Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / aa) Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Rz. 75 Die grundsätzliche steuerliche Anerkennung von Veräußerungsvorgängen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, selbst bei 100 % Beteiligung des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, erlaubt insbesondere einen Verkauf von Immobilien an die Gesellschaft auf der Basis des aktuellen Verkehrswertes zur Schaffung einer neuen AfA-Bemessungsgrundlage.[75] Vor diesem Hinte...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / 2. Anrechnungsbestimmung

Rz. 58 Entscheidend ist, dass der Erblasser vor oder spätestens bei der Zuwendung eine Anrechnungsbestimmung getroffen haben muss, die sich als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung darstellt, die dem Empfänger rechtzeitig zugehen muss.[44] Diese Anrechnungsbestimmung ist nicht formgebunden, sie ist sogar konkludent möglich, wobei jedoch bloßes Stillschweigen nicht ...mehr

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§ 3 Vermögenserhalt durch V... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 71 Die Ausgleichspflicht ist in § 2316 BGB geregelt. Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 2316 BGB ist, dass mehrere Abkömmlinge vorhanden sind. Neben dem Pflichtteilsberechtigten ist denkbar, dass ein weiterer Erbe oder ein weiterer Pflichtteilsberechtigter vorhanden ist. Voraussetzung ist, dass diese weitere Person zum Erben berufen ist. Dem Gesetzgeber schwebte hi...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / d) Regelung zur Befreiung von § 181 BGB

Rz. 17 Die Vollmacht sollte auch eine Regelung dazu enthalten, ob eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, also vom Verbot des Insichgeschäfts, erteilt wird. Ohne eine solche Befreiung stößt gerade die Vollmacht für Familienangehörige schnell an ihre Grenzen, da hier oft Insichgeschäfte vorgenommen werden müssen. Wie bei der Befugnis zur Vornahme von Schenkungen ...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 1. Argumente für die Gründung eines Familienpools

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / Literaturtipps

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§ 11 Der Minderjährige in d... / B. Motive für die Beteiligung Minderjähriger in der Nachfolgegestaltung

Rz. 2 Die Beteiligung Minderjähriger bei der Nachfolgegestaltung erfolgt meist aus steuerlichen Motiven. Im Bereich der Ertragsteuern kann der einkommensteuerliche Grundfreibetrag und der Progressionsvorbehalt genutzt werden, da das Einkommen auf mehrere Personen verteilt wird (sog. Familiensplitting). Durch die frühzeitige Übertragung von Vermögenswerten kann zudem der Sche...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / C. Absicherung des Schenkers durch Nutzungsvorbehalte

Rz. 58 Erfolgt die lebzeitige Übertragung mit dem Ziel der mehrfachen Ausnutzung der Schenkungsteuerfreibeträge und nicht zur Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen,[46] so besteht meist das Bedürfnis, "wirtschaftlich alles beim Alten" zu belassen. Dies kann durch den Vorbehalt eines Nießbrauchs oder eines Wohnungsrechtes mit entsprechender dinglicher Absicherung erreicht wer...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / I. Grundsätze zum Güterstandswechsel

Rz. 62 Ein Wechsel des Güterstandes eröffnet vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten im Hinblick auf die Erbschaftsteuer sowie das Pflichtteils- und Haftungsrecht, da die Erfüllung des bei entsprechender Gestaltung entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs eine entgeltliche Verfügung darstellt.[31] Wenn ein Ehegatte bisher nicht oder nur in geringem Umfang am Familienvermögen bet...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 1. Grundsätze der Trennungslösung

Rz. 85 Anders als beim sog. Berliner Testament, in welchem sich die Ehegatten zunächst gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzen und die gemeinsamen Kinder Schlusserben sind, kann der überlebende Ehegatte auch nur Vorerbe und die Kinder Nacherben werden (sog. Trennungslösung, da zwei getrennte Vermögensmassen in der Hand des überlebenden Ehegatten entstehen). Der Vorerbe ist...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / A. Einleitung

Rz. 1 Eine ungeschickte testamentarische Regelung birgt eine große Gefahr für das Familienvermögen, da sich z.B. bei widersprüchlichen oder nicht eindeutigen Formulierungen ein wertvernichtender Streit unter den Familienmitgliedern über die Auslegung des Testamentes entzünden kann. Gute testamentarische Regelungen hingegen sind das Herzstück jeder nachhaltigen Vermögensnachf...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 5. Grenzen der Absicherung des Nacherben

Rz. 96 Grundsätzlich führt die Anordnung der Vor- und Nacherbschaft zu einer hohen Sicherheit des Nacherben. Dennoch ist der Vorerbe bei der Verwaltung des Nachlasses grundsätzlich frei. Er hat zwar für eine ordnungsgemäße Verwaltung zu sorgen, haftet jedoch nur für eigenübliche Sorgfalt, § 2131 BGB. Außerdem tritt die Haftung erst mit Eintritt des Nacherbfalles ein, § 2130 ...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / (e) Bestimmung des Wertes auf null oder gegen null?

Rz. 32 Vor dem Hintergrund der angestrebten Flexibilität des länger lebenden Ehegatten stellt sich die Frage, ob der Umfang des Vermächtnisses wertmäßig auf null festgelegt werden könnte. Zur Beantwortung dieser Frage sind unterschiedliche Konstellationen in den Blick zu nehmen. § 2151 BGB geht schon dem Wortlaut nach davon aus, dass der Vermächtnisgegenstand feststeht und al...mehr

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / Literaturtipps

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§ 2 Vermögenserhalt durch t... / 6. Sicherung der Handlungsfähigkeit des Vorerben

Rz. 100 Gerade bei komplexen Vermögensstrukturen können die gesetzlichen Schutzvorschriften für die Nacherben beim Vorerben zur Handlungsunfähigkeit führen und eine wirtschaftlich sinnvolle oder sogar erforderliche Umstrukturierung eines zum Nachlass gehörenden Unternehmens praktisch unmöglich machen oder doch zumindest erheblich erschweren, wenn der Nacherbe nicht bereit is...mehr

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§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 1. Vorüberlegung: steuereffiziente Beteiligung des Ehegatten

Rz. 46 Wenn Ehegatten, die bisher nicht oder nur in geringem Umfang am Familienvermögen beteiligt sind, Gesellschafter des Familienpools werden sollen, bestehen im Grundsatz zwei Gestaltungsvarianten. Einerseits können vorab Vermögenswerte im gewünschten Umfang zwischen den Ehegatten übertragen werden, welche sodann in einem zweiten Schritt auf den Familienpool übertragen we...mehr

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Verlängerte Festsetzungsfri... / Hintergrund

Ein Ehepaar hatte sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Die Ehefrau brachte später den Großteil ihrer Wertpapiere in eine gemeinsam mit ihrem Ehemann abgeschlossene Lebensversicherung ein. Nach ihrem Tod ging das Finanzamt zunächst davon aus, dass der Wert des Nachlasses unter dem Freibetrag lag. Deshalb wurde keine Erbschaftsteue...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (iv...mehr

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Unternehmensnachfolge in kl... / 3.4 Steuerliche und rechtliche Fragestellungen

In rechtlicher und steuerlicher Hinsicht sind in fast allen Fällen zahlreiche Fragen zu klären. Steuerliche Fragestellungen Ausgewählte steuerrechtliche Fragestellungen: Welche Steuern müssen, abhängig von der gewählten Form der Übergabe, generell gezahlt werden? Wo liegen die steuerlichen Unterschiede von Schenkung, Erbschaft, Pacht und Verkauf? Welche steuerlichen Besonderheit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Entgeltliche Ablösung des N... / 4. Steuerliche Folgen der Aufhebung

Bezüglich der steuerlichen Folgen ist zwischen unentgeltlicher und entgeltlicher Aufgabe des Rechts zu differenzieren: Der unentgeltliche Verzicht auf ein werthaltiges Nießbrauchsrecht stellt zivil- und steuerrechtlich eine Schenkung an den Gesellschafter dar (BFH v. 20.5.2014 – II R 7/13, GmbHR 2014, 1168 = GmbH-StB 2014, 312 [Görden]; BFH v. 17.3.2004 – II R 3/01, GmbHR 200...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Begriff

Rz. 121 Schwebende Geschäfte stellen zweiseitig verpflichtende Verträge dar, die auf Leistungsaustausch i. S. v. § 320 BGB gerichtet sind und aus Sicht jedes Vertragspartners einen Anspruch und eine Gegenleistung begründen.[1] Rz. 122 Demnach stellen mangels Gegenleistung keine schwebenden Verträge dar: gesetzliche Haftung, Schenkung, Verlustübernahmeverpflichtung aufgrund eine...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.4 Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 33 Beim unentgeltlichen Erwerb eines VG (z. B. im Fall einer Erbschaft oder Schenkung) erbringt der Erwerber für den Erhalt des VG keine Gegenleistung. Die Aktivierung unentgeltlich erworbener VG ist daher im Fachschrifttum umstritten; die Auffassungen erstrecken sich von einem Aktivierungsverbot über ein Aktivierungswahlrecht bis hin zu einem Aktivierungsgebot. Rz. 34 Di...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.36 Außergewöhnliche Aufwands- und Ertragsposten (Nr. 31)

Rz. 172 Da die EU-RL die Unterscheidung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Geschäftstätigkeit aufgibt und die GuV-Gliederung dementsprechend vereinfacht, entfällt die Definition der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie deren Erläuterungspflicht in § 277 Abs. 4 HGB a. F. Mit dieser Streichung geht die neue Pflicht zur Anhangangabe für alle KapG und diesen...mehr

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Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.10 Anteilsvereinigung und Weiterübertragung bereits vereinigter Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG in der ab 1.7.2021 geltenden Fassung)

Allgemeines Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück[2], stellt eine Veränderung der Beteiligungen grundsätzlich keinen grunderwerbsteuerbaren Rechtsträgerwechsel dar. Abweichend von diesem Grundsatz sieht § 1 Abs. 3 GrEStG in folgenden Fällen eine fingierte Grundstücksübertragung als gegeben an: Fingierte Grundstücksübertragung bei schuldrechtlicher V...mehr

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Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.8 Anteilseignerwechsel im Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft (§ 1 Abs. 2b GrEStG)

Mit Wirkung ab 1.7.2021 wurde ein neuer Ergänzungstatbestand für grundbesitzende Kapitalgesellschaften eingeführt. Nach § 1 Abs. 2a GrEStG werden Gesellschafterwechsel an grundbesitzenden Personengesellschaften i. H. v. mindestens 90 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren erfasst. Dabei muss kein Gesellschafter eine bestimmte Beteiligun...mehr

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Grunderwerbsteuer: Bemessun... / 2 Grundbesitzwert nach dem BewG (§ 8 Abs. 2 GrEStG)

In folgenden Fällen ist der Grundbesitzwert[1] Bemessungsgrundlage: wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist; bei Umwandlungen aufgrund eines Bundes- oder Landesgesetzes, bei Einbringungen sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage; in den Fällen des § 1 Abs. 2a, 2b, 3 und 3a GrEStG; bei Grundstücksübertragungen i. S. d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Übertragung von Betrieben, ... / b) Unschädliche Verhaltensweise

Unschädlich ist dagegen wenn Versorgungsleistungen verspätet erbracht werden. Denn die Art und Weise der Zahlung der Versorgungsleistungen ist nur eines von mehreren Kriterien. Sie kann daher nicht für sich allein betrachtet den Ausschlag für oder gegen die Anerkennung des Versorgungsvertrags geben. Allerdings kann sie in einer Gesamtschau mit weiteren Indizien in die Abwägun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Pflegebedürftigkeit: Steuer... / 2.1 Zwangsläufigkeit der Aufwendungen

Die Übernahme der Krankheits- und/oder Pflegekosten eines Angehörigen sind als allgemeine außergewöhnliche Belastungen begünstigt, wenn die Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen zwangsläufig sind. Insoweit handelt es sich nicht um typische Unterhaltsleistungen, die mit dem Unterhaltshöchstbetrag nach § 33a EStG abgegolten sind.[1] Bei gegenüber ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 3.4 Absetzung für Abnutzung (AfA)

Die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung[1] sind auf Arbeitsmittel entsprechend anwendbar.[2] Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Arbeitsmitteln – einschließlich der Umsatzsteuer – können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie ausschließlich der Umsatzsteuer für das einzelne Arbeitsmittel 800 EU...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 3.3 Drittaufwand

Die Frage, ob auch Aufwendungen für Arbeitsmittel, die ein Dritter getragen hat, als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, ist in der Praxis bisher nicht weiter problematisiert worden. Im Grundsatz darf ein Steuerpflichtiger Aufwendungen eines Dritten, die nur sachlich durch die Einkunftserzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, aber nicht von diesem getragen (verau...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Einkunftsarten / 7 Übersicht über nicht zu besteuernde Einnahmen

Es gibt auch zahlreiche Einnahmen, die nicht steuerbar (i. S. d. EStG) sind. Dies sind u. a.: Erbschaften, Gewinne aus Lotterien (anders bei Pokergewinnen[1]), Gewinne aus Preisausschreiben, Privatverkäufe außerhalb der Spekulationsfristen, Schenkungen. Praxis-Beispiel Nicht steuerbare Einnahmen A gewinnt im Lotto 10.000 EUR. Diesen Gewinn legt er als Festgeld an. Der Lottogewinn is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Schenkung.

Rn 5 Sie ist iSd §§ 516 ff (dazu BGH 18.10.11 – X ZR 45/10) zu verstehen (BGH NJW 82, 43; FamRZ 07, 1649; 28.9.16 – IV ZR 513/15 Rz 8). Trotz Beeinträchtigungsabsicht ist sie wirksam (BGH NJW 73, 240, 242 [BGH 05.07.1972 - IV ZR 125/70]). Sie muss nach dem Abschluss des Erbvertrags erfolgt sein. Sonst wäre kein Vertragserbe beeinträchtigt (Rn 7). Ob eine Schenkung vorliegt, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Durch Schenkung oder als Ausstattung erworben.

Rn 26 Der Begriff der Schenkung entspricht dem des § 516, so dass unbenannte (ehebezogene) Zuwendungen nicht unter II fallen und keinen privilegierten Erwerb darstellen (BGH FamRZ 14, 98; FamRZ 95, 1060). Wird ein behindertengerechter PKW aus Zuwendungen gemeinnütziger Einrichtungen finanziert, stellt dies eine Schenkung dar (BGH FamRZ 17, 191). Unentgeltliche Arbeitsleistung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Vollzogene Schenkung.

Rn 10 II bezieht sich auf die unter der Überlebensbedingung stehenden Schenkung iSv I. IdR werden Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft, ohne dass dies zwingend ist, unter derselben Bedingung stehen. Regelmäßig steht die vollzogene Schenkung unter einer auflösenden Bedingung (§ 158 II). Überlebt der Beschenkte den Schenker nicht, soll das Geschenk zurückfallen. Ist die Sche...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Schenkung.

Rn 7 Relevant sind nur Schenkungen des Erblassers selbst. § 2052 gilt hier nicht (Damrau/Riedel Rz 11). Beim Berliner Testament (§ 2269) kann bei der Einheitslösung nach dem Tod des länger lebenden Ehegatten gg dessen Erben kein Pflichtteilsergänzungsanspruch auf Schenkungen des erstverstorbenen Gatten gestützt werden. Erfasst werden alle Schenkungen mit Ausn der Anstandssch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1837 BGB – Vermögensverwaltung durch den Betreuer bei Erbschaft und Schenkung.

Gesetzestext (1) Der Betreuer hat das Vermögen des Betreuten, das dieser von Todes wegen erwirbt, das ihm unentgeltlich durch Zuwendung auf den Todesfall oder unter Lebenden von einem Dritten zugewendet wird, nach den Anordnungen des Erblassers oder des Zuwendenden, soweit diese sich an den Betreuer richten, zu verwalten, wenn die Anordnungen von dem Erblasser durch letztwil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 10. Schenkung.

Rn 17 Von einer Schenkung sowie von ehebedingten Zuwendungen, bei denen der Geldbetrag endgültig dem Empfänger verbleiben soll, unterscheidet sich ein Gelddarlehen durch die Pflicht des Darlehensnehmers zur Rückzahlung der Darlehensvaluta. Wird eine Rückzahlungspflicht für den Fall vereinbart, dass der Geber den überlassenen Betrag benötigt, liegt ein Gelddarlehen vor (Köln ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 530 BGB – Widerruf der Schenkung.

Gesetzestext (1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. (2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat. A. Üb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 516 BGB – Begriff der Schenkung.

Gesetzestext (1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt. (2) 1Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern. 2Nach dem Ablauf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 525 BGB – Schenkung unter Auflage.

Gesetzestext (1) Wer eine Schenkung unter einer Auflage macht, kann die Vollziehung der Auflage verlangen, wenn er seinerseits geleistet hat. (2) Liegt die Vollziehung der Auflage im öffentlichen Interesse, so kann nach dem Tod des Schenkers auch die zuständige Behörde die Vollziehung verlangen. A. Allgemeines. Rn 1 Die Aufl ist die mit einer Schenkung verbundene Verpflichtung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Gemischte Schenkung.

Rn 26 Der Parteiwille entscheidet auch darüber, ob eine Gegenleistung der objektiv geringeren Zuwendung gleichwertig sein oder ob ihr Mehrwert unentgeltlich zugewendet werden soll (BGH NJW 72, 1709 [BGH 21.06.1972 - IV ZR 221/69]; 92, 2566 [BGH 17.06.1992 - XII ZR 145/91]). Dieser Befugnis sind Grenzen gesetzt, soweit die Interessen Dritter betroffen sind. Die Rspr hilft mit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 55. Schenkung (Abs 2 oder Abs 1 lit c).

Rn 54 Die charakteristische Leistung erbringt der Schenker (vgl Köln NJW-RR 94, 1026; Frankf BeckRS 13, 10192; dazu Nordmeier IPRax 14, 411; AG Aalen FamRZ 13, 583). Im Regelfall ist daher nach II das Recht seines gewöhnlichen Aufenthaltsorts anwendbar. Bei Schenkungen über Grundstücke ist jedoch nach I lit c das Recht des Belegenheitsortes anwendbar (s Brandbg, Urt v 9.6.20...mehr

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FF 09/2025, Umgangsrecht im... / 1. Schenkung mobiler Endgeräte

Damit der umgangsberechtigte Elternteil mit seinem Kind digital kommunizieren kann, benötigt das Kind Zugriff auf ein mobiles Endgerät. In der Praxis stellt sich in diesem Zusammenhang immer wieder die Frage, ob der umgangsberechtigte Elternteil dem Kind zu diesem Zweck ein mobiles Endgerät schenken darf.[29] Insofern ist zu konstatieren, dass dem Umgangsrecht grundsätzlich ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 516a BGB – Verbrauchervertrag über die Schenkung digitaler Produkte.

Gesetzestext (1) 1Auf einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer dem Verbraucher schenkt, und der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten nach Maßgabe des § 327 Absatz 3 bereitstellt oder sich hierzu verpflichtet, sind die §§ 523 und 524 über die H...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1432 BGB – Annahme einer Erbschaft; Ablehnung von Vertragsantrag oder Schenkung.

Gesetzestext (1) 1Ist dem Ehegatten, der das Gesamtgut nicht verwaltet, eine Erbschaft oder ein Vermächtnis angefallen, so ist nur er berechtigt, die Erbschaft oder das Vermächtnis anzunehmen oder auszuschlagen; die Zustimmung des anderen Ehegatten ist nicht erforderlich. 2Das Gleiche gilt von dem Verzicht auf den Pflichtteil oder auf den Ausgleich eines Zugewinns sowie von...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schenkung digitaler Produkte (Abs 1).

Rn 2 Das Schenkungsrecht soll betroffen sein können, wenn die Parteien keinen Preis für die Bereitstellung eines digitalen Produkts vereinbaren (§ 327 I), sondern mit personenbezogenen Daten ›zahlen‹ (§ 327 III). Da dann aber gerade eine Gegenleistung (§ 516 Rn 12) vorliegt, dürfte es sich indessen in diesen Fällen regelmäßig um einen nicht als Schenkung zu qualifizierenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schenkung einer Sache, die digitale Produkte enthält (Abs 2).

Rn 3 Der Vorrang der §§ 327d ff vor den §§ 523, 524 gilt nach II auch für einen Verbrauchervertrag, bei dem der Unternehmer dem Verbraucher eine Sache schenkt, die digitale Produkte enthält oder mit digitalen Produkten verbunden ist, für diejenigen Bestandteile des Vertrags, welche die digitalen Produkte betreffen. Dies hat zur Konsequenz, dass unterschiedliche Vorschriften ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schenkungen.

Rn 4 II sieht für die Schenkung als Sonderregelung vor, dass der Schenker keine Ersatzpflicht nach § 2375 hat (Staud/Olshausen Rz 26) und von der Rechtsmängelhaftung gem § 2376 befreit ist, wenn er einen Mangel nicht arglistig verschwieg (II 2). Im Innenverhältnis hat der Beschenkte grds alle Nachlassverbindlichkeiten zu tragen (§ 2378; Staud/Olshausen Rz 27); iÜ gelten die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1425 BGB – Schenkungen.

Gesetzestext (1) 1Der Ehegatte, der das Gesamtgut verwaltet, kann nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten Gegenstände aus dem Gesamtgut verschenken; hat er ohne Zustimmung des anderen Ehegatten versprochen, Gegenstände aus dem Gesamtgut zu verschenken, so kann er dieses Versprechen nur erfüllen, wenn der andere Ehegatte einwilligt. 2Das Gleiche gilt von einem Schenkungsv...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2325 BGB – Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen.

Gesetzestext (1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird. (2) 1Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Werte in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. 2Ein anderer Ge...mehr