Rz. 168

Der Verteidiger wird beauftragt, den Mandanten in einer strafrechtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheit zu vertreten. Hierbei ist der Verteidiger sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht tätig, es handelt sich um eine durchschnittliche Angelegenheit i.S.v. § 14 RVG.

 

Abrechnung nach RVG:

1. Grundgebühr, Nr. 4100 VV-RVG   220,00 EUR*
2. Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren, Nr. 4104 VV-RVG   181,50 EUR*
3. Verfahrensgebühr für das gerichtliche Verfahren, Nr. 4106 VV-RVG   181,50 EUR*
4. Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag, Nr. 4108 VV-RVG   302,50 EUR*
5. Entgeltpauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV-RVG   20,00 EUR
  Zwischensumme 905,50 EUR  
6. Mehrwertsteuer, Nr. 7008 VV-RVG   172,05 EUR
  Gesamtbetrag   1.077,55 EUR

*jeweils Mittelgebühr

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