Rz. 177

Muster 51.5: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Muster 51.5: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Lege ich gegen den Beschluss des AG _____ vom _____, mit welchem meinem Mandanten vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen worden ist,

Beschwerde

ein und beantrage,

den angefochtenen Beschluss aufzuheben und meinem Mandanten den Führerschein wieder auszuhändigen.

Begründung

Es fehlt an dringenden Gründen für die Annahme eines Entzugs der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB. Es kann insoweit dahinstehen, ob mein Mandant sich unerlaubt und vorsätzlich vom Unfallort entfernt hat. Es liegt jedenfalls kein Schaden an fremden Sachen von bedeutendem Wert i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB vor. Die hierfür erforderliche Wertgrenze liegt bei 1.300 EUR (OLG Hamburg zfs 2007, 409; OLG Dresden NJW 2005, 2633) bzw. 1.500 EUR (LG Braunschweig zfs 2016, 391). Der angeblich bei dem Fahrzeug des Geschädigten festgestellte Schaden liegt ausweislich des gegenüber der Versicherung meines Mandanten eingereichten und in Kopie beigefügten Kostenvoranschlags bei lediglich 990 EUR (netto). Die erste Schätzung der Polizeibeamten vor Ort, die einen Schaden von ca. 1.500 EUR eingetragen haben, hat sich damit als unzutreffend herausgestellt. Dass die Versicherung meines Mandanten letztendlich 1.420 EUR ausgeglichen hat, liegt darin, dass der Geschädigte daneben Mietwagen- und Rechtsanwaltskosten verfolgt hat. Diese Folgepositionen sind jedoch bei der Bestimmung des erheblichen Fahrzeugschadens i.S.d. § 69 Abs. 2 StGB ebenso wie ein Nutzungsausfall außer Betracht zu lassen, da nur der reine Fahrzeugschaden zählt (LG Hamburg DAR 1994, 127).

(Unterschrift)

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