Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / C. Die Gerichtskosten

Rz. 56 Beschwerden gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstandesmehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Die Einigungsgebühr, Nr. 1004 VV RVG

Rz. 12 Die Einigungsgebühr im Beschwerdeverfahren beträgt 1,3. Gem. Anm. Abs. 1 zu Nr. 1004 VV RVG gilt dies auch für die Beschwerde und Rechtsbeschwerde in Familiensachen gegen Endentscheidungen. Die Vorschriften für Einigungen in Kindschaftssachen gelten auch in der 2. Instanz (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV RVG i.V.m. Anm. Abs. 2 zu Nr. 1004 VV RVG). Für nicht anhängige Sache...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / e) Aufhebung und Zurückverweisung, § 21 RVG

Rz. 14 § 21 Abs. 1 RVG enthält den Grundsatz: Soweit an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug. Das bedeutet, dass die Gebühren ein zweites Mal anfallen. Vorb. 3 Abs. 6 der VV RVG schränkt allerdings insofern ein, als die bereits vor der Zurückverweisung entstandene Verfahrensgebühr auf die Verfahren...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Beschwerde des Auskunftsberechtigten

Rz. 40 Der Gebührenwert des Auskunftsberechtigten bestimmt sich nach dem Ziel, also nach Interesse und Notwendigkeit der Auskunftserteilung zur Berechnung des Unterhalts; auch er wird gem. § 42 Abs. 1, 3 FamGKG geschätzt und beträgt – auch – als Gebührenwert eine Quote des Jahresbetrags des vorgestellten Unterhalts (vgl. § 8 Rdn 53). Rz. 41 Beispiel F hat gegen M einen Stufen...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Begriff der Familiensache

Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (§ 23b GVG und § 621 ZPO) ist die Formulierung "…...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / aa) Eilverfahren

Rz. 4 Einstweilige Anordnungen, §§ 49 ff.,119 FamFG Beschwerden gegen einstweilige Anordnungen sind nur ausnahmsweise statthaft (§ 57 FamFG). Soweit eine Beschwerde überhaupt statthaft ist, setzt sie voraus, dass entweder vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung mündlich verhandelt wurde oder, dass wenn die einstweilige Anordnung ohne vorherige mündliche Verhandlung erging,...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / bb) Arrestverfahren, §§ 916 ff. ZPO, § 119 FamFG

Rz. 6 Das Arrestverfahren war verfahrensrechtlich immer schon ein selbstständiges Verfahren, das mit einer Endentscheidung endete. Dies gilt weiterhin. Wird der Arrest nach mündlicher Verhandlung erlassen, ist die Beschwerde gegeben; wird ohne mündliche Verhandlung entschieden, hat der Gläubiger die sofortige Beschwerde § 567 Abs. 1 ZPO, während der Schuldner (nur) den Wider...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / aa) Nrn. 3202, 3203 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG

Rz. 9 Die Terminsgebühr 2. Instanz fällt unter den gleichen Bedingungen an wie die Terminsgebühr 1. Instanz. Sie entsteht bereits durch die Wahrnehmung eines Termin i.S.d. Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG. Wenn eine Beschwerde beschränkt oder ganz zurückgenommen werden soll, muss die Beschränkung oder Rücknahme also vor Beginn des Termins, d.h. vor dem Aufruf der Sache erfolgen, w...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / cc) Terminsgebühr ohne Termin in der 2. Instanz?

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / d) Beschwerde gegen die Anordnung der Aussetzung des Verfahrens

Rz. 55 Nicht der Hauptsachewert, sondern Interesse der Parteien an der Entscheidung über die Aussetzung, § 3 ZPO, bestimmt den Verfahrenswert für die Beschwerde.[58] Angesetzt wurde 1/5 des Verfahrenswertes, "wenn nicht besondere Umstände, Erhöhung oder Ermäßigung veranlassen".[59]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Begriff "Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands"

Rz. 3 Die Endentscheidung ist eine Entscheidung, die den Rechtszug beendet. Eine "Endentscheidung" kann also auch eine Neben- und Zwischenentscheidung sein. Diese sind hier aber nicht angesprochen. In Vorbemerkung 3.2.1 Nr. 2b VV RVG ist nur von "Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands" die Rede. "Hauptgegenstand" kann man als das Verfahrensziel bezeichnen. "Hauptgegens...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 5. Missbräuchliche Antragsbegrenzung

Rz. 37 Beispiel Es waren in 1. Instanz monatlich 800,00 EUR Unterhalt gefordert worden, der Antrag wurde abgewiesen. Hiergegen wurde Beschwerde eingelegt. Während der Ausarbeitung der Beschwerdebegründung erkennt der Anwalt, dass die Beschwerde doch keine Aussicht auf Erfolg hat. Statt sie sofort zurückzunehmen, stellt er einen Beschwerdeantrag auf monatlich 100,00 EUR Unter...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Der Verkehrsanwalt im Beschwerdeverfahren

Rz. 23 Wenn der Mandant einen Rechtsstreit an einem auswärtigen Gericht führt, hat er die Möglichkeit, entweder einen dortigen Anwalt zu beauftragen und an seinem Wohn- oder Geschäftsort einen Verkehrsanwalt (Korrespondenzanwalt) zu beauftragen oder er beauftragt einen örtlichen Anwalt mit der Prozessführung, dieser fährt also zu dem auswärtigen Gericht zu den Terminen. Die ...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / f) Beschwerde gem. § 256 FamFG im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger

Rz. 16 Es handelt sich um eine Beschwerde gem. § 58 FamFG gegen eine Endentscheidung über den Hauptgegenstand.[18] Die Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG erfasst also diese Beschwerde, so dass die Gebühren gem. Nrn. 3200 und 3202 VV RVG anfallen.mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 3. § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG: Begrenzung des zweitinstanzlichen Verfahrenswertes

Rz. 34 N. Schneider [37] hat hierzu folgendes Beispiel gebildet: F klagt Unterhalt für die ersten zwölf Monate ein mit monatlich 1.000,00 EUR und will für das zweite Jahr 1.200,00 EUR monatlich. M wird verurteilt und legt Beschwerde ein, indem er sich gegen die Unterhaltszahlung nach Ablauf eines Jahres wehrt. Die ersten zwölf Monate haben einen Wert von 12 × 1.000,00 EUR = 12....mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Die ermäßigte Verfahrensgebühr

Rz. 25 Wurde keine Mandatsanzeige im Beschwerdeverfahren abgegeben und wird sodann die gegnerische Beschwerde zurückgenommen, kann der Anwalt die 1,1 Gebühr gem. Nr. 3201 S. 1 Nr. 1 VV RVG erstattet verlangen, wenn er darlegen und glaubhaft machen kann, dass er mehr getan hat, als nur die Beschwerdeschrift und den Antrag auf Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist entgeg...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Beschwerde des Auskunftsverpflichteten

Rz. 39 Für die Beschwerde desjenigen, der Auskunft im Unterhalt oder Zugewinn erteilen soll, hat der BGH die Beschwer allein aus dem "Interesse, die Auskunft nicht geben zu müssen" hergeleitet.[41] Maßgebend ist der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Auskunftserteilung verursacht.[42] Die Kosten der Heranziehung sachverständiger Dritter wie Rechtsanwalt oder Steuerberater g...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Das sogenannte Stillhalteabkommen

Rz. 28 Eine Partei legt Beschwerde "zur Fristwahrung" ein und bittet den Gegnervertreter, sich vorläufig noch nicht zu bestellen. Derartige Wünsche sollten zurückhaltend geäußert werden. Eine berufsrechtliche Verpflichtung einer solchen Forderung nachzukommen, besteht nicht. Kommt der Anwalt dem Wunsch nicht nach, kann er die Gebühren erstattet verlangen wie sonst auch. Komm...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / bb) Terminsgebühr und Versäumnisbeschluss in der 2. Instanz, Nr. 3203 VV RVG

Rz. 10 Eine Versäumnisentscheidung gibt es in den Ehesachen und Familienstreitsachen, § 139 FamFG; § 117 Abs. 2 S. 1 FamFG, § 539 ZPO. Eine Herabsetzung der Terminsgebühr (Nr. 3203 VV RVG) findet nur statt, wenn es der Rechtsmittelführer ist, der nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist. Ist dagegen der Rechtsmittelgegner nicht erschienen oder nicht ordnungsge...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / g) Erlass der einstweiligen Anordnung oder eines Arrestes durch das Oberlandesgericht

Rz. 17 Gem. § 50 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 943 ZPO i.V.m. § 119 Abs. 2 FamFG, wird der Arrest und ebenso die einstweilige Anordnung durch das Oberlandesgericht erlassen, wenn ein Hauptsacheverfahren dort anhängig ist. In diesem Fall werden nur die Gebühren verdient, die für eine einstweilige Anordnung oder einen Arrest in 1. Instanz verdient würden (Vorb. 3.2 Abs. 2 VV RVG).mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / D. Rechenbeispiele

Rz. 58 Beispiel 1 Im Verbundendbeschluss wird u.a. ein Antrag auf nachehelichen Unterhalt (monatlich 800,00 EUR) und ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts (Wert: 3.000,00 EUR) abgelehnt. Gegen beides wird Rechtsmittel eingelegt. Der Wert beträgt: 12 × 800,00 EUR + 3.000,00 EUR = 12.600,00 EUR.mehr

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§ 14 Die Beratungshilfe, § ... / (2) Rechtsmittel, Anschlussrechtsmittel

Rz. 64 Erfasst ist immer nur ein Rechtszug. Für das Rechtsmittelverfahren muss ein eigener Antrag gestellt werden.[62] Die Beiordnung für die Berufung (in Familiensachen: Beschwerde) umfasst die Rechtsverteidigung gegen die Anschlussberufung/-beschwerde, aber nicht die Anschlussberufung (in Familiensachen: Anschlussbeschwerde) selbst, § 48 Abs. 2 S. 1 RVG. Grundsätzlich muss...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 2. Festsetzung der Beratungshilfevergütung

Rz. 19 Die Vergütung (§ 44 RVG) wird durch den Urkundsbeamten festgesetzt (§ 55 Abs. 4 RVG i.V.m. § 4 Abs. 1 BerHG). Der Rechtsbehelf ist die Erinnerung gem. § 56 Abs. 1 RVG. Diese Erinnerung ist der einzige Rechtsbehelf (§ 7 BerHG).mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / c) Kosten für diesen Beschluss

Rz. 7 Das Kostenfestsetzungsverfahren in 1. Instanz ist gerichtsgebührenfrei. In der 2. Instanz fallen im Verfahren gem. § 59 Abs. 3 S. 1 FamGKG gleichfalls keine Gerichtsgebühren an, außer wenn eine nicht statthafte Beschwerde eingelegt wurde.[8]mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / a) Festsetzung durch das Familiengericht

Rz. 2 Das Familiengericht setzt gem. § 55 FamGKG einen vorläufigen Wert an, wenn dies zur Einforderung von Gebühren erforderlich ist; es setzt durch einen Beschluss gem. § 55 Abs. 2 FamGKG den Gebührenwert endgültig fest. Wenn allerdings über die Entscheidung des Amtsgerichts ein Rechtsmittel zum OLG eingelegt ist, muss das OLG den Rechtsmittelwert festsetzen; an diese Fests...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / a) Beschwerde gegen den endgültigen Festsetzungsbeschluss

Rz. 5 Gegen den endgültigen Beschluss ist befristete Beschwerde zum OLG möglich. Die Beschwer muss über 200,00 EUR ausmachen, wobei die Umsatzsteuer eingerechnet wird[4] und aus der Differenz zwischen der Gesamtvergütung nach dem festgesetzten und der Gesamtvergütung nach dem angestrebten Wert ermittelt wird.[5] Zur Beschwerdefrist: Die Frist ist innerhalb von 6 Monaten einzu...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / b) Beschwerde gegen den vorläufigen Festsetzungsbeschluss

Rz. 6 Gegen die vorläufige Festsetzung gem. § 55 Abs. 1 S. 1 FamGKG können Einwendungen nur im Verfahren nach § 58 FamGKG (Anordnung einer Vorauszahlung) geltend gemacht werden. Ob diese Einschränkung auch dem Anwalt entgegengehalten werden kann, ist umstritten.[7]mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / I. Festsetzung nach §§ 53 ff. FamGKG für Anwalts- und Gerichtskosten

1. Festsetzung des Gebührenwerts durch das Familiengericht Rz. 1 Materiell verweist § 23 Abs. 1 RVG auf das FamGKG zur ausschließlichen Wertberechnung. Formell knüpft das RVG (§ 32 Abs. 1 RVG) grundsätzlich an die Festsetzung der für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werte an, die – im Grundsatz – auch für den Anwalt bindend sind. Voraussetzung für jede Verfahrenswertfestsetzun...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / IV. Festsetzung nach §§ 55 ff. RVG für den Rechtsanwalt, Vergütung für Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe

1. Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung Rz. 17 Die Festsetzung erfolgt durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1, Abs. 4 RVG). Gegen die Festsetzung ist die Erinnerung (§ 56 Abs. 1 RVG) und die Beschwerde (§ 56 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 bis 8 RVG) gegeben. Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss auch hier 200,00 EUR übersteigen (§ 56 Abs. 2...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / II. Festsetzung der Werte nach § 33 RVG

1. Festsetzung durch das Familiengericht Rz. 9 § 33 RVG betrifft die Fälle, in denen entweder eine Kostenfestsetzung für die Gerichtsgebühren nicht stattfindet (weil das Verfahren gerichtsgebührenfrei ist oder weil sich die Gebühren nicht nach dem Wert richten) oder weil die Bewertungsvorschriften für die Gerichtsgebühren und die Anwaltsgebühren nicht übereinstimmen. Diese Fes...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 3. Beschlussverfahren für beide Verfahrenstypen

Rz. 8 Das Festsetzungsverfahren gilt gleichermaßen für die Verfahren Ehesachen und Familienstreitsachen wie FG-Sachen.mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 3. Geltungsbereich

Rz. 11 Das Festsetzungsverfahren gilt gleichermaßen für die Verfahren Ehesachen und Familienstreitsachen wie FG-Sachen.mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / b) Bindungswirkung des Beschlusses gegenüber den Verfahrensbeteiligten

Rz. 4 Sind übereinstimmende Regeln für den Gebührenwert vorhanden, bindet dieser gem. §§ 53 ff., 55 Abs. 2 FamGKG erlassene Beschluss den Anwalt, § 32 Abs. 1 RVG. Der Beschluss wirkt auch für und gegen die übrigen an dem Gerichtsverfahren Beteiligten.[3]mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / I. überblick

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§ 16 Die Festsetzung der We... / III. Festsetzung der Gebühren nach §§ 103 bis 107 ZPO i.V.m. §§ 113 Abs. 1 S. 2, 85 FamFG gegen den Verfahrensgegner

Rz. 16 Die Festsetzung gegen den erstattungspflichtigen Gegner erfolgt durch den Rechtspfleger. Sie kann mit einer Erinnerung binnen zwei Wochen und der sofortigen Beschwerde (wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt) angefochten werden. Dann entscheidet das Oberlandesgericht (§ 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 2 S. 2 ZPO).mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung des Gebührenwerts durch das Familiengericht

Rz. 1 Materiell verweist § 23 Abs. 1 RVG auf das FamGKG zur ausschließlichen Wertberechnung. Formell knüpft das RVG (§ 32 Abs. 1 RVG) grundsätzlich an die Festsetzung der für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werte an, die – im Grundsatz – auch für den Anwalt bindend sind. Voraussetzung für jede Verfahrenswertfestsetzung ist, dass ein gerichtliches Verfahren stattgefunden hat ...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung

Rz. 17 Die Festsetzung erfolgt durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (§ 55 Abs. 1, Abs. 4 RVG). Gegen die Festsetzung ist die Erinnerung (§ 56 Abs. 1 RVG) und die Beschwerde (§ 56 Abs. 2 S. 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 3 bis 8 RVG) gegeben. Der Wert des Beschwerdegegenstandes muss auch hier 200,00 EUR übersteigen (§ 56 Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG). Rz. 18 Wichtig ist, ...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 1. Festsetzung durch das Familiengericht

Rz. 9 § 33 RVG betrifft die Fälle, in denen entweder eine Kostenfestsetzung für die Gerichtsgebühren nicht stattfindet (weil das Verfahren gerichtsgebührenfrei ist oder weil sich die Gebühren nicht nach dem Wert richten) oder weil die Bewertungsvorschriften für die Gerichtsgebühren und die Anwaltsgebühren nicht übereinstimmen. Diese Festsetzung erfolgt nur auf Antrag und bind...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / II. Festsetzung der Gebühren nach § 11 RVG gegen den Mandanten

Rz. 13 Zuständig ist das Gericht des ersten Rechtszugs, und zwar der Rechtspfleger (§ 11 Abs. 1 S. 1 RVG, § 21 Nr. 2 RPflG). Auf Antrag werden Zinsen festgesetzt (Zinssatz: § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO): "5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz", § 11 Abs. 2 S. 2 RVG. Rz. 14 Gegen die Entscheidung des Familiengerichts ist die sofortige Beschwerde gegeben, wenn der Wert des...mehr

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§ 17 Das Übergangsrecht / II. Rechtsanwalt war schon für die 1. Instanz mandatiert

Rz. 5 Der Anwalt war bereits in 1. Instanz in dieser Sache tätig (Verfahrensbevollmächtigter, Verkehrsanwalt), dann gilt die Ausnahmebestimmung in § 60 Abs. 1 S. 2 RVG. War der Anwalt am 1.8.2013 in dieser Sache bereits tätig, gilt für seine Vergütung neues Recht, wenn das Rechtsmittel "nach diesem Zeitpunkt" eingelegt worden ist, wobei damit der 1.8.2013 gemeint ist.mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / A. Grundlagen – System der Werte im anwaltlichen Kostenrecht

Rz. 1 Unser Rechtssystem kennt drei Arten von Werten: Der Zuständigkeitswert gibt die Abgrenzung für die sachliche Zuständigkeit zwischen Amtsgericht und Landgericht an. Dieser Wert ist im Familienrecht ohne Bedeutung, weil Eingangsgericht immer das Amtsgericht ist. Der Rechtsmittelwert gibt an, von welchem Wert an ein Recht...mehr

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§ 17 Das Übergangsrecht / I. Verfahren nach FamFG

Rz. 8 § 61 FamGKG stellt darauf ab, wann das Verfahren anhängig gemacht oder von Amts wegen eingeleitet wurde (§ 63 Abs. 1 S. 1 RVG). Auch hier sind Ehesachen und Folgesachen ein Verfahren. Wird ein Rechtsmittel nach dem Stichtag eingelegt, wird es nach neuem, andernfalls nach altem Recht abgerechnet (§ 63 Abs. 1 S. 2 FamGKG).mehr

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§ 8 Die Werte im Hauptsache... / g) Jahresbetrag und Rechtskraft der Ehescheidung

Rz. 40 Beispiel Neben dem Scheidungsverfahren läuft der Rechtsstreit über Getrenntlebensunterhalt auf monatlich 500,00 EUR ab 1.4.2017. Nach Einreichung des Antrags (der Klage)/Unterhalt am 13.3.2017, aber vor der ersten mündlichen Verhandlung am 1.9.2017 wird in der Ehescheidung das Urteil bereits am 1.8.2017 rechtskräftig. Wie ist der Wert für die Gebühren im Unterhaltsver...mehr

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§ 5 Die Gebühren im gericht... / III. Gebühren und Gebührensätze

Rz. 93 Die Gebühren und Gebührensätze stehen im FamGKG KV. Für Hauptsacheverfahren in Ehesachen einschließlich aller Folgesachen gilt nach Nr. 1110 2,0 Verfahrensgebühr, Ermäßigungsvorschrift ist in Nr. 1111 FamGKG KV. Eine Ermäßigung der Gerichtskosten im Fall des Rechtsmittelverzichts in der Ehescheidung ist nicht mehr vorgesehen, wie es sich aus dem ausdrücklichen Text in ...mehr

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Feststellung der Ausgangslohnsumme und der Zahl der Beschäftigten für Zwecke der Schenkungsteuer

Leitsatz 1. Die Feststellung der Ausgangslohnsumme und die Feststellung der Anzahl der Beschäftigten i.S. des § 13a Abs. 1a Satz 1 ErbStG sind zwei getrennte Feststellungen, die jeweils eigenständig einer Überprüfung im Einspruchs- und Klageverfahren zugänglich sind. 2. Allein aus der Feststellung einer Ausgangslohnsumme lässt sich regelmäßig nicht herleiten, ob der Betrieb m...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.6 Rechtsmittel

Rn 77 Trotz erheblicher Bedeutung für die frühzeitige Einflussnahme der Gläubiger auf das Insolvenzeröffnungsverfahren steht den Verfahrensbeteiligten wegen § 6 Abs. 1 Satz 1 kein Rechtsmittel gegen die gerichtlichen Entscheidungen nach dieser Vorschrift zu. Dies gilt sowohl für ein Absehen von der Einsetzung eines obligatorischen vorläufigen Ausschusses nach Abs. 1 trotz Vo...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts (§ 231 Abs. 3)

Rn 37 Wegen der erheblichen Bedeutung der Entscheidung des Gerichts räumt § 231 Abs. 3 dem Vorlegenden gegen den Beschluss der Zurückweisung des Plans, den der Richter erlässt (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 RpflG), – im Hinblick auf § 6 Abs. 1 ausdrücklich – das Recht der sofortigen Beschwerde (§ 577 ZPO) ein. Die beauftragende Gläubigerversammlung ist mangels eigenem Vorschlagsrecht ni...mehr

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zfs 9/2018, Pießkalla/Quarch/Reisert/DeVol, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, Deutscher Anwaltverlag, 6. Aufl. 2018, 936 Seiten, 94 EUR, ISBN 978-3-8240-1469-9

Das Praxishandbuch "Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung – Verwaltungs-, Straf- und OWi-Recht sowie MPU", erschienen beim Deutschen Anwaltverlag, liegt in der nunmehr 6. Auflage vor. Wie auch die Vorauflagen ist das bereits gut am Markt eingeführte Werk vorwiegend auf den verkehrsrechtlich tätigen Rechtsanwalt zugeschnitten. Die insgesamt 934 Seiten umfassende Darst...mehr

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zfs 9/2018, EU-Fahrerlaubni... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Der Antrag ist teilweise unzulässig. Soweit der Antrag zulässig ist, ist er auch begründet." Der ASt. begehrt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen, soweit er gegen Ziff. 1 und Ziff. 2 des Bescheids der AG vom 15.3.2018 gerichtet ist und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen, soweit er gegen Ziff. 4 des Bescheids der AG vom 15.3....mehr

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zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg und führt unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung zu der Anweisung an das hierfür zuständige Amtsgericht, über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der von den Antragstellern formulierten Kraftloserklärung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts neu zu entscheiden. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Gegen den die...mehr