dauerhaft erwerbsgemindert und im Pflegegrad 2 eingruppiert. Sie bezieht Grundsicherung nach SGB XII. A erreicht in acht Monaten das reguläre Rentenalter. Seine Rente wird auch dann nicht ausreichen, um seinen Elementarbedarf zu decken. Die Eheleute haben ein kleines Hausgrundstück von 90 qm, das ...mehr