Um von der Regelverschonung bzw. der Optionsverschonung profitieren zu können, darf der Wert des begünstigten Betriebsvermögens nicht über 26 Mio. EUR liegen. Falls nicht das Unternehmen im Ganzen zu einem Zeitpunkt übertragen werden soll, bietet es sich daher an, bei einer Schenkung innerhalb des Zehn-Jahres-Zeitraums nur einen Unternehmensanteil zu übertragen, der nicht den Schwellenwert überschreitet.[36] Ferner kann die Möglichkeit der sog. "Kettenschenkung" genutzt werden.[37] Eine Kettenschenkung liegt vor, wenn die Zuwendung über mehrere Personen weiterverschenkt wird, dabei erfüllt der Erstbeschenkte zwar den Wunsch des Schenkers, jedoch ohne rechtliche Verpflichtung.[38] Bei einer entsprechenden Verpflichtung zur Weiterleitung entfaltet dieses Gestaltungsinstrument indes keine Wirkung, vielmehr liegt nach der Rechtsprechung des BFH eine unmittelbare Zuwendung an den Letzterwerber vor.[39] Des Weiteren ist bei der Kettenschenkung zu berücksichtigen, dass Freibeträge der zwischengeschalteten Person verbraucht werden und dass u.U. Pflichtteilsansprüche bei Pflichtteilsberechtigten vom Zwischenerwerber entstehen können.[40]

[36] Vgl. Hannes, ZEV 2016, 554, 560.
[37] Bäuml, DB 2018, 521, 526.
[38] Spiegelberger/Fleischer, Vermögensnachfolge § 7 Rn 29.
[39] BFH, Urt. v. 30.1.2013 – II R /6/12, BStBl II 2013, 934.
[40] Geck, ZEV 2017, 481, 483.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge