Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / III. Anfall der Erledigungsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Nr. 1002 VV entsteht die dort bestimmte Erledigungsgebühr, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsakts durch die anwaltliche Mitwirkung erledigt. Die Erledigungsgebühr entsteht auch, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise durch Erlass eines bisher abge...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / I. Sachverhalt

Der Kläger, vertreten durch Rechtsanwältin X, hatte beim VG Hamburg gegen die Beklagte Klage erhoben mit dem zuletzt gestellten Antrag, ihm unter Aufhebung des ablehnenden Bescheids vom 11.9.2017 eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Hilfsweise hatte er beantragt, die Beklagte zu verpflichten, unter Aufhebung dieses ablehnenden Bescheids die Aufenthaltserlaubnis des Kläg...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / II. Kostenfestsetzung im Namen der beigeordneten Rechtsanwältin

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 126 Abs. 1 ZPO sind die für die Partei bestellten Rechtsanwälte berechtigt, ihre Gebühren und Auslagen von dem in die Prozesskosten verurteilten Gegner im eigenen Namen beizutreiben. Diese Vorschrift gilt über § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren (OVG Münster RVGreport 2014, 320 [Hansens]). Somit können die für...mehr

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AGS 10/2023, Rechtsbehelfe ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kostenfestsetzungsverfahren gem. § 126 ZPO Das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 126 ZPO, das gem. § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO auch in verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Betracht kommt, bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Dies beginnt – was sich aus der Entscheidung des OVG Hamburg ergibt – schon damit, wer überhaupt Partei eines solchen Kostenfestsetzungsv...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Abänderungsantrag oder Rechtsmittel

Rz. 244 Beruht eine gerichtliche Endentscheidung auf einer unrichtigen Bewertung der für die Unterhaltsbestimmung maßgeblichen Verhältnisse, ist die Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG der statthafte Rechtsbehelf. Der Abänderungsantrag dient schließlich nicht der Fehlerkorrektur, sondern nach § 238 Abs. 4 FamFG der Anpassung der vorausgegangenen Entscheidung unter Wahrung ihrer ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / g) Rechtsmittel gegen Anordnungen

Rz. 116 § 235 Abs. 4 FamFG erklärt die Entscheidungen des Gerichts nach dieser Vorschrift für nicht selbstständig anfechtbar. Dies entspricht der früheren Rechtslage zu § 643 ZPO a.F. Dass die Entscheidung nicht selbstständig anfechtbar ist, ergibt sich bereits aus ihrem Charakter als Zwischenentscheidung; es wird gleichwohl zur Klarstellung im Gesetz noch einmal ausdrücklic...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Rz. 419 Die einstweilige Unterhaltsanordnung ist nach § 57 S. 1 FamFG nicht anfechtbar. Der beschwerte Beteiligte hat die Möglichkeit der Abänderung der einstweiligen Unterhaltsanordnung aufgrund neuer Tatsachen (§ 54 Abs. 1 FamFG), die Einleitung eines Hauptsacheverfahrens, das Fristsetzungsverfahren (§ 52 Abs. 2 FamFG) oder der negative Feststellungsantrag.mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Rechtsmittel

Rz. 126 § 236 Abs. 5 FamFG entspricht § 235 Abs. 5 FamFG. Die Anordnungen des Gerichts sind für die Beteiligten nicht selbstständig anfechtbar. Nicht am Verfahren beteiligte Dritte können, soweit sie beschwert sind, gegen Anordnungen nach § 236 FamFG vorgehen, da sie nicht die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit einer Anordnung nach Abs. 1 inzident im Rechtsmittelzug überp...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 6. Rechtsmittel und Beschwer

Rz. 98 Die jeweiligen Teilbeschlüsse sind gesondert rechtsmittelfähig. Eine Beschwerde gegen diese ist nach § 61 Abs. 1 FamFG zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Die Beschwer eines zur Auskunft verpflichteten Beteiligten richtet sich nach dessen Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Für die Bewertung dieses Abwehrinteresses kommt...mehr

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AGS 10/2023, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

Welche Rechtsbehelfe stehen welchen Beteiligten zu?mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Abänderungsantrag oder Erstantrag (Zusatz-/Nachforderungsantrag)

Rz. 228 Ob ein Abänderungsantrag oder ein Leistungsantrag zu stellen ist, richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Titels. Im Gegensatz zum Abänderungsantrag besteht bei einem Leistungsantrag weder eine Bindungswirkung an früher getroffene Feststellungen noch eine Präklusion.[273] Entscheidend für die Wahl des statthaften Antrags ist, ob eine Endentscheidung des Geric...mehr

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AGS 10/2023, Ausschluss der... / III. Bedeutung für die Praxis

Das StrEG sieht, wenn der Beschuldigte unrechtmäßig in Untersuchungshaft gekommen ist, ggf. eine Entschädigung von inzwischen 75,00 EUR/Tag vor. Allerdings muss der Beschuldigte zunächst die Hürde des § 5 Abs. 2 StrEG überspringen, der dann, wenn der Beschuldigte die Zwangsmaßnahme selbst grob fahrlässig verursacht hat, einen Ausschlussgrund enthält (dazu eingehend Burhoff, ...mehr

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AGS 10/2023, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur 2. Abwandlung

Hinsichtlich der gegebenen Rechtsbehelfe muss unterschieden werden, welche Beteiligte gegen welche Entscheidungen vorgehen wollen. I. Kostenfestsetzungsbeschluss im Namen des Klägers Beteiligte des Kostenfestsetzungsverfahrens nach den §§ 103, 104 ZPO sind einmal der erstattungsberechtigte Kläger, zum anderen der erstattungspflichtige Beklagte. Beide Parteien können gegen eine...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Vorsatz bei den einzelnen Tatalternativen

Rz. 619 [Autor/Stand] Der Vorsatz muss sich auf sämtliche äußeren Tatbestandsmerkmale erstrecken, d.h. auf die jeweiligen Tathandlungen der Nr. 1–3 (s. Rz. 203 ff.), den Hinterziehungserfolg oder den nicht gerechtfertigten Steuervorteil (s. Rz. 370 ff.) und den Zurechnungszusammenhang (s. Rz. 570 ff.). Ansonsten entfällt nach § 16 Abs. 1 StGB die Strafbarkeit wegen vorsätzli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 5. OFD Berlin, Vfg. v. 30.7.2004 – St 127 - S 1348 – 1/04 (Wegzugsbesteuerung; Vertragsverletzungsverfahren; Behandlung einer Beteiligung im Sinne des § 17 EStG bei Wohnsitzwechsel in das Ausland nach § 6 AStG; Aussetzung der Vollziehung), DStR 2004, 1385

Rz. 5 [Autor/Stand] Nach § 6 AStG haben unbeschränkt Steuerpflichtige mit ihrem Übertritt in die beschränkte Steuerpflicht oder mit der Erfüllung gewisser anderer Tatbestände (§ 6 Abs. 3 AStG) den Vermögenszuwachs von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften nach den Grundsätzen des § 17 EStG zu versteuern. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Sch...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / IV. Beschwerde gegen den Festsetzungsbeschluss, § 256 FamFG

Rz. 519 Zulässiger Rechtsbehelf gegen den Festsetzungsbeschluss nach § 253 FamFG ist die Beschwerde, für welche nach § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG das OLG zuständig ist.[701] Der Festsetzungsbeschluss ist eine Endentscheidung nach § 38 FamFG, da das vereinfachte Verfahren damit abgeschlossen wird. Insoweit gelten die allgemeinen Anforderungen nach §§ 58 ff., 117 FamFG. § 256 FamFG ...mehr

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AGS 10/2023, Fragen und Lös... / III. Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

Soweit Rechtsanwalt X seinen ihm nach § 45 RVG zustehenden Vergütungsanspruch gem. § 55 Abs. 1 RVG gegen die Staatskasse geltend macht, steht den Beteiligten gegen eine ihnen nachteilige Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 RVG und gegen die Entscheidung des Erinnerungsgerichts die Beschwerde gem. § 56 Abs. 2 RVG zu. Beteilige d...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / V. Arrestarten und Arrestgrund

Rz. 437 Zu unterscheiden sind nach der Art des Arrestgrundes der dingliche und der persönliche Arrest. Rz. 438 Der dingliche Arrest (§ 917 ZPO) ist ggü. dem persönlichen Arrest die primäre Maßnahme. Sie findet statt, wenn dafür Sorge zu tragen ist, dass ohne Arrestverhängung die (künftige) Vollstreckung eines Beschlusses vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde. Erfor...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Rechtsschutz

Rz. 31 [Autor/Stand] Die Entscheidung der vorgesetzten Behörde nach § 390 Abs. 2 AO ist für die betroffenen FinB verbindlich, d.h. sie ist unanfechtbar [2]. Das Recht der im Zuständigkeitsstreit unterlegenen FinB aus § 386 Abs. 4 Satz 1 AO, das Verfahren – auch bereits vorher – an die StA abzugeben (s. § 386 Rz. 117 ff.), bleibt davon ebenso unberührt wie das Evokationsrecht ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 1. Beschwerde beim Ausgangsgericht einlegen

Rz. 445 Die Beschwerde kann wirksam nur bei dem Gericht eingelegt werden, dessen Entscheidung angefochten wird, vgl. § 64 Abs. 1 FamFG. Es ist nicht möglich bei dem Beschwerdegericht selbst Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde darf auch keinesfalls "bedingt" eingelegt werden, etwa durch VKH-Bewilligung. Dies ist unzulässig.[641] Eine Auslegung dahin, dass ein Schriftsatz nic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insb. bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der Fall[2]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 726 [Autor/Stand] Nach § 24 Abs. 1 StGB wird wegen Versuchs nicht bestraft (persönlicher Strafaufhebungsgrund[2]), wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. § 24 Abs. 1 StGB unterscheidet zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch. Beim unbeendeten Versuch hat der Täter noch nicht alle Handlungen vorgenommen, die nach...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zweck und Konzeption des § 160 AO

Rz. 1217 [Autor/Stand] Nach § 160 AO sind Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen der Finanzbehörde, die Gläubiger oder Empfänger der Ausgaben genau zu benennen, nicht nachkommt.[2] Empfänger i.S.d. § 160 AO ist derjenige, dem der in der Betriebsausgabe enth...mehr

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zfs 10/2023, Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung außerhalb des Punktesystems

GG Art. 1 Abs. 1 Art. 19 Abs. 4 Art. 2 Abs. 1; FeV 2010 § 11 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 4, Abs. 6 § 20 Abs. 1; StVG § 2 Abs. 2, Abs. 4 § 4 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 5, Abs. 7 § 4a; VwGO § 44a Leitsatz 1. Zur Frage der selbstständigen Anfechtbarkeit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung: Auch wenn von der Literatur teilweise beachtliche Argumente dagegen vorgebr...mehr

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zfs 10/2023, Anordnung des ... / 1 Aus den Gründen:

“I. Der 1993 geborene Kl. wendet sich mit seiner Beschwerde dagegen, dass ihm die Vorinstanz Prozesskostenhilfe für seine unter dem Aktenzeichen geführte Anfechtungsklage versagt hat, die sich gegen die Bescheide der Bekl. v. 27.3.2023 (…) u. 6.4.2023 (…) richtet. Durch den ersten dieser Bescheide entzog die Bekl. dem Kl. unter Berufung auf § 2a Abs. 3 StVG kostenpflichtig d...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Übergang von Unterhaltsansprüchen

Rz. 707 Nach § 33 SGB II a.F. konnten die zuständigen Träger Unterhaltsansprüche auf sich überleiten. Davon ausgenommen waren Ansprüche von unterhaltsberechtigten Personen, die mit dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ebenfalls nicht übergeleitet werden durften Unterhaltsansprüche unterhaltsberechtigter Personen, die mit dem Verpflichteten verwandt sind und ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / hh) Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung i.S.v. § 46a StGB

Rz. 1059 [Autor/Stand] § 46a StGB eröffnet die Möglichkeit, in Fällen des "Täter-Opfer-Ausgleichs" (Nr. 1) oder der "Schadenswiedergutmachung" (Nr. 2) die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern oder – sofern keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe von einem Jahr oder Geldstrafe von 360 Tagessätzen verwirkt ist – von Strafe abzusehen. Hierfür ist erforderlich, dass der Täter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Strafmaßtabellen

a) Weitere Anwendung der Strafmaßtabellen? Rz. 1075 [Autor/Stand] In der Vergangenheit waren die in der Praxis mitunter schematisch angewandten Strafmaßtabellen[2], anhand derer sich aus einem bestimmten Verkürzungsbetrag eine bestimmte Tagessatzanzahl berechnen lässt, eines der größten Ärgernisse. Dies führte dazu, dass die besonderen Umstände eines jeden Einzelfalls bei der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schätzung im Strafverfahren

Rz. 486 [Autor/Stand] Auch im Steuerstrafverfahren können für die Ermittlung der verkürzten Beträge die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, wenn feststeht, dass der Stpfl. einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist[2]. Es darf aber nicht vorschnell auf eine Schätzung ausgewichen werden, etwa dann nicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ermittlungsverfahren

Rz. 57 [Autor/Stand] Wird eine sachlich i.S.d. § 387 AO unzuständige FinB tätig, sind die getroffenen Ermittlungsmaßnahmen nicht grds. unwirksam und die Ermittlungsergebnisse sind nicht grds. unverwertbar [2]. Das Verfahren ist von der unzuständigen Behörde an die zuständige FinB oder an die StA abzugeben, wenn ein solcher Ermittlungsfehler erkannt wird. Die Überleitung an die...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Vollstreckungsschutz

Rz. 173 § 120 Abs. 2 S. 2 FamFG bestimmt, dass abweichend von den Vorschriften der ZPO die Vollstreckung nur dann mit der Entscheidung in der Hauptsache einzustellen oder zu beschränken ist, wenn der Verpflichtete glaubhaft macht, dass die Vollstreckung für ihn einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde. Hierdurch soll vermieden werden, dass durch die Vollstreckung vo...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / d) Die Sprungrechtsbeschwerde

Rz. 485 Gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Beschlüsse, die ohne Zulassung der Beschwerde unterliegen, findet nach § 75 FamFG auf Antrag unter Übergehung der Beschwerdeinstanz unmittelbar die Rechtsbeschwerde (Sprungrechtsbeschwerde) statt, wennmehr

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ZErb 10/2023, Zu den Kosten... / 1 Gründe

I. Der Erblasser ist am 16.3.2019 verstorben. Die Beteiligten zu 2 und 3 sind seine Söhne, die hiesige Beteiligte zu 1 seine Ehefrau, die er am 12.3.2019 geheiratet hatte. Der Erblasser hatte am 18.2.2019 ein notarielles Testament errichtet, in dem er die Beteiligten 2 und 3 als seine Erben eingesetzt hatte. Am 14.3.2019 errichtete der Erblasser ein weiteres Testament als Nott...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 34 Ist ein Beteiligter wegen Mittellosigkeit gehindert, die Beschwerdefrist einzuhalten, entfällt das Hindernis für die Einlegung des Rechtsmittels grundsätzlich mit der Bekanntgabe des Beschlusses über die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe, so dass der Lauf der Zwei-Wochen-Frist des § 234 Abs. 1 S. 1 ZPO zu diesem Zeitpunkt beginnt.[30] Innerhalb dieser Frist muss Wi...mehr

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FoVo 10/2023, Gegenstandswe... / 1 Der Fall

Rechtsmittel gegen Zwangsgeldbeschluss Mit Beschluss vom 19.12.2022 verhängte das LG gegen die Schuldnerin zur Erzwingung einer unvertretbaren Handlung zugunsten der Staatskasse ein Zwangsgeld in Höhe von 500 EUR, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden könne, für je 500 EUR einen Tag Zwangshaft. Gegen diesen Beschluss hat die Schuldnerin beim OLG sofor...mehr

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AGS 10/2023, Auslagenentsch... / II. Ausnahmecharakter der Absehensentscheidung

Zur Kosten-/Auslagenentscheidung führt der BGH aus: Die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last (§ 467 Abs. 1 StPO). Der Senat sehe jedoch nach § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO davon ab, ihr die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift seien gegeben. Im Revisionsverfahren sei dafür maßgeblich, ob das Rechtsmittel des ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / F. Die einstweilige Unterhaltsanordnung, § 246 FamFG

Rz. 388 Die Bedeutung der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen ist groß; Unterhalt ist nämlich regelmäßig sehr eilig. Dies ist auch dem Gesetzgeber bekannt gewesen, weshalb der Antragsteller das ansonsten für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche dringende Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden (vgl. § 49 Abs. 1 FamFG) nicht darlegen und glaubhaft m...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Beschwerdeberechtigung

Rz. 469 Erforderlich ist allerdings die Beschwerdeberechtigung im Sinne des § 59 FamFG. Hat der Beschwerdegegner im Ausgangsverfahren sein rechtliches Ziel vollumfänglich erreicht und kann er auch einen nachträglich erhöhten Unterhaltsbedarf nicht geltend machen, so ist für eine Anschlussbeschwerde kein Raum. Die Anschlussbeschwerde muss also mehr erstreben als nur die reine...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 1 Sachverhalt

Vor dem ArbG Berlin haben sich die Parteien über die Wirksamkeit einer durch den Beklagten zu 1 ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsverhältnisses, über Vergütungsansprüche, Reisekosten und eine Verzugspauschale gestritten. Der Beklagte zu 1 hat gegen den Kläger im Wege der Widerklage Schadensersatzsprüche geltend gemacht. Gegen das Urteil des ArbG Berlin haben sowohl der Kl...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) VKH-Antrag beim Ausgangsgericht, § 64 Abs. 1 S. 2 FamFG

Rz. 32 Umstritten war lange Zeit,[27] wie mit einem VKH-Antrag für ein beabsichtigtes Rechtsmittel zu verfahren ist. Der Gesetzgeber hat dies mit Wirkung zum 1.1.2013 klarstellend kodifiziert; § 64 Abs. 1 FamFG wurde durch einen Satz 2 wie folgt ergänzt: Anträge auf Bewilligung von VKH für eine beabsichtigte Beschwerde sind bei dem Gericht einzulegen, dessen Entscheidung ange...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Einlegung der Rechtsbeschwerde, § 71 FamFG

Rz. 479 Die Rechtsbeschwerde ist binnen einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses durch Einreichen einer Beschwerdeschrift bei dem Rechtsbeschwerdegericht einzulegen. Insoweit ergibt sich ein Unterschied zu § 64 Abs. 1 FamFG, der für das Beschwerdeverfahren die Einlegung beim Ausgangsgericht anordnet. Die Einlegung bei dem Rechtsbeschwerd...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / e) Der negative Feststellungsantrag, § 256 ZPO

Rz. 421 Lange Zeit wurde die Meinung[621] vertreten, der negative Feststellungsantrag sei unzulässig. Der Unterhaltsschuldner könne ein Hauptsacheverfahren nach § 52 Abs. 2 FamFG erzwingen;[622] damit werde auf einfachere Art und Weise dasselbe erreicht wie mit einem Feststellungsbeschluss, dass kein Unterhalt geschuldet werde. Nach nunmehr wohl h.M. ist ein negativer Festste...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / aa) Isoliertes Unterhaltsverfahren

Rz. 158 Handelt es sich um ein isoliert in Verfahrensstandschaft betriebenes Unterhaltsverfahren, so tritt das volljährig gewordene Kind durch gewillkürten Beteiligtenwechsel, der keiner Zustimmung des Gegners bedarf, selbst in den Rechtsstreit ein.[206] Das Kind führt das Verfahren in dem Stand weiter, in dem es sich zum Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit befunden h...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / IV. Abschließende Betrachtung

Rz. 427 Die einstweilige Unterhaltsanordnung ist ein "sehr scharfes Schwert". Der Unterhaltsgläubiger bekommt mit ihr einen stabilen Titel, der nicht mit Rechtsmitteln überprüft werden kann (vgl. § 57 FamFG). Die Abänderungsmöglichkeiten des Unterhaltsschuldners können vom Titelgläubiger zumindest in die Länge gezogen werden, wenn er sich taktisch klug verteidigt.[633] Rückz...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 6. Rücknahme der Beschwerde, § 67 Abs. 4 FamFG

Rz. 475 Nach § 67 Abs. 4 FamFG kann der Beschwerdeführer die Beschwerde bis zum Erlass der Beschwerdeentscheidung durch Erklärung gegenüber dem Gericht zurücknehmen. Der Beschwerdeführer bedarf dazu nicht der Einwilligung des anderen Beteiligten. Die Rücknahme der Beschwerde hat zur Folge, dass eine (akzessorische) Anschlussbeschwerde ihre Wirkung verliert, d.h. für das Verfa...mehr

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AGS 10/2023, Ausschluss der... / I. Sachverhalt

Der ehemalige Angeklagte wurde im Rahmen eines zunächst gegen andere Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahrens am 17.2.2021 wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorläufig festgenommen und befand sich seit dem 18.2.2021 in Untersuchungshaft, bis er im Oktober 2021 von deren weiterem Vollzug verschont wurde. Hintergrund der Ve...mehr

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FoVo 10/2023, Prozessvergle... / 1 Der Fall

Vergleich über die Aufteilung der Wohnung Die Parteien streiten um die gemeinsame Nutzung des Bades im Erdgeschoss des Hauses … in … In der mündlichen Verhandlung schlossen die Parteien in Anwesenheit des Schuldners – des damaligen Beklagten – einen Vergleich, dessen Ziffer 1 wie folgt lautet: Zitat 1. Das gemeinsame Wohnrecht der Parteien hinsichtlich des Anwesens … in … wird ...mehr

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AGS 10/2023, Erhöhung der R... / 9. Angelegenheitsbegriff – § 17 RVG

§ 15 Abs. 2 RVG bestimmte bis zum 31.7.2013, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal (Satz 1) und in gerichtlichen Verfahren die Gebühren in jedem Rechtszug fordern kann (Satz 2). Durch das 2. KostRMoG wurde § 15 Abs. 2 RVG dahingehend geändert, dass der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern kann. In den Motive...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung im Hauptsachebeschluss

Rz. 488 Das FamFG lässt die isolierte Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG gegen eine mit der Hauptsacheentscheidung ergangene Kostenentscheidung zu.[670] Dies gilt allerdings nicht für Ehe- und Familienstreitsachen, weil § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG auf die weiterhin unverändert anwendbaren Vorschriften der ZPO verweist, so dass nach § 99 ZPO die isolierte Anfechtung nur der Kostenent...mehr

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AGS 10/2023, Verbindung von... / II. Wirksame Verbindung erst in der Hauptverhandlung

Die Verbindung der drei Verfahren zum führenden Verfahren sei – so das LG – wirksam erst in der Hauptverhandlung erfolgt, nachdem in den hinzuverbundenen Verfahren bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hatte, sodass auch in den hinzuverbundenen Verfahren jeweils eine Terminsgebühr gem. Nrn. 4108, 4109 VV entstanden sei. Zwar habe der Amtsrichter den Verbindungsbeschluss...mehr