Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 2. Rechtsschutz gegen Urteile des zweiten Rechtszuges

Rz. 322 Ist durch Urteil entschieden, kommen nur Revision und Nichtzulassungsbeschwerde in Betracht. a) Revision Rz. 323 Die Revision ist nur statthaft, wenn sie durch das Berufungsgericht zugelassen worden ist oder wenn sie das Revisionsgericht auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung zugelassen hat (§ 543 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Rz. 324 Ob das Oberlandesgericht über die Berufung en...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 2. Berufungseinlegungsfrist

Rz. 284 Die Berufung ist binnen einer Notfrist von einem Monat, ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung einzulegen (§§ 517, 224 Abs. 1 ZPO). Rz. 285 Eine beim zuständigen Berufungsgericht eingelegte Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie dort verspätet eingeht. Rz. 286 Ob bei V...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / V. Anschlussrechtsmittel

Rz. 338 Möglich sind Anschlussberufung (§ 524 ZPO), Anschlussrevision (§ 554 ZPO) sowie die Anschlussbeschwerde und Anschlusserinnerung.[255] Es gelten insofern die allgemeinen zivilprozessualen Regelungen.mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / VII. Sofortige Beschwerde

Rz. 344 Das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§§ 567–572 ZPO) ist gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist (§ 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) oder wenn es sich um solche Entscheidungen handelt, die eine mündliche Verhandlung nicht erfordern und durch die ein das Verfahren betreffen...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 1. Statthaftigkeit

Rz. 279 Gegen Endurteile im ersten Rechtszug ist die Berufung statthaft (§§ 511–541 ZPO), wenn der Beschwerdewert 600 EUR übersteigt (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder das Gericht des ersten Rechtszugs die Berufung im Urteil zugelassen hat (§ 511 Abs. 2 Nr. 2 ZPO), weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitli...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 3. Mindesthöhe der Wohngeldforderung

Rz. 169 Voraussetzung für ein Betreiben der Zwangsversteigerung in Rangklasse 2 ist, dass die titulierte Wohngeldforderung[84] 3 % des Einheitswertes der Wohnungseigentumseinheit übersteigt (§ 10 Abs. 3 S. 1 ZVG). Dieser Umstand ist von der Antragstellerin glaubhaft zu machen, in der Regel durch Vorlage des Einheitswertbescheides des Finanzamtes.[85] Die GdWE kann den Einhei...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / a) Allgemeines

Rz. 303 Ist eine Partei ohne ihr Verschulden gehindert, binnen der Notfrist von einem Monat (§ 517 ZPO) Berufung einzulegen, so ist ihr gemäß § 233 S. 1 ZPO auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Rz. 304 Die Wiedereinsetzung muss innerhalb einer zweiwöchigen Frist beantragt werden. Die Frist beträgt einen Monat, wenn die Partei verhindert ist, die Frist...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 3. Weiteres Verfahren

Rz. 49 Gemäß § 17 Abs. 1 S. 1 WEG folgt das weitere Verfahren nach der ersatzlosen Streichung der §§ 53–58 WEG a.F. den Vorschriften des ZVG. Dies erfordert im Gegensatz zur "freiwilligen Versteigerung" u.a. die Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerks in das Grundbuch (§ 19 ZVG), die Einholung eines Verkehrswertgutachtens nach § 74a Abs. 5 S. 1 ZVG und die Veröffentlichu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Folgen der (unterbliebenen) Prozessverbindung

Rz. 184 Durch die Verbindung der Prozesse werden die Kläger – sofern über die Gültigkeit der Beschlüsse zu entscheiden ist – notwendige Streitgenossen. Der Erlass eines Teilurteils scheidet deshalb aus. Dies gilt auch dann, wenn der Rechtstreit aufgrund von Insolvenz oder Tod einer Partei unterbrochen ist. Rz. 185 Infolge der Verbindung ist gemeinsam zu verhandeln, d.h. auch e...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / b) Fehler bei der Rechtsmittelbelehrung

Rz. 305 Die Gewährung der Wiedereinsetzung im Falle der fehlerhaften oder unvollständigen Rechtsbehelfsbelehrung setzt die Kausalität zwischen dem Belehrungsmangel und der Fristversäumung voraus, für die bei einer anwaltlich nicht vertretenen Partei eine tatsächliche Vermutung spricht, die mitunter aber auch bei anwaltlicher Vertretung vorliegen kann.[235] Rz. 306 Bei einer f...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / b) Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 331 Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ungeachtet eines Beschwerdewertes statthaft, wenn die Berufung durch Urteil als unzulässig verworfen worden ist (§ 544 Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Rz. 332 Verwirft das Berufungsgericht die Berufung nicht durch Beschluss, sondern durch Urteil als unzulässig, ohne den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt mitzuteilen, führt die Nichtzula...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Beklagte (Klagegegnerin)

Rz. 30 Die Beklagte im Falle der Erhebung einer Beschlussklage ist die GdWE, d.h. der Verband. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Beschlussmängelklage (Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage) oder eine Beschlussersetzungsklage erhoben wird. Rz. 31 In den Gesetzesmaterialien heißt es hierzu: "Das Konzept des Entwurfs, Beschlussklagen gegen die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnu...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeines und Verfahren

Rz. 84 § 45 S. 2 WEG regelt, dass auf die Versäumnis der materiell-rechtlichen Fristen die Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, d.h. prozessrechtliche Regelungen, entsprechend anwendbar sind. Der vom Gesetzgeber gewählte Weg mag zwar dogmatisch nicht ohne Weiteres nachvollziehbar sein.[72] So erscheint es zunächst befremdlich, dass die Anwendbarkeit ein...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Allgemeines

Rz. 67 Ob die Anfechtungs- und die Nichtigkeitsklage denselben Streitgegenstand haben, ist streitig.[40] Dabei gilt zunächst einmal auch hier der sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff,[41] für den der Antrag (Rdn 71 ff.) und der diesem zugrunde liegende Lebenssachverhalt (Rdn 81 ff.) maßgeblich sind.[42] Rz. 68 Die Beantwortung der Frage, wann vom selben Streitgegensta...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Widerspruch

Rz. 255 Bei materiellrechtlichen Beanstandungen, dass der Teilungsplan aufgrund eines besseren Rechts sachlich unrichtig sei, ist der Widerspruch gegeben (§ 115 Abs. 2 ZVG). Er dient also der Klärung der Frage, wie weit ein Gläubiger ein Recht auf Befriedigung hat. Der Widerspruch bezieht sich auf Schuldenmasse und Zuteilung und findet statt, wenn der Plan formell in Ordnung...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Wichtiger Grund; Abmahnung

Rz. 597 Für die außerordentliche, fristlose Kündigung bedarf es des Vorliegens eines wichtigen Grundes. Ein solcher setzt voraus, dass das zur Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen der GdWE und dem Verwalter so zerstört ist, dass eine künftige Zusammenarbeit nicht zumutbar ist. Rz. 598 Deshalb ist auch eine nach § 341 Abs. 2 BGB grundsätzlich vorgesehene ...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / I. Zuständigkeiten

Rz. 259 Sofern erstinstanzlich das Amtsgericht zuständig war, ist in Berufungs- und Beschwerdeverfahren das am Sitz des jeweiligen Oberlandesgerichts zuständige Landgericht, zuständig, d.h. das Landgericht am Sitz des für das betreffende Amtsgericht zuständigen Oberlandesgerichts (§ 72 Abs. 2 GVG). Rz. 260 Hiervon kann es aufgrund von Rechtsverordnungen durch die Landesregier...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / cc) Entscheidungen in der Hauptsache und in Nebenverfahren

Rz. 81 Zur Frage, ob nur End- oder auch Nebenentscheidungen (etwa zum Streitwert, zu Rechtsmitteln im Vollstreckungsverfahren) oder gar verfahrensleitende Entscheidungen einzutragen sind, gibt das Gesetz keine Auskunft. Zwar redet es nur von "Urteilsformeln", was darauf hindeutet, dass nur Endentscheidungen einzutragen sind. Die Verwendung des Begriffs "Urteilsformel" beruht...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / E. Zuständigkeitsstreitigkeiten

Rz. 88 Die gerichtsinterne Zuständigkeit beim Amtsgericht bzw. Landgericht richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan. Da weder in den §§ 23a ff. GVG noch in § 72a GVG eine Pflicht zur Bildung von wohnungseigentumsrechtlichen Abteilungen bzw. Kammern normiert ist, kann das übergeordnete Gericht nur bestimmen, an welches Gericht die Klage zu rich...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Durchsetzung

Rz. 59 Wird der Zustimmungsanspruch nicht erfüllt, kann der Gläubiger/Veräußerer ihn gegen den Schuldner mit einer Leistungsklage geltend machen.[195] Die Klage auf Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums ist nach Inkrafttreten des WEMoG auch dann gegen die GdWE zu richten, wenn eine Teilungserklärung aus dem Jahre 2001 die "Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer...mehr

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Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / a) Revision

Rz. 323 Die Revision ist nur statthaft, wenn sie durch das Berufungsgericht zugelassen worden ist oder wenn sie das Revisionsgericht auf Beschwerde gegen die Nichtzulassung zugelassen hat (§ 543 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Rz. 324 Ob das Oberlandesgericht über die Berufung entschieden hat, wenn ein Amtsgericht zu Unrecht seine Zuständigkeit verneint und daher das Landgericht in der Sa...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / f) Anfechtbarkeit des Entlastungsbeschlusses

Rz. 405 Ein Entlastungsbeschluss ist zwar für die GdWE zunächst einmal nachteilhaft, steht aber nicht grundsätzlich im Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer ein berechtigtes Interesse daran haben, durch die Vertrauenskundgabe die Grundlage für eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Zukunft zu schaffen.[338] Rz. 406 Nach Auffa...mehr

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A. Grundbuchordnung

Vom 24. März 1897 (RGBl. I 1897, S. 139), Amtl. Gliederungsnummer: 315–11 in der Fassung vom 26.5.1994 (BGBl. I S. 1114), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 63) – Auszug – Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften § 1 (1) Die Grundbücher, die auch als Loseblattgrundbuch geführt werden können, werden von den Amtsgerichten geführt (Gr...mehr

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Jansen, SGG § 189 Feststell... / 2.2 Rechtsbehelf

Rz. 3 Gegen die Feststellung der Gebührenschuld (Zustellung des Auszugs) kann binnen eines Monats das Gericht angerufen werden (§ 189 Abs. 2 Satz 2). Die Anrufung des Gerichts nach Abs. 2 Satz 2 stellt einen Sonderfall der Erinnerung (§ 178) dar (BSG, Beschluss v. 5.5.2003, B 13 SF 5/02 S ). Hinsichtlich Form, Frist, Wirkung und Verfahren einer Erinnerung wird auf die Komment...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.4 Rechtsmittel, § 591 ZPO

Rz. 26 Nach § 591 ZPO sind Rechtsmittel gegen eine Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren insoweit zulässig, als ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung in der Instanz im früheren Verfahren zulässig gewesen ist. Die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren unterliegt denselben Rechtsmitteln wie die im früheren Verfahren in derselben Instanz gefällte Entscheidung (BSG, Beschl...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.3.2 Sonderregelungen, § 155 Abs. 2 bis 5, § 154 Abs. 4, § 156 VwGO

Rz. 78 Die Regelungen des § 155 Abs. 2 bis 3, § 154 Abs. 4, § 156 VwGO gehen der Kostenverteilung nach §§ 154 Abs. 1, 155 Abs. 1 VwGO vor. Rz. 79 Kosten durch schuldhaftes Verhalten eines Beteiligten, § 155 Abs. 4 VwGO: Die Kostenverteilung nach § 155 Abs. 4 VwGO geht als Sondervorschrift allen anderen Kostenvorschriften vor und ist bei jeder Entscheidung zu berücksichtigen. Z...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.4 Missbrauchsgebühr nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Rz. 8 § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 eröffnet die Möglichkeit, einem Beteiligten Kosten entsprechend § 34 BVerfGG aufzuerlegen, wenn die Einlegung des Rechtsbehelfs oder sonstige Verfahrenshandlungen als Missbrauch des kostenfreien sozialgerichtlichen Rechtsschutzes anzusehen sind (BT-Drs. 14/5943 S. 28). Die Regelung stellt eine Schadensersatzregelung dar, die das Privileg der K...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.3 Zulässigkeit

Rz. 10 Die Wiederaufnahmeklage ist kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf, der nur unter besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen gegen rechtskräftige Entscheidungen stattfindet. Nach § 589 Abs. 1 ZPO ist das Gericht von Amts wegen verpflichtet zu prüfen, ob die Klage an sich statthaft, in der gesetzlichen Frist und Form erhoben ist. 2.3.1 Gegenstand des...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.2 Form und Verfahren der Kostenentscheidung, §§ 161, 158 VwGO

Rz. 72 § 161 Abs. 1 VwGO schreibt für jede Entscheidung (Urteil, Gerichtsbescheid, Beschluss), durch die ein anhängiges selbstständiges Verfahren abgeschlossen wird, vor, dass das Gericht von Amts wegen über die Kosten des Verfahrens entscheidet. Der Regelungsinhalt des § 161 Abs. 1 VwGO über Form und Verfahren der Kostenentscheidung ist identisch mit dem der Vorschrift des...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.3.1 Gegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens

Rz. 11 Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage nach § 179 ist, dass das Verfahren, welches wieder aufgenommen werden soll, durch ein rechtskräftiges Endurteil oder eine einem Endurteil gleichstehende rechtskräftige Entscheidung abgeschlossen ist (§ 578 ZPO; BSG, Urteil v. 9.7.1968, 10 RV 135/66; BSG, Beschlüsse v. 19.1.2017, B 8 SO 63/16 BH, v. 5.9.2018, B 12 R 7/18 B...mehr

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Jansen, SGG § 186 Ermäßigun... / 2.1 Ermäßigung der Pauschgebühr

Rz. 2 Die Höhe der Gebühr bestimmt sich für jeden Gebührenpflichtigen nach der Art der Erledigung der Streitsache zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Die Pauschgebühr ermäßigt sich nach § 186 Satz 1 um die Hälfte, wenn sich die Streitsache nicht durch Urteil, sondern anderweitig erledigt. Eine anderweitige Erledigung tritt bei folgenden Sachverhalten ein: ablehnender Beschluss nach...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 71 § 197a Abs. 1 Satz 1 HS 3 ordnet an, dass im Verhältnis der Beteiligten untereinander die Vorschriften der §§ 154 bis 162 VwGO Anwendung finden, soweit nicht in § 197a Sonderregelungen enthalten sind. Die genannten Vorschriften der VwGO betreffen die Kosten(grund)entscheidung, nicht das Verfahren der Kostenfestsetzung (§ 197). Die Kostentragungspflicht eines Beigelade...mehr

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Jansen, SGG § 183 Kostenfre... / 2.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 Voraussetzung für die Gerichtskostenfreiheit ist, dass ein Beteiligter in einem Rechtszug i. S.d. kostenrechtlichen Vorschriften eine der in § 183 Satz 1 genannten Eigenschaften besitzt und in dieser Eigenschaft als Kläger, Beklagter, Rechtsmittelführer und Rechtsmittelgegner am Rechtsstreit beteiligt ist (BSG, Urteil v. 5.10.2006, B 10 LW 5/05 R ). Ein Rechtszug im kosten...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3 Kostenanspruch

Rz. 23 Gebühren und Auslagen werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage 1 zum GKG erhoben (§ 3 Abs. 2 GKG). Die Erhebung von Gerichtskosten nach dem GKG ist verfassungsgemäß (BFH, Beschluss v. 8.11.2012, VI E 2/12). Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen und die Gebühr für eine Entscheidung wird im selben Rechtszug für jeden Teil des Streitgegenstandes nur einmal erh...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 179 regelt die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens. Die Wiederaufnahme des Verfahrens bezweckt die Fortsetzung des abgeschlossenen Verfahrens (BSG, Beschluss v. 23.4.2014, B 14 AS 368/13 B ). Der Wiederaufnahmeantrag ist kein Rechtsmittel, sondern es handelt sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf. Er zielt auf die Beseitigung der Rechts...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.3.3.1 Unterliegensprinzip, § 154 Abs. 1 und 2, § 155 Abs. 1 VwGO

Rz. 75 In entsprechender Anwendung des § 154 VwGO sind in einem Verfahren nach § 197a bei einer Kostenentscheidung durch Urteil dem unterlegenen Kläger oder Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, soweit nicht in § 197a oder §§ 154 bis 161 VwGO eine andere Kostenverteilung vorgesehen ist. Nach § 154 VwGO trägt der unterlegene Kläger oder Beklagte grundsätzlich die K...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.3.1 Fälligkeit und Vorauszahlung, §§ 6, 9, 10, 17 GKG

Rz. 24 Die Fälligkeit von Gebühren und Auslagen ist in §§ 6, 9 GKG geregelt. Die Fälligkeit ist von Bedeutung für den Zeitpunkt des Kostenansatzes (§ 19 GKG). Nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 GKG wird die Verfahrensgebühr mit der Einreichung der Klage-, Antrags-, Einspruchs- oder Rechtsmittelschrift oder mit der Abgabe der entsprechenden Erklärung zu Protokoll, d. h. mit der Entstehung,...mehr

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Steuerliche Haftungsrisiken... / 1.4 Anteilige Tilgung

Wenn die Zahlungsmittel der GmbH nicht mehr genügen, um sämtliche Verpflichtungen der GmbH zu erfüllen, muss der Geschäftsführer alle Gläubiger der GmbH im gleichen Umfang befriedigen (Grundsatz der anteiligen Tilgung). Sollte der Geschäftsführer andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt bevorzugen, geht er ein Haftungsrisiko ein: Er haftet für die sich daraus ergebende Benac...mehr

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Jansen, SGG § 187 Teilung d... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Für eine Streitsache i. S. v. § 184 entsteht in jeder Instanz eine Pauschgebühr. Die Pauschgebühr ist zu gleichen Teilen auf alle Gebührenpflichtigen nach § 184 Abs. 1 zu verteilen, der Betrag der Pauschgebühr ist durch die Zahl der Gebührenpflichtigen zu teilen (LSG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 8.9.2008, L 1 SK 9/08, JurBüro 2008 S. 656). Die Gebührenpflichtigen h...mehr

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Jansen, SGG § 182a Mahnverf... / 2.2 Mahnantrag

Rz. 3 Das Mahnverfahren wird durch den Antrag eines Unternehmens der privaten Pflegeversicherung eingeleitet (§§ 690, 702 ZPO). Der Antrag ist auf die Geltendmachung von Beitragsansprüchen aus der privaten Pflegeversicherung mit Nebenforderungen zu beschränken. Aus prozessrechtlichen Gründen verbietet § 182a Abs. 1 Satz 2 die Verbindungen von Beitragsansprüchen aus privater ...mehr

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Jansen, SGG § 182a Mahnverf... / 2.6 Einspruch

Rz. 9 Rechtsbehelf gegen den Vollstreckungsbescheid ist der Einspruch (§ 700 Abs. 3 ZPO). Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen und beginnt ab der Zustellung des Vollstreckungsbescheids zu laufen (§§ 338, 339, 700 ZPO). Bei rechtzeitigem Einspruch gibt das Amtsgericht den Rechtsstreit an das im Mahnbescheid als Prozessgericht benannte Sozialgericht ab (§ 700 Abs. 3 ZPO). Mit ...mehr

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Jansen, SGG § 179 Zulässigk... / 2.2 Wiederaufnahmegründe

Rz. 4 Die Wiederaufnahmeklage ist als außerordentlicher Rechtsbehelf darauf gerichtet, die Rechtskraft eines Urteils oder einer gleichzusetzenden Entscheidung zu beseitigen, wenn schwerwiegende Umstände eine erneute richterliche Beurteilung erforderlich machen. Nicht jeder tatsächliche oder rechtliche Irrtum und nicht jedes fehlerhafte Verfahren rechtfertigen die Durchbrech...mehr

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Jansen, SGG § 182a Mahnverf... / 2.4 Widerspruch

Rz. 6 Rechtsbehelf gegen den Mahnbescheid ist der Widerspruch. Der Widerspruch ist innerhalb von 2 Wochen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO) nach Zustellung des Mahnbescheids schriftlich einzulegen, er kann sich auf den gesamten Beitragsanspruch beziehen oder auf einen Teil beschränken. Der Widerspruch kann, bis die Verfügung über den Vollstreckungsbescheid abgeschlossen ist und in de...mehr

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Jansen, SGG § 197a Gerichts... / 2.2.7 Verfahren, §§ 19, 66 GKG

Rz. 61 Die Erhebung der Gerichtskosten erfolgt nach dem GKG und KostVfg. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der Instanz, in dem das Verfahren anhängig war (§ 19 Abs. 1 GKG), stellt die Gerichtskostenrechnung auf. Die Gerichtskostenrechnung hat als Kostenansatz die Berechnung der Gerichtskosten und Justizverwaltungskosten sowie die Feststellung der Kostenschuldner zum Gegen...mehr

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Jansen, SGG § 180 Wiederauf... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In den Vorschriften § 180 und § 181 sind besondere Wiederaufnahmeverfahren geregelt, mit denen der Gesetzgeber in Fällen von Zuständigkeitskonflikten bei Vorliegen bindender oder rechtskräftiger Entscheidungen eigene Verfahrenswege eröffnet. Sinn und Zweck der §§ 180, 181 ist – ebenso wie § 75 Abs. 5 –, verfahrensrechtlich zu ermöglichen, dass im Sozialrecht widerspre...mehr

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Jansen, SGG § 191 Vergütung... / 2.3 Verfahren

Rz. 12 Auf das Verfahren zur Festsetzung der Entschädigung nach § 191 sind die Vorschriften des JVEG entsprechend anwendbar. Bei dem Anfall von erstattungsfähigen Kosten nach dem JVEG setzt der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle die Höhe der zu vergütenden Kosten sowie die Gewährung eines Vorschusses nach § 3 JVEG durch einen Verwaltungsakt fest. Der Verwaltungsakt stellt kein...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.5 Kosten

Rz. 11 Einem Beteiligten können durch sein Verhalten entstandene Kosten des Staates und der übrigen Beteiligten auferlegt werden. Das Verhalten des Beteiligten muss ursächlich für Entstehung weiterer Kosten sein. Der Kostenbegriff ist nicht identisch mit dem des § 1 GKG. Kostengläubiger kann der Staat und ein anderer Beteiligter sein. § 192 ist eine Sonderregelung zu § 193 A...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 193 bis 195 regeln, inwieweit ein Beteiligter im Verhältnis der Beteiligten zueinander verpflichtet ist, die eigenen Prozesskosten endgültig zu tragen oder die dem Gegner entstandenen Kosten zu erstatten, und wie dieser prozessuale Kostenerstattungsanspruch geltend zu machen ist. Ein allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach eine Kostenerstattung zugu...mehr

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Jansen, SGG § 193 Kosteners... / 2.1.2 Verfahren bei anderweitiger Erledigung, § 193 Abs. 1 Satz 3

Rz. 6 Bei anderweitiger Beendigung des Verfahrens, d. h. ohne instanzbeendende streitige Entscheidung, (z. B. durch die Zurücknahme eines Rechtsbehelfs, ein angenommenes Anerkenntnis, den Abschluss eines Prozessvergleichs, der Abgabe von übereinstimmenden Erledigungserklärungen; zur einseitigen Erledigungserklärung vgl. BSG, Beschluss v. 29.12.2005, B 7a AL 192/05 B) entsche...mehr

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Jansen, SGG § 192 Verschuld... / 2.6 Verfahren

Rz. 15 Die (Verschuldens-)Kosten nach § 192 Abs. 1 Satz 1 können durch eine instanzbeendende Entscheidung oder einen Beschluss verhängt werden. Die Verhängung einer Verzögerungsgebühr nach § 192 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 kann nicht vor der Beendigung des Verfahrens durch Beschluss erfolgen (LSG Thüringen, Beschluss v. 9.4.2014, L 6 KR 297/14 B; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss ...mehr