Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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Steuer Check-up 2024 / 7.1 Neue Vorschriften für die Grundbesitzbewertung

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 v. 16.12.2022 (BGBl 2022 I S. 2294) wurden die Vorschriften zur Grundstücksbewertung im Bewertungsgesetz insbesondere bei Anwendung des Ertrags- und Sachwertverfahrens sowie der Verfahren in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) v. 14.7.2021 (BGBl 2021...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.5 Erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht

Die unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht tritt grundsätzlich für den gesamten Vermögensfall ein, wenn entweder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer ein Inländer ist (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Als Inländer gelten dabei auch deutsche Staatsangehörige, die sich nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufg...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 7.8 Bindungswirkung von Wertfeststellungsbescheiden

Bei mehreren Erwerben (insbesondere Schenkungen) innerhalb von zehn Jahren von derselben Person werden die Erwerbe zusammengerechnet (§ 14 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Dabei entfaltet laut BFH ein gesondert festgestellter Grundbesitzwert als Grundlagenbescheid Bindungswirkung für alle Schenkungsteuerbescheide, bei denen er in die steuerliche Bemessungsgrundlage einfließt. Dies gil...mehr

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Darlehen im Abschluss nach ... / 3.2.2 Nahe Angehörige

Rz. 99 Die Verwaltungsanweisungen zur Beurteilung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen wurden in dem BMF-Schreiben v. 23.12.2010 [1] neu zusammengefasst. Hiernach müssen zur Anerkennung durch die Finanzverwaltung folgende Voraussetzungen erfüllt sein, wenn Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen steuerlich anerkannt werden sollen: Zivilrechtlich wirksamer Abschluss...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 6 Schenkung von Datenverarbeitungsgeräten

6.1 Pauschalbesteuerung mit 25 % Übereignet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] unentgeltlich oder verbilligt ein Datenverarbeitungsgerät, kann die Übereignung mit 25 % pauschal versteuert werden.[2] Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer dessen Aufwendungen für die Internetnutzung ganz oder teilweise erse...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Laptop

Begriff Zu unterscheiden ist, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Laptop, das Notebook oder das Tablet überlässt oder übereignet (= schenkt). Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Gerät, bleibt es im Eigentum des Arbeitgebers. Diese Gestellung führt nicht zu einem steuer- und beitragspflichtigen geldwerten Vorteil. Es entsteht weder Lohnsteuer- noch Sozialversi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / Zusammenfassung

Begriff Zu den Telekommunikationsleistungen gehören die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte einschließlich Zubehör, die Überlassung von System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer sowie die Schenkung entsprechender Geräte und die Einrichtung eines...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld (Berücksichtigun... / 1.1 Vermögen

Bei der Vermögensprüfung ist zunächst festzustellen, welches Vermögen vorhanden ist. Als Vermögen sind grundsätzlich alle verwertbaren Vermögensgegenstände zu berücksichtigen. Vermögen ist verwertbar, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet bzw. sein Geldwert für den Lebensunterhalt durch Verbrauch, Übertragung, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung nutzbar gemacht werden ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 6.2 Pauschalierungsfähige Zuwendungen

Zu den pauschalierungsfähigen Zuwendungen des Arbeitgebers für die Internetnutzung gehören sowohl die laufenden Kosten (z. B. Grundgebühr für den Internetzugang, laufende Gebühren für die Internetnutzung, Flatrate) als auch die Kosten der Einrichtung des Internetzugangs, z. B. Anschluss, Modem, PC.[1] Internetpauschale bis zu 50 EUR im Monat Aus Vereinfachungsgründen kann der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 2 Arbeitgeber muss Eigentümer sein

Voraussetzung für die Steuerbefreiung[1] ist, dass es sich um betriebliche Geräte handelt, die dem Arbeitnehmer zur Nutzung überlassen werden. Durch den Begriff "betriebliche Geräte" soll der Fall der Schenkung der Geräte an den Arbeitnehmer von der Steuerfreiheit ausgeschlossen werden. Von einem betrieblichen Gerät kann auch dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Telekommunikationsleistungen / 6.1 Pauschalbesteuerung mit 25 %

Übereignet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [1] unentgeltlich oder verbilligt ein Datenverarbeitungsgerät, kann die Übereignung mit 25 % pauschal versteuert werden.[2] Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer dessen Aufwendungen für die Internetnutzung ganz oder teilweise ersetzt. Steuerliche Bewertung des Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszimmer / 2 Überlassung von Arbeitsausstattung durch den Arbeitgeber

Erhalten Arbeitnehmer mit einem Heimarbeitsplatz von ihrem Arbeitgeber leihweise Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände (z. B. einen Computer) für das Arbeitszimmer, entsteht keine Steuerpflicht und kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Die überlassenen betrieblichen Gegenstände sind unabhängig von ihrem Wert steuer- und sozialversicherungsfrei. Unerheblich ist auch d...mehr

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Lohnzahlung durch Dritte: B... / 1 Zuordnung zum Arbeitslohn

Für die Beurteilung, ob ein geldwerter Vorteil für die Beschäftigung gewährt wird, muss zwischen der Zuwendung des Dritten und der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers eine innere Verknüpfung bestehen. In der Praxis ergibt sich bei Lohnzahlungen durch Dritte eine Lohnsteuerabzugspflicht des Arbeitgebers im Wesentlichen, wenn der Dritte in der praktischen Auswirkung nur die Funk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Ausführung einer Lieferung im Inland

Rz. 18 Unter § 2a UStG fallen (nur) solche Lieferungen neuer Fahrzeuge, die im Inland ausgeführt werden und bei denen das neue Fahrzeug in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt. Rz. 19 Eine Lieferung im Inland liegt vor, wenn sich der Ort der Lieferung, der anhand des § 3 Abs. 5a bis 8 UStG zu bestimmen ist, in Deutschland befindet. Im Regelfall wird der Gegenstand der Liefe...mehr

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Nießbrauch bei Einkünften a... / 4.1.1 Allgemeines

Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung eines Grundstücks gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den bisherigen Eigentümer an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Da bezüglich des Nutzungsrechts kein Übertragungsvorgang stattfindet, gibt es auch keinen "entgeltlichen" Vorbehaltsnießbrauch; der Vorbehalt des Nießbrauchs selbst ist keine Gegenleistung...mehr

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Nießbrauch bei Einkünften a... / 4.2 Steuerliche Behandlung beim vorbehaltenen dinglichen Wohnrecht

Ist die Übertragung eines Grundstücks gegen Einräumung eines vorbehaltenen dinglichen Wohnrechts erfolgt, sind die für den Vorbehaltsnießbrauch geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. Hinsichtlich der Inanspruchnahme von AfA-Beträgen ist beim Eigentümer des Grundstücks zudem Folgendes zu beachten: Der Eigentümer darf AfA auf das entgeltlich erworbene Gebäude nur in Anspr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 15 Die für die Erwerbsbesteuerung nach § 1b UStG in Betracht kommende Personengruppe (Rz. 13) muss beim Erwerb eines neuen Fahrzeugs die Erwerbsbesteuerung nur vornehmen, wenn es sich unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt. Diese Voraussetzungen sind insbesondere erfüllt, wenn das Fahrzeug bei einer entgeltlic...mehr

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Zur erbschaft- und schenkun... / aa) Keine steuerbare Schenkung

Aus Sicht der pflichtteilsberechtigten Person stellt sich in steuerlicher Hinsicht zunächst die Frage, ob die Abfindungszahlung bei ihr eine steuerbare Schenkung darstellt. Dies scheint zunächst nicht abwegig und wurde von Seiten der Finanzverwaltung in entsprechenden Verfahren bereits so vertreten. Denn immerhin fließt eine Geldzahlung, obwohl der Pflichtteilsanspruch verjä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zur erbschaft- und schenkun... / aa) Verzicht ist keine steuerbare und steuerpflichtige Schenkung

Aus Sicht der pflichtteilsverpflichteten Person stellt sich zunächst die Frage, ob der zu ihren Gunsten ausgesprochene Verzicht – genauer: Erlass – (schenkung-)steuerliche Konsequenzen entfaltet. Ist der Pflichtteilsanspruch bereits verjährt, dürfte dies einer Schenkungsteuerbarkeit nicht per se entgegenstehen, da der Anspruch trotz Verjährung fortbesteht. Allenfalls könnte ...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Schenkungen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 10. Grunderwerbsteuer/Grundsteuer

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Zur erbschaft- und schenkun... / 1. Verzicht gegen Abfindung vor dem Erbfall

Wird vor dem Erbfall auf den zukünftigen, potentiellen Pflichtteilsanspruch verzichtet, fällt dies zivilrechtlich unter § 2346 Abs. 2 BGB (vgl. allerdings die Differenzierung zwischen Pflichtteilsverzicht i.S.d. § 2346 Abs. 2 BGB und Verzicht durch Erbschaftsvertrag i.S.d. § 311b Abs. 5 BGB, Wachter, DB 2017, 2500, 2501 ff.). Für den Erhalt der Abfindungszahlung gilt die Fik...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 3. Betriebsvermögen

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Zur erbschaft- und schenkun... / IV. Fazit

Der Beitrag hat gezeigt, dass die in der Praxis diskutierten Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Verzicht auf Pflichtteilsansprüche durch den Verjährungseintritt i.d.R. nicht berührt werden. Vielmehr ist dem zivilrechtlichen Grundsatz, dass Ansprüche und Verbindlichkeiten auch nach Verjährungseintritt bestehen bleiben, auch für Zwecke der Erbschaft- und Schenkun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Erbschaft-Steuerberater... / 7. Verfahren/Veranlagung

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.3 Fälle des § 1 Abs. 2a bis Abs. 3 GrEStG (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 23 Nach § 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GrEStG ist die Steuer auch in den Fällen des § 1 Abs. 2a GrEStG und § 1 Abs. 3 GrEStG nach den Grundbesitzwerten i. S. d. §§ 151, 157 BewG zu bemessen. Ein Verweis auf § 1 Abs. 2b und 2b GrEStG wurde durch das Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes vom 12.5.2021 (BGBl I 2021, 986) aufgenommen, die Vorschrift erfasst Absatz 2a "bis...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Mittelbare Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 92 Die mittelbare Schenkung von Gesellschaftsanteilen ist wie in Rdn 86 dargestellt grundsätzlich ebenfalls nicht mehr zu empfehlen. Soll dennoch mit Mitteln aus dem Vermögen des Schenkers für den Beschenkten ein Gesellschaftsanteil erworben werden, kann die Wahl zwischen der ungünstigen direkten Besteuerung des Kaufpreises als Zuwendungsgegenstand oder der Inkaufnahme de...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Begründung der Gütergemeinschaft als Schenkung?

Rz. 51 Fraglich ist, ob die Begründung der Gütergemeinschaft auch als taktisches Mittel zur Pflichtteilsreduzierung eingesetzt werden kann. Selbst wenn nämlich nur ein Ehegatte bei Begründung der Gütergemeinschaft über Vermögen verfügte, dürfte keine Schenkung darin gesehen werden. Nach dem BGH[63] kann nur ausnahmsweise eine Schenkung des begüterten an den bereicherten Eheg...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / aa) Mittelbare Schenkung

Rz. 85 Bei mittelbaren Zuwendungen handelt es sich um eine von der Zivilrechtsprechung entwickelte und vom BFH übernommene Rechtsfigur, die dem Umstand Rechnung trägt, dass bei einer Schenkung der Gegenstand der entreichernden Vermögenshingabe nicht zwingend mit dem Zuwendungsgegenstand übereinstimmen muss und der Zuwendungsgegenstand letztendlich durch den Parteiwillen der ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 3. Sonderfall: Gegenseitiger Vertrag, insb. Übergabevertrag und gemischte Schenkung

Rz. 227 Bei gegenseitigen Verträgen zu unter fremden Dritten üblichen Konditionen scheidet eine Schenkung grundsätzlich aus.[681] Im Einzelfall ist aber stets zu prüfen, ob die getroffenen Vereinbarungen diesem Fremdvergleich standhalten oder ob es sich um eine gemischte oder verschleierte Schenkung handelt. Die Rechtsprechung setzt hier relativ enge Grenzen: Eine objektiv f...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Schenkung auf den Todesfall

Rz. 60 Die Schenkung auf den Todesfall zeichnet sich gem. § 2301 BGB dadurch aus, dass das erteilte Leistungsversprechen nur dann seine Wirksamkeit entfalten soll, wenn der Beschenkte den Schenker überlebt. Die Hauptanwendungsfälle von § 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG liegen im Bereich des Anteilsübergangs bei Personen- bzw. Kapitalgesellschaften. Insoweit arbeiten § 3 Abs. 1 Nr. 2 S...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Gemischte Schenkung

Rz. 90 Gemischte Schenkungen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Zuwendungsempfänger für einen bestimmten wertmäßigen Teil der Zuwendung eine Gegenleistung erbringt. Dieser Teil wird also nicht geschenkt, sodass sich durch die Gegenleistung der Wert der unentgeltlichen Bereicherung des Beschenkten mindert. Wesentliches Kriterium ist, dass der Beschenkte die Gegenleistung a...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Schenkung unter Auflage

Rz. 93 Bei Schenkungen unter Auflage war in der Vergangenheit steuerlich zu differenzieren zwischen der Vereinbarung so genannter Leistungsauflagen und dem Vorbehalt von Nutzungs- bzw. Duldungsauflagen. Von Leistungsauflagen spricht man immer dann, wenn dem Beschenkten im Rahmen des Zuwendungsvertrages eine Leistung auferlegt wird, die Aufwendungen im Sinne von Geld- oder Sa...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Schenkung- und Erbschaftsteuerersparnis

Rz. 59 Im Bereich der Schenkung- und Erbschaftsteuer bietet die Familiengesellschaft gewisse Vorteile: Geht z.B. ein Vermögen erst im Erbfall vollständig auf die Nachfolger über, bleibt die Möglichkeit zur Mehrfachausnutzung der Schenkung- und Erbschaftsteuerfreibeträge für Ehegatten i.H.v. 500.000 EUR, Kinder i.H.v. 400.000 EUR und Enkel i.H.v. 200.000 EUR ungenutzt. Werden...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / II. Schenkung unter Vorbehalt eines Wohnrechts

1. Zivilrechtliche Grundlagen Rz. 29 Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge spielt in der Praxis die Übertragung von selbstgenutzten Immobilien der Übergebenden an Kinder oder an sonstige nahestehende Personen eine große Rolle. Der Übergeber sollte in jedem Fall über die rechtlichen Risiken der Übertragung des Eigentums belehrt werden. In der Praxis kommt es immer wieder vor...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung des Anteils einer bereits bestehenden Gesellschaft

a) Hinzuziehung eines Pflegers Rz. 147 Für den Eintritt in eine bereits bestehende Gesellschaft bspw. durch Anteilsabtretung oder durch die Aufnahme des Minderjährigen im Wege des Beitritts unter Abschmelzung der Beteiligung der bisherigen Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft gelten bzgl. der Vertretung eines Minderjährigen die bereits dargelegten Grundsätze entspreche...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / VI. Postmortale bzw. transmortale Vollmacht und postmortale Schenkung

1. Allgemeines Rz. 76 Die Erteilung einer Kontovollmacht des Erblassers ist keine Verfügung über das Guthaben. Die Vollmacht ändert nichts an der Verteilung des Vermögens. 2. Schenkungsversprechen a) Allgemeines Rz. 77 Erforderlich für die Annahme einer wirksamen Schenkung ist, dass sich der Erblasser und der Beschenkte zu Lebzeiten tatsächlich über die Abtretung des Bankguthabe...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / X. Mittelbare Schenkung

1. Allgemeines Rz. 86 In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich die Eltern an der Finanzierung des Hauskaufs oder des Umbaus des Hauses ihrer Kinder finanziell beteiligen möchten. Wenn die Eltern dann ohne nähere Bestimmung den Geldbetrag ihren Kindern schenken, unterliegt der volle Geldbetrag mit seinem Nennwert der Schenkungsteuer. In der Praxis hatte sich zur schenkungs...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Schenkung eines vermieteten Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 132 Eine simple Grundstücksschenkung ist nach gefestigter Rechtsprechung ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft, selbst wenn das Grundstück dinglich belastet ist.[218] Es ist jedoch höchstrichterlich entschieden, dass der Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist.[219] Dies gilt nach ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Weiterleitungsklausel und auflösend bedingte Schenkung als ungünstige Gestaltungselemente

Rz. 94 Auch wenn es im Einzelfall nicht im Interesse des Schenkers sein mag, das Geschenk zurückzuerhalten, bspw. wenn es ihm um eine Nachfolgeregelung für sein Familienunternehmen geht, aus dem er sich gerade zurückziehen wollte, ist eine Weiterleitungsklausel an einen Dritten oft nicht zu empfehlen. Schon gegen die grundsätzliche Zulässigkeit einer derartigen Weiterleitung...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Die Schenkung unter Auflage als mögliche Rückforderungsregelung

Rz. 95 Will sich der Schenker die Möglichkeit einer angemessenen Reaktion offenhalten, ist rechtstechnisch zunächst die in § 525 BGB geregelte Schenkung unter Auflage denkbar: Diese gibt dem Schenker bei Nichtvollzug der Auflage die freie Wahlmöglichkeit, ob er das Geschenk zurückverlangen möchte (§ 527 Abs. 1 BGB), vermeidet also die Schwächen der oben dargestellten Lösunge...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Schenkung unter Auflage

Rz. 852 Grundsätzlich sind der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer unterliegende Grundstückserwerbe nach § 3 Nr. 2 GrEStG steuerfrei. Dies gilt gemäß § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG jedoch nicht hinsichtlich des Werts solcher Auflagen, die bei der Schenkungsteuer abziehbar sind (vgl. oben Rdn 788 f.). Beispiel Vater V ist Eigentümer zweier Grundstücke. Diese sind jeweils mit einem Mehrfami...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / f) Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 108 Werden Gesellschaftsanteile verschenkt, ist die Vereinbarung eines freien Widerrufsrechts noch aus anderen Gründen problematisch: Soll der Beschenkte bspw. in den Familienbetrieb einsteigen und soll seine Motivation durch die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen gesteigert werden, so sind recht schnell Situationen denkbar, in denen die finanzielle Existe...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Besondere Arten von Schenkungen

aa) Mittelbare Schenkung Rz. 85 Bei mittelbaren Zuwendungen handelt es sich um eine von der Zivilrechtsprechung entwickelte und vom BFH übernommene Rechtsfigur, die dem Umstand Rechnung trägt, dass bei einer Schenkung der Gegenstand der entreichernden Vermögenshingabe nicht zwingend mit dem Zuwendungsgegenstand übereinstimmen muss und der Zuwendungsgegenstand letztendlich dur...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 8 Nießbrauchsgestaltungen haben zur Folge, dass das Vermögen und dessen Erträge – vorübergehend – unterschiedlichen Personen zugeordnet werden. Insb. deshalb bieten sich diese Gestaltungen für die Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge an. Der Übergeber kann sich den Ertrag und i.d.R. auch die wirtschaftliche Verfügungsbefugnis über den zu übertragenden Gegenstand vorb...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung der gesamten Lebensversicherung

Rz. 74 Wird eine bestehende Versicherung mit allen Rechten und Pflichten auf den Ehegatten oder Abkömmlinge schenkweise übertragen, d.h. wird die Stellung als Versicherungsnehmer übertragen, findet die Bewertung der Kapitallebensversicherung nach § 12 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 4 BewG Anwendung. Danach ist Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer der Rückkaufswert. Bei dem ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Schenkung der Bezugsberechtigung als steuerlich ungünstigere Variante

Rz. 76 Um in den Genuss der erbschaftsteuerlichen Vorteile zu kommen, ist es wichtig, dass nicht bloß die Bezugsberechtigung, sondern der gesamte Lebensversicherungsvertrag geschenkt wird. Setzt der Versicherungsnehmer eine Person lediglich als Bezugsberechtigten seiner Kapitallebensversicherung ein, ist diese Einsetzung zunächst schenkungsteuerlich unbeachtlich. Es handelt ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Schenkungen zwischen Gesellschaftern

Rz. 117 Im Bereich der Personengesellschaften gilt im ErbStG das Transparenzprinzip. Als Beteiligte an steuerpflichtigen Vorgängen kommen daher immer nur die Gesellschafter in Betracht,[145] nie die Personengesellschaft als solche.[146] Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft gegen Abfindung aus, wächst den verbleibenden Gesellschaftern der Gesellschaftsant...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / K. Pflichtteilsergänzung wegen Schenkungen

Rz. 217 Für den Fall, dass der reale Nachlass durch lebzeitige Schenkungen geschmälert wurde, ist in § 2325 BGB ein Pflichtteilsergänzungsanspruch vorgesehen. Die Vorschrift wurde in Teilen durch das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts vom 24.9.2009[659] angepasst und regelt im Wesentlichen Folgendes: I. Person des Anspruchsberechtigten Rz. 218 Anspruchsinhaber ...mehr