Der BFH hat im Jahr 2021 einmal mehr klargestellt, dass die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung im Besitzunternehmen nicht greift.

Bei der Prüfung der personellen Verflechtung geht die Entwicklung zum Erfordernis jedenfalls einer einfachen Mehrheit (50 % plus eine Stimme) – auch bei gesicherter Geschäftsführung.

Die Geschäftsführung spielt damit m.E. nur noch für eine Negativabgrenzung eine Rolle, d.h. keine personelle Verflechtung, wenn zwar einfache Stimmenmehrheit in der Gesellschafterversammlung vorgesehen ist, diese sich aber gegenüber der Geschäftsführung nicht durchsetzen kann. Beachten Sie: Konsistent ist diese Rechtsprechung noch nicht in den Fällen, in denen für die Beschlussfassung in der Satzung eine qualifizierte Mehrheit vorgesehen ist, diese von den beherrschenden Besitzgesellschafter in der Betriebsgesellschaft aber nicht erreicht wird.

Schließlich ist klargestellt, dass die Grundsätze der Betriebsaufspaltung auch über die Grenze gelten.

 

Selbststudium nach § 15 FAO mit dem GmbH-StB: Zu diesem Beitrag finden Sie eine Lernerfolgskontrolle bis zum 31.12.2022 unter https://www.otto-schmidt.de/15fao

 

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