Rz. 105
A. Entzug der Fahrerlaubnis
I. Vorläufige Entziehung gem. § 111a StPO
▪ | bei Drogenkonsum | ||||||
▪ | bei Trunkenheit
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▪ | Möglichkeit (vorläufiger) Beweiserhebungen
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▪ | Einwendungen gegen Feststellung der Höhe der AAK/BAK | ||||||
▪ | Drogenkonsum
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▪ | Ausnahmen vom Entzug der Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeuge |
II. Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB
▪ | bei Trunkenheitsfahrt |
▪ | bei Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss |
▪ | Möglichkeiten der Abwendung der Entziehung |
III. Ausnahmen von der Entziehung der Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeuge
IV. Abkürzung der Sperrfrist gem. § 69a Abs. 7 StGB
B. Führerscheinmaßnahmen im Verwaltungsrecht
C. Fahrverbot
I. Fahrverbot gem. § 44 StGB
▪ | Ziel: Abwendung des Fahrverbotes |
▪ | Erreichen der Mindestdauer gem. § 44 Abs. 1 S. 1 StGB |
▪ | Ausnahmen vom Fahrverbot für bestimmte Fahrzeugarten |
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