Fachbeiträge & Kommentare zu Ordnungswidrigkeit

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Sauer, SGB III § 437 Dritte... / 2.1 Grundlage der Vorschrift

Rz. 3 Die Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen, die bislang auf die Bundesanstalt für Arbeit (ab 2004: Bundesagentur für Arbeit) und auf die Zollverwaltung aufgeteilt waren, werden weitgehend bei der Zollverwaltung gebündelt. Bei der Bundesagentur für Arbeit ver...mehr

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Sommer, SGB V § 399 Strafvo... / 2.1.1 Tatbestand

Rz. 8 Wer unbefugt Sozialdaten weitergibt (Nr. 1), verarbeitet (Nr. 2) oder darauf zugreift (Nr. 3) wird bestraft. Die betroffenen Daten sowie die Befugnis zum Zugriff darauf ergeben sich aus den in der Norm enthaltenen Verweisen. Aufgrund der hohen Sensibilität genomischer Daten werden Verstöße gegen das Verbot der Weitergabe der über den Träger der Dateninfrastruktur berei...mehr

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zfs 12/2021, Einsicht in di... / Sachverhalt

Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit des Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit außerorts um 73 km/h zu einer Geldbuße in Höhe von 640 EUR sowie einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt. Das OLG Stuttgart hat auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.mehr

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zfs 12/2021, Aussetzung des OWi-Verfahrens wegen ausstehender Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Hinweis In dem Verfahren gegen Herrn/Frau … wegen OWi-StVO beantrage ich, das hiesige Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren mit dem Az.: 2 BvR 1167/21 auszusetzen. Begründung: Bei der hier gegenständlichen Geschwindigkeitsmessung werden vom Messgerät keine (Roh-)Messdaten gespeichert. Dadurch ist eine Überprüfu...mehr

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Die Steuergefährdung (§ 379... / II. Das Verhältnis von § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO zu § 370 AO oder § 378 AO

Sanktionierungsfunktion: Die Gesetzesüberschrift ("Steuergefährdung") verdeutlicht, was bereits erwähnt wurde: § 379 AO soll bestimmte Verhaltensweisen im Vorfeld einer Steuerverkürzung oder der Erlangung nicht gerechtfertigten Steuervorteile sanktionieren. Ist das Verhalten des Betroffenen als Steuerhinterziehung (§ 370 AO) strafbar, dann kommt § 21 Abs. 1 OWiG zur Anwendun...mehr

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Die Steuergefährdung (§ 379... / 2. Die Verjährung der Steuerordnungswidrigkeit

Die Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 138 Abs. 5 AO konzentrieren sich auf § 379 AO. Hier greift infolgedessen der Mechanismus der Verjährung bei einer Ordnungswidrigkeit. Die Verjährung von Steuerordnungswidrigkeiten regelt § 384 AO. Die Frist für die Verfolgungsverjährung beträgt – statt zwei Jahren nach § 31 OWiG – fünf Jahre. Sie beginnt mit der Beendigung der Tat (§ ...mehr

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Die Steuergefährdung (§ 379... / [Ohne Titel]

RA Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / RA Michael Kaufmann[*] Aus Verteidigersicht scheint es nichts Besseres zu geben, als dass sich in der Verfahrenshistorie der in dem Einleitungsvermerk der Strafverfolgungsbehörden enthaltene Tatvorwurf der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) abgemildert als Nur-Ordnungswidrigkeit (etwa nach § 379 AO) erweist. Aber nach Voltaire ist eben das Bessere ...mehr

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Die Steuergefährdung (§ 379... / 2. Die Grundnormen

§ 379 AO beinhaltet ein buntes Spektrum als Ordnungswidrigkeit zu ahndender Sachverhalte im Vorfeld einer Steuerverkürzung oder der Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile. Die Vorschrift hat in jüngster Zeit (zur Entstehungsgeschichte Dürr, BB 2016, 2140). durch die Aufnahme weiterer Tatbestände eine beachtliche Ausdehnung im Gleichlauf mit den Regelungen in §§ 138d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 256a

Rn. 140 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß § 334 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, der als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG bzw. haftungsbeschränkten PersG i. S. d. § 264a (vgl. § 335b) bei der Aufstellung oder Feststellung des JA einer Vorschrift des § 256a über die Bewertung zuwiderhandelt. Auch wenn eine entsprechend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 266

Rn. 199a Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Wer als Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder des AR einer KapG bzw. haftungsbeschränkten PersG i. S. d. § 264a (vgl. § 335b) gegen eine der Gliederungsvorschriften des § 265 Abs. 2, Abs. 3, Abs. 4 oder Abs. 6, der §§ 266, 268 Abs. 3, Abs. 4, Abs. 5, Abs. 6 oder Abs. 7 oder der §§ 272, 274, des § 275 oder § 277 verstößt, begeht e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Tathandlung

Rn. 4 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Tatbestand ist das Begehen einer der in § 334 Abs. 2a beschriebenen Handlungen, welches als solches den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit darstellt. Rn. 5 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Sollte sich das Mitglied eines Prüfungsausschusses dafür allerdings einen Vermögensvorteil versprechen lassen oder diesen erhalten, begeht es eine Straftat nach § ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Eingefügt durch das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom 10.05.2016 (BGBl. I 2016, S. 1142ff.), ergänzt § 335c die Sanktionen nach den §§ 332, 333 (vgl. BT-Drs. 19/26966, S. 108), 333a sowie 334 Abs. 2a "um einen öffentlichen Pranger nach dem Prinzip ‚naming and shaming’" (Heymann (2020), § 335c HGB, Rn. 2), wobei die §§ 332, 333 sowie 333...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechtsfolgen

Rn. 3 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Durch die Mitteilungsverpflichtungen des BfJ und der Staatsanwaltschaft an die beim BAFA angesiedelte APAS wird die Abwägung, welche Maßnahmen infolge von Berufspflichtverletzungen zu ergreifen sind, durch dieselbe Stelle entschieden (vgl. BT-Drs. 18/7902, S. 56). Rn. 4 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Gemäß § 69 Abs. 1a WPO sollen mitgeteilte Entsche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 6 Mitteilungspflicht bei Verstößen Verpflichteter (Abs. 3)

Rz. 61 Die Mitteilungspflichten nach § 31b Abs. 3 AO orientieren sich inhaltlich an den in § 31b in Abs. 1 Nr. 3 und 4 AO genannten Tatbeständen (Rz. 36) gegenüber den zuständigen Verwaltungsbehörden. An die Stelle der in Abs. 1 geregelten Offenbarungsbefugnis tritt nach Abs. 3 eine Mitteilungspflicht. Dieser haben die Finanzbehörden unverzüglich nachzukommen. Rz. 62 Der konk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.6.3 Maßnahmen gegen Verpflichtete (Abs. 1 Nr. 3 und 4)

Rz. 36 Die Mitteilungsbefugnis nach § 31b Abs. 1 Nr. 3 AO erstreckt sich auf Tatsachen, die darauf schließen lassen, dass ein Verpflichteter i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 13 bis 16 GwG (Dienstleister für Gesellschaften, Treuhänder, Immobilienmakler, Spielbanken und sonstige Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen[1], gewerbliche Händler usw.) eine Ordnungswidrigkeit i. S. d....mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Folgen der Nichterfüllung der Hinweispflichten

Rz. 348 Die Erfüllung der Hinweispflicht ist (nur) eine Berufspflicht des Rechtsanwaltes bzw. des Inkassodienstleisters. Das ergibt sich schon aus der systematischen Stellung in der BRAO bzw. dem RDG und der fehlenden Regelung im RVG. Deren Erfüllung lässt also sowohl das Entstehen als auch die Erstattungsfähigkeit der Hinweispflicht unberührt.[680] Die Nichterfüllung wird in...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. "Masseninkasso" und Einzelfallprüfung

Rz. 76 Eine weitere Kompetenz von Inkassodienstleistern liegt in der Bearbeitung einer Vielzahl von gleichartigen Einzelforderungen. Dafür hat sich innerhalb und außerhalb der Inkassobranche der Begriff Masseninkasso herausgebildet.[152] Der Begriff ist nicht nur juristisch unpräzise, sondern auch irreführend. Es bestehen Zweifel, ob an einen solchen Begriff gesonderte Recht...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Für einen Vergabeausschluss relevante Ordnungswidrigkeiten

Rz. 6 Voraussetzung für einen Vergabeausschluss nach § 19 sind Ordnungswidrigkeiten nach § 21. Dies sind nach Abs. 1 Nr. 1–3: Mitwirkungs- und Duldungsverstöße anlässlich von Prüfungen (§ 15 i. V. m. § 5 SchwarzArbG), Nr. 4–5: Meldeverstöße (§ 16 Abs. 1 und 3), Nr. 6: Verstöße gegen die Pflicht, eine Versicherung abzugeben (§ 16 Abs. 2 und 4), Nr. 7: Verstöße gegen die Arbeitszei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11.2.1 Ausschluss nach § 98c AufenthG

Rz. 23 Bewerber oder Bieter können durch öffentliche Auftraggeber nach § 99 GWB von einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag auch dann ausgeschlossen werden, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR rechtskräftig belegt worden ist. Nach § 404 ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Bußgeldentscheidung

Rz. 7 Abs. 1 setzt voraus, dass gegen den Bewerber um einen öffentlichen Auftrag eine Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR festgesetzt worden ist. Adressat der Bußgeldentscheidung muss nach Abs. 1 der Bewerber, also das Unternehmen, selbst sein, je nach Rechtsform der Einzelkaufmann, eine juristische Person, Personengesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft. Für einen ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Öffentliche Auftraggeber sollen Waren, Bau- und Dienstleistungen im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren beschaffen.[1] Mit § 19 will der Gesetzgeber verhindern, dass der Wettbewerb zwischen Unternehmen nicht um die besseren Produkte und Dienstleistungen, sondern zulasten der Arbeitnehmer durch die Vereinbarung immer niedrigerer Löhne stattfindet.[2] E...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 8 Entscheidung über den Ausschluss

Rz. 13 Die Entscheidung über den Ausschluss trifft der Auftraggeber, der über die Vergabe des Auftrags entscheidet. Wie dem Wort "sollen" zu entnehmen ist, muss der Auftraggeber den Bewerber nicht zwingend von der Vergabe ausschließen. Mit dieser Formulierung will der Gesetzgeber jedoch für den Regelfall eine gebundene Entscheidung herbeiführen.[1] Nur im Ausnahmefall, nämli...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7 Eintragung in das Gewerbezentralregister

Rz. 11 Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen und die mit einer Geldbuße von wenigstens 200 EUR geahndet worden ist, ist die Eintragung in das Gewerbezentralregister.[1] Dieses wird nach § 149 Abs. 1 GewO vom Bundesamt für Justiz als Registerbehö...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 13 Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Rz. 34 In kleineren Vergabeverfahren bis zu einer Bagatellgrenze von bis zu 30.000 EUR ist es dem öffentlichen Auftraggeber nach Abs. 3 freigestellt, ob er Auskünfte über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen gegen Bewerber wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 2 MiLoG aus dem Gewerbezentralregister einholt[1] oder alternativ von Bewerbern eine Erklärung v...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11.1 Ausschluss nach § 21 AEntG

Rz. 21 Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 GWB genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhund...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 10 Nachweis der Zuverlässigkeit

Rz. 18 Der Bewerber selbst muss nachweisen, dass seine Zuverlässigkeit wiederhergestellt ist, wenn er an einem Vergabeverfahren teilnehmen will. Den Nachweis seiner Zuverlässigkeit kann er durch eine Registerauskunft ohne Eintrag einer Bußgeldentscheidung nach § 21 MiLoG führen. Solange eine Eintragung im Gewerbezentralregister nicht tilgungsreif ist, dürfte der Nachweis dur...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 11.3 Zusammentreffen mehrerer Ausschlussgründe

Rz. 24 Das Ergebnis einer Prüfung nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG und eines sich daran anschließenden Ermittlungsverfahrens kann sein, dass die Voraussetzungen sowohl nach Abs. 1 als auch nach § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG für einen Ausschluss vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge erfüllt sind. Praxis-Beispiel Bei einer Prüfung wird festgestellt, dass ein Bauun...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 12 Auskunftserteilung

Rz. 26 Abs. 2 regelt die Auskunftserteilung der für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten nach § 21 MiLoG zuständigen Behörden sowie die Auskunftsberechtigung der öffentlichen Auftraggeber und der Stellen, die von öffentlichen Auftraggebern zugelassene Präqualifikationsverzeichnisse oder Unternehmer- oder Lieferantenverzeichnisse führen. Der Nachweis der Eignun...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 9 Ausschlussfrist

Rz. 17 Der Ausschluss von der Teilnahme an Vergabeverfahren soll nach Abs. 1 für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit erfolgen. Das bedeutet, dass der Bieter nicht dauerhaft auszuschließen ist.[1] Welcher Zeitraum angemessen ist und wie die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen werden kann, ist weder dem Gesetz noch ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 12.1 Auskunftsverpflichtung

Rz. 27 Abs. 2 ermächtigt die für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 21 MiLoG zuständigen Behörden zur Auskunftserteilung. Dies sind nach § 21 Abs. 4 MiLoG ausschließlich die Behörden der Zollverwaltung. Soweit es dort heißt, dass Verwaltungsbehörden i. S. d. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG die in § 14 genannten Behörden jeweils für ihren Geschäftsbereich sind,...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / f) Haftung für wirtschaftsrechtliche Ordnungswidrigkeiten

Rz. 212 Das niederländische Gesetz über wirtschaftsrechtliche Ordnungswidrigkeiten beinhaltet einige Bestimmungen über die Verletzung gesetzlicher Pflichten durch Geschäftsführer, z.B. gemäß dem Gesetz über das Handelsregister und dem Zweiten Buch des NL-BGB. Die Verletzung dieser Bestimmungen wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann zu einer Freiheitsstrafe oder zu e...mehr

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Haftung und Verantwortung i... / 4 Ordnungswidrigkeitenrecht

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln. Sie wird mit einer Geldbuße (Bußgeld) geahndet. Der Gesetzgeber sieht es bei leichteren Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern (nur) mit Bußgeldern. Bei Verstößen gegen Rechtsvorschriften im berufsgenossenschaftlichen Bereich kann auch die Berufsgenos...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / VI. Veröffentlichung des Jahresabschlusses

Rz. 242 Vor dem Hintergrund, dass die B.V. verpflichtet ist, sich an die Vorschriften des 9. Abschnitts zu halten, hat sie den Jahresabschluss und den Bericht der Geschäftsführung zu veröffentlichen. Der Jahresabschluss wird durch die Einreichung zum Handelsregister veröffentlicht (Art. 2:394 Abs. 1 NL-BGB). Der Jahresabschluss muss innerhalb von acht Tagen nach der Feststel...mehr

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Slowenien / 3. Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister

Rz. 7 Die Gesellschafter bringen Geld, Sachen oder Rechte als Gründungskapital ein. Für einzelne Unternehmensgegenstände muss eine Zustimmung eines staatlichen Organs oder einer Institution eingeholt werden. Vor Eintragung ins Handelsregister muss beim Handelsgericht überprüft werden, ob die gewünschte oder eine ähnliche Firma nicht bereits eingetragen ist. Die Handelsgesell...mehr

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Finnland / I. Geschäftsbriefe

Rz. 166 Alle Geschäftsbriefe und Formulare der Gesellschaft müssen nach YYTL 15.1–2 folgende Angaben enthalten, die im Handelsregister einzutragen sind: Sofern die Aktiengesellschaft eine Internetseite hat, muss die ...mehr

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Kanada / I. Geschäftsbriefe

Rz. 81 Sect. 10 (5) CBCA schreibt zwingend die lesbare Angabe des Namens der Gesellschaft auf allen Verträgen, Rechnungen, Wertpapieren, Schecks, Wechseln sowie Bestellungen von Waren bzw. Dienstleistungen vor. Die Gesellschaft darf unter einer abweichenden Bezeichnung Geschäftstätigkeiten entfalten, wenn diese Bezeichnung als Firmenname zulässig wäre. In diesem Fall darf je...mehr

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Finnland / IV. Anmeldung der Änderungen

Rz. 82 Unter anderem bei Änderungen folgender Tatsachen ist eine Handelsregisteranmeldung erforderlich:mehr

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Kanada / IV. Gesellschafterbeschlüsse

Rz. 52 Die Gesellschafter haben im kanadischen Recht weitaus geringeren Einfluss auf die Führung der Geschäfte als im deutschen GmbH-Recht; insoweit steht das kanadische Gesellschaftsrecht dem deutschen Aktiengesetz näher als dem GmbH-Gesetz. Der Board of Directors ist das zentrale Leitungsorgan und seine Bedeutung zeigt sich in Rechten, die über die eines Geschäftsführers n...mehr

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§ 7 Die GmbH im internation... / u) Nationale Umsetzung

Rz. 122 Die EU-Mitgliedstaaten müssen die EU-Richtlinie bis zum 31.12.2019 in nationales Recht implementieren. Die Richtlinie ist seit dem 1.7.2020 anzuwenden. Ein Unikum stellte in diesem Zusammenhang die Regelung des Art. 8ab Abs. 12 DAC6-AHiRL dar, nach dem unter die Kennzeichen fallende, grenzüberschreitende Gestaltungen rückwirkend nachgemeldet werden müssen, deren erst...mehr

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Deutschland / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 23 Zuständig für die Eintragung der GmbH in das Handelsregister ist das für den avisierten Sitz der Gesellschaft zuständige Amtsgericht, bei dem ein Handelsregister geführt wird. Dieses schaltet regelmäßig im Rahmen der Gründungsprüfung die Industrie- und Handelskammer und ggf. weitere Stellen ein (vgl. Rdn 12, 16). Rz. 24 Die früher im Rahmen der Anmeldung der neugegründ...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / 1. Anteilsübertragung unter Lebenden

Rz. 88 Die Gesellschaftsanteile sind grundsätzlich übertragbar, Section 44 CA. Eine Bestimmung in der Satzung, wonach die Übertragbarkeit der Anteile gänzlich ausgeschlossen wird, ist unwirksam; das Gleiche gilt für Regelungen, welche die Übertragbarkeit derart erschweren, dass eine Übertragung faktisch unmöglich ist.[11] Rz. 89 In der Praxis üblich ist eine Regelung, wonach ...mehr

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Weißrussland / E. Handelsregister

Rz. 31 Das staatliche Register der juristischen Personen und Individualunternehmer ("ESR") stellt ein einheitliches Register dar und wird in elektronischer und Papierform vom Justizministerium in Zusammenarbeit mit den Registrierungsorganen geführt.[35] Das ESR enthält unter anderem Informationen:mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / II. Bedeutung der Handelsregistereintragung

Rz. 50 Die indische Gesellschaft entsteht mit Eintragung in das Handelsregister und Ausstellung der Gründungsurkunde (Certificate of Incorporation). Eintragungen laufender Vorgänge sind in der Regel deklaratorischer Natur. Rz. 51 Registerrelevante Vorgänge müssen binnen spezifischer Fristen angemeldet werden; Verspätungen werden sanktioniert, wobei die Sanktionen auch in den ...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / J. Geschäftsbriefe

Rz. 243 Die B.V. hat bei allen Äußerungen (Bekanntgebungen, Druckwerken etc.) ihren vollständigen Namen und Sitz anzugeben (Art. 2:186 Abs. 1 NL-BGB). Diese Verpflichtung gilt nicht für Werbung und Telegramme. Außerdem schreibt Art. 27 Hrgw vor, dass alle Briefe, Aufträge, Rechnungen und Kostenvoranschläge anzugeben haben, unter welcher Nummer die B.V. beim Handelsregister e...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 2. Notwendigkeit der Registereintragung

Rz. 37 Unmittelbar nach der Gründung ist von der Geschäftsführung eine Eintragung der B.V. in das Handelsregister zu veranlassen (Art. 2:180 Abs. 1 NL-BGB). Die Eintragung an sich ist keine Voraussetzung für die Rechtspersönlichkeit der B.V. Die B.V. erhält Rechtspersönlichkeit sofort nach der Beurkundung der Gründungsurkunde (siehe Rdn 25). Die Eintragung ist aber besonders...mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / 4. Staatliche Aufsicht

Rz. 39 Das niederländische Justizministerium übt durchgehende Aufsicht während des gesamten Zeitraums des Bestehens der B.V. aus (siehe Rdn 36). Nach der Gründung hat die B.V. verschiedene (jährliche) Verpflichtungen, wie z.B. die Veröffentlichung des Jahresabschlusses (jaarrekening) und des Berichts der Geschäftsführung (bestuursverslag) oder die Ein- und Austragung von Ges...mehr

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Slowenien / II. Gesellschafter

Rz. 13 Gemäß Art. 473 ZGD-1 kann die Gesellschaft von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Das Gesetz sieht damit die Gründung einer Ein-Mann-d.o.o. ausdrücklich vor. Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 50 begrenzt, diese Nummer kann aber mit Zustimmung des Wirtschaftsministers überschritten werden. Gesellschafter einer d.o.o. können in- oder ausländische geschäf...mehr

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Kanada / III. Geschäftsführung

Rz. 70 Den Direktoren ist die Vertretung der Gesellschaft, die Führung ihrer Geschäfte, darüber hinaus aber auch die Festlegung der Geschäftspolitik übertragen. Damit verfügen sie über eine umfassende Leitungsmacht und sind nach Maßstäben deutschen Rechts grundsätzlich eher mit dem Vorstand einer Aktiengesellschaft zu vergleichen als mit der Geschäftsführung einer GmbH, zuma...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.6.5.2 Ahndung der Steuergefährdung nach § 379 Abs. 1 AO

Rz. 34 Bewirkt die Tathandlung der Steuerhinterziehung zugleich eine Steuerordnungswidrigkeit, i. d. R. eine Steuergefährdung nach § 379 AO, so ist deren Ahndung nicht ausgeschlossen.[1] Wird aufgrund der Selbstanzeige wegen der Steuerhinterziehung eine Strafe nicht verhängt, so kann nach § 21 Abs. 2 OWiG die Handlung als Steuergefährdung geahndet werden,[2] allerdings wird ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr