Fachbeiträge & Kommentare zu Schenkung

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Zuwendung der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer durch andere als zusätzliche Bereicherung (Abs. 2)

Rz. 48 [Autor/Stand] Steuerschuldner ist i.d.R. der Erwerber, zumal seine Bereicherung als steuerpflichtiger Erwerb gilt (s. auch § 20 Abs. 1 ErbStG). Bürgerlich-rechtlich will ein Schenker im Zweifel nur den Gegenstand der Zuwendung schenken und nicht auch die Erwerbskosten. Trotz der Vorschrift des § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG, dass bei einer Schenkung auch der Schenker Steue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Erwerb von Anteilen an gewerblich nicht tätigen Personengesellschaften oder anderen Gesamthandsgemeinschaften (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 43 [Autor/Stand] Aus der Verweisung im ErbStG [2] auf § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG ergibt sich, dass diese Bestimmung nur für nicht gewerblich tätige (vermögensverwaltende) Personengesellschaften und andere vermögensverwaltende Gesamthandsgemeinschaften, z.B. ungeteilte Erbengemeinschaften und Partnergesellschaften, gilt. Die Regelung erfolgte durch den Gesetzgeber nachtr...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / Leitsatz

1. Erwirbt die Schwiegermutter mit ihrem Schwiegersohn gemeinsam eine Immobilie und übernimmt die Zahlung des gesamten Kaufpreises, so liegt eine mittelbare Schenkung des Miteigentumsanteils an der Immobilie vor. 2. Die Übernahme der laufenden verbrauchsabhängigen und -unabhängigen Kosten für das gesamte Objekt und zeitweilige Zahlung von monatlich 100 EUR durch den Schwieger...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schulden

Rz. 165 [Autor/Stand] Der sehr weit gefasste Begriff der Schulden und Lasten wird gesetzgeberisch dadurch eingeschränkt, dass zwischen ihnen und dem erworbenen Vermögen ein enger[2] wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen muss. Rz. 166 [Autor/Stand] Dieser Zusammenhang besteht dann, wenn die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die den Vermöge...mehr

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FF 11/2023, Zuwendung eines... / 2 Anmerkung

Der 3. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes hatte mit der vorgenannten Entscheidung einen weiteren Fall einer sogenannten Schwiegerelternschenkung zu entscheiden. Die Beklagte wollte ihre Tochter und deren Familie unterstützen, welche nach einem Hochwasser ihr Heim verloren hatte. Man erwarb gemeinsam ein Hausgrundstück, wobei als Eigentümer je zur Hälfte die ...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / a. § 6 AStG n.F. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz

Im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich der Norm hat sich im Vergleich zur alten Fassung die Dauer der’unbeschränkten Einkommensteuerpflicht geändert: Erfasst werden nach § 6 Abs. 1 S. 1 AStG n.F. natürliche Personen, die insgesamt mindestens sieben Jahre in den letzten 12 Jahren nach § 1 Abs. 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig waren. Die bisherige starre Zehn-Ja...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XIV. Nichtabzugsfähigkeit der Erbschaftsteuer (Abs. 8)

Rz. 255 [Autor/Stand] Steuerschulden des Erblassers (z.B. Erbschaftsteuer des Erblassers aus einem vorhergehenden Erbfall oder vorhergehender Schenkung) können jederzeit als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, nicht aber die eigene Erbschaftsteuer des Erben oder sonstiger Erwerber, weil es sich dabei bereits um eine Verwendung des Erwerbs handelt.[2] Der Vorerbe kann...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 2. Verlegung des Übergabezeitpunkts auf Krisenzeiten

Bei einer Schenkung kann zudem die Möglichkeit genutzt werden, die Vermögensübertragung in wirtschaftlichen Krisenzeiten vorzunehmen, um so von einem möglichst niedrigen Unternehmenswert profitieren zu können.[27]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ausnahmen von der bürgerlich-rechtlichen Betrachtungsweise

a) Formunwirksame Verfügungen Rz. 10 [Autor/Stand] Nach der BFH-Rechtsprechung ist bei formunwirksamen Verfügungen von Todes[2] wegen, vor allem bei Vermächtnissen[3], auf das wirtschaftliche Ergebnis abzustellen, wenn trotz des Formmangels diese von allen Beteiligten befolgt wurden ( § 41 AO ).[4] b) Umfang des Betriebsvermögens Rz. 10.1 [Autor/Stand] Eine weitere Ausnahme ergi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erblasserschulden (Abs. 5 Nr. 1)

a) Vom Erblasser herrührend Rz. 61 [Autor/Stand] Erblasserschulden sind die vom Erblasser "herrührenden" Schulden, also solche, die nach § 1922 BGB i.V.m. § 1967 Abs. 2 BGB, § 45 Abs. 1 AO als Nachlassverbindlichkeiten auf den oder die Erben übergehen.[2] Auch bei Erwerbern, die keine Erben sind, können solche Schulden als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Dies folgt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gegenstand des Erwerbs

Rz. 7 [Autor/Stand] Bekommt jemand Geld geschenkt zum Erwerb eines bestimmten Gegenstands, so gilt als Erwerb der Gegenstand, über den der Beschenkte endgültig verfügen kann. Die vom BFH entwickelten Grundsätzen der mittelbaren Schenkung (s. § 7 ErbStG Rz. 120 ff.), die nicht nur für Grundstücke, sondern auch für alle als Zuwendungsobjekt in Betracht kommenden Gegenstände ge...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / 5. Sukzessive Vermögensübertragung durch Grenzwertvervielfachung und Kettenschenkung

Um von der Regelverschonung bzw. der Optionsverschonung profitieren zu können, darf der Wert des begünstigten Betriebsvermögens nicht über 26 Mio. EUR liegen. Falls nicht das Unternehmen im Ganzen zu einem Zeitpunkt übertragen werden soll, bietet es sich daher an, bei einer Schenkung innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums nur einen Unternehmensanteil zu übertragen, der nicht de...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 1. Erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG

Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG tritt die erweitert unbeschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht ein, wenn der Erblasser zur Zeit des Todes oder der Schenker zur Zeit der Ausführung der Schenkung oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer sich als deutscher Staatsangehöriger nicht länger als fünf Jahre dauernd im Ausland aufgehalten hat, ohne in ...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / e. Melde- bzw. Mitteilungspflichten

Zur Sicherung des Steueranspruchs Deutschlands werden dem wegziehenden Steuerpflichtigen und seinen Rechtsnachfolgern erhöhte Mitwirkungspflichten auferlegt. Gem. § 6 Abs. 5 S. 1, 2 AStG n.F. hat der Steuerpflichtige – oder sein Rechtsnachfolger – dem in den Besteuerungszeitpunkten nach § 6 Abs. 1 AStG n.F., § 19 AO zuletzt für ihn zuständigen Finanzamt innerhalb eines Monat...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / b. Verschonungsbedarfsprüfung und Stundung

Alternativ zum Abschmelzungsmodell kann ein Erwerber von begünstigtem Vermögen von mehr als 26 Mio. EUR. einen Antrag auf Erlass der anfallenden Steuer nach § 28a ErbStG stellen. Hierbei muss der Antragsteller nachweisen, dass er außerstande ist, die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen zu tragen. Verfügbares Vermögen i.S.v. § 28 Abs. 2 ErbStG ist die Hälfte vom Wert des n...mehr

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ZErb 11/2023, Deutschland a... / 2. Beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Darüber hinaus sieht das deutsche Steuerrecht noch die beschränkte und die erweitert beschränkte Erbschaftsteuerpflicht vor. Diese beiden Tatbestände sind subsidiär zur erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG. Nach der in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG geregelten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht ist der Vermögensanfall in Form von inländische...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / X. Rückfall-/Widerrufsklauseln

Da auch eine noch so gewissenhafte Steuerplanung das Risiko der Nachbesteuerung nicht vollständig ausschließen kann, ist im Fall einer Schenkung zu raten, eine Rückfall-/Widerrufsklausel im Schenkungsvertrag zu vereinbaren.[110] Hierbei darf jedoch, um von den Begünstigungsnormen profitieren zu können, kein freier Widerrufsbehalt vereinbart werden, vielmehr sollte der Fall e...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / c. Stellungnahme

Die "Abschmelzfalle" kann insbesondere den Erwerber treffen, wenn unvorhergesehen weiteres Betriebsvermögen von Todes wegen vererbt wird. Da ein solcher Erbanfall nicht geplant werden kann wie bei einer Schenkung, sollte dem Erwerber zumindest die Möglichkeit gegeben werden, die Verschonungsbedarfsprüfung in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der derzeitigen Auffassung der Finanzv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Anwartschaft eines Nacherben (Abs. 4)

Rz. 58 [Autor/Stand] Entgegen § 2108 Abs. 2 BGB stellt das Erbschaftsteuergesetz in § 10 Abs. 4 ErbStG das Anwartschaftsrecht des Nacherben aufschiebend bedingten Erwerben gleich. Die Erbschaftsteuer entsteht erst beim Eintritt des Nacherbfalls.[2] Dies entspricht im Übrigen der Regelung in § 6 ErbStG, die den Nacherberben als Erben des Vorerben – und nicht wie das Zivilrech...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Wie werden Spenden steuerlich berücksichtigt? Ändert sich wegen des Krieges in der Ukraine etwas an Abläufen, Verfahren und Nachweisen?

Spenden sind freiwillige und unentgeltliche Sach- oder Geldleistungen, die ohne Gegenleistung zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke erbracht werden. Sie müssen außerdem an einen steuerbegünstigten Empfänger geleistet werden. Bei diesem handelt es sich regelmäßig um eine steuerbegünstigte Körperschaft (zum Beispiel einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Beschränkte Steuerpflicht (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 180 [Autor/Stand] § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG regelt zwei Fälle des Abzugs von Schulden und Lasten bei beschränkter Steuerpflicht: Einerseits den Erwerb von Inlandsvermögen i.S.d. § 121 BewG durch einen ausländischen Erwerber im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht (Verweis auf § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) und andererseits die Fälle unbeschränkter Steuerpflicht, bei der einze...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XV. Nichtabzugsfähige Auflagen (Abs. 9)

Rz. 265 [Autor/Stand] Auflagen nach § 1940 BGB sind grundsätzlich nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG abzugsfähig; kommen sie jedoch dem Beschwerten selbst zugute, sind sie nicht abzugsfähig, weil dadurch die durch den Erwerb erfolgte wirtschaftliche Bereicherung i.d.R. nicht vermindert wird. Rz. 266 [Autor/Stand] Das Abzugsverbot des § 10 Abs. 9 ErbStG gilt nicht nur bei letztwill...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sonstige Nachlassaktiva

Rz. 11 [Autor/Stand] Zu den Nachlassaktiva gehören folgende Posten: der gesamte Nachlass des Alleinerben, unabhängig davon, welche Absprachen der Erblasser mit dem Erben über die Verwendung einzelner Nachlassposten getroffen hat[2]; die Todesfallentschädigung aus einer zugunsten des Erblassers eingreifenden Kfz-Insassenunfallversicherung[3]; die beim Tod des Erblassers ausbezah...mehr

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ZErb 11/2023, Gestaltungsin... / I. Betriebsvermögen als Teil eines Erwerbs i.S.d. ErbStG

Durch die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer werden gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1-4 ErbStG Erwerbe von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen wie auch das Vermögen von sog. Familienstiftungen besteuert. Da regelmäßig auch betriebliches Vermögen im Erb- oder Schenkungsfall anfallen kann, stellt sich für Erblasser/Schenker und Erwerber die Frage, wie das ErbStG entspre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 60 [Autor/Stand] Da das Erbschaftsteuergesetz die Bereicherung des Erwerbers erfassen will, geht es vom Nettoprinzip aus (s. Rz. 3). Abzugsfähig sind demnach alle Erwerbsschmälerungen bzw. Schulden und Lasten. Der Begriff Nachlassverbindlichkeiten ist insofern zu eng gefasst (s. Rz. 39), zumal Erwerbsschmälerungen auch bei du Schenkungen unter Lebenden zu beachten sind (...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Erzielung von Einnahmen und anderen wirtschaftlichen Vorteilen

Tz. 23 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 1 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Tz. 24 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und im Rahmen einer Einkunftsart zufließen (s. § 4 EStG, Anhang 10; s. § 8 Abs. 1 EStG, Anhang 10...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IX. Konfusion und Konsolidation (Abs. 3)

Rz. 54 [Autor/Stand] Zivilrechtlich i.d.R. erloschene Rechtsverhältnisse[2] wegen Zusammentreffens der Gläubiger- und Schuldnerstellung in einer Person bzw. der Vereinigung von Forderung und Schuld in einer Person (sog. Konfusion [3] – z.B. Sohn leiht seinem Vater vor dem Tode 10.000 EUR und wird dessen Alleinerbe) – oder wegen der Vereinigung von Recht und Belastung bei eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zweck, Aufbau und Anwendungsbereich des Abs. 6

Rz. 151 [Autor/Stand] Mit der Regelung des § 10 Abs. 6 ErbStG soll eine doppelte Begünstigung[2] steuerfreien Vermögens verhindert werden, nämlich einerseits deren Steuerbefreiung und andererseits der Schuldenabzug von mit diesem Vermögen in Zusammenhang stehenden Schulden. Fallen Vermögensgegenstände nicht oder nur teilweise in den steuerpflichtigen Erwerb, wird deshalb der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen (Abs. 5 Nr. 2)

Rz. 89 [Autor/Stand] Neben den Erblasserschulden können den Erwerb auch die Verbindlichkeiten mindern, die den Erben als solchen treffen (sog. Erbfallschulden gem. § 1967 Abs. 2 BGB) und bewertungsfähig sind.[2] Grundsätzlich sind solche Verbindlichkeiten mit dem Betrag abzuziehen, den der Erwerber nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu versteuern hat (sog. Korrespondenzprinzip).[3...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 4 Schenkung-/Erbschaftsteuer

Das Erbbaurecht kann jederzeit wie jedes Grundstück durch notariell beurkundeten Vertrag verschenkt werden. Der Grundstückseigentümer erteilt seine Zustimmung, wenn der beschenkte Erwerber in sämtliche Rechte und Pflichten des Erbbaurechtsvertrags eintritt. Das Erbbaurecht erlischt auch nicht mit dem Tod des Erbbaurechtsnehmers, sondern geht – wie ein Grundstück – auf dessen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbauseinandersetzung / 2.6 Ausscheiden eines ­Miterben

Scheidet ein Miterbe freiwillig aus der Erbengemeinschaft aus, wächst zivilrechtlich sein Anteil am Gemeinschaftsvermögen den verbliebenen Miterben zu.[1] Die Anwachsung ist ein Unterfall der Veräußerung des Erbteils. Ertragsteuerlich ist das Anwachsen als entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung des Anteils des ausscheidenden Miterben auf die verbleibenden Miterben anzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.3 Verkauf der Wohnung

§ 577 Abs. 1 BGB setzt für das Entstehen des Vorkaufsrechts des Mieters den Verkauf der Wohnung voraus. Hieraus ergibt sich, dass das Vorkaufsrecht dann nicht zur Entstehung gelangt, wenn die Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworben wurde. Das Vorkaufsrecht kommt auch bei einem Tausch oder einer Schenkung nicht zum Zuge. Darüber hinaus hat der Mieter nach §...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.2.3 Veräußerung

Im Gegensatz zu § 577 BGB ist der Anwendungsbereich des § 577a BGB weiter, da nicht auf einen Verkauf, sondern auf eine Veräußerung abgestellt wird. Zwar umfasst der Begriff der Veräußerung auch den Verkauf, erstreckt sich aber auch auf Schenkung und den Erwerb im Rahmen der Zwangsversteigerung.[1] Wichtig Sperrfrist auch bei Sonderkündigungsrecht beachten Nach § 57a ZVG ist d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung/Schenkungsteuererklärung/Bedarfsbewertung – die wichtigsten Inhalte im Überblick

Begriff Die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist grundsätzlich erforderlich zur Besteuerung eines Vermögensübergangs, der sich von Todes wegen vollzieht (Erwerb von Todes wegen oder Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall). Die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung ist bei Schenkungen unter Lebenden erforderlich, d. h. wenn ein steuerpflichtiger Tatbestand erfüllt wurde....mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 4.2 ESRS G1-5 – politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 51 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD [1] neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c (...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tonnagebesteuerung – Vorlage an das BVerfG zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Besteuerung des für den Rechtsvorgänger festgestellten Unterschiedsbetrags beim unentgeltlichen Rechtsnachfolger

Leitsatz Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 52 Abs. 10 Satz 4 EStG i.d.F. des AbzStEntModG vom 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 GG) verstößt, soweit diese Vorschrift die rückwirkende Anwendung des § 5a Abs. 4 Satz 5 und 6 EStG i.d.F. des AbzStEntModG für Wirtschaftsj...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1 Begriff

Rz. 121 Schwebende Geschäfte stellen zweiseitig verpflichtende Verträge dar, die auf Leistungsaustausch i. S. v. § 320 BGB gerichtet sind und aus Sicht jedes Vertragspartners einen Anspruch und eine Gegenleistung begründen.[1] Rz. 122 Demnach stellen mangels Gegenleistung keine schwebenden Verträge dar: gesetzliche Haftung, Schenkung, Verlustübernahmeverpflichtung aufgrund eines...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.2.4 Unentgeltlicher Erwerb

Rz. 33 Beim unentgeltlichen Erwerb eines VG (z. B. im Fall einer Erbschaft oder Schenkung) erbringt der Erwerber für den Erhalt des VG keine Gegenleistung. Die Aktivierung unentgeltlich erworbener VG ist daher im Fachschrifttum umstritten; die Auffassungen erstrecken sich von einem Aktivierungsverbot über ein Aktivierungswahlrecht bis hin zu einem Aktivierungsgebot. Rz. 34 Di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 18 Einsetze... / 2.4 Sozialhilfe für abgelaufene Zeiträume

Rz. 38 Sozialhilfe wird grundsätzlich geleistet, um den Bedarf in einer gegenwärtigen Notsituation zu decken. Dieser in § 18 zum Ausdruck kommende Gedanke – das sog. Gegenwärtigkeitsprinzip (vgl. dazu auch Rz. 46b) – schließt es i. d. R. aus, Sozialhilfeleistungen für die Vergangenheit, insbesondere für abgelaufene Zeiträume zu erbringen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 12.5.2005,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Jastrowsche Klausel im Berliner Testament – Besteuerung eines betagten Vermächtnisses

Leitsatz 1. Setzen Ehegatten in einem sogenannten Berliner Testament sich gegenseitig als Alleinerben ein und gewähren denjenigen Kindern ein betagtes Vermächtnis, die beim Tod des Erstversterbenden ihren Pflichtteil nicht fordern (sogenannte Jastrowsche Klausel), kann der überlebende Ehegatte als Erbe des erstversterbenden Ehegatten die Vermächtnisverbindlichkeit nicht als ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Übertragung eines Kommanditanteils und anschließende Übertragung eines GmbH-Anteils

Streitig ist, ob die Übertragung eines Kommanditanteils und die anschließende Übertragung eines GmbH-Anteils grunderwerbsteuerrechtlich als ein "einheitlicher Lebensvorgang" behandelt werden können und ob die Einbringung eines Kommanditanteils in eine GmbH eine freigebige Zuwendung darstellt. Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG ist nach neuer BFH-Rechtsprechung auch a...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / g) GrESt-Befreiung bei Anteilsübertragung an niederländische "Stichting Administratiekantoor"

Streitig ist, ob der Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch die Klägerin (Stiftung nach niederländischem Recht in Form der sog. Stichting Administratiekantoor) von der GrESt befreit war. Die Übertragung der Gesellschaftsanteile an einer – inländischen Grundbesitz haltenden – niederländischen B.V. an eine niederländische Stichting Administratiekantoor gegen die Gewährung von s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vermögensverwaltende Gesell... / 2. Steuerbelastung

Die Besteuerung der vermögensverwaltenden Stiftung richtet sich nach § 23 Abs. 1 KStG und beträgt 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag. Daraus folgt eine Steuerbelastung i.H.v. 15,83 %. Eine Gewerbesteuerbelastung tritt nur hinzu, soweit die Stiftung einen Gewerbebetrieb unterhält.[82] Soweit die Stiftung ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist, verbleibt es daher bei einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnzahlung durch Dritte / 1 Lohnzahlung Dritter als Arbeitslohn

Einnahmen, die dem Arbeitnehmer nicht von seinem Arbeitgeber, sondern von dritter Seite zufließen, können ebenfalls Arbeitslohn sein. Voraussetzung ist, dass zwischen der Zuwendung des Dritten und der vom Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses für den Arbeitgeber zu erbringenden Arbeit ein Zusammenhang besteht. Von einem solchen Zusammenhang ist auszugehen, wenn d...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.8 Abfindungszahlung im Scheidungsfall

Regeln zukünftige Eheleute die Rechtsfolgen ihrer Eheschließung umfassend individuell und sehen sie für den Fall der Beendigung der Ehe Zahlungen eines Ehepartners in einer bestimmten Höhe vor, die erst zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu leisten sind ("Bedarfsabfindung"), liegt keine freigebige Zuwendung , d. h. keine Schenkung i. S. v. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ErbStG vor. In d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / cc) Aufteilung der Zuwendung/Schenkung der Gesellschaft auf die Gesellschafter als Zuwendende/Schenker

Ebenso wie § 2a Satz 2 ErbStG-E gilt auch Satz 3 für alle Gesellschafter zuwendender rechtsfähiger Personengesellschaften. Jeder Gesellschafter, der einer solchen Gesellschaft im Zeitpunkt der Steuerentstehung angehört (Stichtagsprinzip; § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 11 ErbStG), wird somit zwingend zum Schenker. Die Zahl der Zuwendungen/Schenkungen bestimmt sich daher stets nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trotz MoPeG weiterhin trans... / aa) Geltungsbereich

Während Satz 2 mit der Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 ErbStG grundsätzlich alle steuerbaren Erwerbe durch rechtsfähige Personengesellschaften erfassen soll, beschränkt sich der Geltungsbereich von Satz 3 lediglich auf Zuwendungen durch rechtsfähige Personengesellschaften. Erwerbe von Todes wegen i.S.d. § 3 ErbStG, die sämtlich von einem Erblasser herrühren, werden natürli...mehr