Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 7. Bruttoerträge aus aktiven Tätigkeiten

... und ihre Bruttoerträge ausschließlich oder fast ausschließlich aus den unter Absatz 1 Nr. 1 bis 6 fallenden Tätigkeiten bezieht... Rz. 621 [Autor/Stand] Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten. § 8 Abs. 2 Nr. 1 aF forderte weiter, dass die 1. Untergesellschaft ihrerseits ihre Bruttoerträge aus fast ausschließlich aktiven Tätigkeiten iS von § 8 Abs. 1 N...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schätzung im Strafverfahren

Rz. 486 [Autor/Stand] Auch im Steuerstrafverfahren können für die Ermittlung der verkürzten Beträge die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, wenn feststeht, dass der Stpfl. einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist.[2] Es darf aber nicht vorschnell auf eine Schätzung ausgewichen werden, etwa dann nicht...mehr

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Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Absetzungen für Abnutzung

Absetzungen für Abnutzung von Wirtschaftsgütern, insbesondere Arbeitsmitteln [1], deren Verwendung sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als 1 Jahr erstreckt, sind Werbungskosten.[2] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind auf die Kalenderjahre der voraussichtlichen gesamten Nutzungsdauer des Arbeitsmittels zu verteilen und in jedem dieser Jahre anteilig als...mehr

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Werbungskosten Vermietung u... / Prozesskosten

Prozesskosten teilen als Folgekosten die einkommensteuerliche Qualifikation derjenigen Aufwendungen, die Gegenstand des Prozesses waren.[1] Demnach sind Prozesskosten des Vermieters Werbungskosten, wenn der Rechtsstreit sachlich mit dem Mietverhältnis zusammenhängt; das kann auch bei einer Räumungsklage gegen den Mieter der Fall sein. Die Kosten eines Baumängelprozesses sind ...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.4.1 Schenkung und vorweggenommene Erbfolge

Wird ein Erbteil verschenkt und gehört zum Nachlass nur Privatvermögen, findet § 11d Abs. 1 EStDV Anwendung. Durch den unentgeltlichen Erwerb des Erbteils ist der Beschenkte in die Rechtsstellung des Schenkers eingetreten, die dieser innerhalb der Erbengemeinschaft innegehabt hat. Die anteilige AfA, die dem Beschenkten an den zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgütern des Pri...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.1 Zivilrechtliche Behandlung

Unter der vorweggenommenen Erbfolge sind vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge zu verstehen. Der Übernehmer soll nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten. Der Vermögensübergang tritt nicht kraft Gesetzes, sondern aufgrund einzelvertraglicher Regelungen ein.[1] Zivilrechtli...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.2 Steuerrechtliche Behandlung

Steuerrechtlich ist nicht auf die zivilrechtliche Beurteilung abzustellen.[1] Maßgebend ist allein die Frage, ob beim Vermögensempfänger Anschaffungskosten entstehen, d. h., ob er eigene Aufwendungen tätigt, um das übertragene Vermögen zu erlangen. Danach kann die Übertragung von Vermögen in vorweggenommener Erbfolge unabhängig davon, ob der Übergabevertrag zivilrechtlich al...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 1.1 Unentgeltlicher Erwerb

Unentgeltlicher Erwerb liegt vor, wenn die Übereignung ohne Gegenleistung erfolgt. Gleiches gilt, wenn eine Schenkung mit einer Auflage verknüpft wird (z. B. Grundstücksschenkung unter der Auflage, dem Übereigner ein Nutzungsrecht einzuräumen). Eine unentgeltliche Übertragung liegt auch vor, soweit Versorgungsleistungen (Versorgungsrenten und dauernde Lasten) bei der Übertra...mehr

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Nießbrauch und andere Nutzu... / 4.1 Zivilrechtliche Wirksamkeit

Zur zivilrechtlichen Wirksamkeit eines Nießbrauchs an einem Grundstück sind die notarielle Beurkundung [1] sowie die Eintragung in das Grundbuch notwendig.[2] Fehlt die Grundbucheintragung, entsteht ein obligatorisches Nutzungsrecht, wenn durch einen bürgerlich-rechtlich wirksamen Nutzungsvertrag eine schuldrechtlich gesicherte Position begründet und dies auch tatsächlich dur...mehr

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Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.5 Ausscheiden eines Miterben

Scheidet ein Miterbe freiwillig aus der Erbengemeinschaft aus, wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gemeinschaftsvermögen den verbliebenen Miterben zu. Die Anwachsung eines Erbteils für den Fall, dass mehrere Erben in der Weise eingesetzt sind, dass sie die gesetzliche Erbfolge ausschließen, und dass einer der Erben vor oder nach dem Eintritt des Erbfalls wegfällt, ist in § ...mehr

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Gebäude: Steuerliche Behand... / 5 Abbruch nach un- oder teilentgeltlichem Erwerb

Die Grundsätze zur Behandlung des Restwerts und der Abbruchkosten bei entgeltlichem Erwerb eines bebauten Grundstücks sind auch auf den Fall des unentgeltlichen Erwerbs im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Schenkung) anzuwenden.[1] Beabsichtigt der Beschenkte bereits im Zeitpunkt des (unentgeltlichen) Erwerbs, mit dem Gebäude keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu er...mehr

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Mietverträge unter Angehöri... / 4.1.2 Schenkweise Zuwendung von erheblichem Vermögen

Die steuerschädliche Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung kann vermieden werden, wenn dem unterhaltsberechtigten Kind ein größerer Geldbetrag geschenkt wird, der es in die Lage versetzt, seinen Lebensunterhalt und die Kosten der Ausbildung selbst zu bestreiten.[1] Praxis-Beispiel Vermietung einer Wohnung an unterhaltsberechtigtes Kind nach Geldschenkung (größerer B...mehr

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Erhaltungsaufwendungen und ... / 9 Erhaltungsaufwendungen als Herstellungskosten

Instandsetzungs- oder Modernisierungsaufwendungen sind, soweit sie nicht als Folge der Herstellung der Betriebsbereitschaft bereits zu Anschaffungskosten gehören[1], nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB als Herstellungskosten zu behandeln, wenn sie zu einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung führen. Dies gilt auch, wenn oder soweit das Gebäude u...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 4.1 In folgenden Fällen sind mindestens 2 Steuerschuldner vorhanden:

Rz. 15 Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb,[1] nämlich der Käufer und der Verkäufer, beim Tausch die Tauschpartner, beim Einbringen der Einbringende und der Empfänger;[2] beim Vertrag zugunsten eines Dritten der Verkäufer und der Käufer. Der Dritte ist nicht Steuerschuldner;[3] ; bei der Umwandlung und der Anwachsung sind zwar grundsätzlich 2 Steuerschuldner vorhanden, jedoch geh...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.4 Veräußerungsgewinn

Der Veräußerungsgewinn[1] ist die Differenz zwischen Verkaufs-/Rückgabepreis und den Anschaffungskosten, ggf. gemindert um die angesetzten Vorabpauschalen. Die Regelungen des § 20 Abs. 4 EStG sind für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines Investmentanteils entsprechend anzuwenden.[2] D. h., es gelten die dortigen Regelungen zur Berücksichtigung von Veräußerungsk...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.1 Unentgeltlicher Erwerb

Der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil oder Schenkung ist keine Anschaffung i. S. d. § 23 EStG. Bei Grundstücksübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs liegt dem entgegen i. d. R. ein Anschaffungsgeschäft vor.[1] Da der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 3.1 Regelmäßige Steuerschuldnerschaft der Vertragsbeteiligten – § 13 Nr. 1 GrEStG

Rz. 6 § 13 Nr. 1 GrEStG spricht von der regelmäßigen Steuerschuldnerschaft der an einem Erwerbsvorgang als Vertragsteile beteiligten Personen. Die Vorschrift bezieht sich damit in erster Linie auf Kaufverträge i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG, bei denen sich Veräußerer und Erwerber des Grundstücks gegenüberstehen. Aber auch "andere Rechtsgeschäfte", die den Anspruch auf Über...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.3 Zurechnung der Einkünfte

Einkünfte sind laut BFH[1] demjenigen zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht. Dies wird bei Kapitaleinkünften regelmäßig der Inhaber der Kapitalforderung sein. Im Ausnahmefall können Einkünfte auch dem wirtschaftlichen Eigentümer[2] zuzurechnen sein. Einkünfte aus § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG erzielt der Anteilseigner (ggf. als wirtschaftlicher E...mehr

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Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Leitsatz 1. § 7 Abs. 8 Satz 1 des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) fingiert eine Schenkung. Die Vorschrift enthält kein subjektives Tatbestandsmerkmal, weder in Gestalt eines Bewusstseins der Unentgeltlichkeit noch einer Bereicherungsabsicht (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.04.2024 ‐ II R 22/21, BStBl II 2025, 356). 2. Besteht die Leistung im Sinne des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG in der Abtretung eines GmbH-Anteils, stimmt der Ausführungszeitpunkt im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStGmehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.3.2 Nicht-fremdübliche Gegenleistung

Rz. 86 Unstreitig ist, dass die Grundsätze der verdeckten Gewinnausschüttung bzw. der verdeckten Einlage als lex specialis die Anwendung des § 24 UmwStG überlagern. Deshalb kommt § 24 UmwStG nicht zur Anwendung, soweit die Einbringung zu einer Vermögensverschiebung zugunsten oder zulasten einer Kapitalgesellschaft führt und diese zudem durch das Gesellschafterverhältnis vera...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.1 Allgemeines

Rz. 70 § 24 Abs. 1 UmwStG bestimmt, dass der Einbringende Mitunternehmer der übernehmenden Personengesellschaft werden muss. § 24 UmwStG unterscheidet sich daher vom Wortlaut der §§ 20, 21 UmwStG. Es ist dennoch unstreitig, dass dieser abweichende Wortlaut keine Bedeutung haben soll und es auch für § 24 UmwStG darauf ankommt, dass dem Einbringenden neue Gesellschaftsrechte g...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.4 Abgrenzung zu anderen Rechtsgrundlagen

Rz. 89 Die fremdübliche Einbringung gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte stellt ein entgeltliches Tauschgeschäft dar. Aus der Sicht des Einbringenden handelt es sich mithin um eine Veräußerung des Einbringungsgegenstands. Damit steht die Anwendung des § 24 UmwStG in einem Konkurrenzverhältnis zur Anwendung des § 16 EStG.Das Tauschgeschäft stellt weiterhin eine Veräußeru...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Gewährung eines lebenslangen Altenteils

Leitsatz Überträgt der Ehemann dem Sohn in einem Hofübergabevertrag seinen landwirtschaftlichen Betrieb, wobei dem Ehemann und seiner Ehefrau ein lebenslanges Altenteil gewährt werden, liegt hierin keine schenkungsteuerbare Zuwendung des Ehemanns an die Ehefrau. Sachverhalt Mit notariellem Vertrag übertrug der Ehemann der Klägerin dem gemeinsamen Sohn seinen landwirtschaftlichen Betrieb. Der Übernehmer verpflichtete sich im Gegenzug, dem Vater und der klagenden Mutter als Gesamtberechtigten ein l...§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStGmehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 1. Schenkung eines unbelasteten Grundstücks

Rz. 25 Die Schenkung eines unbelasteten Grundstücks ist für den Minderjährigen grds. lediglich rechtlich vorteilhaft. Auch die Haftung für die gewöhnlichen öffentlichen Lasten wie beispielsweise Anliegerbeiträge und Erschließungskosten durch den Minderjährigen stellen keine beachtlichen Nachteile da.[30] Sie werden einerseits nicht unmittelbar durch die Schenkung selbst ausg...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / I. Begriff der Schenkung

Rz. 7 Der zivilrechtliche und der steuerrechtliche Schenkungsbegriff weichen teilweise voneinander ab. 1. Zivilrechtlicher Schenkungsbegriff Rz. 8 Der zivilrechtliche Schenkungsbegriff erfordert objektiv eine Bereicherung des Zuwendungsempfängers aus dem Vermögen des Erblassers sowie subjektiv die Einigung der Parteien über die (teilweise) Unentgeltlichkeit der Zuwendung.[1] R...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 3. Schenkung eines mit einer Reallast belasteten Grundstücks

Rz. 27 Die Belastung der Immobilie mit einer Reallast ist hingegen stets rechtlich nachteilig.[35] Der Minderjährige haftet für diese nach § 1108 BGB immer auch persönlich. Dies gilt folglich auch für die Reallast eines Erbbauzinses bei der Schenkung eines Erbbaurechtes.[36]mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / B. Vorliegen einer (gemischten) Schenkung

Rz. 6 Bei jeder lebzeitigen Übertragung ist zunächst zu klären, ob es sich um einen entgeltlichen, teilentgeltlichen oder unentgeltlichen Vorgang handelt, da von dieser Einordnung sowohl die steuerlichen als auch viele zivilrechtlichen Folgen abhängen. So löst die Übertragung i.H.d. Bereicherung Schenkungsteuer aus, wenn die Schenkungsteuerfreibeträge ausgeschöpft sind. Der ...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 4. Schenkung eines vermieteten/verpachteten Grundstücks

Rz. 28 Der Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks ist ebenso nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.[37] Begründet wird dies einheitlich mit dem Eintritt des Minderjährigen in die Stellung als Vermieter und damit in die Ansprüche und Eigentümerverpflichtungen aus dem bestehenden Mietvertrag.[38] Für die daraus resultierenden Pflichten haftet der Minderjährige ...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 2. Schenkung eines mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks

Rz. 26 Die unentgeltliche Übertragung eines mit einer Grundschuld oder einer Hypothek belasteten Grundstücks ist für den Minderjährigen ebenfalls lediglich rechtlich vorteilhaft.[32] Für die Belastung haftet grds. nur das Grundstück und nicht der Minderjährige als Grundstückseigentümer persönlich.[33] Ein rechtlicher Nachteil liegt hingegen vor, wenn der Minderjährige im Rah...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 5. Schenkung von Wohnungs-/Teileigentum

Rz. 29 Auch der Erwerb einer Eigentumswohnung ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft.[39] Grund hierfür ist der gleichzeitige Eintritt in die Wohnungseigentümergemeinschaft und die damit verbundenen Verpflichtungen aus der Gemeinschaftsordnung.[40] Hierzu zählen insbesondere die Pflicht der anteiligen Kostentragung für die Instandhaltung und -setzung, die sonstige Verwalt...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Abfindungsmodifikationen als ergänzungspflichtige Schenkungen i.S.d. §§ 2325 ff. BGB

Rz. 133 Ist durch den Gesellschaftsvertrag eine Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters wirksam ausgeschlossen oder bleibt sein Abfindungsanspruch hinter dem tatsächlichen Wert zurück, stellt sich die Frage, ob der vertragliche Abfindungsverzicht als Schenkung zu qualifizieren ist und daher Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB auslöst. Im Fall einer ...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / aa) Zusammenspiel von Schenkungen, ehebezogenen Zuwendungen und Zugewinnausgleich

Rz. 73 Große Probleme bereiten die meist unbewusst vorgenommenen Vermögenszuwendungen zwischen Ehegatten.[43] Zu solchen Zuwendungen kann es z.B. kommen, wenn ein Ehegatte alleine Zins- und Tilgung für die Entschuldung einer gemeinsam erworbenen Immobilie leistet. Bei der 1. Abwandlung hätte M daher die Zuwendung i.H.v. 1.500.000 EUR als Schenkung versteuern müssen. Rz. 74 So...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / b) Ausdrückliche Regelung zur Zulässigkeit von Schenkungen durch den Bevollmächtigten

Rz. 13 Da insbesondere Schenkungen für den Vollmachtgeber wirtschaftlich nachteilig sind, sollte die Befugnis hierzu besonders erörtert werden. Wird der Bevollmächtigte nicht ausdrücklich zur Vornahme von unentgeltlichen Verfügungen befugt, kommt es auch bei entgeltlichen Geschäften immer wieder zu Problemen im Rechtsverkehr, da manche Grundbuchämter dann z.B. auch bei Grund...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 4. Absolute Sicherheit vor Schenkungen

Rz. 94 Weiterhin stellt die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft eine absolute Sicherung des Nacherben vor unentgeltlichen Verfügungen dar. Auch diese Verfügungen sind gemäß § 2113 Abs. 2 BGB unwirksam, soweit sie das Recht des Nacherben vereiteln oder beeinträchtigen würden. Von dieser Beschränkung kann der Vorerbe nicht gemäß § 2136 BGB befreit werden. Eine Ausnahme bilden...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / 2. Steuerrechtlicher Schenkungsbegriff

Rz. 13 § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG definiert den Grundtatbestand der steuerpflichtigen Schenkung wie folgt: Als Schenkung gilt jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Der Sachverhalt muss dementsprechend folgende Voraussetzungen erfüllen, damit er unter § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG subsumiert werden kann:mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / 1. Zivilrechtlicher Schenkungsbegriff

Rz. 8 Der zivilrechtliche Schenkungsbegriff erfordert objektiv eine Bereicherung des Zuwendungsempfängers aus dem Vermögen des Erblassers sowie subjektiv die Einigung der Parteien über die (teilweise) Unentgeltlichkeit der Zuwendung.[1] Rz. 9 Gemischte Schenkungen sind nur hinsichtlich ihres Schenkungsteils zu berücksichtigen. Die subjektive Vorstellung der Vertragsteile spie...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / II. Abschmelzungsfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 15 Auch unentgeltliche oder teilentgeltliche Zuwendungen sind nicht ergänzungspflichtig, wenn zur Zeit des Erbfalls bereits zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstandes vergangen sind (§ 2325 Abs. 3 S. 2 BGB). Die Ausschlussfrist dient der Rechtssicherheit und wird damit gerechtfertigt, dass sich der Pflichtteilsberechtigte nach dieser Zeit auf die dadurch ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / a) Entwicklung der Rechtsprechung zu § 2287 BGB

Rz. 65 Durch die alte Rechtsprechung des BGH[99] waren bindend bedachte Erben durch § 2287 BGB bestens geschützt. Unter dem Schlagwort "Testamentsaushöhlung" wurden Verfügungen des gebundenen Erblassers fast vollständig unmöglich gemacht. Widersprach die Verfügung dem wirtschaftlichen Ziel des Erbvertrages oder gemeinschaftlichen Testamentes, wurde diese entweder wegen Umgeh...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / aa) Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers

Rz. 69 Einer der häufigsten Einwände des Bedachten gegen den Anspruch aus § 2287 BGB ist, dass die Verfügung des Erblassers, der gegen die Bindungswirkung einer letztwilligen Verfügung verstoßen hat, gerechtfertigt sei, da der Erblasser erwartet habe, der Beschenkte werde sich angesichts der Schenkung um die Versorgung des Erblassers kümmern und ihn gegebenenfalls bei Alter ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / bb) Beweisproblem des Erben

Rz. 71 Es ist Sache des durch die Schenkung benachteiligten Vertrags- bzw. Schlusserben darzulegen und zu beweisen, dass ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers gefehlt hat. Da dieser Nachweis schwer zu führen ist, insbesondere dann, wenn der Vertragserbe die Hintergründe der Schenkung nicht kennt, darf sich der Anspruchsgegner nicht darauf beschränken, den Missbrauch ...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / aa) Urteil des BGH vom 29.6.2016

Rz. 21 Der BGH hat in seinem mit Spannung erwarteten ersten Urteil zum Fristanlauf bei Vorbehalt eines Wohnungsrechtes vom 29.6.2016[19] für den konkret zu entscheidenden Fall den Anlauf der Frist angenommen, geht aber davon aus, dass auch bei lebzeitiger Zuwendung von Grundbesitz unter Vorbehalt eines Wohnungsrechts an diesem oder Teilen hieran ausnahmsweise der Anlauf der ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / c) Ertragsteuerliche Aspekte

Rz. 194 Die Schenkung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft vollzieht sich ertragsteuerlich neutral, der Beschenkte tritt in die "Fußstapfen" des Schenkers in Bezug auf Anschaffungskosten und -zeitpunkt ein. Dies gilt sowohl für Beteiligungen von mindestens 1 % (§ 17 Abs. 2 S. 5 EStG) als auch für geringere Beteiligungen (§ 20 Abs. 4 S. 6 ESt...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / Literaturtipps

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / c) Weitere Lücken im Schutz durch § 2287 BGB

Rz. 80 Wenn es dem bindend bedachten Erben gelingt, sowohl das Vorliegen einer Schenkung als auch das Vorliegen eines Missbrauchs der Verfügungsmacht darzulegen und zu beweisen, ergibt sich für ihn eine weitere Lücke im vermeintlichen Schutz des § 2287 BGB. Der Anspruch aus § 2287 BGB stellt nämlich nur einen Bereicherungsanspruch auf Herausgabe des Geschenkes gemäß den §§ 8...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / a) Schenkungsteuerfinanzamt

Rz. 44 Enthält der Ehevertrag möglicherweise schenkungsteuerrelevante Sachverhalte, so ist gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 4 ErbStDV dem zuständigen Schenkungsteuerfinanzamt eine entsprechende Anzeige zu erstatten. Schenkungsteuerrelevante Sachverhalte liegen z.B. vor, wenn Abfindungszahlungen oder Verzichte auf bereits entstandene Ansprüche vereinbart werden. Der Ausgleich der Zug...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / a) Ergänzungspfleger erforderlich?

Rz. 51 Die schenkweise Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen ist im Hinblick auf die potenzielle Ausfallhaftung bzw. Haftung bei Kapitalrückzahlung des Minderjährigen gem. §§ 16, 24, 31 Abs. 3 GmbHG nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, sodass ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist, wenn der Schenker gleichzeitig gesetzlicher Vertreter ist.[70] Dies gilt auch dann, wenn de...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / ee) Zulässigkeit von Erlass des Pflichtteils?

Rz. 149 Ein Erlassvertrag, den ein Pflichtteilsberechtigter vereinbart, der bereits beim Erbfall Bürgergeld bezog, ist mangels Forderungsinhaberschaft und unabhängig von § 138 BGB unwirksam, denn in diesem Fall geht der Pflichtteilsanspruch mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf den Leistungsträger über, ohne dass eine Überleitungsanzeige erforderlich wäre (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB ...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / a) Schenkungsteuerfinanzamt

Rz. 94 Enthält der Ehevertrag möglicherweise schenkungsteuerrelevante Sachverhalte, so ist gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 4 ErbStDV dem zuständigen Schenkungsteuerfinanzamt eine entsprechende Anzeige zu erstatten. Schenkungsteuerrelevante Sachverhalte liegen z.B. vor, wenn im Rahmen des Güterstandswechsels Abfindungszahlungen oder Verzichte auf bereits entstandene Ansprüche verein...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / a) Vorbehalt eines Nießbrauchrechtes

Rz. 18 Für den Nießbrauchvorbehalt an einer Immobilie ist inzwischen geklärt, dass die Umschreibung im Grundbuch allein noch nicht als Leistung gem. § 2325 Abs. 3 S. 2 BGB zu werten ist. Diese liege vielmehr erst dann vor, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgibt, sondern auch darauf verzichte, den verschenkten Gegenstand – sei es au...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 7. Übertragung eines Grundstücks mit Belastungsvorbehalt

Rz. 31 Die Vereinbarung eines Belastungsvorbehaltes für den Übergeber ist für den Minderjährigen wohl nur dann lediglich rechtlich vorteilhaft, wenn die Eintragung der Belastung gleichzeitig mit dem Eigentumsübergang vollzogen wird, da nur dann eine Analogie zur Schenkung eines belasteten Grundstücks anzunehmen ist.[43]mehr