Rz. 212

Das niederländische Gesetz über wirtschaftsrechtliche Ordnungswidrigkeiten beinhaltet einige Bestimmungen über die Verletzung gesetzlicher Pflichten durch Geschäftsführer, z.B. gemäß dem Gesetz über das Handelsregister und dem Zweiten Buch des NL-BGB. Die Verletzung dieser Bestimmungen wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet und kann zu einer Freiheitsstrafe oder zu einer Geldbuße führen. Führt beispielsweise die B.V. auf ihrem Geschäftspapier nicht ihre Handelsregisternummer auf, begeht sie schon eine Ordnungswidrigkeit im Sinne dieses Gesetzes.

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