Rz. 12

Abs. 3 Satz 2 enthält eine wesentliche Erleichterung dahingehend, dass der nachgezahlte Betrag bei einer pauschalen Nachzahlung für einen Bewilligungszeitraum von über einem Monat gleichmäßig auf die Zahl der Monate aufzuteilen ist. In der gerichtlichen Praxis kann dies z. B. bei einer vergleichsweisen Erledigung über den Nachzahlungsbetrag in Betracht kommen.

 

Rz. 13

Nach Ansicht des Gesetzgebers ist dies gerechtfertigt, weil eine genaue Rückrechnung in diesen Fällen nicht möglich sein dürfte (BT-Drucks. 19/19850, 41). Diese pauschale Umlegung befreit das Vollstreckungsgericht allerdings nicht davon, aufgrund der von dem Schuldner vorzulegenden Unterlagen für den jeweiligen Monat im Nachzahlungszeitraum den pfändungsfreien Betrag zu ermitteln. Dabei wird insbesondere in den Blick zu nehmen sein, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Schuldner bereits über unpfändbare Beträge verfügt hat.

 

Rz. 14

 
Praxis-Beispiel

Der verheiratete Schuldner S bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von 1.500 EUR. Er erhält im Januar 2022 für September bis Dezember 2021 eine pauschale (Netto-)Nachzahlung durch seinen Arbeitgeber von insgesamt 1.000 EUR dem gepfändeten P-Konto gutgeschrieben.

Lösung

Der Nachzahlungsbetrag von 1.000 EUR ist gleichmäßig auf die Monate September bis Dezember 2021 aufzuteilen. Insofern entspricht dies einem monatlichen Betrag von monatlich 250 EUR. Der P-Konto-Freibetrag beträgt bis zum 30.11.21 monatlich 1.724,08 EUR (§ 850k Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a ZPO a. F.). Seit dem 1.12.21 beträgt er monatlich 1.731,44 EUR (§ 899 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 850c Abs. 2 ZPO). Der für den jeweiligen Monat September bis Dezember nachgezahlte Betrag von jeweils 250 EUR hätte im jeweiligen Monat nicht bzw. zu einem pfändbaren Guthaben geführt:

 
September 2021  
Nettoeinkommen: 1.500,00 EUR
+ Nachzahlung 250,00 EUR
Summe Zahlungseingang P-Konto 1.750,00 EUR
abzüglich Freibetrag – 1.724,08 EUR
pfändbarer Betrag 25,92 EUR
 
Oktober 2021  
Nettoeinkommen: 1.500,00 EUR
+ Nachzahlung 250,00 EUR
Summe Zahlungseingang P-Konto 1.750,00 EUR
abzüglich Freibetrag – 1.724,08 EUR
pfändbarer Betrag 25,92 EUR
 
November 2021  
Nettoeinkommen: 1.500,00 EUR
+ Nachzahlung 250,00 EUR
Summe Zahlungseingang P-Konto 1.750,00 EUR
abzüglich Freibetrag – 1.724,08 EUR
pfändbarer Betrag 25,92 EUR
 
Dezember 2021  
Nettoeinkommen: 1.500,00 EUR
+ Nachzahlung 250,00 EUR
Summe Zahlungseingang P-Konto 1.750,00 EUR
abzüglich Freibetrag – 1.731,44 EUR
pfändbarer Betrag 18,56 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge