Die "Abschmelzfalle" kann insbesondere den Erwerber treffen, wenn unvorhergesehen weiteres Betriebsvermögen von Todes wegen vererbt wird. Da ein solcher Erbanfall nicht geplant werden kann wie bei einer Schenkung, sollte dem Erwerber zumindest die Möglichkeit gegeben werden, die Verschonungsbedarfsprüfung in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der derzeitigen Auffassung der Finanzverwaltung sollte daher, bevor ein unwiderruflicher Antrag nach § 13c ErbStG gestellt wird, umfassend geprüft werden, inwiefern von Todes wegen weiteres Betriebsvermögen innerhalb der Zehn-Jahres-Frist auf den Erwerber übergehen könnte. Soweit ein entsprechendes Risiko erkannt wurde, empfiehlt es sich, zunächst einen widerruflichen Antrag nach § 28a ErbStG zu stellen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge