Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 371 Unentgeltliche Verfügungen des nicht befreiten und des befreiten Vorerben über Grundstücke sind – wenn sie ohne Zustimmung des Nacherben und etwaiger Ersatznacherben vorgenommen wurden – im Falle des Eintritts der Nacherbfolge unwirksam (§ 2113 Abs. 2 BGB). Bis zu diesem Zeitpunkt sind sie allerdings wirksam (§ 2112 BGB). Haben der Nacherbe und etwaige Ersatznacherbe...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Pflicht- und Anstandsschenkung nach § 2330 BGB

Rz. 149 Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch kommt aber dann nicht in Betracht, wenn es sich um eine Anstandsschenkung handelt. Anstandsschenkungen i.S.v. § 2330 BGB sind Zuwendungen wie z.B. übliche Gelegenheitsgaben zu bestimmten Anlässen,[140] deren Vorliegen nach objektiven Kriterien (persönliche Beziehungen, Lebensstellung usw.) zu beurteilen ist. Darüber hinaus fallen un...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / j) Auskunftsanspruch wegen ausgleichungspflichtiger Vorempfänge

Rz. 195 Damit die Auseinandersetzung ordnungsgemäß vorgenommen werden kann, gewährt § 2057 BGB einen Anspruch auf Auskunft über ausgleichungspflichtige Vorempfänge (Ausstattungen, §§ 2050 Abs. 1, 1624 BGB; Schenkungen, §§ 2050 Abs. 3, 516 BGB; Zuschüsse zum Einkommen, § 2050 Abs. 2 BGB; Aufwendungen für die Berufsausbildung, § 2050 Abs. 2 BGB), nicht auch für andere Zuwendun...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / d) Bezeichnung als "Anstandsschenkung"

Rz. 108 Auch die Titulierung der Zuwendung als "Anstandsschenkung" bringt in der Sache nicht weiter. Ob eine solche vorliegt, beurteilt sich immer nach materiellem Recht. Nur dann ist auch ein Widerruf der Schenkung bei Verarmung des Schenkers gem. § 528 BGB ausgeschlossen, somit auch eine Überleitung von Rückforderungsansprüchen. Anstandsschenkungen sind kleinere Zuwendunge...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 383 Im Falle des § 2287 BGB kann dem durch Erbvertrag eingesetzten Erben ein Auskunftsanspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten zustehen, wenn seine Rechte aus dem Erbvertrag beeinträchtigt sein können. Die Rechtsprechung gewährt einen solchen Auskunftsanspruch, wenn der Vertragserbe hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung des Erblassers dartut.[4...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / c) Bewertung der Gegenleistung

aa) Subjektive Äquivalenz Rz. 10 Die Frage der Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit eines Rechtsgeschäfts hängt entscheidend von der Bewertung von Leistung und Gegenleistung ab. Ist die Gegenleistung in vollem Umfang werthaltig, so scheidet § 2287 BGB aus, weil es sich in einem solchen Falle um ein voll entgeltliches Rechtsgeschäft handelt. Nach dem von der h.M. und der BGH...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / I. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bei der Errichtung einer privatnützigen Stiftung steht regelmäßig die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Fokus. Die Vermögensübertragung durch den Stifter unterliegt bei einer Zuwendung von Todes wegen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG und einer lebzeitigen Schenkung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. 1. Steuerbefreiungs- und Verschonungsregeln Als ste...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Muster: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten

Rz. 88 Muster 25.16: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten Muster 25.16: Aufforderungsschreiben an den Bezugsberechtigten per Einschreiben Frau _________________________ Ihre Bezugsberechtigung aus dem Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ bei der _________________________-Lebensversicherung Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherte P...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 109 Die Eheleute M und F haben sich durch ein gemeinschaftliches Testament ohne Abänderungsklausel gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Schlusserben sind ihre beiden Söhne S1 und S2 zu gleichen Teilen. Ersatzschlusserben sind für S1 seine Tochter T und für S2 sein Sohn E. Nach dem Tod der Ehefrau F ist sich die Familie einig, dass Sohn S2 einmal alles erben soll, da S1...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 87 Nach § 2385 BGB gelten die Vorschriften über den Erbschaftskauf entsprechend auch für Verträge, die auf Veräußerung einer Erbschaft gerichtet sind. § 2385 BGB ist zwingend, soweit auf Vorschriften verwiesen wird, die ihrerseits zwingend sind.[87] Zunächst werden nach § 2385 Abs. 1 Alt. 1 BGB Kaufverträge mit umfasst, die nicht der Erbe selbst, sondern der Erwerber eine...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / aa) Lebzeitiges Eigeninteresse

Rz. 56 Ob ein lebzeitiges Eigeninteresse oder andere Gründe vorliegen, die eine den Vertragserben beeinträchtigende lebzeitige Verfügung des späteren Erblassers trotz seiner erbvertraglichen Bindung billigenswert und gerechtfertigt erscheinen lassen, hat der Tatrichter aus der Sicht eines objektiven Beobachters in Anbetracht der gegebenen Umstände zu beurteilen, und dabei si...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Sonderfall: Post- und transmortale Kontovollmacht

Rz. 74 Grundsätzlich hat die Bank, wenn von einer post- oder transmortalen Kontovollmacht Gebrauch gemacht wird, die ihr erteilten Weisungen unverzüglich und vorbehaltlos zu erfüllen. Insbesondere ist die Bank nicht berechtigt oder verpflichtet, die Zustimmung des Erben abzuwarten oder durch Zuwarten den Widerruf der Vollmacht zu ermöglichen.[125] Bei einer zögerlichen Ausfü...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / bb) Bereicherungsanspruch des (Erb-)Vertragserben gem. § 2287 BGB

Rz. 210 Die Rechtsprechung gewährt dem Vertragserben einen Auskunftsanspruch gegen den mutmaßlich vom Erblasser Beschenkten, wenn dieser hinreichende Anhaltspunkte für eine unentgeltliche Verfügung darlegt.[243] Erforderlich ist, dass der Anspruchsinhaber den Hauptanspruch schlüssig darlegt und in substantiierter Weise Tatsachen vorträgt – und ggf. beweist –, die greifbare A...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 61 Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben vorkaufsberechtigt. Dieses Vorkaufsrecht des § 2034 BGB gibt den Miterben die Möglichkeit, Außenstehende aus der Erbengemeinschaft herauszuhalten. Das Vorkaufsrecht eines Miterben geht bei der Veräußerung seines Erbteils nicht auf den Erwerber über.[72] Der Miterbe behält zwar die Eigensc...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Bestand und Wert

Rz. 411 Neben dem Auskunftsanspruch hat der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf Ermittlung des Wertes der Nachlassgegenstände (§ 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB). Es handelt sich um zwei selbstständige Ansprüche.[454] Die Wertfeststellung erfolgt durch Einholung von Sachverständigengutachten, die Kosten dafür fallen dem Nachlass zur Last (§ 2314 Abs. 2 BGB). Die Wertermittl...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Grundsatz

Rz. 44 Nur eine auch objektive Beeinträchtigung des Vertragserben ist entscheidend. Als gleichsam ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal setzt der Anspruch nach § 2287 BGB voraus, dass die berechtigten Erberwartungen des Vertragserben objektiv beeinträchtigt werden.[75] Ein Anspruch aus § 2287 BGB scheidet daher aus, wenn die Schenkung des gebundenen Erblassers nicht zu einer ec...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Entgeltlichkeit durch synallagmatische/konditionale/kausale Verknüpfung mit einer Gegenleistung

Rz. 33 Ist die Zuwendung mit einer Gegenleistung verknüpft, so liegt in Ermangelung des Tatbestandsmerkmals der Unentgeltlichkeit keine Schenkung gem. § 516 BGB vor. Diese Verknüpfung mit einer Gegenleistungspflicht kann auf verschiedene Art und Weise erfolgen.[90] Die beiden Leistungen müssen nach dem Willen der Vertragsparteien in einem inneren rechtlichen Zusammenhang mit...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / A. Besteuerung bei Stiftungserrichtung

Die Vermögensausstattung einer privatnützige Stiftung anlässlich ihrer Errichtung hat regelmäßig steuerliche Auswirkungen sowohl für die Stiftung als auch für den Stifter. Bei der Vermögensausstattung sind insb. die Erbschaft-, Schenkung-, Ertrag-, Umsatz- und Grunderwerbsteuer zu berücksichtigen. I. Erbschaft- und Schenkungsteuer Bei der Errichtung einer privatnützigen Stiftu...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Zivilrechtliche Fragen

Rz. 14 Unter dem Aspekt, dass die typischen Gegenleistungen bei Übergabeverträgen oft in krassem Missverhältnis zum Wert des Übergabegegenstands stehen, stellt sich die Frage, wie die Übergabe zivilrechtlich einzuordnen ist und insbesondere, ob es sich hierbei um eine Form der Schenkung handelt. a) Lebzeitige Übertragungen als Schenkung? Rz. 15 Der Begriff der Schenkung setzt ...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Besteuerung nach den allgemeinen Grundsätzen

Rz. 210 Die Besteuerung der Stiftung im Erbfall erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen und Regeln, insb. denen der Erbschaftsteuer.[230] Grundsätzlich ist eine Stiftung wie jede andere Körperschaft zu besteuern, es sei denn, sie ist etwa wegen Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit steuerbegünstigt. Eine Stiftung ist schon deshalb kein Steuersparmodell! Rz. 211 Die Übertragung...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Unentgeltliche Verfügungen

Rz. 279 Verfügt der Vorerbe unter Verstoß gegen § 2113 Abs. 2 BGB unentgeltlich über Erbschaftsgegenstände, so ist er dem Nacherben zum Schadensersatz verpflichtet. Für den befreiten Vorerben ergibt sich diese Verpflichtung aus § 2138 Abs. 2 BGB . Gegenüber dem nicht befreiten Vorerben – für den § 2138 BGB nicht gilt – ist Anspruchsgrundlage § 2130 Abs. 1 BGB [313] (Verstoß ge...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 2. Herausgabe des Geschenkes/Grundbuchberichtigung

Rz. 315 Die Unwirksamkeit einer unentgeltlichen Verfügung des Vorerben über Nachlassgegenstände wirkt absolut, also gegenüber jedermann. Sie ist aufschiebend bedingt und tritt mit dem Nacherbfall ein.[352] Der Nacherbe kann deshalb als wahrer Eigentümer von dem Beschenkten die Herausgabe des betreffenden Nachlassgegenstandes nach § 985 BGB bzw. die Berichtigung des Grundbuch...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 249 Ist die Gefahr einer Verjährung nicht gegeben, kann der Berechtigte auch zunächst nur Auskunfts- und Wertermittlungsklage erheben. Muss nach Abschluss derselben Zahlungsklage erhoben werden, entstehen lediglich die eingangs bereits erwähnten höheren Prozesskosten. Ein Auskunftsanspruch kann grundsätzlich nicht durch einstweilige Verfügung erzwungen werden. Rz. 250 Sch...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 5. Muster: Stufenklage gegen den vom Vorerben Beschenkten: Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 325 Muster 14.48: Stufenklage gegen den vom Vorerben Beschenkten: Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.48: Stufenklage gegen den vom Vorerben Beschenkten: Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Stufenklag...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 263 Der Übergeber ist alleiniger Eigentümer eines Grundstücks mit aufstehendem Wohnhaus. Die Ehefrau ist vorverstorben. Aus der Ehe gingen zwei Abkömmlinge hervor, wobei das Grundstück nur an einen der beiden Abkömmlinge übergeben werden soll. Die Erfüllung der Schenkung soll auf den Tod des Übergebers hinausgeschoben werden. Gleichzeitig soll sichergestellt sein, dass d...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / c) Spendenabzug

Rz. 107 Eine "Spende" i.S.d. § 10b EStG ist zivilrechtlich eine Schenkung und steuerlich eine Ausgabe zur Förderung gemeinnütziger Zwecke, die zugleich unentgeltlich (fremdnützig) und freiwillig geleistet werden muss.[140] Dabei sind nur Geld- und Sachspenden begünstigt, die Hingabe von Nutzungen und Leistungen ist vom Spendenabzug ausgeschlossen (§ 10b Abs. 3 EStG). Im Einz...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / e) Ehebezogene Zuwendungen

Rz. 163 Ehebezogene Zuwendungen galten im Erbrecht – und damit auch im Verhältnis zum Pflichtteilsberechtigten – lange Zeit nicht als Schenkung i.S.d. § 2325 BGB. Zwar lag hier eine objektive Bereicherung vor, jedoch fehlte grundsätzlich das Einigsein über die objektive Unentgeltlichkeit. Wenn nämlich eine Zuwendung zur Verwirklichung oder Ausgestaltung der ehelichen Lebensg...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / a) Allgemeines

Rz. 53 Der Erblasser muss die objektive Beeinträchtigung des Vertragserben auch beabsichtigt haben (subjektive Beeinträchtigung). Es reicht aus, dass die Beeinträchtigung – neben möglicherweise anderen Motiven – gewollt war (so der BGH unter Aufgabe der früheren "Aushöhlungsrechtsprechung").[107] Direkter Vorsatz ist erforderlich, bedingter reicht nicht aus. Der Beschenkte b...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / VI. Wertermittlungsanspruch?

Rz. 96 § 2287 BGB selbst sieht keinen Wertermittlungsanspruch des Erben gegen den Beschenkten vor. Ist der Erbe jedoch pflichtteilsberechtigt und steht ihm ein Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2329 BGB gegen den Beschenkten zu, so können die von der Rechtsprechung dort entwickelten Grundsätze über einen Wertermittlungsanspruch in analoger Anwendung von § 2314 BGB zu Hil...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeine Leistungsstörungen

Rz. 74 Wie bei jedem Vertrag ist zu bedenken, dass der Vertragszweck aufgrund Fehlverhaltens eines Vertragspartners, insbesondere des Übernehmers, nicht erreicht werden kann. Das Interesse des Übergebers erfordert in diesen Fällen entweder eine Korrektur des Übergabevertrags oder gar dessen Rückgängigmachung. Rz. 75 Soweit Schenkungsrecht anwendbar ist, kann eine Korrektur in...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / 3. Valutaverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigten

Rz. 74 Ein wirksames Deckungsverhältnis ist zwar notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung dafür, dass der Bezugsberechtigte die Versicherungsleistung dauerhaft behalten darf. Hierfür ist weitere Voraussetzung ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer (bzw. dessen Erben) und dem Bezugsberechtigten. Rz. 75 In den meisten Fällen kann man als Rechtsgrund für die ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / dd) Freiwillige Freigabe

Rz. 149 Neben dem gesetzlich geregelten Fall der Freigabeverpflichtung auf Verlangen des Erben findet sich keine Regelung, inwieweit der Testamentsvollstrecker auch zur freiwilligen Freigabe (ohne die Voraussetzungen des § 2217 BGB) berechtigt ist. Nach der Rechtsprechung des BGH[296] entscheidet sich die Freigabeberechtigung des Testamentsvollstreckers Zitat "nach der allgeme...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Pflichtteilsberechnung für Erbfälle vor dem 1.1.2010

Rz. 175 Fall Erblasser E hinterlässt seine Ehefrau F und seine beiden Kinder K1 und K2. E setzt seine Ehefrau F zur Alleinerbin ein. Im Jahr 1988 hatte E seinem Freund D 10.000 EUR geschenkt. E stirbt 1996. K1 und K2 machen ihren Pflichtteil und ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend. Der Nachlass hat einen Wert von 20.000 EUR. Lösung [190] K1 und K2 erhalten jeweils eine...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 2. Folgen der Teilgläubigerschaft

Rz. 101 Welche Rechtsfolgen ergeben sich für den einzelnen Miterben daraus, dass der Bereicherungsanspruch nicht zum Nachlass gehört? Die Bejahung eines Anspruchs nach § 2287 BGB für einen von mehreren Miterben kann nicht zur Verurteilung zur Herausgabe des ganzen Gegenstands an einen einzelnen Miterben führen. Andererseits sagt das Gesetz nichts dazu aus, wenn mehrere Vertr...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / hh) Übertragung "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge"

Rz. 177 Nicht selten werden – auch vor Notaren – "Übertragungsverträge" geschlossen, ohne dass eindeutig gekennzeichnet würde, ob es sich um eine Ausstattung oder um eine Schenkung handelt. Erfolgt eine solche Übertragung "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge", so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob, falls eine entsprechende ausdrückliche Regelung fehlt, eine Ausgleichung ...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / A. Einführung

Rz. 1 Nach groben Schätzungen bestanden im Jahr 2022 in Deutschland mehr als 86 Mio. Lebensversicherungsverträge.[1] Lebensversicherungen dienen wirtschaftlich in erster Linie der Absicherung von nahen Angehörigen, im Falle der Kapitallebensversicherung auch als Altersvorsorge. Je nach Vermögensstruktur trägt die Lebensversicherungssumme zur Vermeidung von Liquiditätsengpäss...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 4. Haftung gegenüber Nachlassgläubigern

Rz. 104 Der verschenkte Gegenstand ist nicht im Nachlass; deshalb können Nachlassgläubiger im Regelfall nicht darauf zugreifen. Auch der Herausgabeanspruch dient ihnen nicht als Haftungsgrundlage, weil er sich nicht im Nachlass befindet. Allenfalls wenn der Erbe unbeschränkt haftet, kann auf den Herausgabeanspruch wie auf jeden anderen Vermögensgegenstand des Erben zugegriff...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / k) Einsichtsrecht in Grundbuch und Grundakten

Rz. 43 Auf der Grundlage von §§ 12 GBO, 46 GBV kann bei berechtigtem Interesse eine Abschrift von einem in den Grundakten befindlichen Grundstücksübertragungsvertrag verlangt werden; außerdem besteht ein Recht auf Einsicht in das Grundbuch.[74] Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte stehen dem Einsichtsrecht nicht entgegen. § 1 Abs. 2 BDSG bestimmt, dass andere Rechtsvorschrift...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 102 Bei der Gestaltung von Übergabeverträgen steht die Versorgung des Übergebers durch den Übernehmer häufig im Vordergrund. Durch die Vereinbarung von Gegenleistungen, die die Versorgung des Übergebers sicherstellen sollen, wird der Wert der Übergabeleistung in aller Regel reduziert.[264] Allerdings ist nicht jede Gegenleistung des Übernehmers geeignet, den Übergabewert...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 2 Lehrbücher, Handbücher, Formularbücher:

Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Band 1–3, 5. Auflage 2022 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 3. Auflage 2014 Bothe, Die Teilungsversteigerung, 2. Auflage 2020 Brox/Walker, Erbrecht, 29. Auflage 2021 Dauner-Lieb/Grziwotz/Herzog, Pflichtteilsrecht, 3. Auflage 2022 Doering-Striening,...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 12. Beweislast

Rz. 82 Die Beweislast für Schenkung, Beeinträchtigung – objektiv und subjektiv – und für den Missbrauch trägt derjenige, der Rechte aus § 2287 BGB herleiten will.[166] Dafür ist es für den Erben von Bedeutung, Abschriften der betreffenden Urkunden zu erhalten. Soweit Nachlassgrundstücke belastet wurden, bspw. mit einem Nießbrauchsrecht, kann der Erbe beim Grundbuchamt die Er...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / j) Zuwendung gegen Erbverzicht (Abfindung des Verzichtenden)

Rz. 42 Dazu der BGH im Urt. v. 3.12.2008 – IV ZR 58/07 – unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung:[73] Zitat "Danach kommt es im vorliegenden Fall nicht darauf an, ob die für den Erbverzicht gewährte Abfindung eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Leistung war. In jedem Fall unterliegt der Pflichtteilsergänzung nach § 2325 Abs. 1 BGB nur, was über ein Entgelt bzw. über...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / Literaturtipps

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / ee) Genehmigungsvorbehalt nach § 1908 BGB a.F. bei Ausstattung

Rz. 197 Genehmigungspflichtig war nach § 1908 BGB a.F. auch das Versprechen oder die Gewährung einer Ausstattung (§ 1624 Abs. 1 BGB) aus dem Vermögen des Betreuten. Diese Regelung wurde mit der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts nicht mitübernommen. Der Gesetzgeber führt diesbezüglich an, dass sich bereits aus § 1624 BGB ergäbe, dass eine Ausstattung, die das nac...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / b) Umfassender Herausgabeanspruch

Rz. 184 Der Herausgabeanspruch nach § 2287 BGB hat gegenüber dem subsidiären Anspruch nach § 2329 Abs. 1 BGB grundsätzlich Vorrang.[235] Dies ist für den Pflichtteilsberechtigten nicht nachteilig, da dieser Anspruch für den Pflichtteilsberechtigten regelmäßig günstiger ist. Denn während der Pflichtteilsergänzungsanspruch nur 50 % des Wertes des Geschenks ausmacht und außerde...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Begriffsklärung

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / d) Anfechtbarkeit der vertraglichen bzw. bindenden Verfügung

Rz. 48 Ist die betreffende Verfügung von Todes wegen für den Erblasser anfechtbar – am häufigsten dürfte hier der Fall des § 2079 i.V.m. § 2281 BGB in Betracht kommen –, dann kann insoweit, als die Anfechtung zur Unwirksamkeit der betreffenden Verfügung führen würde, auch Nachlass verschenkt werden. Der Erblasser ist nicht gezwungen, erst anzufechten, um die Bindungswirkung ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / aa) Allgemeines

Rz. 222 Der pflichtteilsberechtigte Erbe, dem nach h.M.[290] kein Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB analog gegenüber den Miterben oder gegenüber dem Beschenkten zusteht, ist auf den allgemeinen Auskunftsanspruch nach § 242 BGB angewiesen. Dieser kann aber nur in Bezug auf die vom Erblasser zu Lebzeiten getätigten Zuwendungen gerichtet sein.[291] Der allgemeine Auskunftsanspru...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / b) Vormerkung vor Eintritt des Erbfalls

Rz. 153 Umstritten ist die Frage, ob der künftige Anspruch des Vertragserben auf Rückübertragung eines Grundstücks schon vor dem Erbfall – und damit schon ab dem Zeitpunkt des Vollzugs der Schenkung – durch Vormerkung gesichert werden kann. Obwohl das Gesetz ausdrücklich die Vormerkbarkeit künftiger Ansprüche in § 883 Abs. 1 BGB vorsieht, wird dies überwiegend verneint, weil...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 1. Anspruchsgrundlage

Rz. 87 Im Falle des § 2287 BGB kann dem durch Erbvertrag eingesetzten Erben ein Auskunftsanspruch gegen den vom Erblasser Beschenkten über etwa gewährte Zuwendungen zustehen, wenn seine Rechte aus dem Erbvertrag beeinträchtigt sein können. Die Rechtsprechung gewährt auf der Grundlage von § 242 BGB einen solchen Auskunftsanspruch, wenn der Vertragserbe hinreichende Anhaltspun...mehr