Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / 1. Erreichen des Vertragszwecks

Rz. 30 Das Ende des Mandatsverhältnisses hat Auswirkungen sowohl haftungs- als auch verjährungsrechtlicher Natur: Die vertraglich übernommenen Pflichten erlöschen und die Verjährung des anwaltlichen Anspruchs auf Vergütung beginnt mit Schluss des Jahres zu laufen. Rz. 31 Beendet wird das Mandatsverhältnis in der Regel mit Auftragserledigung. Zu welchem Zeitpunkt genau der Auf...mehr

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§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / V. Weisungsgebundenheit

Rz. 56 Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt an Weisungen, die ihm der Mandant erteilt, gebunden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 665 BGB, da es sich bei dem Anwaltsvertrag um einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 667 ff. BGB) handelt, für welchen die Vorschriften des Auftragsrechts entsprechend anwendbar sind. Rz. 57 Die Weisungsgebundenheit des Rechtsanwalts kollidiert je...mehr

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§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

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§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Anordnung der Nachlassverwaltung auf Antrag eines Nachlassgläubigers

Rz. 155 Hat ein Nachlassgläubiger die Nachlassverwaltung beantragt, so ist gegen den stattgebenden Anordnungsbeschluss die sofortige Beschwerde gem. § 359 Abs. 2 FamFG statthaft. Beschwerdebefugt sindmehr

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§ 30 Das Nachlassgericht / 2. Rechtsbeschwerde

Rz. 21 Gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts ist die Rechtsbeschwerde (§§ 70 ff. FamFG) zum Bundesgerichtshof statthaft, wenn das Beschwerdegericht oder das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug sie in dem Beschluss zugelassen hat, § 70 Abs. 1 FamFG. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts od...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / c) Exhumierung zur Feststellung der Vaterschaft

Rz. 14 Das Interesse des Kindes an der Klärung der Vaterschaft hat meist auch vor den Rechten eines verstorbenen Putativvaters Vorrang. Bei der für die Feststellung der Vaterschaft erforderlichen Untersuchung und damit einhergehenden Exhumierung des Verstorbenen tritt das postmortale Persönlichkeitsrecht regelmäßig hinter das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstamm...mehr

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§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 8. Vergleich vor Nachlassgericht

Rz. 164 Vor dem Nachlassgericht als einem FG-Gericht können auch Vergleiche geschlossen werden. Soweit sich der Vergleich auf den Verfahrensgegenstand bezieht, hat er verfahrensbeendende Wirkung. Diese Rechtswirkung kann auch nicht durch eine Vereinbarung im Rahmen des § 278 Abs. 6 ZPO (Vergleichsabschluss im schriftlichen Verfahren) beseitigt und das Verfahren sodann fortge...mehr

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§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Berufungssumme

Rz. 104 Berufungsfähig sind in Zivilsachen erstinstanzliche Endurteile der Amts- und Landgerichte. Hierzu können auch Teilurteile gehören.[134] Wird die Berufung nicht ausnahmsweise vom erstinstanzlichen Gericht zugelassen, ist sie nur zulässig, wenn die Beschwer einen Wert von mehr als 600 EUR hat, § 511 Abs. 2 ZPO. Rz. 105 Bei einer stattgebenden Entscheidung ist nicht das ...mehr

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§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (7) Das Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO

Rz. 413 & Möglichkeit der Selbstkorrektur nicht berufungsfähiger Urteile Ist eine Berufung gegen ein Urteil nicht zulässig, weil entweder die Berufungssumme nicht erreicht ist oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung nicht zugelassen hat und wurde im erstinstanzlichen Verfahren das rechtliche Gehör verletzt, so kann auf Antrag ("Gehörsrüge") eine Selbstkorrektur des Urt...mehr

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Entzug des Wohnungseigentums: Bruchteilseigentum

Leitsatz Wohnungseigentum, das mehreren gemeinschaftlich zusteht (Bruchteilseigentum), kann insgesamt entzogen werden, wenn auch nur einer der Miteigentümer einen Entziehungstatbestand nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 WEG verwirklicht. Der nicht störende Miteigentümer ist entsprechend § 19 Abs. 2 WEG berechtigt, die Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zusc...mehr

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Bescheidänderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Berücksichtigung von verdeckten Einlagen

Leitsatz § 32a Abs. 2 KStG verlangt, dass gegenüber dem Gesellschafter ein Steuer- oder Feststellungsbe­scheid mit Rücksicht auf das Vorliegen einer verdeckten Einlage ergeht. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage kann folglich die Änderung ...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rechtsbehelfe – Gebühren, Werte

A. Gebühren I. Gebühren bei Beschwerden gegen instanzbeendende Entscheidungen 1. Anwendungsbereich a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibun...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / h) Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, Nrn. 2100, 2101 VV RVG

Rz. 18 Wenn der Anwalt bereits in 1. Instanz tätig war und Aussicht eines Rechtsmittels prüft (wobei es für Nrn. 2100 f. VV RVG nicht darauf ankommt, ob es sich um das Rechtsmittel des Mandanten oder das gegnerische Rechtsmittel handelt) verdient er die Gebühren Nrn. 2100, 2101 VV RVG. Streitig ist, ob es eines ausdrücklichen Auftrags dafür bedarf oder ob die Gebühr auch ver...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 2. Rechtsbehelfe

a) Beschwerde gegen den endgültigen Festsetzungsbeschluss Rz. 5 Gegen den endgültigen Beschluss ist befristete Beschwerde zum OLG möglich. Die Beschwer muss über 200,00 EUR ausmachen, wobei die Umsatzsteuer eingerechnet wird[4] und aus der Differenz zwischen der Gesamtvergütung nach dem festgesetzten und der Gesamtvergütung nach dem angestrebten Wert ermittelt wird.[5] Zur Bes...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / II. Rechtsmittel gegen sonstige Entscheidungen (Zwischenentscheidungen)

1. Gebühren für die Beschwerde gegen Zwischenentscheidungen Rz. 21 Für Beschwerden gegen Entscheidungen, die keine Endentscheidungen (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG) oder zwar Endentscheidungen, aber nicht in der Hauptsache, sind, erhält der Anwalt nach Nrn. 3500, 3513 VV RVG eine 0,5 Verfahrensgebühr und ggf. eine 0,5 Terminsgebühr. Der Anwalt erhält aber keine Gebühr, wenn er die g...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 5. Beiderseitige Rechtsmittel, § 39 Abs. 2 FamGKG

a) Rechtsmittel Ehescheidung/Aufhebung LPart/Eheaufhebung Rz. 46 Werden beiderseits Rechtsmittel gegen den Beschluss in der Ehescheidung eingelegt, liegt derselbe Gegenstand vor.[50] Es ist also nur ein Wert anzusetzen, bei unterschiedlichen Werten der höhere (der Widerantrag kann gem. § 34 S. 1 FamGKG wegen geänderten Einkommens- oder Vermögensverhältnissen einen anderen Wer...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / III. Einige Fragen zur Kostenerstattung

1. Der Verkehrsanwalt im Beschwerdeverfahren Rz. 23 Wenn der Mandant einen Rechtsstreit an einem auswärtigen Gericht führt, hat er die Möglichkeit, entweder einen dortigen Anwalt zu beauftragen und an seinem Wohn- oder Geschäftsort einen Verkehrsanwalt (Korrespondenzanwalt) zu beauftragen oder er beauftragt einen örtlichen Anwalt mit der Prozessführung, dieser fährt also zu d...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / II. Beispiele aus dem Familienrecht

1. Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse a) Beschwerde des Auskunftsverpflichteten Rz. 39 Für die Beschwerde desjenigen, der Auskunft im Unterhalt oder Zugewinn erteilen soll, hat der BGH die Beschwer allein aus dem "Interesse, die Auskunft nicht geben zu müssen" hergeleitet.[41] Maßgebend ist der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Auskunftserteilung verursacht.[42] Die Kosten...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Rechtsmittel Ehescheidung/Aufhebung LPart/Eheaufhebung

Rz. 46 Werden beiderseits Rechtsmittel gegen den Beschluss in der Ehescheidung eingelegt, liegt derselbe Gegenstand vor.[50] Es ist also nur ein Wert anzusetzen, bei unterschiedlichen Werten der höhere (der Widerantrag kann gem. § 34 S. 1 FamGKG wegen geänderten Einkommens- oder Vermögensverhältnissen einen anderen Wert haben als der Antrag!). Eheaufhebung und Ehescheidung s...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Rechtsmittel Unterhalt/Zugewinn

Rz. 47 Beispiel 1 Ist etwa eine Unterhaltsentscheidung über 500,00 EUR monatlich ergangen und legt der Antragsteller Beschwerde wegen abgewiesener 300,00 EUR ein, während der Antragsgegner Anschlussberufung wegen der zugesprochenen 500,00 EUR einlegt, beträgt der Gebührenwert des Beschwerdeverfahrens 12 × 800,00 EUR. Das Gleiche gilt, wenn in 1. Instanz 15.000,00 EUR Zugewin...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Mehrere Beschwerden

Rz. 22 Sind mehrere Beschwerden gegen dieselbe Entscheidung erhoben, liegen mehrere Angelegenheiten vor, die Gebühren fallen mehrfach an (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Ausnahmen hiervon finden sich in § 16 Nr. 10 und in § 19 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Nr. 2 RVG.[24]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Rechtsmittel Kindschaftssachen

Rz. 50 Identität soll anzunehmen sein, wenn in einer Umgangsregelung beide Parteien Beschwerde einlegen. Beim Umgang soll nur ein Gegenstand vorliegen, also keine Addition (wegen § 44 Abs. 2 S. 2 und § 45 Abs. 3 FamGKG), das soll auch dann gelten, wenn es sich um wechselseitige Anträge bzgl. des Umgangs mit mehreren Kindern handelt,[53] also auch nur dann ein Gegenstand. Rz....mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 4. Beschwerde und Unterhaltsrückstände

Rz. 45 Unterhaltsrückstände rechnen nur bis zur Einreichung des Antrags bei Gericht (nicht bis zur Rechtsmitteleinreichung).[49]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Die Terminsgebühr

aa) Nrn. 3202, 3203 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG Rz. 9 Die Terminsgebühr 2. Instanz fällt unter den gleichen Bedingungen an wie die Terminsgebühr 1. Instanz. Sie entsteht bereits durch die Wahrnehmung eines Termin i.S.d. Vorb. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG. Wenn eine Beschwerde beschränkt oder ganz zurückgenommen werden soll, muss die Beschränkung oder Rücknahme also vor Beginn de...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Die einzelnen Gebühren

a) Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3200, 3201 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG Rz. 7 Die Verfahrensgebühr 2. Instanz entsteht unter den gleichen Voraussetzungen wie die Verfahrensgebühr 1. Instanz, also durch die Beauftragung und die erste Tätigkeit des Anwalts, die der Beschwerde zuzuordnen ist (z.B. Studium des Ersturteils, Informationsentgegennahme für die 2. Instanz, Überlegun...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Kosten des Beschwerdegegners

a) Die ermäßigte Verfahrensgebühr Rz. 25 Wurde keine Mandatsanzeige im Beschwerdeverfahren abgegeben und wird sodann die gegnerische Beschwerde zurückgenommen, kann der Anwalt die 1,1 Gebühr gem. Nr. 3201 S. 1 Nr. 1 VV RVG erstattet verlangen, wenn er darlegen und glaubhaft machen kann, dass er mehr getan hat, als nur die Beschwerdeschrift und den Antrag auf Verlängerung der ...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / B. Die Verfahrenswerte

I. Allgemeines 1. Gesetzliche Regelung Rz. 29 Die Verfahrenswerte für die Gerichtskosten ergeben sich aus den §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG. Die besonderen Vorschriften für die Rechtsmittel finden sich in den §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG. Für die Anwaltsgebühren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf diese Bestimmungen. Die §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG gelten für die Zivilprozessverfahren genauso...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / A. Gebühren

I. Gebühren bei Beschwerden gegen instanzbeendende Entscheidungen 1. Anwendungsbereich a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in ...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Anwendungsbereich

a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (§ 23b GVG und § 621 ...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Beschwerde gegen Auskunftsbeschlüsse

a) Beschwerde des Auskunftsverpflichteten Rz. 39 Für die Beschwerde desjenigen, der Auskunft im Unterhalt oder Zugewinn erteilen soll, hat der BGH die Beschwer allein aus dem "Interesse, die Auskunft nicht geben zu müssen" hergeleitet.[41] Maßgebend ist der Aufwand an Zeit und Kosten, den die Auskunftserteilung verursacht.[42] Die Kosten der Heranziehung sachverständiger Drit...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 6. Beispiele für Beschwerden gegen Entscheidungen i.S.d. Nr. 3500 VV RVG

a) Beschwerde gegen Versagung der VKH-Bewilligung Rz. 52 Es gilt § 23a Abs. 1 RVG.[55] b) Beschwerde gegen Festsetzung des Gegenstandswertes bei VKH Rz. 53 Beschwerde des Anwalts: nach Wahlanwaltsgebühren. Beschwerde der Partei: Mehrbelastung bzgl. Gerichtskosten und Anwaltskosten.[56] c) Beschwerde gegen Ablehnung einer Terminsverlegung (unzulässige Beschwerde!) Rz. 54 Das OLG Nü...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / I. Allgemeines

1. Gesetzliche Regelung Rz. 29 Die Verfahrenswerte für die Gerichtskosten ergeben sich aus den §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG. Die besonderen Vorschriften für die Rechtsmittel finden sich in den §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG. Für die Anwaltsgebühren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf diese Bestimmungen. Die §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG gelten für die Zivilprozessverfahren genauso wie für die V...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / I. Gebühren bei Beschwerden gegen instanzbeendende Entscheidungen

1. Anwendungsbereich a) Begriff der Familiensache Rz. 1 Vorb. 3.2.1 und 3.2.2 VV RVG sprechen von "Familiensachen", für welche die jeweiligen Abschnitte gelten. Familiensachen sind in § 111 FamFG abschließend aufgezählt. In den einzelnen Unterabschnitten des FamFG finden sich jeweils nähere Beschreibungen der in Nr. 1 bis 11 genannten Verfahren. Aus den früheren Bestimmungen (...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / B. Die Festsetzung der Gebühren, Rechtsbehelfe

I. überblick Rz. 12 Die Gebühren werden entwedermehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / A. Die Festsetzung der Gebührenwerte, Rechtsbehelfe

I. Festsetzung nach §§ 53 ff. FamGKG für Anwalts- und Gerichtskosten 1. Festsetzung des Gebührenwerts durch das Familiengericht Rz. 1 Materiell verweist § 23 Abs. 1 RVG auf das FamGKG zur ausschließlichen Wertberechnung. Formell knüpft das RVG (§ 32 Abs. 1 RVG) grundsätzlich an die Festsetzung der für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werte an, die – im Grundsatz – auch für den...mehr

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§ 16 Die Festsetzung der We... / 2. Rechtsbehelfe

Rz. 10 Gegen die Festsetzung gem. § 33 RVG ist das Rechtsmittel der fristgebundenen Beschwerde gegeben. Die Frist beträgt 2 Wochen (§ 33 Abs. 3 S. 1, 3 RVG). Der Beschwerdewert muss 200,00 EUR übersteigen, wobei die Beschwer genauso ermittelt wird wie für das Verfahren gem. §§ 53 ff. FamGKG dargestellt (s. Rdn 1). Durch diese Festsetzung sind die anderen Verfahrensbeteiligte...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Beschwerde gegen Versagung der VKH-Bewilligung

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / i) Gebühren für die Rechtsbeschwerde

Rz. 20 Für den Anwalt beim BGH (§ 114 Abs. 2 FamFG) entstehen die Gebühren gem. Vorb. 3.2.2 Nr. 1a, Nrn. 3206 ff. VV RVG.mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 3. Beschwerde gegen ein Urteil auf Belegvorlage

Rz. 44 Ist der Antragsgegner zu einer unmöglichen Leistung verurteilt (z.B. auf Vorlage des Einkommensteuerbescheids, der aber noch immer nicht ergangen ist), ist der Wert des Rechtsmittelverfahrens nach dem Aufwand an Zeit und Kosten zu bestimmen, der notwendig ist, um etwaige Vollstreckungsversuche zu verhindern.[48]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Beschwerde gegen Festsetzung des Gegenstandswertes bei VKH

Rz. 53 Beschwerde des Anwalts: nach Wahlanwaltsgebühren. Beschwerde der Partei: Mehrbelastung bzgl. Gerichtskosten und Anwaltskosten.[56]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / c) Beschwerde gegen Ablehnung einer Terminsverlegung (unzulässige Beschwerde!)

Rz. 54 Das OLG Nürnberg hat 1/10 des Hauptsacheverfahrenswertes angesetzt, § 227 Abs. 4 S. 3, § 572 ZPO, § 33 RVG.[57]mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 4. § 39 Abs. 2 FamGKG

Rz. 36 Betreffen Antrag und Widerantrag denselben Gegenstand, werden die Werte nicht zusammengerechnet, sondern ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend. Es gelten die gleichen Grundsätze wie für Antrag und Widerantrag in 1. Instanz (s. § 8 Rdn 163 ff.).mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / b) Erstattungspflicht des Gegners

Rz. 26 Es ist heute unstreitig, dass die Kosten des Anwalts, der vom Rechtsmittelgegner nach Erhalt der Rechtsmittelschrift beauftragt wurde, "notwendige" Kosten sind, die erstattungspflichtig sind, wenn eine entsprechende Kostengrundentscheidung ergeht. Dies gilt auch, wenn der Rechtsmittelführer erklärt hat, nur zur Fristwahrung das Rechtsmittel einzulegen. Der Beschwerdeg...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / a) Die Verfahrensgebühr, Nrn. 3200, 3201 i.V.m. Vorb. 3.2.1 Nr. 2b VV RVG

Rz. 7 Die Verfahrensgebühr 2. Instanz entsteht unter den gleichen Voraussetzungen wie die Verfahrensgebühr 1. Instanz, also durch die Beauftragung und die erste Tätigkeit des Anwalts, die der Beschwerde zuzuordnen ist (z.B. Studium des Ersturteils, Informationsentgegennahme für die 2. Instanz, Überlegungen über die Aussichten des Rechtsmittels). Rz. 8 Es gibt eine Reihe von T...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / d) Eine oder mehrere Angelegenheiten: Der Verbund

Rz. 13 Die 2. Instanz ist im Verhältnis zur 1. Instanz immer eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Der Verbund bleibt in der 2. Instanz erhalten, so dass die Rechtsmittel gegen mehrere Verbundentscheidungen als eine Angelegenheit abzurechnen sind (§§ 137 Abs. 1, 142 Abs. 1 FamFG). Das gilt auch dann, wenn gegen die Ehescheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft selbst ke...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Gebühren für die Beschwerde gegen Zwischenentscheidungen

Rz. 21 Für Beschwerden gegen Entscheidungen, die keine Endentscheidungen (§ 38 Abs. 1 S. 1 FamFG) oder zwar Endentscheidungen, aber nicht in der Hauptsache, sind, erhält der Anwalt nach Nrn. 3500, 3513 VV RVG eine 0,5 Verfahrensgebühr und ggf. eine 0,5 Terminsgebühr. Der Anwalt erhält aber keine Gebühr, wenn er die gegnerische Beschwerde erst zusammen mit der gerichtlichen E...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 1. Gesetzliche Regelung

Rz. 29 Die Verfahrenswerte für die Gerichtskosten ergeben sich aus den §§ 33 ff., 43 ff. FamGKG. Die besonderen Vorschriften für die Rechtsmittel finden sich in den §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG. Für die Anwaltsgebühren verweist § 23 Abs. 1 S. 1 RVG auf diese Bestimmungen. Die §§ 40, 39 Abs. 2 FamGKG gelten für die Zivilprozessverfahren genauso wie für die Verfahren der freiwillig...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Zur Unterscheidung: Antrag und Beschwer

Rz. 31 In der Ehesache und in den Familienstreitsachen ist ein Antrag erforderlich (§ 117 Abs. 1 S. 1 FamFG). Dieser Antrag bestimmt den Rechtsmittelwert; wird kein Antrag fristgerecht gestellt, gilt der Wert der Beschwer gem. § 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG. Die Beschwer ist der Unterschied zwischen dem, was der Antragsteller I. Instanz verfolgte, und dem, was ihm das Erstgericht z...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / 2. Bewertung des laufenden Unterhalts

Rz. 42 § 51 Abs. 1 und Abs. 2, § 35 FamGKG sind auch in der Rechtsmittelinstanz anzuwenden. Sind die ersten zwölf Monate ab Klageerhebung in der 1. Instanz im Rechtsmittelverfahren nicht streitig, sondern geht es um spätere Zeiträume, ist gem. § 40 Abs. 2 S. 1 FamGKG eine entsprechende Anwendung des § 51 Abs. 1 FamGKG geboten, d.h. der Wert des Rechtsmittelverfahrens wird na...mehr

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§ 13 Die Rechtsmittel, Rech... / C. Die Gerichtskosten

Rz. 56 Beschwerden gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstandesmehr