a) Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein
Rz. 189
Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein
Muster 51.17: Meldung Rechtsschutz Straf- und OWi-Sache allgemein
VS-Nr.: _____
VN: _____
Hier: Beauftragung in Straf- bzw. OWi-Sache
Versichertes Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen: _____
Ereignis vom: _____
In oben bezeichneter Angelegenheit sind wir mit der Verteidigung beauftragt. Es wird gebeten, den zugrunde liegenden Sachverhalt den in der Anlage bezeichneten Unterlagen zu entnehmen. Weiter wird gebeten, bedingungsgemäß Kostenschutz zu gewähren und dies zu bestätigen.
(Unterschrift)
Anlage
b) Vorschussanforderung
Rz. 190
Muster 51.18: Vorschussanforderung
Muster 51.18: Vorschussanforderung
In vorbezeichneter Angelegenheit bitten wir unter Hinweis auf unseren Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Vorschusses nach § 9 RVG um den gelegentlichen Ausgleich der beigefügten Kostenvorschussnote, die eine Mittelgebühr im Hinblick auf die zu erwartenden Tätigkeiten enthält.
(Unterschrift)
c) Einstellung ohne Hauptverhandlung
Rz. 191
Muster 51.19: Einstellung ohne Hauptverhandlung
Muster 51.19: Einstellung ohne Hauptverhandlung
Schaden-Nr.: _____
VN: _____
In oben bezeichneter Angelegenheit kann erfreulicherweise berichtet werden, dass das Verfahren vor Durchführung einer Hauptverhandlung eingestellt worden ist.
In der erledigten Angelegenheit wird anliegend die Liquidation übermittelt mit der Bitte um Ausgleichung. Auslagenerstattung durch die Staatskasse findet nicht statt bzw. ist nicht erreichbar.
Zumindest ist die in Ansatz gebrachte Gebühr gem. § 14 RVG gerechtfertigt unter Berücksichtigung des Umfanges der anwaltlichen Tätigkeit, der Schwierigkeit der Angelegenheit sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten.
Es wird daher um Ausgleichung der Liquidation gebeten.
Hiernach wird die Angelegenheit insoweit als erledigt betrachtet.
(Unterschrift)
Anlage
d) Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung
Rz. 192
Muster 51.20: Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung
Muster 51.20: Einstellung ohne Buße in Hauptverhandlung
Schaden-Nr.: _____
VN: _____
In oben bezeichneter Angelegenheit teilen wir mit, dass das Verfahren in der Hauptverhandlung eingestellt worden ist. Es musste auf die Erstattung der notwendigen Auslagen verzichtet werden. Dies lag im Interesse des Versicherungsnehmers.
Anliegend wird die Liquidation übermittelt mit der Bitte um Ausgleichung.
Zumindest ist die in Ansatz gebrachte Gebühr gerechtfertigt unter Berücksichtigung des Umfanges der anwaltlichen Tätigkeit, der Schwierigkeit der Angelegenheit sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten.
(Unterschrift)
Anlage
e) Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung
Rz. 193
Muster 51.21: Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung
Muster 51.21: Verurteilung allgemein in Hauptverhandlung
Schaden-Nr.: _____
VN: _____
In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet:
Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten verurteilt.
Wegen der Bemühungen in der somit abgeschlossenen Angelegenheit wird anliegend die Liquidation übermittelt mit der Bitte um Ausgleichung. Zumindest ist die in Ansatz gebrachte Gebühr gerechtfertigt unter Berücksichtigung des Umfanges der anwaltlichen Tätigkeit, der Schwierigkeit der Angelegenheit sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten. Es wird um Ausgleichung der Liquidation gebeten.
Die Gerichtskostenrechnung wird noch nachgesandt.
Es kann vom rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens ausgegangen werden, wenn nicht innerhalb der nächsten zehn Tage ausdrücklich gegenteilige Nachricht ergeht.
(Unterschrift)
Anlage
f) Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme
Rz. 194
Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme
Muster 51.22: Verurteilung wegen Trunkenheitsfahrt mit Führerscheinmaßnahme
Schaden-Nr.: _____
VN: _____
In oben bezeichneter Angelegenheit wird über den Abschluss der Instanz Folgendes berichtet:
Ihr Versicherungsnehmer wurde wegen der ihm zur Last gelegten Tat/Taten in fahrlässiger Begehungsweise verurteilt. Dem Mandanten bzw. Versicherungsnehmer wurde die Fahrerlaubnis entzogen.
Wegen der Bemühungen in der somit abgeschlossenen Instanz wird anliegend die Liquidation übermittelt mit der Bitte um Ausgleichung.
Zumindest ist die in Ansatz gebrachte Gebühr gerechtfertigt unter Berücksichtigung des Umfanges der anwaltlichen Tätigkeit, der Schwierigkeit der Angelegenheit sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten. Zu berücksichtigen ist auch, dass der Entzug der Fahrerlaubnis in Rede stand.
Es wird um Ausgleichung der Liquidation gebeten.
Aufgrund der gegebenen Sach- und Rechtslage wurde das gegebene Rechtsmittel eingelegt. Es wird gebeten, hierfür die Übernahme des Kostenschutzes zu bestätigen. Die Ausführungen zur Erfolgsaussicht des Rechtsmittels bzw. die Begründung des Rechtsmittels werden zu gegebener Zeit in einem gesonderten Schreiben dargelegt.
(Unterschrift)
Anlage
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