Rz. 93

Die Gebühren und Gebührensätze stehen im FamGKG KV.

Für Hauptsacheverfahren in Ehesachen einschließlich aller Folgesachen gilt nach Nr. 1110 2,0 Verfahrensgebühr, Ermäßigungsvorschrift ist in Nr. 1111 FamGKG KV. Eine Ermäßigung der Gerichtskosten im Fall des Rechtsmittelverzichts in der Ehescheidung ist nicht mehr vorgesehen, wie es sich aus dem ausdrücklichen Text in Nr. 1111 Nr. 2 FamGKG KV ergibt. Die Gesetzesbegründung[83] führt dazu aus, dass Parteien, die beide geschieden werden wollen, auch ohne die Ermäßigung auf Rechtsmittel verzichten; wenn eine Partei nicht geschieden werden will, würde die Ermäßigung der Gerichtskosten auch nicht dazu führen, dass sie dennoch den Rechtsmittelverzicht erklärt.

 

Rz. 94

Für die Hauptsacheverfahren in selbstständigen Familienstreitsachen sieht das Kostenverzeichnis in Nrn. 1210 ff. FamGKG KV die Regelung für das vereinfachte Unterhaltsverfahren vor: (0,5 Gebühr) und in Nrn. 1220 ff. FamGKG KV die Regelung für die übrigen selbstständigen Familienstreitsachen (3,0 Gebühr).

 

Rz. 95

Die Hauptsacheverfahren in den selbstständigen Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind untergliedert in die Kindschaftssachen, die ermäßigte Gebühren: 0,5 Verfahrensgebühr, Nrn. 1310 ff. FamGKG KV, und in allen übrigen FG-Verfahren: 2,0 Verfahrensgebühr, Nrn. 1320 ff. FamGKG KV haben.

 

Rz. 96

Alle Gebührenvorschriften sind mit Ermäßigungstatbeständen versehen (Nrn. 1311, 1321 FamGKG KV).

 

Rz. 97

Zum Mehrvergleich:

Nr. 1500 FamGKG KV sieht vor, dass die 0,25 Gebühr nur dann anfällt, wenn der Gegenstand des Mehrvergleichs nirgends gerichtlich anhängig ist. Diese 0,25 Gebühr entsteht ferner dann nicht, wenn es sich um einen Vergleich im Verfahren über die Verfahrenskostenhilfebewilligung handelt (Anm. zu Nr. 1500 FamGKG KV). § 30 Abs. 3 FamGKG, der dem § 15 Abs. 3 RVG entspricht, findet Anwendung.

 

Rz. 98

Die Gebührentabelle selbst ist in Anlage 2 zu § 28 Abs. 1 FamGKG enthalten. Sie ist identisch mit der Tabelle des GKG und (bis Wert 500.000 EUR) mit der Tabelle gem. § 11 RVG.

[83] BT-Drucks 16/6308, 309.

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