Rz. 3

Die Zuständigkeiten bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und anderen Gesetzen, die bislang auf die Bundesanstalt für Arbeit (ab 2004: Bundesagentur für Arbeit) und auf die Zollverwaltung aufgeteilt waren, werden weitgehend bei der Zollverwaltung gebündelt. Bei der Bundesagentur für Arbeit verbleibt lediglich die Verfolgung des Leistungsmissbrauchs, der durch Datenabgleich intern aufgedeckt wird und dessen Ahndung als Ordnungswidrigkeit keine Außenprüfung voraussetzt.

 

Rz. 4

Um eine effiziente Wahrnehmung der Aufgabe sicherzustellen, soll das bei der Bundesagentur für Arbeit vorhandene Personal, das Aufgaben der bisherigen Arbeitsmarktinspektionen wahrgenommen hat, in den Dienst des Bundes überwechseln und dort in der Zollverwaltung eingesetzt werden.

 

Rz. 5

Die Regelung räumt weder Beamtinnen oder Beamten noch Angestellten ein Optionsrecht zum Verbleib bei der Bundesagentur für Arbeit ein. Der Gesetzgeber hat insoweit einem geschlossenen Übergang des in der Bekämpfung illegaler Beschäftigung erfahrenen und qualifizierten Personals Priorität eingeräumt und damit die Bedeutung einer erfolgreichen Durchführung dieser Aufgabe besonders herausgestellt.

 

Rz. 6

Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 und 2 schließen Übergang und Überleitung grundsätzlich auch Mandatsträger (Angehörige der Personalvertretung) ein. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich aber, dass nicht für vollständig freigestellte Mandatsträger gelten soll, die diesen Status bereits vor dem 2.7.2003 innehatten.

 

Rz. 7

Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens war unter Hinweis auf Absichtsbekundungen der Bundesregierung gefordert worden, dem Übergangspersonals auch eine räumliche Absicherung, also einen wohnortnahen Ansatz in der Zollverwaltung zuzubilligen. Das hat der Gesetzgeber aus systematischen Gründen ausgeschlossen und auf fehlende gesetzliche und tarifliche Regelungen verwiesen. Tatsächlich dürften die systematischen Gründe in der von der Bundesagentur abweichenden Aufbauorganisation zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung in der Zollverwaltung liegen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge