Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 196 Einsich... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die im Wesentlichen § 325 RVO entsprechen soll (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 218), enthält die Verpflichtung der Krankenkassen, die an sich schon öffentlich bekannt gemachte Satzung zusätzlich in den Geschäftsräumen bereitzuhalten und zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften und/oder Satzungsbestimmungen jedem Mitglied ein Merkblatt über Beginn und Ende ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 195 Genehmi... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 15 Axer, Normenkontrolle und Normerlaßklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10. Brackmann, Zur Genehmigung von Satzungen der Krankenkassen, BKK 1982, 353. Finkenbusch, Die Satzung der Krankenversicherungsträger, WzS 1992, 1. Kirchhof, Die eigenständige Rechtsetzung der gesetzlichen Krankenkassen – Struktur, Rechtsquellen und Reichweite, VSSR 1983, 175. Rehm, Versagun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Unmittelbarkeit

Rz. 62 Eine Körperschaft verfolgt ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke unmittelbar, wenn sie selbst diese Zwecke verwirklicht. Das kann auch durch Hilfspersonen geschehen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen, die zwischen der Körperschaft und der Hilfsperson bestehen, das Wirken der Hilfsperson wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Mitglieder der Wohlfahrtsverbände

Rz. 42 Neben den amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege sind nach § 4 Nr. 18 UStG subjektiv auch die der freien Wohlfahrtspflege dienenden (rechtlich selbstständigen) Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen begünstigt, die einem Wohlfahrtsverband als Mitglied angeschlossen sind. Als Wohlfahrtsverband i. d. S. kommt nur einer der amtlich a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 18 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen und realisiert, dass die nach der Vorschrift begünstigten Einrichtungen, die den Staat von einem großen Teil seiner sozialpolitischen Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit entlasten, in besonderem Maße Anspruch auf staatliche Förderung und Unterstützung haben. Dennoch kommt die Steuervergünstigung nicht unmittel...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Verlust der Wählbarkeit

Rz. 20 Nicht wählbar ist ein Arbeitnehmer, der am letzten Tag der Stimmabgabe nach einer Verurteilung in einem Strafverfahren nicht mehr die Fähigkeit besitzt, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen. Nach § 45 Abs. 1 StGB ist dies automatisch die Rechtsfolge, wenn ein Arbeitnehmer wegen eines Verbrechens zu einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wird. Der...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Streitigkeiten

Rz. 25 Streitigkeiten über die Wählbarkeit eines Bewerbers entscheidet naturgemäß zunächst der Wahlvorstand. Bei Meinungsverschiedenheiten kann das Arbeitsgericht angerufen werden, das im Beschlussverfahren (§ 2a ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG) entscheidet. Rz. 26 Die fehlende Wählbarkeit eines Kandidaten kann zur Anfechtung der Betriebsratswahl gem. § 19 BetrVG führen. Das Gericht k...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Wahlberechtigte Arbeitnehmer

Rz. 5 Wählbar sind nur wahlberechtigte Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Es müssen also sämtliche Voraussetzungen für die Wahlberechtigung nach § 7 BetrVG erfüllt sein (siehe dazu die gesamte Kommentierung zu § 7 BetrVG). Es muss sich folglich vor allem um einen Arbeitnehmer oder einen Heimarbeiter, der in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet hat, ha...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 85 Genehmi... / 2.4 Anzeigepflicht (Abs. 3b, Abs. 5)

Rz. 6 Bestimmte Vermögensanlagen bedürfen keiner Genehmigung, sondern es genügt, wenn sie der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Darunter fallen: die Absicht, Datenverarbeitungsanlagen und -systeme anzukaufen, zu leasen oder anzumieten oder sich an solchen zu beteiligen und schließlich die Beschaffung von Datenverarbeitungsprogrammen (Abs. 3b Satz 1 Nr. 1). Unter "Datenverarb...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Begriff "Wahlberechtigung" ist das aktive Wahlrecht gemeint, also das Recht, an der Abstimmung über die Betriebsratswahl teilzunehmen. Das aktive Wahlrecht hat Auswirkungen auf andere Bestimmungen zum Wahlverfahren. So setzt die Betriebsratsfähigkeit eines Betriebs das Vorhandensein von mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern voraus, § 1 BetrVG. Zudem kn...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 80 Verwalt... / 2.2 Trennung von Mitteln Dritter (Abs. 2)

Rz. 6 Der Grundsatz der getrennten Mittelverwaltung dient der klaren Abgrenzung des Vermögens der Versicherungsträger und somit einer korrekten Verwaltung dieses Vermögens. Dies erfordert eine deutliche Trennung der Buchungskreise, die eine zweifelsfreie Zuordnung des Vermögens ermöglicht (vgl. Borrmann, a. a. O., § 80 Rz. 7). Die gemeinsame Anlage der Mittel ist damit keine...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 2.6 Persönliche Amtszeit der Betriebsratsmitglieder

Von dem Amt des Organs Betriebsrat ist das Amt der Betriebsratsmitglieder, die persönliche Mitgliedschaft im Betriebsrat, zu unterscheiden. Regelmäßig fallen Amtszeit des Organs und des persönlichen Mitglieds zusammen.[1] Die persönliche Mitgliedschaft kann jedoch schon vorher nach dem Katalog des § 24 Abs. 1 BetrVG erlöschen durch: Niederlegung des Betriebsratsamts, Beendigun...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrat: Allgemeines, A... / 1.1.2 Gemeinsamer Betrieb, Betriebsteile, Nebenbetriebe

Zwei oder mehrere Unternehmen können einen gemeinsamen Betrieb bilden. Voraussetzung hierfür ist ein einheitlicher Leitungsapparat, der in der Lage ist, die Gesamtheit der für die Erreichung der arbeitstechnischen Zwecke eingesetzten personellen, technischen und immateriellen Mittel zu lenken. Die beteiligten Unternehmen müssen sich dabei zumindest stillschweigend zu einer g...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3 Kammern: Welche Kammern es gibt, welche Aufgaben sie haben und wann die Mitgliedschaft Pflicht ist

3.1 Wann eine Pflichtmitgliedschaft besteht Eine Pflichtmitgliedschaft ist die gesetzliche Verpflichtung für eine natürliche oder juristische Person, Mitglied einer Organisation zu werden. Die Pflichtmitgliedschaft ist nur in begründeten Fällen zulässig, da sie einen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt. Pflichtmitgliedschaften existieren vornehmlich in den folgenden Ber...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.4 Wirtschaftsprüferkammer- Pflichtmitgliedschaft und freiwillige Mitgliedschaft

Die Wirtschaftsprüferkammer ist eine Institution der beruflichen Selbstverwaltung. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Berlin. Es besteht Pflichtmitgliedschaft. Pflichtmitglieder sind die bestellten Wirtschaftsprüfer, die Mitglieder des Vorstands bzw. der Geschäftsführung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, nach dem Partnerschaftsgesellsch...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.3 Rechtsanwaltskammern – Pflichtmitgliedschaft

Rechtsanwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie dienen der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft. Ziel ist die Sicherung der Anwaltschaft von staatlicher Einflussnahme. Neben der Bundesrechtsanwaltskammer bestehen 28 regionale Rechtsanwaltskammern einschließlich der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. An jedem Sitz eines Oberlandesgerichts gibt...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.5 Mehrfachbeitragspflicht bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist möglich

Ist ein Rechtsanwalt beispielsweise gleichzeitig Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer oder sogar beides, muss er doppelte bzw. 3-fache Pflichtbeiträge zahlen. Zur jeweiligen Berufskammer sind in diesem Falle die Beiträge ohne Anrechnung bzw. Aufteilung fällig.mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.2 Steuerberaterkammern – Pflichtmitgliedschaft

Die Steuerberaterkammer ist die örtlich zuständige Berufsvereinigung für Steuerberater. Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. In Deutschland existieren 21 Steuerberaterkammern, die zusammen die Bundessteuerberaterkammer bilden. Aufgabe der Steuerberaterkammer ist die Kontrolle der Steuerberater. Im Fall des Vermögensverfalls muss sie die Zulassung ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.6 Handwerkskammer – Pflichtmitgliedschaft

Sobald die gewerbliche handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeit beim Ordnungsamt angemeldet ist, besteht Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer. Eintragungspflichtig sind folgende gewerbliche Tätigkeiten: zulassungspflichtige Handwerke – Vollhandwerke mit Meisterqualifikationspflicht, zulassungsfreie Handwerke – Vollhandwerke ohne nachgewiesene Qualifikation sowie ha...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 4 Doppelpflichtmitgliedschaft bei Gesellschaften in der Rechtsform einer juristischen Person ist möglich

Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Rechtsform einer juristischen Person (AG, KG a. A., GmbH) sind sowohl Pflichtmitglied in der örtlich zuständigen Berufskammer als auch in der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Praxis-Tipp Wann Widerspruch gegen den IHK-Beitragsbescheid eingelegt werden soll...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.1 Wann eine Pflichtmitgliedschaft besteht

Eine Pflichtmitgliedschaft ist die gesetzliche Verpflichtung für eine natürliche oder juristische Person, Mitglied einer Organisation zu werden. Die Pflichtmitgliedschaft ist nur in begründeten Fällen zulässig, da sie einen Eingriff in die Vertragsfreiheit darstellt. Pflichtmitgliedschaften existieren vornehmlich in den folgenden Bereichen: Freie Berufe: Rechtsanwaltskammern, ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Kammerbeiträge / 3.7 Industrie- und Handelskammer – wann die Pflichtmitgliedschaft entsteht

Die Industrie- und Handelskammern sind berufsständische Körperschaften des öffentlichen Rechts. Alle Gewerbetreibenden und Unternehmen mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, landwirtschaftliche Unternehmen und Freiberufler, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind, gehören ihnen per Gesetz an. Die Pflichtzugehörigkeit tritt für Unternehmen ein, wenn sie zur Gewerbes...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.1 Zielsetzung des ESRS G1

Der Standard ESRS G1 "Unternehmensführung" zielt darauf ab, Transparenz über die Integrität, Steuerung und ethische Ausrichtung unternehmerischer Aktivitäten herzustellen. Unternehmen müssen darlegen, wie sie durch Richtlinien, Verfahren und Kontrollsysteme sicherstellen, dass ein verantwortungsvolles Geschäftsverhalten nach innen wie nach außen verankert ist – also sowohl i...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 3.2.3 Kennzahlen und Ziele

Die dritte Säule der Offenlegungspflichten umfasst insgesamt folgende drei Teilstandards, die sich auf die Festlegung, Steuerung und Überprüfung von Zielen, Indikatoren und Leistungskennzahlen im Bereich verantwortungsvoller Unternehmensführung beziehen: ESRS G1-4: Korruptions- oder Bestechungsfälle Der Teilstandard ESRS G1-4 verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung konkreter ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS G1: Detailbetrachtung ... / 4 Handlungsempfehlungen an den Einkauf zur Erfüllung des ESRS G1

Die Umsetzung des ESRS G1 erfordert vom Einkauf ein deutlich erweitertes Rollenverständnis im Sinne guter Unternehmensführung. Integrität, Transparenz, ethisches Verhalten und verantwortungsvolle Lieferantenbeziehungen sind nicht mehr nur Compliance-Themen, sondern strategische Anforderungen, die operativ durch den Einkauf mitgestaltet werden müssen. Die folgenden übergreife...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.1 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Pos. 9 GKV, 8 UKV)

Rz. 141 Dem Grunde nach sind hier nach h. M. nur die laufenden Erträge[1] auszuweisen, die sich als "Früchte" aus den unter Position 1 ("Anteile an verbundenen Unternehmen") und unter Position 3 ("Beteiligungen") des Finanzanlagevermögens (Aktivposition A. III) ausgewiesenen Vermögensgegenstände darstellen. Der Ausweis muss am Bilanzstichtag nicht fortbestehen, wenn die Vora...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.6 Personalaufwand (Pos. 6 nur GKV)

Rz. 91 Die Position kommt nur beim Gesamtkostenverfahren vor, da die Personalaufwendungen beim Umsatzkostenverfahren den einzelnen Funktionsbereichen (Herstellung, Vertrieb, allgemeine Verwaltung, siehe § 275 Abs. 3 Nrn. 2, 4, 5 HGB) zugeordnet werden. Allerdings müssen mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (einschließlich entsprechend großer Kapitalgesellschaften & Co...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Benefits im Trend: Nachhalt... / 1 Zusatzleistungen als Benefits – ein Überblick

Zusatzleistungen können angefangen bei A, wie Arbeitszeit, bspw. in Form von Sonderurlaubstagen, bis hin zu Z, wie Zusatzversicherungen für die Mitarbeiter, z. B. in Form einer privaten Unfallversicherung, viele verschiedene Aspekte umfassen. Der Kreativität des Angebots sind kaum Grenzen gesetzt. So ist für manche Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer eine Pet Policy, also das M...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 6. Beendigung der Mitgliedschaft

a) Kündigung/Ausschluss/Erbfall Kündigung der Mitgliedschaft: Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft durch Kündigung zu beenden (§ 65 Abs. 1 GenG). Die Kündigung kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres in schriftlicher Form erklärt werden. Das hat mindestens drei Monate vor dessen Ablauf zu erfolgen. Die Satzung kann Abweichendes bestimmen (§ 65 Abs. 2 GenG). Au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / a) Kündigung/Ausschluss/Erbfall

Kündigung der Mitgliedschaft: Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft durch Kündigung zu beenden (§ 65 Abs. 1 GenG). Die Kündigung kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres in schriftlicher Form erklärt werden. Das hat mindestens drei Monate vor dessen Ablauf zu erfolgen. Die Satzung kann Abweichendes bestimmen (§ 65 Abs. 2 GenG). Ausschluss aus der Mitgliedschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / b) Auseinandersetzung

Nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt eine Auseinandersetzung der Genossenschaft mit dem ausgeschiedenen Mitglied, welche sich nach der Vermögenslage der Genossenschaft und der Zahl ihrer Mitglieder zum Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft bestimmt (§ 73 Abs. 1 GenG). Die Auseinandersetzung erfolgt unter Zugrundelegung der Bilanz (§ 73 Abs. 2 S. 1 GenG). Das Gesc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 3. Beitritt

Der Beitritt zu einer Genossenschaft erfolgt durch schriftliche Erklärung und Zulassung des Beitritts durch die Genossenschaft (§ 15 Abs. 1 S. 1 GenG). Bei Gründungsmitgliedern kann die Mitgliedschaft statt durch Beitrittserklärung auch durch Unterzeichnung der Satzung erworben werden (§ 15 Abs. 1 S. 4 GenG). Die Beitrittserklärung muss die ausdrückliche Verpflichtung des Mitgli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 7. Übertragung des Geschäftsguthabens

Ein Mitglied kann sein Geschäftsguthaben jederzeit durch schriftliche Vereinbarung einer dritten Person ganz oder teilweise übertragen und somit seine Mitgliedschaft ohne Auseinandersetzung beenden oder die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern. Die dritte Person muss der Genossenschaft beitreten oder bereits Mitglied sein (§ 76 Abs. 1 S. 1 GenG). Beachten Sie: Eine teilweise...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke, AO § 66 Woh... / 2 Einrichtung der Wohlfahrtspflege

Rz. 3 Einrichtung der Wohlfahrtspflege kann jede Institution sein, die wohlfahrtspflegerische Aufgaben i. S. d. Abs. 2 ausübt. Zu den Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zählen vor allem die in § 23 UStDV erschöpfend aufgezählten amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege[1], ihre Unterorganisationen und die ihnen angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten. Für...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zeugnis / 10 Formales bei der Zeugniserstellung

Das Zeugnis ist die Visitenkarte des Unternehmens. Allein schon deshalb ist ein einwandfreies äußeres Erscheinungsbild geboten. Bei Übersendung per Post ist allerdings eine Faltung zulässig. Nach Möglichkeit sollte es jedoch in einem Umschlag übersandt werden, der nicht gefaltet und mit einem verstärkten Boden versehen ist.[1] Das Arbeitszeugnis darf keine Geheimzeichen oder ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Betriebsprüfung, verdeckte ... / 5.15 Aufwendungen für Firmenmitgliedschaft in Wirtschafts- und Gesellschaftsclub

Ist ein ausschließlich wirtschaftliches Interesse nicht erkennbar, führen nach dem Urteil des FG Bremen vom 15.10.2015 Beiträge einer GmbH für die Mitgliedschaft in einem Wirtschafts- und Gesellschaftsclub zur vGA.[1] Im Streitfall schloss eine GmbH einen Mitgliedschaftsvertrag mit dem Wirtschafts- und Gesellschaftsclub C. Danach standen C 2 Mitarbeiter der GmbH zur Verfügung...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.7 Abordnung / Zuweisung / Personalgestellung für länger als 3 Monate (Abs. 1 Nr. 7)

Beamte Abordnung des Beamten für länger als 3 Monate Beamtenrechtlich ist Abordnung begrifflich"die vorübergehende Übertragung einer dem Amt der Beamtin oder des Beamten entsprechenden Tätigkeit bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn unter Beibehaltung der Zugehörigkeit zur bisherigen Dienststelle" (§ 27 Abs. 1 Satz 1 BBG). Das Kennzeichnende a...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.6 Umsetzung, länger als 3 Monate und mit Dienstortwechsel (Abs. 1 Nr. 6)

Vorab: Die Vorschrift gilt sowohl für Beamte als auch für Arbeitnehmer, weil der Begriff der "Umsetzung" in beiden Begriffswelten vorkommt. Die Vorschrift wurde mit der BPersVG-Novelle 2021 dahingehend geändert, dass früher dienstortwechselnde Umsetzungen stets (auch solche von kurzer Dauer) mitbestimmungspflichtig waren. Nach dem neuen Wortlaut der Norm sind dagegen dienstor...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.5 Versetzung zu einer anderen Dienststelle (Abs. 1 Nr. 5)

Beamte Bedeutung und Zweck Bei einer Versetzung des Beamten zu einer anderen Dienststelle ist die Zustimmung des Personalrats notwendig, § 78 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG. Mitbestimmungspflichtig nach Abs. 1 Nr. 5 ist dabei nicht nur die Weg-Versetzung durch die abgebende Dienststelle sondern auchdie Hinzu-Versetzung. Die bei der aufnehmenden Dienststelle auszusprechende Einverständnis...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3 Nachwirkender Kündigungsschutz

Rz. 40 Der Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung besteht nicht nur für die Amtszeit oder die Zeit der Kandidatur, sondern er erstreckt sich auch auf einen Nachwirkungszeitraum. Betriebsratsmitglieder, Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Mitglieder eines Seebetriebsrats haben noch innerhalb eines Jahres, Mitglieder einer Bordvertretung innerhal...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Ende des vollen Kündigungsschutzes

Rz. 34 Für Mitglieder des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats endet der volle besondere Kündigungsschutz spätestens mit dem Ende der Amtszeit des Organs. Er entfällt aber bereits vorher bei einem Erlöschen der Mitgliedschaft. Rz. 35 Werden die Geschäfte des Betriebsrats nach § 22 BetrVG weitergeführt, bleibt der b...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 10.2 Die unabdingbaren gesetzlichen Bestandteile der Verfassung

Nachfolgend werden die unabdingbaren Regelungen des BGB dargestellt. Diese Regelungen des Vereinsrechts sind zwingend und können durch eine Regelung in der Satzung nicht abgeändert werden. Trifft eine Satzung dennoch abweichende Bestimmungen, so sind sie nichtig (§ 134 BGB). Insoweit sind folgende Gegenstände der satzungsmäßigen Regelung entzogen: Vorstand (§ 26 BGB) Jeder Ver...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 10.3 Durch die Satzung abdingbare Regelungen des BGB

Die folgenden gesetzlichen Regelungen sind nur dann Bestandteil der Vereinsverfassung, wenn ihre Geltung nicht durch die Satzung ausgeschlossen oder abgeändert worden ist (§ 40 S. 1 BGB): Mehrheitsprinzip bei der Vertretung des Vereins durch den Vorstand (§ 26 Abs. 2 S. 1 BGB) Der Verein wird im Außenverhältnis durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder nach § 26 BGB vertreten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 8.3 Prüfungsmaßstab

Rz. 37 Die Aufzählung in der Verwaltungsvorschrift möglicher besonderer Fälle, die ausnahmsweise die Zustimmung zur Kündigung ermöglichen, ist nicht abschließend. Der Begriff des besonderen Falles bedarf im Einzelfall der Auslegung und unterliegt als unbestimmter Rechtsbegriff der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. Da die persönliche Situation von Arbeitnehmern in El...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 14 Einzelfragen zur Satzung des Vereins

Die folgenden Satzungsfälle zeigen die vielfältigen Fragestellungen einer Vereinssatzung auf.[1]mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 3.3 Kernbereiche der Satzung

Die Satzung als Bestandteil der Vereinsverfassung muss nach dem Willen des Gesetzgebers folgende Kernbereiche regeln: Grundaussagen zur Identität des Vereins, Grundaussagen zur Organisation des Vereins, die Grundlagen der Mitgliedschaft.mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Ausschluss aus dem Betriebsrat durch gerichtliche Entscheidung

Rz. 16 Das Arbeitsgericht entscheidet über den Ausschlussantrag im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG. Mit der Rechtskraft des Beschlusses endet die Mitgliedschaft im Betriebsrat und ein Ersatzmitglied rückt dauerhaft nach (vgl. § 25 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.3 Auflösung des Betriebsrats durch gerichtliche Entscheidung

Rz. 22 Mit der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung endet die Amtszeit des Betriebsrats und damit – zwangsläufig – auch die seiner Mitglieder und Ersatzmitglieder. Dies ergibt sich auch aus § 13 Abs. 2 Nr. 5 BetrVG.[1] Nach § 49 BetrVG erlischt gleichzeitig die Mitgliedschaft der betreffenden Betriebsratsmitglieder im Gesamtbetriebsrat. Das Gleiche gilt nach § 57 BetrV...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.3 Mitglieder des Wahlvorstands und Wahlbewerber (Abs. 3)

Rz. 16 Nach Abs. 3 der Vorschrift unterfallen auch Mitglieder eines Wahlvorstands und die Wahlbewerber für die Wahl zu den in Abs. 1 und 2 genannten Arbeitnehmervertretungen dem besonderen Kündigungsschutz.[1] Rz. 17 Die Mitgliedschaft im Wahlvorstand erfordert eine wirksame Bestellung nach §§ 16, 17, 17a BetrVG.[2] Diese erfolgt durch den Betriebsrat bzw. bei Nichtbestehen e...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vereinssatzung – wie gestal... / 7 Satzung und Vereinsordnungen

Achtung Es gilt das Prinzip der Nachrangigkeit. Die Satzung ist die ranghöchste Regelungsform im Verein. Ihre nachrangigen Regelungen (z. B. Beschlüsse und Vereinsordnungen) dürfen nicht gegen die Satzung verstoßen. Es gilt also im Vereinsrecht das Prinzip der Nachrangigkeit, d. h., die jeweils nachrangige Norm oder Regelung darf nicht gegen die übergeordnete Regelung verstoß...mehr