Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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§ 51 Verkehrsrecht / dd) Fahrverbot und Aufbauseminar

Rz. 130 BayObLG NZV 1996, 374 (keine Ausnahme vom Regelfahrverbot wegen Teilnahme an Aufbauseminar für Kraftfahrer)mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Im Strafverfahren

Rz. 94 Strafrechtliche Rechtsmittel sind die Beschwerde, die Berufung und die Revision.[157] a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO Rz. 95 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwerde.[158] b) Berufung...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Revision, §§ 333 ff. StPO

Rz. 97 Mit der Revision gem. § 333 ff. StPO soll das Urteil und das ihm zugrunde liegende Verfahren auf Rechtsfehler überprüft werden.[160]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Nach bestimmten Kriterien

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Im Bußgeldverfahren

a) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Rz. 99 Gem. der §§ 67 ff. OWiG kann der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Gem. § 67 Abs. 1 OWiG kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die Einspruchs...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Messverfahren

Rz. 41 Der Nachweis der Alkoholkonzentration kann entweder über den Atemalkohol- (AAK) oder den Blutalkoholwert (BAK) geführt werden. Ausreichend ist es, dass ein Grenzwert bei einem Messverfahren erreicht wird. aa) Atemalkoholmessungen Rz. 42 Atemalkoholmessgeräte unterliegen dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung und müssen für die amtliche Überwachung des...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Die häufigsten strafrechtlichen Verkehrsverstöße

Rz. 60 Die häufigsten strafrechtlichen Verkehrsverstöße sind fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB), Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB), fahrlässige Tötung (§ 222 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) sowie Vollrausch (§ 3...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Verteidigervergütung

Rz. 140 § 5 Abs. 1a ARB 2008/2000/94 ist Rechtsgrundlage für die Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren durch den Rechtsschutzversicherer. Hiernach trägt der Versicherer bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung eines Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes tätigen Rechtsanwaltes.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 15. Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherung (abgestimmt auf die vorstehend aufgeführten Muster)

a) Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein Rz. 189 Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein VS-Nr.: _____ VN: _____ Hier: Beauftragung in Straf- bzw. OWi-Sache Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _____ Ereignis vom: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit sind wi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Beispiele für Tateinheit gem. § 19 OWiG

Rz. 53 Nutzung eines Handys ohne Freisprecheinrichtung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO und eine zeitgleich begangene Geschwindigkeitsüberschreitung.[93] Mehrere Geschwindigkeitsverstöße innerhalb von einer Minute innerhalb desselben Autobahnabschnittes.[94]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Nötigung im Straßenverkehr gem. § 240 StGB

Rz. 70 Nötigen setzt voraus, dass der Täter einer anderen Person ein bestimmtes Verhalten aufzwingt. Nötigungsmittel sind hierbei die Drohung mit einem empfindlichen Übel und die Anwendung von Gewalt.[129] Gem. § 240 Abs. 2 StGB ist der Versuch strafbar. Eine Nötigung im Straßenverkehr kann beispielhaft das Schneiden eines Kraftfahrers beim Überholen darstellen[130] oder aber...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Vollrausch gem. § 323a StGB

Rz. 73 Bei § 323a StGB handelt es sich um einen Auffangtatbestand. Es wird derjenige Täter bestraft, der sich vorsätzlich oder fahrlässig berauscht und in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und dieser Täter nicht bestraft werden kann, weil er wegen des Rausches zum Tatzeitpunkt ggf. schuldunfähig war und ihm die begangene Tat auch nach den Regeln der actio libera i...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 8. Einstellung im OWi-Verfahren wegen Verjährung

Rz. 181 Muster 51.9: Einstellung im OWi-Verfahren wegen Verjährung Muster 51.9: Einstellung im OWi-Verfahren wegen Verjährung In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, den Bußgeldbescheid vom _____ aufzuheben und das Verfahren einzustellen. Die dem Betroffenen vorgeworfene Tat ist verjährt. Sofern Sie davon ausgehen, dass die dreimonatige Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Beispiele für Tatmehrheit i.S.d. § 20 OWiG

Rz. 54 Mehrere Geschwindigkeitsverstöße in einem zeitlichen Abstand von mindestens 20 Minuten.[95] Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem ersten Geschwindigkeitsverstoß sowie Anordnung einer erneuten Geschwindigkeitsbegrenzung mit erneutem Geschwindigkeitsverstoß.[96] Im Rahmen der Beurteilung, ob zwischen den Verkehrsverstößen ein räumlich und zeitlich enger Zusamm...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Wiedereinsetzung

Rz. 104 Wiedereinsetzung ist möglich gegen die Versäumung aller gesetzlichen und richterlich festgesetzten Fristen einschließlich der Versäumung der Frist für den Wiedereinsetzungsantrag. Im Strafbefehlsverfahren ist, wenn ein Einspruch verworfen worden ist und der Angeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erschienen ist, zweispurig zu verfahren, nämlich Wiedereinsetzung ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Relative Fahruntüchtigkeit

Rz. 37 Relative Fahruntüchtigkeit kann schon bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 ‰ vorliegen.[57] Ist ein Wert von mindestens 0,3 ‰ gegeben und treten weitere Umstände hinzu, kann eine Fahruntüchtigkeit gegeben sein.[58] Diese weiteren Umstände, die ggf. auf eine Fahruntüchtigkeit des Fahrers schließen lassen, können in der Person des Fahrers oder aber in seinem ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Antrag auf Ablehnung eines Berufsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

Rz. 180 Muster 51.8: Antrag auf Ablehnung eines Berufsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit Muster 51.8: Antrag auf Ablehnung eines Berufsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit In vorbezeichneter Angelegenheit lehne ich für den Angeklagten den Richter am Amtsgericht _____ wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Der Richter hat in der mündlichen Verhandlung am _____ zu dem Z...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / f) Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme

Rz. 194 Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme Schaden-Nr.: _____ VN: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet: Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten in fahrlässiger Begehungswei...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Strafverteidigung

Rz. 168 Der Verteidiger wird beauftragt, den Mandanten in einer strafrechtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheit zu vertreten. Hierbei ist der Verteidiger sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht tätig, es handelt sich um eine durchschnittliche Angelegenheit i.S.v. § 14 RVG. Abrechnung nach RVG:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem. § 72 OWiG

Rz. 76 Gem. § 72 OWiG kann das Gericht im schriftlichen Verfahren durch Beschluss die Ordnungswidrigkeitenangelegenheit entscheiden. Gem. § 72 Abs. 1 OWiG ist erforderlich, dass der Betroffene und die Staatsanwaltschaft dem Beschlussverfahren nicht widersprechen. Das Gericht kann lediglich gegen den Widerspruch des Betroffenen im Beschlusswege entscheiden, wenn es den Betroff...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Fahrverbot gem. § 24a StVG (0,5 ‰-Grenze)

Rz. 115 Ein Kraftfahrzeugführer, der im Straßenverkehr fährt, obwohl er mehr als 0,5 ‰ im Blut hat oder mehr als 0,25 mg/l Alkohol in der Atemluft hat oder aber das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr fährt, obwohl er unter der Wirkung eines der in der Anlage zu § 24a StVG genannten berauschenden Mitteln steht, handelt ordnungswidrig und gegen diesen Kraftfahrzeugführer wird zus...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Checkliste: Erste Maßnahmen

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Tateinheit/Tatmehrheit und der Begriff der prozessualen Tat

Rz. 50 In § 52 StGB ist der Begriff der Tateinheit geregelt. Tateinheit setzt voraus, dass eine Handlung mehrere Gesetzestatbestände oder denselben Tatbestand mehrmals erfüllt. Erforderlich ist mithin eine Handlungseinheit.[86] Verletzt also dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals so wird gem. § 52 StGB nur auf eine Strafe erkannt. Darüber hin...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 169 Der Verteidiger wird in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren von seinem Mandanten beauftragt, für ihn in einer Ordnungswidrigkeitenangelegenheit in Höhe von 100 EUR Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, es findet eine Hauptverhandlung statt, in der der Verteidiger den Betroffenen vertritt. Es handelt sich auch hier um eine durchschnittliche Angelegenheit i...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VIII. Ratenzahlung und Zahlungserleichterung

Rz. 135 Gem. § 42 StGB kann für den Täter eine Ratenzahlung in Betracht kommen. Ist dem Täter nach seinen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldstrafe sofort zu zahlen, so gestattet ihm das Gericht, die Strafe in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen, § 42 StGB. Eine entsprechende Vorschrift findet sich im Ordnungswidrigkeitenverfahren in § 18 ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Berechnung der Sperrfrist und Möglichkeit der vorzeitigen Aufhebung

Rz. 112 Die Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis bestimmt sich nach § 69a StGB. Wenn das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht, bestimmt es zugleich, dass über die Dauer von 6 Monaten bis zu 5 Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre), § 69a Abs. 1 StGB. Gem. § 69a Abs. 3 StGB beträgt das Mindestmaß der Sperre 1 Jahr, wenn gegen den Täter in den letzte...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Fahrverbot gem. § 44 StGB

Rz. 114 Wenn jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldstrafe verurteilt wird, so kann das Gericht gegen diesen Täter gem. § 44 Abs. 1 StGB für die Dauer von einem Monat bis zu 6 Monaten ein Fahrverbot...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Rotlichtverstoß

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§ 51 Verkehrsrecht / ff) Lange Dauer des Verfahrens

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Beschwerde gem. §§ 304 ff. StPO

Rz. 95 Die Beschwerde gem. § 304 StPO ist gegen alle gerichtlichen Entscheidungen zulässig, die nicht als Urteil ergehen; es gibt jedoch eine Reihe von gesetzlichen Fällen der Unanfechtbarkeit und damit des Ausschlusses der Beschwerde.[158]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Einspruch gegen den Strafbefehl gem. §§ 410 ff. StPO

Rz. 98 In dem Strafbefehlsverfahren (§ 407 StPO) kann der Angeklagte gegen den Strafbefehl gem. § 410 StPO innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Strafbefehls bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, Einspruch einlegen. Vor Beginn der Hauptverhandlung kann der Angeschuldigte den Einspruch jederzeit ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurücknehmen. Nach Beginn...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 12. Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist

Rz. 185 Muster 51.13: Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist Muster 51.13: Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, die Sperrzeit für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, festgesetzt im Urteil des _____ vom _____ (Az. _____), aufzuheben, hilfsweise um _____ Monate zu kürzen. Der Verurteilte hat in der Zeit vom _____ bis _____ gem. der...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Prüfung der Interessenkollision

Rz. 6 Die Verteidigertätigkeit für den Fahrzeugführer und die gleichzeitige zivilrechtliche Vertretung kann zur Interessenkollision führen.[3] Eine mögliche Interessenkollision wird auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass ein Mandant sich mit der Vertretung eines anderen einverstanden erklärt hat,[4] und zwar unabhängig davon, ob das erste Mandat beendet war oder nicht.[5] D...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) Berufliche Härte und Nachteile

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Spezielle Umstände

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Führerscheinmaßnahmen und Rechtsmittelverfahren

Rz. 120 Führerscheinmaßnahmen und Rechtsmittel erfordern die Beachtung besonderer Aspekte. Die Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Entscheidung nach § 69 StGB ist wirksam, wenn die Entscheidung losgelöst von den Ausführungen zur Strafzumessung beurteilt werden kann. Die Entscheidung nach § 69 StGB unterliegt dem Verschlechterungsverbot der §§ 331, 358 Abs. 2 StPO; das Gle...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bei Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug

Rz. 187 Muster 51.15: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug) Muster 51.15: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug) In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die Besprechung nach dem Termin. Es wird empfohlen, die Geldstrafe nach Aufforderung zu zahle...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Einstellung ohne Hauptverhandlung

Rz. 191 Muster 51.19: Einstellung ohne Hauptverhandlung Muster 51.19: Einstellung ohne Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _____ VN: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit kann erfreulicherweise berichtet werden, dass das Verfahren vor Durchführung einer Hauptverhandlung eingestellt worden ist. In der erledigten Angelegenheit wird anliegend die Liquidation übermittelt mit der Bitte ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Hauptverhandlung

Rz. 89 Gem. § 243 Abs. 1 StPO beginnt die Hauptverhandlung mit dem Aufruf der Sache. Fragen über etwaige Vorstrafen gehören nicht zur Vernehmung des Angeklagten oder Betroffenen zur Person, sondern beziehen sich auf den Bereich der Vernehmung zur Sache, die erst möglich ist nach der Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht, § 243 Abs. 5 StPO. In der Hauptverhandlung erfolg...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 14. Gesuch um Ratenzahlung

Rz. 188 Muster 51.16: Gesuch um Ratenzahlung Muster 51.16: Gesuch um Ratenzahlung In der Strafsache gegen _____ wegen _____ wird für den Verurteilten gebeten, diesem zu gestatten, die Strafe/Buße in monatlichen Raten von _____ EUR zu zahlen, beginnend mit dem _____. Aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse ist der Verurteilte nicht imstande, die zu zahlenden Beträge auf einmal z...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Atemalkoholmessungen

Rz. 42 Atemalkoholmessgeräte unterliegen dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung und müssen für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs geeicht sein. Eine fehlende Eichung oder eine fehlende Bauartzulassung bzw. eine fehlende Konformitätserklärung des entsprechenden Messgerätes führt zur Unverwertbarkeit der Messung, kann also nicht durch einen Sicherh...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB

Rz. 64 Gem. § 315c Abs. 1 Nr. 1b StGB begeht der Fahrzeugführer eine Straßenverkehrsgefährdung, wenn er infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen und es zu einer konkreten Gefährdung wegen dieser Fahrunsicherheit kommt. Gem. § 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB ist der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung ebenfalls erfüllt, wenn ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 177 Muster 51.5: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Muster 51.5: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis Lege ich gegen den Beschluss des AG _____ vom _____, mit welchem meinem Mandanten vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, Beschwerde ein und beantrage, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und meinem Mandanten den ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 6. Stellungnahme bei Vorwurf der Unfallflucht mit Einstellungsanregung nach den §§ 153, 153a, 170 Abs. 2 StPO

Rz. 179 Muster 51.7: Stellungnahme bei Vorwurf der Unfallflucht mit Einstellungsanregung nach den §§ 153, 153a, 170 Abs. 2 StPO Muster 51.7: Stellungnahme bei Vorwurf der Unfallflucht mit Einstellungsanregung nach den §§ 153, 153a, 170 Abs. 2 StPO In vorbezeichneter Angelegenheit nehme ich für den Beschuldigten wie folgt Stellung: 1) Der Beschuldigte bestreitet, sich vorsätzli...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein

Rz. 189 Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein VS-Nr.: _____ VN: _____ Hier: Beauftragung in Straf- bzw. OWi-Sache Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _____ Ereignis vom: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit sind wir mit der Verteidigung beauftragt. Es wird gebeten, de...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Antrag auf Zeugenvernehmung

Rz. 176 Muster 51.4: Antrag auf Zeugenvernehmung Muster 51.4: Antrag auf Zeugenvernehmung In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich, Herrn/Frau _____ladungsfähige Anschrift _____, als Zeugen/Zeugin zum Beweis der nachfolgenden angeführten Tatsachen zu vernehmen. Der Zeuge/Die Zeugin wird Folgendes bekunden: _____ Nach Vernehmung des Zeugen/der Zeugin bitte ich mir die Akte ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung

Rz. 192 Muster 51.20: Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung Muster 51.20: Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung Schaden-Nr.: _____ VN: _____ In oben bezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass das Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt worden ist. Es musste auf die Erstattung der notwendigen Auslagen verzichtet werden. Dies lag im Interesse des Versicherungsn...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Checkliste: Verteidigung/Vertretung in Angelegenheiten mit Führerscheinmaßnahme

Rz. 105 A. Entzug der Fahrerlaubnis I. Vorläufige Entziehung gem. § 111a StPOmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / bb) TraffiStar S350

Rz. 15 Von den Messbehörden werden bundesweit zusätzlich Messgeräte des Typs TraffiStar S350 eingesetzt. Auch dieses Geschwindigkeitsmessgerät basiert auf einer Laserimpuls-Laufzeitmessung. Das Gerät sendet also über einen scannenden Laser zahlreiche Laserlichtimpulse, LIDAR, aus. Hierbei können mehrere Fahrspuren überwacht werden und es erfolgt eine digitale Fotodokumentati...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / i) Sanktionen Ersttäter

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