Rz. 39

Das niederländische Justizministerium übt durchgehende Aufsicht während des gesamten Zeitraums des Bestehens der B.V. aus (siehe Rdn 36). Nach der Gründung hat die B.V. verschiedene (jährliche) Verpflichtungen, wie z.B. die Veröffentlichung des Jahresabschlusses (jaarrekening) und des Berichts der Geschäftsführung (bestuursverslag) oder die Ein- und Austragung von Geschäftsführern in das bzw. aus dem Handelsregister. Hält die B.V. diese Verpflichtungen nicht ein, handelt sie gesetzwidrig. Nach Maßgabe des Gesetzes über wirtschaftsrechtliche Ordnungswidrigkeiten kann die B.V. bestraft werden; meistens wird die Strafe in einer Geldstrafe bestehen, ggf. auch in einer Freiheitsstrafe für den Geschäftsführer. Es ist aber nicht so, dass der Staat tatsächlich über die Einhaltung der Verpflichtungen Kontrolle ausübt. Strafverfolgung findet meistens statt, wenn die Behörden erfahren, dass nicht alle Verpflichtungen eingehalten worden sind. Dabei gilt zwar das Opportunitätsprinzip, es ist aber zu bedenken, dass bestimmte Gesellschaften (z.B. Banken, Versicherungsgesellschaften) aufgrund Gesetzes von (staatlichen) Aufsichtsbehörden (auch aktiv) kontrolliert werden.

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