Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 43 Der V hat dem Schuldner eine Werkhalle vermietet. In dieser führte der Schuldner einen metallverarbeitenden Betrieb. Die Arbeiten wurden mit entsprechenden Maschinen, unter anderem einem Stanzautomaten der Marke XY, durchgeführt, der im Eigentum des Schuldners steht. Der Gläubiger G, der einen Zahlungstitel gegen den Schuldner erwirkt hatte, pfändete durch den Gericht...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / V. Erschöpfung des nationalen Rechtswegs

Rz. 6 Der Beschwerdeführer muss den nationalen Bestimmungen und Verfahrensvorschriften entsprechend alle maßgeblichen innerstaatlichen Rechtsbehelfe ausgeschöpft haben (Art. 35 Abs. 1, Abs. 4 EMRK; sog. vertikale Rechtswegerschöpfung).[63] Dies entspricht dem völkerrechtlichen Prinzip der Subsidiarität:[64] Einerseits soll der betroffene Staat eine Verletzung der EMRK selbst...mehr

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 2. In Deutschland: Verfassungsbeschwerde

Rz. 8 Auf Deutschland bezogen bedeutet Rechtswegerschöpfung, dass der Beschwerdeführer regelmäßig Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG erhoben haben muss, sofern er durch diese die Verletzung von mit den Konventionsrechten gleichwertigen Verfassungsrechten geltend machen kann.[74] Die Anrufung eines Landesverfassungsgerichts genügt nicht. Konventionsorgane haben Beschwerden ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 39 Steuerrecht / 8. Weiteres Verfahren

Rz. 54 Die Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung ist eine unselbstständige Teilentscheidung im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens. Soweit die Verwaltung dem Antrag nicht stattgibt und den Einspruch wegen Verfristung als unzulässig verwirft, kann man die Entscheidung über die Wiedereinsetzung nicht gesondert mit Rechtsbehelfen anfechten. Es ist vielmehr in der Hau...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 5. Klagebefugnis

Rz. 82 Von der Planfeststellung betroffene Private und/oder Gemeinden können in dem Umfang gegen den Planfeststellungsbeschluss klagen, soweit sie die Verletzung eigener subjektiver Rechte geltend machen können. Gem. § 64 BNatSchG gibt es das früher nur in einigen Landesnaturschutzgesetzen für anerkannte Naturschutzverbände eröffnete Recht zur Verbandsklage auch nach Bundesr...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 23 Der Gläubiger hat dem Schuldner aufgrund eines zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrages Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Die entsprechende Rechnung ist seitens des Schuldners nicht ausgeglichen worden. Der Gläubiger hat daraufhin einen entsprechenden Titel erwirkt. Aus diesem Titel betreibt er nunmehr die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner. Im A...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 3. Erstinstanzliche Zuständigkeit

Rz. 80 Sachlich zuständig ist zwar grundsätzlich das Verwaltungsgericht (§ 45 VwGO). Für die in § 48 Abs. 1 VwGO genannten Planfeststellungsverfahren ist jedoch das Oberverwaltungsgericht zur Entscheidung über Streitigkeiten die Planfeststellung betreffend zuständig. Hierzu sollen jedoch nicht Streitigkeiten über das Bestehen eines Anspruchs auf Anordnung nachträglicher Schut...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 7. Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 84 Soweit der Anfechtungsklage gegen einen Planfeststellungsbeschluss kraft gesetzlicher Anordnung (z.B. § 18e Abs. 2 S. 1 AEG; § 17e Abs. 2 S. 1 FStrG) oder aufgrund behördlicher Anordnungen der sofortigen Vollziehung (§ 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) keine aufschiebende Wirkung zukommt, ist ein Antrag auf Herstellung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage s...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 4. VA mit Doppelwirkung

Rz. 55 Nach §§ 80a, 80 Abs. 1 S. 2 VwGO gelten die dargelegten Grundsätze auch bei VAen mit Doppelwirkung (Drittwirkung). Legt demnach ein Dritter einen Rechtsbehelf gegen den an einen anderen gerichteten, diesen begünstigenden VA ein, können je nachdem, ob der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat oder nicht, der Begünstigte oder der Dritte vorläufigen Rechtsschutz nach den...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 366 Stehen wahlweise Berufung oder Revision als Rechtsmittel zur Verfügung, genügt es zunächst, lediglich die Anfechtung des Urteils schlechthin zu erklären und die Art des Rechtsmittels einer späteren Erklärung vorzubehalten.[179] Diese kann bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) abgegeben werden. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem dann...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.7: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Gerichtsvollziehers An das Amtsgericht Musterstadt – Vollstreckungsgericht – in _________________________ Erinnerung nach § 766 ZPO In Sachen Gläubiger _________________________ ./. Schuldner _________________________ überreiche ich das vollstreckba...mehr

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§ 39 Steuerrecht / l) Klagefrist, § 47 FGO

Rz. 127 Die Frist für die Erhebung der Anfechtungsklage beträgt gem. § 47 Abs. 1 FGO einen Monat. Sie beginnt mit der Bekanntgabe der Entscheidung[168] über den außergerichtlichen Rechtsbehelf. Eine vor Bekanntgabe erhobene Klage ist und bleibt auch nach Bekanntgabe nach der Rechtsprechung unzulässig.[169] Wird die Einspruchsentscheidung – wie meist – mit einfachem Brief bek...mehr

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§ 39 Steuerrecht / bb) Härte

Rz. 168 Das Finanzgericht muss auch dann aussetzen, wenn die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte. Auszusetzen ist also dann, wenn die wirtschaftlichen Nachteile nicht oder nur schwer wieder gutzumachen sind oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdun...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 32 Der Gläubiger beantragte aufgrund eines vollstreckbaren Titels einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde erlassen und entsprechend zugestellt. Auf die Erinnerung des Schuldners nach § 766 ZPO – er wurde gemäß § 834 ZPO nicht angehört – ist dieser Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aufschiebend bedingt aufgehoben wo...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Sofortige Beschwerde

Rz. 35 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.9: Sofortige Beschwerde An das Landgericht – Beschwerdekammer – in _________________________ über das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – zu Az: _________________________ in _________________________ Sofortige Beschwerde nach § 793 ZPO In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Erinn...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 5. Anmerkungen zum Muster

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 36 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Nach verschiedenen Kontaktaufnahmen zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner rechnet der Gläubiger mit der Vollstreckungsforderung gegen eine dem Schuldner gegen ihn zustehende höhere Forderung teilweise auf. Der Gläubiger schr...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / XIII. Anmerkungen zum Muster

Rz. 71 Vgl. § 80a Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO. Ein derartiger Antrag ist dann zu stellen, wenn Sicherungsmaßnahmen des Rechtsschutzsuchenden nach einer vorangegangenen Aussetzung der Vollziehung getroffen werden sollen. Die Sicherungsmaßnahme dient der Respektierung der aufschiebenden Wirkung des eingelegten Rechtsbehelfs.mehr

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§ 19 Handelsrecht / III. Neuanmeldung: Praktische Vorgehensweise

Rz. 70 Welche Anforderungen das jeweilige Registergericht an einen Antrag auf Eintragung einer Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens stellt, lässt sich angesichts der relativ seltenen Anträge und der Komplexität der ausländischen Rechtsvorschriften nicht immer klar vorhersagen. Es empfiehlt sich daher dringend, dem Registergericht einen Entwurf der Anmeldung zu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Einigungsgebühr nach Nr. 1000, 1003 VV-RVG sowie Erledigungsgebühr nach Nr. 1002, 1003 VV-RVG

Rz. 266 Die allgemeine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 sowie 1003 VV-RVG kann auch im Verwaltungsverfahren entstehen. Die Erledigungsgebühr gem. Nr. 1002 entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsaktes durch die anwaltliche Mithilfe erledigt hat. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Recht...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Einzelfälle nach § 56 FamFG

Rz. 667 Die Vorschrift des § 56 FamFG geht für das Außerkrafttreten einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf deren Unabhängigkeit von folgenden Voraussetzungen aus: in Verfahren...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 41 Der Gerichtsvollzieher hat bei der Pfändung allein auf den Gewahrsam des Schuldners abzustellen, § 808 ZPO und deshalb nicht zu prüfen, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist, § 71 GVGA. Anderes ist nur dann zulässig, wenn sich "offensichtlich" aus den tatsächlichen Umständen ergibt, dass die Sache einem Dritten gehört oder der Dritte bei der Pfändung anwesend...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 44 Die Klage nach § 805 ZPO ist eine mindere Form der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO. Die so genannte Vorzugsklage führt gerade nicht zu einer Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand wie die Drittwiderspruchsklage, sondern zur weiteren Durchführung der Zwangsvollstreckung. Sie kann dem aus einem Vorzugsrecht berechtigten weiteren Gläub...mehr

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§ 39 Steuerrecht / f) Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung

Rz. 151 "In geeigneten Fällen" kann das Gericht gem. § 90a Abs. 1 FGO ohne mündliche Verhandlung einen Gerichtsbescheid erlassen; dieser wirkt als Urteil. Er gilt als nicht ergangen, wenn einer der Beteiligten nach seinem Erlass die mündliche Verhandlung beantragt. Nach § 90a Abs. 2 S. 1 FGO kann jeder Beteiligte eine mündliche Verhandlung beantragen. Daneben hat er bei Zula...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage)

Rz. 50 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.14: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (gesonderte Klage) An das Landgericht in _________________________ Klage des Klägers _________________________ (ladungsfähige Anschrift) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen Schuldner _________________________ (ladungsfähige An...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Muster: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren)

Rz. 48 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.13: Klage auf Schadensersatz wegen vorläufiger Vollstreckung (Zwischenantrag im schwebenden Verfahren) An das Landgericht in _________________________ Antrag nach § 717 Abs. 2 ZPO In Sachen Gläubiger ./. Schuldner Az.: _________________________ beantrage ich, in Ergänzung des bisherigen Berufungsantrages, im Namen u...mehr

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§ 39 Steuerrecht / h) Entscheidungsmöglichkeiten

Rz. 156 Das Gericht darf gem. § 96 Abs. 1 S. 2 FGO über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden;[223] diese darf und muss es so auslegen, wie es dem Willen eines verständigen Klägers entspricht.[224] Aus der Bindung an die Anträge bzw. der Rechtsschutzfunktion des FG-Verfahrens folgt das Verbot der reformatio in peius/Verböseru...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 4. Anmerkungen zum Muster

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 6. Prozessuale Präklusion

Rz. 83 Nach mehreren der Verfahrensbeschleunigung dienenden neueren Bundesgesetzen (§ 5 Abs. 3 VerkwPlBeschlG) hat der Kläger im Klageverfahren innerhalb von sechs Wochen die Tatsachen anzugeben, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt. Diese Frist beginnt mit Erhebung der Klage.[238] Ist Streitgegenstand ein Pl...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 28 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Titel auf Zahlung von 4.000 EUR zuzüglich Nebenforderungen. Im Zuge durchgeführter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen hat der Gläubiger das Arbeitseinkommen des Schuldners bei dessen Arbeitgeber gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen. Aus der Drittschuldnererklärung erfährt der Gläubiger, dass der Arbeitgeber bei dem...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichts

Rz. 30 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.8: Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckungsmaßnahme des Vollstreckungsgerichtes An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Erinnerungsgegner – Verfahrensbevollmächtigte: RAe ______________________...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 4. Wirkung der Restschuldbefreiung

Rz. 212 Die Erteilung der Restschuldbefreiung bewirkt, dass alle Gläubiger – auch solche, die in dem Insolvenzverfahren ihre Forderungen nicht angemeldet haben, § 301 InsO – ihre unbefriedigt gebliebenen Forderungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, nicht mehr durchsetzen können. Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst sind die sog, Neuverbind...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 17 Soweit ein Verwaltungsakt in formelle Bestandskraft erwachsen ist, d.h. mit ordentlichen Rechtsbehelfen nicht mehr anfechtbar ist, kann die Finanzbehörde nur noch in Ausnahmefällen einen berichtigenden Bescheid erlassen, soweit gesetzliche Vorschriften eingreifen. Die AO verfügt über ein zwar kompliziert anmutendes, aber ausdifferenziertes System von Korrekturvorschri...mehr

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§ 39 Steuerrecht / b) Parallel Verfassungsbeschwerde?

Rz. 204 In manchen Fällen kann es aus Gründen anwaltlicher Vorsorge geboten sein, parallel Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht einzulegen mit der Bitte, diese zunächst im Allgemeinen Register zu "parken".[299] Denn nach der ständigen – u.E. falschen – Rechtsprechung des BVerfG ist die Monatsfrist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht gewahrt, wenn ...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Einspruch

Rz. 37 Beim Einspruch gegen den Grundlagenbescheid ist zu beachten, dass die Rechtsbehelfsbefugnis bei einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheiden (für Mitunternehmerschaften) gem. § 352 AO eingeschränkt ist.[58] Einspruch können regelmäßig nur die geschäftsführenden Gesellschafter für die Gesellschaft einlegen. Ausnahmen gelten für ausgeschiedene Gesellschafter un...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 383 Die Revision[190] richtet sich als Rechtsmittel gegen eine noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und ist ausschließlich auf die rechtliche Nachprüfung beschränkt, ob das vorinstanzliche Gericht materielles oder formelles Recht falsch angewendet hat.[191] Eine Neuverhandlung der Sache in tatsächlicher Hinsicht ist im Revisionsrechtszug ausgeschlossen. Da...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 77 Soweit ein Beteiligter (§ 63 VwGO) unterliegt, stellt die VwGO Rechtsmittel grundsätzlich sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im Eilverfahren für ihn zur Verfügung. Nicht nur die Parteien, sondern grundsätzlich auch der zum Verfahren vom Gericht Beigeladene (§ 65 VwGO) kann Rechtsmittel einlegen; von den Rechtsmitteln der Parteien abweichende Rechtsmittel kann jedo...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 7. Kosten/Gebühren/Zinsen

Rz. 178 Hat der Rechtsbehelf in der Hauptsache endgültig keinen Erfolg, muss der Steuerpflichtige gem. §§ 237, 238 AO Aussetzungszinsen i.H.v. 0,5 % pro Monat zahlen (zur Verfassungsmäßigkeit der Zinsen vgl. Rdn 7). Rz. 179 Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung ist mit einer Kostenentscheidung zu versehen. Sie richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl....mehr

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§ 23 Internationales Zivilp... / b) Europäisches Mahnverfahren (EuMahnVO)

Rz. 51 Die Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens [155] (EuMahnVO) ermöglicht Gläubigern die schnelle und kostengünstige Beitreibung unbestrittener Forderungen in Zivil- und Handelssachen nach einem einheitlichen Verfahren auf der Grundlage von Formblättern,[156] sofern mindestens eine der Parteien ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufen...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 37 Der Schuldner kann sich im vorliegenden Fall mit der Vollstreckungsabwehrklage, auch Vollstreckungsgegenklage genannt, gem. § 767 ZPO gegen die Vollstreckung wehren.[24] Sachlich und örtlich zuständig ist ausschließlich das erstinstanzliche Prozessgericht (vgl. §§ 767 Abs. 1, 802 ZPO). Die Vollstreckungsgegenklage beseitigt nur die Vollstreckbarkeit eines Urteils, nich...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Drittwiderspruchsklage

Rz. 42 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.11: Drittwiderspruchsklage An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 771 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________ (Dritter) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ (vollstreckender Gläubiger) – Beklagter – wegen Unzu...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 3. Muster: Vorzugsklage

Rz. 45 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 58.12: Vorzugsklage An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage nach § 805 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________ (Inhaber des Pfand- oder Vorzugsrechtes) – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen 1.) den _________________________ (vollstreckender Gläubige...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 79 Neben der Klage auf Restwerklohn des Auftragnehmers, der Vertragsstrafenansprüche, fehlerhafte Abrechnung oder Mängelrechte entgegengehalten werden, ist die Klage wegen Mängelansprüchen des Auftraggebers nach der Abnahme die häufigste Klageart. Es wird ein typisches Beispiel vorgestellt. Der Vorschussanspruch ist in den Voraussetzungen etwas einfacher darzulegen als d...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Aussetzung der Vollziehung

Rz. 4 Die Einlegung des Einspruchs hemmt die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes nicht. Es bedarf der Aussetzung der Vollziehung, § 361 AO. Nach dieser Vorschrift kann die Finanzbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, die Vollziehung von Amts wegen ganz oder teilweise aussetzen. Es empfiehlt sich aber, einen ausdrücklichen Antrag auf Aussetzu...mehr

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§ 39 Steuerrecht / d) Aussetzung und Ruhen des Verfahrens

Rz. 8 Gem. § 363 Abs. 1 AO kann die Finanzbehörde ohne Zustimmung des Rechtsbehelfsführers ihre Entscheidung über den eingelegten Einspruch aussetzen, wenn die Entscheidung vom Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses abhängt, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist (Fall der ...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / I. Überblick

Rz. 2 Für die Verwirklichung bestimmter baulicher Vorhaben sehen Bundes- und Landesgesetze die Durchführung eines besonderen förmlichen Verwaltungsverfahrens vor. Diese unter dem verfahrensrechtlichen Vorbehalt der Planfeststellung stehenden Vorhaben werden – im Unterschied etwa zur Gesamtplanung genannten Bauleitplanung – als Fachplanung bezeichnet.[1] Wo das Fachplanungsrec...mehr

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§ 37 Sozialrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 41 In sozialrechtlichen Angelegenheiten gem. § 183 SGG wird nicht nach dem Gegenstandswert abgerechnet, sondern es sind Betragsrahmengebühren gem. §§ 3 Abs. 1, 14 RVG anzusetzen.[142] Der Rechtsanwalt bestimmt nach § 14 Abs. 1 RVG die Rahmengebühr im Einzelfall nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit de...mehr

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§ 33 Planfeststellungsrecht / 7. Einwendungen Privater gegen den Plan

Rz. 14 Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde oder bei der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan erheben (§ 73 Abs. 4 S. 1 VwVfG). Als einwendungsbefugte (und damit klagebefugte) Private wurden lange Zeit nur Eigentümer und dinglich Berechtigte vo...mehr

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§ 55 Wettbewerbsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 80 Die Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens ergibt sich aus den §§ 936, 924 ZPO. Der Widerspruch unterliegt keiner Frist, ist also, soweit er nicht verwirkt ist, auch noch nach Jahren möglich. Eine Verwirkung ist nur in Ausnahmefällen zu bejahen, nämlich dann, wenn der Antragsteller berechtigten Grund zu der Annahme hatte, ein Widerspruch werde nicht mehr erfolgen. Z...mehr