Fachbeiträge & Kommentare zu Satzung

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.6 Zeitwertkonten

In Zeitwertkonten können Beschäftigte Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt einbringen, um damit später eine bezahlte ganze oder teilweise Freistellung zu finanzieren (z. B. um früher in den Ruhestand zu gehen oder um ein Sabbatjahr einzulegen). Zeitwertkonten haben also das Ziel, durch Verzicht auf die Auszahlung bereits erarbeiteten Arbeitsentgelts Wertguthaben für Zeiten der Fr...mehr

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Sommer, SGB V § 52a Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 16/3100 S. 108) soll § 52a die Solidargemeinschaft der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten vor einer missbräuchlichen Inanspruchnahme von Leistungen durch Personen schützen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versichert sind. Zu dem in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personenkreis zählen Versicherte, die sonst keinen anderweiti...mehr

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Sommer, SGB V § 24c Leistun... / 2.1 Leistungsrahmen

Rz. 5 Der in § 24c aufgeführte Leistungskatalog deckt sich inhaltlich mit dem des § 21 Abs. 1 Nr. 3 SGB I. Allerdings ist die Betriebshilfe für landwirtschaftliche Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft nicht in § 24c aufgeführt. Deren Erbringung ist speziell den landwirtschaftlichen Krankenkassen vorbehalten und in § 9 des Zweiten Gesetzes über die Krankenver...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.3 Hebammenhilfe

Rz. 12 Gemäß § 24d hat die Versicherte während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf Hebammenhilfe. Im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung (= medizinische und beratende Hilfe durch die Hebamme) ist dieser Anspruch auf die Zeit bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Geburt begrenzt; weitergehende Leistungen bedürfen ausdrücklich der ärztlichen Anordnun...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 4.1 Pflichtversicherung

Die Pflichtversicherung entsteht mit dem Eingang der Anmeldung bei der Zusatzversorgungskasse. Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, der in der Anmeldung als Beginn der Versicherungspflicht angegeben ist (§ 17 MS, § 27 VBL-S.). Ohne eine Anmeldung kann keine Pflichtversicherung entstehen, auch wenn der Arbeitgeber Umlagen oder Beiträge für den Beschäftigten an die Zusatzversorgungsk...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 15 Träger der Zusatzversorgung

Die Zusatzversorgung des öffentlichen und kirchlichen Dienstes in Deutschland wird von folgenden Zusatzversorgungseinrichtungen durchgeführt, die nicht miteinander im Wettbewerb stehen. Die Beschäftigten beim Bund oder den Ländern sind bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert. Für sonstige Beschäftigte ist nach dem ATV-K primär die Versicherung b...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.6.1 Errichtung Einigungsstelle

§ 82 Abs. 2 HmbPersVG schreibt die Errichtung der Einigungsstelle bei der obersten Dienststelle bzw. den entsprechenden nach Gesetz und Satzung bestimmten Stellen bei anderen juristischen Personen des Öffentlichen Rechts vor.mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.4 Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG

Gemäß § 2a Abs. 1 Nr. 4 ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen ausschließlich zuständig für Entscheidungen über die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung. Die tarifvertragschließenden Parteien müssen tariffähig sein, um Tarifverträge abschließen zu können. Gemäß § 2 Abs. 1 TVG können Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen und einzelne Arbeitgeber Ta...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.6.2.2 Beisitzer

Die Dienstgeberseite und die Beschäftigtenseite ist mit je 3 Beisitzern in der Einigungsstelle vertreten. Dienstgeberseite Die oberste Dienststelle bzw. das entsprechende Organ nach Gesetz oder Satzung bestimmt die Vertreter, § 82 Abs. 2 Satz 2 HmbPersVG. Beschäftigtenseite Die 3 Beisitzer, die die Beschäftigten repräsentieren, werden von dem jeweils zuständigen Personalrat best...mehr

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Roscher, GrStG § 25 Festset... / 2 Recht der Gemeinde zur Festsetzung des Hebesatzes (Abs. 1)

Rz. 10 Nach § 25 Abs. 1 wird die Gemeinde befugt, zu bestimmen, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrages (§ 13 GrStG Rz. 10 ff.) oder des Zerlegungsanteils (§ 22 GrStG Rz. 10 ff.) die Grundsteuer zu erheben ist (Hebesatz). § 25 Abs. 1 GrStG räumt den Gemeinden mithin das Recht ein, den Hebesatz der Grundsteuer – unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse – autono...mehr

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Roscher, GrStG § 27 Festset... / 3 Änderung der Steuerfestsetzung (Abs. 2)

Rz. 15 Wird der Hebesatz von der Gemeinde gem. § 25 Abs. 3 GrStG geändert, ist die bisherige Festsetzung der Grundsteuer nach § 27 Abs. 2 GrStG dementsprechend zu ändern. Nach dem klaren Wortlaut der Vorschrift ist diese Änderung der Festsetzung der Grundsteuer zwingend durchzuführen. Hierzu ist der geänderte Hebesatz auf den bisher festgesetzten Steuermessbetrag i. S. d. §§...mehr

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Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 3 Fälligkeit bei Kleinbeträgen (Abs. 2)

Rz. 12 Abweichend von § 28 Abs. 1 GrStG können die Gemeinden nach § 28 Abs. 2 GrStG bestimmen, dass bei Kleinbeträgen der Jahresbetrag der Grundsteuer nicht in Vierteljahresbeträgen, sondern in Halbjahresbeträgen oder in einem Jahresbetrag zu entrichten ist. Die Gemeinde ist zur Ausübung dieses Wahlrechts nicht verpflichtet. Macht sie jedoch von dieser Möglichkeit Gebrauch, m...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.5.1.2 Inländische Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b)

Rz. 61 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b GrStG befreit Grundbesitz von der Grundsteuer, der von einer inländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwe...mehr

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Roscher, GrStG § 26 Koppelu... / 2 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze

Rz. 10 § 26 GrStG ergänzt § 25 GrStG um weitere grundsteuerrechtliche Regelungen, die von den Gemeinden bei der Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer (§ 25 GrStG) zu beachten sind. Nach § 26 GrStG bleibt es einer landesrechtliche Regelung vorbehalten, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zueinanderstehen müssen (Koppelungsvorsc...mehr

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Roscher, GrStG § 25 Festset... / 3 Festsetzung des Hebesatzes für ein oder mehrere Kj. (Abs. 2)

Rz. 14 Nach § 25 Abs. 2 GrStG kann die Gemeinde den Hebesatz für ein oder aber auch für mehrere Kalenderjahre, höchstens jedoch für den Hauptveranlagungszeitraum der Steuermessbeträge (§ 16 GrStG Rz. 12) festsetzen. Die Möglichkeit, den Hebesatz auch für mehrere Jahre festzusetzen zu können, wurde erstmals mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1] eingeräumt. ...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.3.2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch durch die Allgemeinheit

Rz. 43 Ein "Öffentlicher Dienst oder Gebrauch" liegt nach § 3 Abs. 2 GrStG nicht nur bei einer hoheitlichen Tätigkeit (Rz. 39ff.), sondern auch beim bestimmungsgemäßen Gebrauch durch die Allgemeinheit vor. Ein solcher Gebrauch durch die Allgemeinheit liegt vor, wenn der Personenkreis, dem die Benutzung vorbehalten ist, weder fest umgrenzt noch dauerhaft klein ist, so dass er ...mehr

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Roscher, GrStG § 1 Heberecht / 2 Heberecht der Gemeinden (Abs. 1)

Rz. 9 Nach § 1 Abs. 1 GrStG bestimmt die Gemeinde, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz (siehe § 2 GrStG) Grundsteuer zu erheben ist. Ihr steht das Heberecht für die Grundsteuer zu. Die Vorschrift bringt die Besonderheit bei der Grundsteuer zum Ausdruck, dass es den Gemeinden überlassen ist, ob sie eine Grundsteuer für den in ihrem Hoheitsgebiet liegenden Grundbes...mehr

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Zweckbetrieb bei der Organisation des Zivildienstes

Leitsatz Die von einem gemeinnützigen Verein erbrachten Leistungen im Rahmen der Verwaltung des Zivildienstes nach § 5a Abs. 2 ZDG begründen – entgegen BMF-Schreiben vom 18.08.2015 (BStBl I 2015, 659) – einen allgemeinen Zweckbetrieb nach § 65 AO (Anschluss an BFH-Urteil vom 23.07.2009 – V R 93/07, BFHE 226, 435, BStBl II 2015, 735). Normenkette § 65, § 64 AO, § 5 Abs. 1 Nr. ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / 2. Abwandlung

Wie das vorherige Beispiel. In der Satzung der GmbH ist jedoch eine Öffnungsklausel zum personenbezogenen Einlagekonto vorgesehen, von der die Gesellschafter Gebrauch gemacht haben. Zusätzlich ist folgende Regelung enthalten: "Sofern handelsrechtlich eine Rückzahlung der Einlage aus dem personengebundenen Einlagekonto an einen Gesellschafter erfolgt, ist, auch soweit es sich s...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / 1. Beispiel

An der X-GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR (Bargründung) sind A und B jeweils mit 50 % beteiligt. Die Satzung sieht keine Öffnungsklausel im Hinblick auf personengebundene Rücklagen vor. A leistet im Jahr 2020 eine Einlage i.H.v. 100.000 EUR. Im 2020 wird ein Gewinn i.H.v. 100.000 EUR generiert, im Jahr 2021 i.H.v. 0 EUR. Im Jahr 2021 wird A auf Grundlage eines entspre...mehr

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Nachschusspflicht der Gesel... / 6. Formulierungsvorschlag

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GmbH 2 Go (Teil 7): Individ... / II. Zulässigkeit eines personenbezogenen Einlagekontos

Der Gedanke eines personenbezogenen Einlagekontos wird in der Literatur z.T. unter dem Begriff der "quotenabweichenden Rücklagenzuordnung" diskutiert. Die personenbezogene Rücklagenzuordnung für eine Kapitalgesellschaft wird von der h.M. als zulässig angesehen, auch wenn bisher keine Rechtsprechung zu diesem Thema ergangen ist.[1] Erfordernis einer satzungsmäßigen Öffnungsklau...mehr

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Aktuelles zur Betriebsaufsp... / IV. Fazit

Der BFH hat im Jahr 2021 einmal mehr klargestellt, dass die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung im Besitzunternehmen nicht greift. Bei der Prüfung der personellen Verflechtung geht die Entwicklung zum Erfordernis jedenfalls einer einfachen Mehrheit (50 % plus eine Stimme) – auch bei gesicherter Geschäftsführung. Die Geschäftsführung spielt damit m.E. nur noch für eine Negati...mehr

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Nachschusspflicht der Gesel... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Die Gesellschafter können Nachschusspflichten zur Stärkung des Eigenkapitals in die Satzung aufnehmen (§ 26 GmbHG). Hierbei haben sie Gestaltungsfreiraum: Nachschüsse können unbeschränkt vereinbart oder an Höchstbeträge oder Bedingungen (z.B. Vorliegen einer Unterbilanz) geknüpft werden. Der Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die Voraussetzunge...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.50 Vorstellung bei einem Arbeitgeber

Rz. 116 Die Vorstellung bei einem Unternehmen und der damit verbundene Weg sind nur dann versichert, wenn unmittelbar anschließend die Arbeitsaufnahme vorgesehen ist (BSG, Urteil v. 31.1.1974, 2 RU 169/72). Darüber hinaus kommt lediglich eine versicherte Tätigkeit nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 in Betracht, falls die Satzung des Unfallversicherungsträgers dies vorsieht. Danach sind P...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.7 Arbeitssuche

Rz. 45 Betätigungen im Zusammenhang mit der Arbeitsuche sind grundsätzlich unversichert, es sei denn, der Betreffende kommt seiner Meldepflicht bei der heutigen Agentur für Arbeit nach (BSG, Urteil v. 31.1.1974, 2 RU 169/72; Urteil v. 30.1.1986, 2 RU 1/85). Inzwischen ist jedoch der am 1.1.2005 in Kraft getretene § 2 Abs. 1 Nr. 14 zu beachten, wonach der Arbeitsuchende dann ...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.1.2 Versicherte Tätigkeit

Rz. 12 Abs. 1 Satz 1 definiert die versicherte Tätigkeit als die den Versicherungsschutz nach §§ 2, 3 oder 6 begründende Tätigkeit. Damit ist insbesondere die Beschäftigung als Arbeitnehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, aber auch alle übrigen kraft Gesetzes oder Satzung oder aufgrund freiwilliger Versicherung erfassten Tätigkeiten gemeint, nicht zuletzt auch die Tätigkeiten wie die...mehr

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Jung, SGB VII § 8 Arbeitsun... / 2.2.5.46 Unternehmertätigkeit

Rz. 108 Bestimmte Gruppen von Unternehmern sind nach § 2 Abs. 1 kraft Gesetzes versichert. Darüber hinaus sieht § 3 die (pflichtige) Versicherung kraft Satzung des jeweiligen Unfallversicherungsträgers und § 6 unter bestimmten Voraussetzungen die freiwillige Versicherung von Unternehmern und deren Ehegatten vor. Die Abgrenzung von betriebsdienlichen und eigenwirtschaftlichen...mehr

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Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 2.2 Wahl

Rz. 5 Zwingend vorgeschrieben war die Wahl von Versichertenältesten nur bei der früheren Bundesknappschaft, da sich das Institut des Versichertenältesten (Knappschaftsältesten) in der knappschaftlichen Versicherung entwickelt hat. Ihre Wahl erfolgte unmittelbar und allein durch die Versicherten. Aufgrund der Neuorganisation der Rentenversicherung und des damit verbundenen Zu...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.1 Amtspflichtverletzung gegenüber Dritten

Rz. 2 Die Vorschrift stellt ausdrücklich klar, dass sich die Haftung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, der Versichertenältesten und der Vertrauenspersonen bei einer ihnen gegenüber einem Dritten obliegenden Amtspflicht genau wie diejenige der Bediensteten des Versicherungsträgers nach den grundlegenden Haftungsvorschriften bei hoheitlicher Tätigkeit, nämlich § 839 ...mehr

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Jansen, SGB IV § 38 Beansta... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die im Wesentlichen an § 5 SVwG anknüpft, regelt, wie zu verfahren ist, wenn Beschlüsse eines Selbstverwaltungsorgans gegen gesetzliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen. Zu der streitigen Diskussion, ob neben Gesetz, Rechtsverordnung und Satzung auch Gewohnheitsrecht, Vorschriften des Gemeinschaftsrechts, allgemeine Regeln des Völkerrechts un...mehr

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Jansen, SGB IV § 39 Versich... / 2.1 Aufgaben

Rz. 3 Die Versichertenältesten haben nach dem Willen des Gesetzgebers die Aufgabe, eine ortsnahe Verbindung des Versicherungsträgers zu den Versicherten und sonstigen Leistungsberechtigten (z. B. Angehörigen der Versicherten) herzustellen, diese zu beraten und zu betreuen. Der Begriff des Versichertenältesten legt zwar die Vermutung nahe, dass es sich um Arbeitnehmer und Arb...mehr

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Jansen, SGB IV § 42 Haftung / 2.2 Pflichtverletzung gegenüber dem Versicherungsträger

Rz. 3 Bei Schäden, die dem Versicherungsträger aus einer Pflichtverletzung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane, Versichertenältesten oder Vertrauenspersonen entstehen, ist die Haftung des Amtsinhabers gegenüber dem Versicherungsträger auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Pflichten ergeben sich aus Gesetz, Satzung und Einzelanweisung. Über Art und Umfan...mehr

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Läuft der Vorwegabschlag fü... / 3. Realitätsferne Abfindungsbeschränkung

Die prozentuale Minderung der Abfindung zum gemeinen Wert stellt die Höhe des Vorwegabschlags, jedoch max. 30 %, dar. Für einen höchstmöglichen Abschlag müsste demnach die Abfindung auf 70 % des gemeinen Werts festgeschrieben sein. Eine solche Regelung dürfte jedoch in der Praxis regelmäßig schwer durchzusetzen sein. In vielen Familienunternehmen dürften Abfindungen unterhal...mehr

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Läuft der Vorwegabschlag fü... / 2. Voraussetzungen

Der Vorwegabschlag für Familienunternehmen ist an kumulativ zu erfüllende Voraussetzungen gebunden. Diese sind durch die Entnahme- (ggf. auch Ausschüttungs-), Verfügungs- und Abfindungsbeschränkung in § 13a Abs. 9 Satz 1 Nr. 1–3 ErbStG abschließend aufgezählt. Die genannten Voraussetzungen müssen dabei zwei Jahre vor und zwanzig Jahre nach Entstehung der Steuer i.S.d. § 9 Er...mehr

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Läuft der Vorwegabschlag fü... / 4. Zeitliche Voraussetzungen

Alleine die Tatsache, dass die genannten Beschränkungen insgesamt zwei Jahre vor und zwanzig Jahre nach Entstehung der Steuer vorliegen müssen, dürfte viele Unternehmer und Steuerberater von der Anwendung abhalten oder abschrecken. Wirklich planbar ist der Vorwegabschlag dabei nur i.R.d. vorweggenommenen Erbfolge und nicht von Todes wegen, da die Beschränkungen in der Praxis...mehr

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Läuft der Vorwegabschlag fü... / IV. Praxishinweise

Der Vorwegabschlag kann in der Praxis genutzt werden, um bei Erwerben > 26 Mio. EUR weiterhin unter die Regelverschonung des § 13a Abs. 1 ff. ErbStG (ohne § 13c ErbStG) zu fallen (R E 13a.20 Abs. 1 Satz 6 ErbStR). Im Einzelfall können so Überlegungen zur Verschonung von Betriebsvermögen getroffen werden, sollte die Regelverschonung günstiger sein als bspw. die Verschonungsbe...mehr

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Jansen, SGB IV § 34 Satzung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift gilt seit dem 1.7.1977 unverändert, ab 19.11.2009 i. d. F. der Bekanntmachung v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710). 1 Allgemeines Rz. 1a § 34, der im Zusammenhang mit § 33 zu sehen ist, entspricht im Wesentlichen früheren Vorschriften (§ 671 RVO, § 154 Abs. 2 RKG). Die Vorschrift enthält im Hinblick auf die einzelnen sehr unterschiedlichen Au...mehr

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Jansen, SGB IV § 34 Satzung / 2.2 Zustandekommen der Satzung

Rz. 3 Die Versicherungsträger geben sich eine Satzung durch Beschluss des für die Setzung autonomen Rechts zuständigen Organs. Dies ist die Vertreterversammlung bzw. bei den in § 31 Abs. 3a genannten Krankenversicherungsträgern der Verwaltungsrat (§ 33 Abs. 1). Dabei ist jedoch der maßgebliche Einfluss des Vorstandes in der Praxis zu beachten, da der Satzungsentwurf von dies...mehr

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Jansen, SGB IV § 34 Satzung / 2.4 Bekanntmachung

Rz. 6 Die vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung der Satzung und sonstigen autonomen Rechts des Versicherungsträgers hat insbesondere Bedeutung für das Wirksamwerden dieser Rechtsnormen. Damit wird dem Rechtsstaatsprinzip Rechnung getragen, das eine Veröffentlichung von Rechtsvorschriften verlangt. Die Wirksamkeit beginnt erst mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag...mehr

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Jansen, SGB IV § 34 Satzung / 2.1 Begriff

Rz. 2 Bei einer Satzung handelt es sich um einen Rechtsetzungsakt selbständiger staatlicher Verwaltungsträger zur hoheitlichen Regelung der eigenen Angelegenheiten. Verpflichtet werden dadurch nur diejenigen Personen, die dem mit Autonomie ausgestatteten Träger angehören (BVerfGE 10 S. 49). Obwohl die Satzung von der Vertreterversammlung bzw. dem Verwaltungsrat, also dem sog...mehr

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Jansen, SGB IV § 34 Satzung / 2.3 Genehmigung

Rz. 4 Die Satzung bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Diese wird jeweils durch die besonderen Vorschriften der einzelnen Versicherungszweige bestimmt (z. B. § 195 Abs. 1 SGB V, § 114 Abs. 2 SGB VII, § 47 Abs. 2 SGB XI, § 51 ALG) und ist in den meisten Fällen – jedoch nicht immer – die Aufsichtsbehörde des betreffenden Versicherungszweiges (§ 90). Der Genehmi...mehr

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Jansen, SGB IV § 34 Satzung / 2 Rechtspraxis

2.1 Begriff Rz. 2 Bei einer Satzung handelt es sich um einen Rechtsetzungsakt selbständiger staatlicher Verwaltungsträger zur hoheitlichen Regelung der eigenen Angelegenheiten. Verpflichtet werden dadurch nur diejenigen Personen, die dem mit Autonomie ausgestatteten Träger angehören (BVerfGE 10 S. 49). Obwohl die Satzung von der Vertreterversammlung bzw. dem Verwaltungsrat, a...mehr

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Jansen, SGB IV § 34 Satzung / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 34, der im Zusammenhang mit § 33 zu sehen ist, entspricht im Wesentlichen früheren Vorschriften (§ 671 RVO, § 154 Abs. 2 RKG). Die Vorschrift enthält im Hinblick auf die einzelnen sehr unterschiedlichen Aufgaben der Versicherungsträger keine Regelungen zum Inhalt der Satzung. Dieser ergibt sich aus den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungsträger. I...mehr

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Jansen, SGB IV § 34 Satzung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift gilt seit dem 1.7.1977 unverändert, ab 19.11.2009 i. d. F. der Bekanntmachung v. 12.11.2009 (BGBl. I S. 3710).mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.3 Satzungsbeispiel

Rz. 10 In einer Mustersatzung für Unfallversicherungsträger könnte man die Aufgaben der Vertreterversammlung beispielhaft wie folgt bezeichnen: Wahl und Abberufung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden (§ 62 Abs. 1 und 5) Wahl der Mitglieder des Vorstandes und ihrer Stellvertreter (§ 52) Beschlussfassung über ihre Geschäftsordnung (§ 63 Abs. 1) Wahl des Hauptge...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.3 Personenmehrheit

Rz. 8 Bei besonders großen Versicherungsträgern mit mehr als 1,5 Mio. Versicherten oder bei gleichzeitig für mehrere Versicherungszweige zuständigen Versicherungsträgern kann die Satzung gemäß § 36 Abs. 4 bestimmen, dass eine aus 3 Personen bestehende Geschäftsführung gebildet wird, aus deren Mitte ein Vorsitzender zu wählen ist. Seit August 2021 muss die Geschäftsführung mi...mehr

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Sommer, SGB V § 412 Erricht... / 2.1 Konstituierung der MD (Abs. 1)

Rz. 4 Die Verwaltungsräte der MD werden nach § 279 Abs. 4, 5 durch die Krankenkassen oder ihre Landesverbände gewählt bzw. durch die Aufsichtsbehörde benannt. Der Vorgang war für die erste konstituierende Sitzung bis zum 31.12.2020 abzuschließen (Satz 1). Der neu besetzte Verwaltungsrat hat bis zum 31.3.2021 die Satzung nach § 279 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 zu beschließe...mehr

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Sommer, SGB V § 412 Erricht... / 2.5 MD Bund (Abs. 5)

Rz. 15 Der MD Bund tritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Stelle des bisher als privatrechtlicher Verein organisierten MDS (Satz 1). Die Verwaltungsräte der MD wählen den Verwaltungsrat des MD Bund bis zum 31.3.2021 (Satz 2). Die Übergangsvorschrift regelt das Verfahren für die erstmalige Wahl (Satz 3 – 8). Die Satzung ist bis zum 30.9.2021 durch den Verwaltun...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.4 Direktorium

Rz. 11 Nach der Schaffung eines speziellen Organs für die Deutsche Rentenversicherung Bund war es notwendig, die Rechte und Pflichten des Direktoriums festzulegen. Dabei ist der Gesetzgeber im Wesentlichen so verfahren, dass er die Bestimmungen über den Geschäftsführer und einige Vorschriften über die Geschäftsführung für anwendbar erklärt hat. Dabei ist zu beachten, dass se...mehr