Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Stiftungsorganisation

Rz. 634 Die Stiftung muss zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit einen Vorstand haben (vgl. § 84 Abs. 1 BGB). Der Stiftungsvorstand ist als Leitungsorgan nach der gesetzlichen Konzeption zugleich zur Geschäftsführung und zur Vertretung berufen.[774] Er beschließt somit über die Verwendung der Stiftungsmittel und vertritt die Stiftung im Rechtsverkehr.[775] Der Umfang de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / Literaturtipps

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Materielle und relative Gesellschafterstellung

Rz. 295 Die materielle Gesellschafterstellung, also die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt und kommt somit dem zu, der Geschäftsanteile an der GmbH hält.[972] Hiervon zu unterscheiden ist die relative Gesellschafterstellung im Verhältnis zur Gesellschaft. Hierfür sind nicht die dem materiellen Recht zu entnehmenden Anknüpfungspunkte maßgebli...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / ff) Einzelne Besonderheiten

Rz. 209 Nach § 71 UmwG ist für den Empfang der zu gewährenden Aktien und ggf. der baren Zuzahlungen ein Treuhänder zu bestellen. Zum Umtausch der Aktien vgl. § 72 UmwG.[488] Es ist umstritten, ob diese Funktion auch vom beurkundenden Notar zusätzlich wahrgenommen werden kann.[489] Hiergegen wird vor allem die Neutralitätspflicht des Notars vorgebracht.[490] Der Treuhänder is...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (2) Anteilsgewährungspflicht

Rz. 250 Für die Frage der Anteilsgewährungspflicht (vgl. § 123 Abs. 1–Abs. 3 UmwG "gegen Anteile") gelten grds. die gleichen Überlegungen wie bei der Verschmelzung (s.o. Rdn 128 ff.). In § 131 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Halbs. 2 UmwG sieht darüber hinaus eine Ausnahme von der Anteilsgewährungspflicht bei Auf- und Abspaltung vor, wenn der aufnehmende Rechtsträger Anteilsinhaber des ...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 5. Umfang der vorvertraglichen Aufklärung

Rz. 69 Geht man vom Ehrenkodex des Deutschen Franchise-Verbandes und der Richtlinie zur vertraglichen Aufklärung[170] aus, ist jeder Franchise-Geber verpflichtet, den Franchise-Nehmer über seine Verdienstmöglichkeiten "sachlich richtig und unmissverständlich" zu unterrichten. Diese Regelungen des Ehrenkodex hat der Deutsche Franchise-Verband durch die Richtlinien zur vorvert...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / ee) Verschmelzungsspezifischer Squeeze-out

Rz. 207 Mit dem Dritten UmwÄndG[478] hat der deutsche Gesetzgeber in § 62 Abs. 5 UmwG den sog. verschmelzungsspezifischen Squeeze-out[479] in das UmwG eingeführt.[480] Dieser ermöglicht es einer übernehmenden AG, die mit mindestens 90 % am Grundkapital einer übertragenden AG beteiligt ist, im Rahmen einer Up Stream-Verschmelzung die verbliebene Restminderheit aus der Tochter...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 1.1 Mitgliedschaft während Leistungsbezug

Die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt erhalten, solange Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht.[1] Aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht grundsätzlich auch Arbeitslosenversicherungspflicht.[2] Dies hat für den Arbeitgeber allerdings keine unmittelbare Bedeutung, da die Beiträge durch die Krankenkasse getragen werden. Zur Rentenversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / Zusammenfassung

Begriff Schwangere und Mütter erhalten für den Zeitraum der Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG, unmittelbar vor und nach der Geburt eines Kindes Mutterschaftsgeld gemäß § 19 MuSchG, um den betroffenen Frauen eine wirtschaftliche Absicherung zu garantieren und ihnen so den Anreiz zu nehmen, während dieser Schutzfristen einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Mutterschaftsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld / 5 Mutterschaftsgeld bei erneuter Schutzfrist während Elternzeit

Frauen, deren Mitgliedschaft während der Elternzeit fortbesteht, haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn die neue Schutzfrist während dieser Zeit beginnt. Der Anspruch besteht, solange das Arbeitsverhältnis besteht.[1] Praxis-Tipp Unterbrechung der Elternzeit wegen erneuter Schutzfrist Arbeitnehmerinnen können ihre bereits angemeldete Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutt...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Elektronische Gesundheitska... / Zusammenfassung

Begriff Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) hat zum 1.1.2015 die frühere Krankenversicherungskarte ersetzt und ist eine Chipkarte, deren gespeicherter Inhalt teilweise variabel ist (Pflichtangaben, freiwillige Angaben). Sie dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) und der A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Sozialbeirat / 2 Zusammensetzung/Verfahren

Der Sozialbeirat besteht aus 4 Vertretern der Versicherten, 4 Vertretern der Arbeitgeber, 3 Vertretern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und einem Vertreter der Deutschen Bundesbank. Seine Geschäfte führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.[1] Je 3 Vertreter werden vom Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund und ein Vertreter vom Vorstand der Deutsc...mehr

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Mutterschutz: Vergütung und... / 1.1.4 Kein konkurrierender Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nicht, wenn die Arbeitnehmerin zum Bezug von Mutterschaftsgeld nach Maßgabe des § 19 MuSchG und der §§ 24c, 24i SGB V berechtigt ist. Das gilt sowohl dann, wenn die Arbeitnehmerin Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, als auch dann, wenn sie mangels Mitgliedschaft Mutterschaftsgeld in entsprechender Anwendung der Vorschrift...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsgenossenschaften / 3 Unternehmer und Versicherte

Mitglied der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft ist entsprechend dem Gewerbezweig jeder Unternehmer. Die Mitgliedschaft beginnt mit den vorbereitenden Arbeiten für die Eröffnung des Unternehmens[1] oder bei der erstmaligen Beschäftigung von Personen. Bei vielen Berufsgenossenschaften sind die Unternehmer pflichtversichert, bei einigen Berufsgenossenschaften kann sich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltshilfe / 7.2.2 Unbezahlter Urlaub des Ehegatten/Lebenspartners

Übernimmt die Haushaltsführung und Kinderbetreuung der Ehegatte/Lebenspartner oder eine andere im Haushalt lebende Person und hat diese zu diesem Zweck unbezahlten Urlaub, erstattet die Krankenkasse das ausgefallene Nettoarbeitsentgelt bis zum Höchstbetrag der selbst beschafften nicht verwandten/verschwägerten Ersatzkraft.[1] Praxis-Tipp Höhere Erstattungsbeträge Einige Kranke...mehr

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Betriebsrentenstärkungsgese... / 2.1.1 Grundlage für die Verpflichtung

Die reine Beitragszusage kann nur durch Tarifvertrag, eine Betriebs- oder eine Dienstvereinbarung geregelt werden. Allerdings können Betriebs- und Dienstvereinbarungen wiederum nur Regelungen treffen, wenn ein Tarifvertrag diese Formen zulässt. Mit dieser zwingenden Anbindung an eine tarifvertragliche Regelung sollen die Interessen der Beschäftigten angemessen berücksichtigt...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.5.1 Gründe für das Ausscheiden und Zeitpunkt des Ausscheidens

Neuregelungen erfolgten auch im Hinblick auf das Ausscheiden eines Gesellschafters. Neue Fassung § 723 BGB – Gründe für das Ausscheiden; Zeitpunkt des Ausscheidens (1) Folgende Gründe führen zum Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Gesellschaft, sofern der Gesellschaftsvertrag für diese Fälle nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht: Tod eines Gesellschafters; Kündigu...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 2 Bedeutung der GbR für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

In der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts u. a. verbreitet als Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe (Bau-ARGE) und Bauherrengemeinschaften,[1] Mieter von Gewerberäumen durch Gemeinschaftspraxen von Ärzten sowie Sozietäten von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern und Wohngemeinschaften.[2] Wohnungsgenossenschaften Gesellschaf...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.5.2 Ansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters

Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist, ist die Gesellschaft verpflichtet, den ausgeschiedenen Gesellschafter von der Haftung für die Verbindlichkeiten der GbR zu befreien und ihm eine dem Wert seines Anteils angemessene Abfindung zu zahlen. Sind Verbindlichkeiten der Gesellschaft noch nicht fällig, kann die Gesellschaft dem Ausgeschiedenen Sicherheit l...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.10.3 Zivilprozessordnung (ZPO)

Aufgrund des MoPeG erfolgte – neben einer Aufhebung des § 50 Abs. 2 ZPO (Parteifähigkeit im Hinblick auf den nicht rechtsfähigen Verein) - sowie des § 735 ZPO (Zwangsvollstreckung gegen den nichtrechtsfähigen Verein)[1] – eine Änderung des § 736 ZPO (bisher: Zwangsvollstreckung gegen BGB-Gesellschaft; jetzt: Zwangsvollstreckung für oder gegen eine Gesellschaft bürgerlichen R...mehr

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Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.1 Beginn der Mitgliedschaft bei Arbeitsunfähigkeit mit dem Zeitpunkt der Entgeltzahlung

Die Mitgliedschaft beginnt an dem Tag, an dem das entgeltliche Beschäftigungsverhältnis beginnt. Daraus ergibt sich, dass eine Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung selbst dann beginnt, wenn die Beschäftigung wegen einer Erkrankung nicht zu dem im Arbeitsvertrag vorgesehenen Zeitpunkt aufgenommen werden konnte. Dies gilt allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer ...mehr

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Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.2 Beginn der Mitgliedschaft bei Anspruch auf Mutterschaftsgeld zu Beginn des Arbeitsverhältnisses

Für Frauen, die während der Schutzfristen des § 3 MuSchG von einem Beamten- in ein Arbeitsverhältnis wechseln und von diesem Zeitpunkt an Mutterschaftsgeld erhalten, tritt ab Beginn des Arbeitsverhältnisses auch ohne Arbeitsleistung und Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber Versicherungspflicht ein. Damit beginnt auch die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse.[1] Hintergrund is...mehr

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Nachgehender Leistungsanspruch / 4 Abgrenzung zur freiwilligen Mitgliedschaft als obligatorische Anschlussversicherung

Für Personen, deren Versicherungspflicht oder Familienversicherung endet, setzt sich die Versicherung mit dem Tag nach dem Ausscheiden als freiwillige Mitgliedschaft fort. Dies gilt nicht, wenn das Mitglied innerhalb von 2 Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeiten seinen Austritt erklärt. Auch gilt dies nicht für Personen, deren Versicherungspflicht...mehr

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Nachgehender Leistungsanspruch / 6 Ende der Mitgliedschaft durch Tod

Der nachgehende Anspruch für die Familienangehörigen des Versicherten durch den Tod des Versicherten besteht auch, wenn der Versicherte freiwilliges Mitglied der Krankenversicherung war. Die Voraussetzungen für die Familienversicherung müssen im Zeitpunkt des Todes des Versicherten bestanden haben und dürfen nicht vor Ablauf des Monats, für den der nachgehende Anspruch besteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / 1 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht ein nachgehender Anspruch nur, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Erwerbstätigkeit ist sowohl eine gegen Entgelt ausgeübte Beschäftigung als auch eine selbstständige Tätigkeit. Ob eine geringfügige Beschäftigung ebenfalls als Erwerbstätigkeit in diesem Sinne gilt, ist gesetzlich nicht eindeutig geregelt. A...mehr

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Nachgehender Leistungsanspruch / 7 Ende der Mitgliedschaft durch Schließung/Insolvenz einer Krankenkasse

Endet die Mitgliedschaft durch die Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse, gelten die von dieser Krankenkasse getroffenen Leistungsentscheidungen mit Wirkung für die aufnehmende Krankenkasse fort. Diese Regelung gilt sowohl für freiwillig- und pflichtversicherte Mitglieder einheitlich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Leistungen aufgrund von Satzungsbestimmungen, we...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / Zusammenfassung

Begriff Beim nachgehenden Leistungsanspruch handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Fortbestehen von Leistungsansprüchen aufgrund der zuvor bestandenen Mitgliedschaft, wenn und solange die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen hierfür (noch) vorliegen. Dadurch werden Lücken im Versicherungsschutz vermieden, die sich insbesondere durch einen Arbeitgeberwechsel ergeben könn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufskammer/Berufsverband

Begriff Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, Apotheker, Steuerberater werden mit der Zulassung bzw. Bestellung Zwangsmitglieder in den jeweiligen Berufskammern. Zu deren Aufgaben gehört die Fort- und Weiterbildung von Mitgliedern, die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung sowie die Information von Bürgern über die berufliche Tätigkeit sowie berufsbezogene Themen. Übernimmt de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwaltsverein (Mitgliedsgebühr)

Begriff Häufig vereinbaren Arbeitgeber und deren angestellte Rechtsanwälte bzw. Justiziare die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen zum Anwaltsverein als Teil der Entlohnung. In einem solchen Fall erfolgt die Übernahme der Mitgliedsbeiträge als Gegenleistung für die Bereitstellung der Arbeitsleistung des Anwalts. Sie stellt damit sowohl lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn als auc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Obligatorische Anschlussver... / 6 Ende

Da es sich bei der obligatorischen Anschlussversicherung um eine freiwillige Mitgliedschaft handelt, gelten die Regelungen über das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft nach § 191 SGB V. Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung endet nach § 191 Nr. 4 SGB V kraft Gesetzes, wenn anzunehmen ist, dass ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Mi...mehr

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Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.3 Krankenkassenmitgliedschaft bei Freistellung von der Arbeit

Eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kommt auch dann zustande, wenn der Arbeitnehmer zu Beginn des entgeltlichen Beschäftigungsverhältnisses aufgrund einer Vereinbarung nach § 7 Abs. 1a SGB IV von der Arbeitsleistung freigestellt ist und daher die Arbeit erst zu einem späteren Zeitpunkt aufnimmt. Die Mitgliedschaft beginnt in diesem Fall mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeleistungen bei Auslan... / 4.2 Auslandsaufenthalt außerhalb der EWR-Staaten/Schweiz (Abkommens-/Nichtvertragsstaaten)

Pflegebedürftige, deren Wohnort bzw. gewöhnlicher Aufenthalt sich in einem Abkommens-[1] bzw. Nichtvertragsstaat befindet, haben bei einem dauernden Aufenthalt keinen Anspruch auf Pflegeleistungen. Wichtig Ende der Mitgliedschaft zur sozialen Pflegeversicherung Die Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung ist bei Verlegung des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Obligatorische Anschlussver... / 2.2 Ende der Familienversicherung

Die obligatorische Anschlussversicherung tritt auch ein, wenn eine Familienversicherung aus Gründen, die in der Person des – bisher familienversicherten – Familienangehörigen liegen (z. B. rechtskräftige Ehescheidung), geendet hat. Die Gründe für das Erlöschen der Familienversicherung sind grundsätzlich unerheblich. Eine obligatorische Anschlussversicherung nach dem Ende der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / 5 Vorgehensweise bei Abgrenzung eines nachgehenden Leistungsanspruchs zur obligatorischen freiwilligen Anschlussversicherung

Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist es nicht zulässig, die Monatsfrist des nachgehenden Leistungsanspruchs abzuwarten, um dann festzustellen, ob die "Versicherungslücke" größer als einen Monat wird. Dies würde dazu führen, dass bei Eintritt eines Versicherungsfalles innerhalb der Monatsfrist unklar ist, ob sich Leistungsansprüche aufgrund des nachgehenden Leistungsanspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub / 3 Beurlaubung von Schwangeren

Wird eine Schwangere unter Wegfall des Arbeitsentgelts beurlaubt, bleibt die Krankenversicherungspflicht ohne Rücksicht auf die Dauer bis zum Beginn des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld bestehen. Für den ersten Monat nach § 7 Abs. 3 SGB IV und danach durch § 192 Abs. 2 SGB V bis zum Beginn des Bezugs von Mutterschaftsgeld. Für die Zeit des Erhalts der Mitgliedschaft nach § 19...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Obligatorische Anschlussver... / 2.1 Ende der Versicherungspflicht

Bei dem Personenkreis, für den eine Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen Versicherung begründet wird, handelt es sich um die Personen, deren ursprünglich nach § 5 SGB V, einschließlich des Fortbestehens der Mitgliedschaft nach §§ 192 und 193 SGB V, bestehende Versicherungspflicht geendet hat. Das könnten u. a. Beschäftigte, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt/Auszubi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Obligatorische Anschlussver... / 2.3.4 Nachgehender Leistungsanspruch

Der nachgehende Leistungsanspruch nach dem Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger[1] schließt die Anschlussversicherung aus. Der Ausschluss gilt allerdings nur, sofern im Anschluss an den nachgehenden Leistungsanspruch eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachgewiesen werden kann. Dies gilt für nachgehende Leistungsansprüche aufgrund des Endes der Mitgli...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kieferorthopädische Behandlung / 4 Krankenkassenwechsel

Zur Frage der Leistungsabgrenzung bei Krankenkassenwechsel hat das BSG mit 2 Urteilen[1] klargestellt, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse für eine konkrete Behandlungsmaßnahme nicht von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls, sondern von der Mitgliedschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung abhängt. Auch nach der o. g. BSG...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Obligatorische Anschlussver... / Zusammenfassung

Begriff Mit der obligatorischen Anschlussversicherung wird sichergestellt, dass für Personen, die aus einer Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse ausgeschieden sind, kraft Gesetzes ein weiterer ununterbrochener Versicherungsschutz begründet wird – und zwar als freiwillige Versicherung. Nach der Bewertung des Bundessozialgerichts handelt es sich hierbei um eine P...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Obligatorische Anschlussver... / 2.3.3 Freiwillige Krankenversicherung bei einer anderen Krankenkasse

Für Personen, deren Familienversicherung kraft Gesetzes endet, bestehen im Hinblick auf die Fortführung der Versicherung im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft 2 Optionen. Einerseits können sie unter den Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V jeder nach § 173 SGB V wählbaren Krankenkasse beitreten. Andererseits unterliegen sie grundsätzlich den Regelungen der...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungsvoraussetzungen (P... / 3 Erlöschen der Leistungsansprüche

Der Leistungsanspruch erlischt mit Ende der Mitgliedschaft. Eine Unterbrechung der Versicherung von bis zu einem Monat ist für den Leistungsanspruch unschädlich.[1] 3.1 Wechsel der Kassenzuständigkeit Bei einem Wechsel der Pflegekasse gilt grundsätzlich, dass Leistungsentscheidungen der bisherigen Pflegekasse mit dem Ende der Mitgliedschaft ihre Gültigkeit verlieren. Erfolgt d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Zukunftssicherungsleistungen / 1 Steuerbefreiung für gesetzliche Zukunftssicherung

Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers führen zu einem Zufluss von Arbeitslohn, wenn dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragszahlung ein eigener Rechtsanspruch auf Auskehrung der Versicherungsleistung eingeräumt wird.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer die Leistungen lediglich stillschweigend zur Kenntnis nimmt oder ihnen ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.3 Versicherungsschutz

Bei Krankengeldbeziehern bleibt bei Bezug des Krankengeldes nach § 44a SGB V (oder einer entsprechenden Leistung aus der privaten Krankenversicherung) in der Kranken- und Pflegeversicherung eine Mitgliedschaft bestehen.[1] In der Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungspflicht.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachgehender Leistungsanspruch / 3 Zuständige Krankenkasse

Für die Gewährung des nachgehenden Anspruchs ist die Krankenkasse zuständig, deren Mitglied der Versicherte war. Wird während eines nachgehenden Anspruchs eine neue Mitgliedschaft begründet, erhält der Versicherte die Leistungen nur aus dieser Versicherung, auch wenn die Leistungen aufgrund des nachgehenden Anspruchs günstiger wären.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.5 Abruf der zuständigen Krankenkasse durch Arbeitgeber

Arbeitgeber haben ihre Arbeitnehmer bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses bei einer Krankenkasse anzumelden. Vom 1.1.2024 an können Arbeitgeber die zuständige Krankenkasse beim GKV-Spitzenverband elektronisch abfragen, wenn ihnen die zuständige Krankenkasse zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung noch nicht bekannt ist. Gleiches gilt für Zahlstellen bei der Gewährung v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fristen und Termine / 1.2.1 Beginn

Wann eine Frist beginnt, ist abhängig davon, ob Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt[1] oder der Beginn eines Tages[2] der maßgebende Zeitpunkt ist. Der Tag, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, wird in diesen Fällen nicht mitgerechnet.[3] Praxis-Beispiel Fristbeginn mit Ereignis Zustellung eines Verwaltungsaktes am 7.2.2019 mit rechtsfehlerf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / Zusammenfassung

Begriff Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Arbeitsverhältnis und das Beschäftigungsverhältnis in jedem Fall. Daraus können sich jedoch Ansprüche für die Hinterbliebenen ergeben. Der Tod des Arbeitgebers (als natürliche Person) führt grundsätzlich zum Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Aus arbeitsrechtliche...mehr