Rz. 10

In einer Mustersatzung für Unfallversicherungsträger könnte man die Aufgaben der Vertreterversammlung beispielhaft wie folgt bezeichnen:

  1. Wahl und Abberufung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden (§ 62 Abs. 1 und 5)
  2. Wahl der Mitglieder des Vorstandes und ihrer Stellvertreter (§ 52)
  3. Beschlussfassung über ihre Geschäftsordnung (§ 63 Abs. 1)
  4. Wahl des Hauptgeschäftsführers und seines Stellvertreters auf Vorschlag des Vorstandes (§ 36 Abs. 2 Satz 1; § 18 Nr. 2 der Satzung)
  5. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung (§ 33 Abs. 1)
  6. Beschlussfassung über die Unfallverhütungsvorschriften (§ 15 SGB VII)
  7. Feststellung des Haushaltsplans (§ 70 Abs. 1 Satz 2); § 18 Nr. 8 und 9 der Satzung bleiben unberührt
  8. Entlastung des Vorstandes und des Hauptgeschäftsführers wegen der Jahresrechnung (§ 77 Abs. 1 Satz 2)
  9. Beschlussfassung über den Gefahrtarif (§ 157 SGB VII)
  10. Beschlussfassung über eine von § 137 SGB VII abweichende Regelung des Anspruchs auf Teile der Rücklage und der Betriebsmittel bei Übergang von Teilen einer Berufsgenossenschaft (§ 137 SGB VII)
  11. Beschlussfassung über eine von § 137 SGB VII abweichende Regelung der Unfalllast bei Übergang von Unternehmen oder Nebenunternehmen (§ 137 SGB VII)
  12. Zustimmung zur Bildung einer Gemeinlast (§ 173 SGB VII)
  13. Beschlussfassung über die Verteilung der Gemeinlast auf die Mitglieder (§ 173 Abs. 3 SGB VII)
  14. Beschlussfassung über Schaffung von Einrichtungen für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. §§ 26, 35 SGB VII)
  15. Beschlussfassung über Errichtung von Heilanstalten (§ 34 SGB VII)
  16. Beschlussfassung über die Stelle, die im Widerspruchsverfahren entscheidet (§ 85 Abs. 2 Nr. 2 SGG)
  17. Beschlussfassung über die Dienstordnung und den Stellenplan für die Angestellten der Berufsgenossenschaft nach §§ 144 ff. SGB VII (vgl. § 18 Nr. 4 der Satzung)
  18. Beschlussfassung über die Entschädigung nach § 13 Abs. 3 und 5 der Satzung (§ 41 Abs. 4) und Höhe der Haftpflichtversicherung (§ 13 Abs. 2 der Satzung)
  19. Beschlussfassung über Angelegenheiten, die der Vorstand der Vertreterversammlung vorlegt, soweit nicht für diese Angelegenheiten eine andere Zuständigkeit als die der Vertreterversammlung begründet ist
  20. Festsetzung der Mahngebühr
  21. Beschlussfassung über Angelegenheiten, die der Vertreterversammlung sonst gesetzlich zugewiesen sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge