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Niederländische Gerichte sind an der Gründung nicht beteiligt. Erwähnt sei hier, dass bis zum 1.7.2011 das niederländische Justizministerium die Personen prüfte, welche die Geschäftspolitik der B.V. vollständig oder teilweise bestimmen würden. Aufgrund dieser Prüfung wurde entschieden, ob eine sog. Unbedenklichkeitserklärung erteilt wurde. Fehlte diese Erklärung, konnte die B.V. nicht gegründet werden. Über die Unbedenklichkeitserklärung führte das Justizministerium eine vorbeugende Kontrolle hinsichtlich der Gründung oder Änderung des Gesellschaftsvertrags einer B.V. aus. Seit dem 1.7.2011 findet eine durchgehende Aufsicht während des gesamten Zeitraums des Bestehens der B.V. statt. Die Aufsicht wird u.a. durch die Überprüfung von (öffentlichen) Informationen ausgeübt. Das Justizministerium kann im Einzelfall entscheiden, eine strengere Kontrolle auszuüben.

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