Rz. 166

Alle Geschäftsbriefe und Formulare der Gesellschaft müssen nach YYTL 15.1–2 folgende Angaben enthalten, die im Handelsregister einzutragen sind:

Firma;
Hauptsitz und Adresse;
Registernummer (Y-Nummer, die bei der Registrierung erteilt wird);
ggf. Angabe, dass die Gesellschaft sich in Liquidation befindet.

Sofern die Aktiengesellschaft eine Internetseite hat, muss die Registernummer auch dort angegeben werden.

Wird die erteilte Registernummer in den Geschäftsbriefen nicht angegeben, so führt dies nach YYTL 19.2 zu einer bußgeldbewehrten Ordnungswidrigkeit.

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