Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / Zusammenfassung

Begriff Hauptberuflich selbstständig Tätige können eine in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehende Mitgliedschaft als freiwillige Versicherung aufrechterhalten, sofern nicht ohnehin eine obligatorische freiwillige Anschlussmitgliedschaft zum Zuge kommt. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: Die Berechtigung, eine bestehende gesetzliche Krankenve...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 8. Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen

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Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 9 Das Kündigungsverbot des § 17 gilt für alle Frauen in wirksam begründeten Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Daher steht der Kündigungsschutz vollzeit-, teilzeit- oder auch nur geringfügig beschäftigten Frauen zu. Unerheblich ist, ob eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder ob die Frau etwa wegen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beschäftigung / 4.1 Unterbrechung der Beschäftigung

Eine Unterbrechung der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt, die nicht länger als einen Monat andauert, unterbricht die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt nicht.[1] Es handelt sich dabei insbesondere um Zeiten bei unbezahltem Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik und Aussperrung. Entsprechend bleibt auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und die Versicherungs...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6.1.2 Kündigung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 146 Das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Wohnraummieters gegenüber der Masse fortbestehende Mietverhältnis kann erst bei einem Zahlungsverzug der Masse im Umfang des § 543 Abs. 2 Nr. 3 oder unter den Voraussetzungen des § 543 Abs. 1 vom Vermieter, dem kein insolvenzbedingtes Sonderkündigungsrecht zusteht, fristlos gekündigt werden (Eckert, NZM...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Mitglieder der Organe (§ 285 Nr. 10)

Rn. 443 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 10 sind im Anhang "alle Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und eines Aufsichtsrats [anzugeben, d.Verf.], auch wenn sie im Geschäftsjahr oder später ausgeschieden sind, mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, einschließlich des ausgeübten Berufs und bei börsennotierten Gesellschaften auch der M...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Sonderregelungen für Genossenschaftsanteile (Abs. 1 Satz 5)

Rn. 60 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 271 Abs. 1 Satz 5 gilt die Mitgliedschaft in einer eG nicht als Beteiligung i. S. d. RL-Vorschriften des Dritten Buchs des HGB (vgl. Bieg/Waschbusch (2017), S. 233f.). Bedauerlicherweise findet sich im Gesetz aber kein Hinweis auf den stattdessen zu wählenden Bilanzposten. Wie die folgenden Erörterungen zeigen werden, täte der Gesetzge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Organe und ihrer Hinterbliebenen

Rn. 422 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Mitgliedschaft in einem Organ dauert so lange, bis betreffendes Mitglied abberufen wird bzw. zurücktritt (vgl. ADS (2025), § 285, Rn. 157; Beck Bil-Komm. (2024), § 285 HGB, Rn. 239). Sämtliche nach diesem Zeitpunkt gewährten Bezüge, die nicht die Tätigkeit als bisheriges Organmitglied abgelten, fallen daher in den Anwendungsbereich von §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Interpretation der Beteiligungsvermutung

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Vermutung des § 271 Abs. 1 Satz 3 lässt sich wie die des § 152 Abs. 2 AktG 1965 vergleichen mit § 261a Abs. 1 A. III. Satz 2 HGB 1931, eingefügt durch die VO des Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsicht und Steueramnestie vom 19.09.1931 (RGBl. I 1931, S. 493ff.), der eine i.W. gleichlautende Formulierung enthielt. Allerdings kan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick über die Interpretationen in der Literatur

Rn. 14 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Formulierung des § 271 Abs. 1 Satz 1, die als Beteiligungen auszuweisenden Anteilsrechte müssten "dem eigenen Geschäftsbetrieb [...] dienen", wird in der Kommentarliteratur in gravierend unterschiedlicher Weise interpretiert, während hinsichtlich des Kriteriums der Dauerhaftigkeit ("Herstellung einer dauernden Verbindung") keine Divergenz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriffsinhalt

Rn. 32 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Notwendige Voraussetzung für das Vorliegen einer Beteiligung ist es, dass die Anteile an dem anderen UN nach dem Willen des Bilanzierenden ("bestimmt sind") eine dauernde Verbindung herstellen sollen. Damit sind Beteiligungen gesellschaftsrechtliche Kap.-Anteile, die dem AV zuzurechnen sind. Allerdings kann diese Zuordnung nicht wie bei ander...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Haltefähigkeit und Veräußerungsmöglichkeit

Rn. 35 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Das Kriterium der Dauerhaftigkeit ist allerdings nicht erfüllt – und damit ein Ausweis unter den Finanzanlagen nicht möglich, wenn die wirtschaftliche Situation des anderen UN ein längerfristiges Halten der Anteilspapiere nicht erlaubt. Dieses objektive Zuordnungskriterium der Haltefähigkeit wird in der handelsrechtlichen Literatur weitgehend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 für große und mittelgroße Kapital- sowie haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a

Rn. 71 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sind die Voraussetzungen der Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 erfüllt, so sind die Anteilsrechte im Finanz-AV auszuweisen. Grds. steht hierzu aber nicht nur der Posten "Beteiligungen" zur Verfügung, sondern auch der Posten "Anteile an verbundenen UN" (auf § 264c Abs. 4 sei an dieser Stelle lediglich hingewiesen; vgl. stattdessen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / X. Besitz von Anteilen (§ 285 Nr. 11)

Rn. 501 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 11 muss das bilanzierende UN im Anhang bestimmte Angaben zu seinem Beteiligungsbesitz machen. Angabepflichtig sind "Name und Sitz anderer Unternehmen, die Höhe des Anteils am Kapital, das Eigenkapital und das Ergebnis des letzten Geschäftsjahrs dieser Unternehmen, für das ein Jahresabschluss vorliegt, soweit es sich um Beteili...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beitragszahlung / 3.4 Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Rentenversicherungsträger zahlen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der Rente für versicherungspflichtige Rentenbezieher. Dabei erfolgt die Zahlung der Beiträge direkt an den Gesundheitsfonds. Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen Für Versicherungspflichtige, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, haben die Zahlstellen der Versorgun...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.2 Mitgliedschaft kraft Gesetzes

Rz. 89 Die Bindungsfrist von 12 Monaten nach Satz 1 gilt nicht bei Ende der Mitgliedschaft kraft Gesetzes. Rz. 90 § 190 regelt das Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger. Rz. 91 Die gesetzliche Mitgliedschaft in der Krankenkasse endet kraft Gesetzes daher mit dem Tod des Mitglieds, dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses für pflichtversicherte Personen oder mit der ...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.3 Kündigungfrist der Mitgliedschaft (Satz 3)

Rz. 93 Nach Satz 3 ist die Kündigung der Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kündigung erklärt. Diese Kündigungsfrist ist zwingend und kann nicht verkürzt werden. Rz. 94 Die Kündigungsfrist ist für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte vereinheitlicht. Die Kündigung im Zusammenhang mit der...mehr

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Sommer, SGB V § 174 Besonde... / 2.3.1.4 Rechtsfolge – Zwingende Mitgliedschaft

Rz. 37 Abs. 3 HS 1 sieht in seiner Rechtsfolge zwei Möglichkeiten der zwingenden Mitgliedschaft vor, wenn der Versicherungspflichtige aufgrund des Versicherungspflichttatbestandes § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig wird, dann nämlich wird er entweder Mitglied der Krankenkasse, bei der die Person zuletzt versichert war (HS 1, 1. Alt.) oder Mitglied des Rechtsnachfolgers d...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.1.3 Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft

Rz. 30 Der Betroffene muss Mitglied in einer Solidargemeinschaft sein. Notwendig ist insoweit ein eigener durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Leistungen zur Absicherung im Krankheitsfall. Ein solcher durchsetzbarer Rechtsanspruch ist nicht gegeben, wenn ein Betroffener selbst nicht Mitglied der Solidargemeinschaft ist, sondern lediglich "zuwendungsberechtigter" Familienangehör...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.1 12-monatige Bindungsfrist (Satz 1)

Rz. 79 Nach Satz 1 Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte sind an die von ihnen gewählte Krankenkasse mindestens 12 Monate gebunden. Rz. 80 Der sachliche Anwendungsbereich gilt daher unterschiedslos für Versicherungspflichtige nach § 5 und Versicherungsberechtigte, also freiwillig Versicherte nach § 9. Rz. 81 Die ausdrückliche Anordnung der Bindung an ein ausgeüb...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.9 Ausnahmen von der Bindungsfrist und Nachweispflicht (Satz 9)

Rz. 116 Von der Bindungsfrist des Satzes 1 und der Nachweispflicht einer Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse nach Satz 4 werden für Versicherungsberechtigte in Satz 9 Ausnahmen bei Kündigungen für den Fall einer möglichen Familienversicherung nach § 10 oder des Verlassens der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Der Gesetzgeber hielt diese Besonderheiten fü...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.2.2 Bestätigungspflicht der bisherigen Krankenkasse (Satz 2)

Rz. 31 Sowohl Pflicht- als auch freiwillig Versicherte haben bei nach dem 1.1.2002 ausgeübten Wahlrechten Bindungsfristen (Abs. 4 Satz 1) einzuhalten, bevor sie die Krankenkasse wechseln können. Um die Einhaltung dieser Bindungsfrist und damit verbunden die Frage der wirksamen Kündigung der bisher (möglicherweise für eine andere Versicherungspflicht) noch zuständigen Kranken...mehr

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Sauer, SGB IX § 65 Leistung... / 2.6.2 Zahlungsweise bei einem Leistungsanspruch, der für einen vollen Kalendermonat besteht (Abs. 6)

Rz. 32 Die unter Rz. 31 aufgeführten Entgeltersatzleistungen werden für jeden Kalendertag gezahlt, für den der Rehabilitand diese Leistungen beanspruchen kann. Sind die Entgeltersatzleistungen für jeden Tag eines Kalendermonats zu zahlen, haben die Rehabilitationsträger für die Zahlung ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Kalendertage des Monats konstant 30 Anspruchstage anz...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.1.1 Wahlrechtserklärung (Satz 1)

Rz. 16 Soweit die Vorschrift von der "Ausübung des Wahlrechts gegenüber der gewählten Krankenkasse" spricht, ist damit die Erklärung des Versicherten zu verstehen, aufgrund seines Wahlrechts Mitglied einer bestimmten Krankenkasse zu sein oder werden zu wollen. Für Versicherungspflichtige und bereits freiwillig versicherte Mitglieder beinhaltet diese Erklärung letztlich ledig...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 114 Während § 173 und § 174 die wählbaren Krankenkassen bestimmen, regelt § 175 die Ausübung des Kassenwahlrechts sowie die Folgen, wenn der Versicherte keine Krankenkasse wählt (BSG, Urteil v. 21.12.2011, B 12 KR 21/10 R, Rz. 27); vgl. insbesondere § 175 Abs. 3. Wählt ein Versicherungspflichtiger nicht innerhalb der 2-Wochen-Frist des § 175 Abs. 3 Satz 2 wirksam seine K...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.6.6 Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag nach § 242 (Satz 6)

Rz. 102 Satz 6 regelt ein Sonderkündigungsrecht. Erhebt die Krankenkasse nach § 242 Abs. 1 erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren Zusatzbeitragssatz, kann die Kündigung der Mitgliedschaft abweichend von Satz 1 bis zum Ablauf des Monats erklärt werden, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben wird oder für den der Zusatzbeitragssatz erhöht wird; Satz 4 gilt ents...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.1.2 Kontrahierungszwang (Satz 2)

Rz. 20 Nach Satz 2 besteht ein Kontrahierungszwang der neuen Krankenkassen, denn nach HS 1 darf die gewählte Krankenkasse die Wahl nicht ablehnen. Rz. 21 Die gewählte Krankenkasse darf die durch wirksame Ausübung des einseitigen Wahlrechts entstehende Zuständigkeit für die Mitgliedschaft nicht ablehnen. Das bedeutet, dass das bestehende Wahlrecht und seine Ausübung von der Kr...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.6 Letzte Krankenkasse (Nr. 5)

Rz. 75 Für den wahlberechtigten Personenkreis besteht auch die Möglichkeit der Wahl der letzten Krankenkasse der Mitgliedschaft oder der Familienversicherung vor Eintritt der Versicherungspflicht. Damit wird die Kontinuität des Versicherungsverhältnisses gewährleistet. Das Wahlrecht zur letzten Krankenkasse ist von keinen weiteren Voraussetzungen abhängig; insbesondere ist k...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.1 Grundsatz der Wahlfreiheit

Rz. 20 § 173 Abs. 1 enthält den Grundsatz, dass Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte Mitglied bei der von ihnen gewählten Krankenkasse sind. Wie dieses Wahlrecht auszuüben ist und ab wann dadurch die Zuständigkeit der gewählten Krankenkasse beginnt und bei der bisherigen Krankenkasse endet, ist in §§ 175, 186 Abs. 10 und § 188 und § 191 Nr. 4 geregelt. Die Ein...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.3.4 Rechtsfolge – Anerkennung durch das Bundesministerium für Gesundheit

Rz. 69 Dem Bundesministerium für Gesundheit kommt die Aufgabe zu, das Vorliegen eines entsprechend qualitätsgesicherten Nachweises der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Solidargemeinschaft zu bestätigen (Gesetzesmotive: BR-Drs. 52/21 S. 112 = BT-Drs. 19/27652 S. 110; vgl. zu den Rechtswirkungen der Anerkennung auch bei Hahn, NZS 2022, 81). Das Bundesministerium für Gesundhe...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.7 Wahlrecht bei Familienversicherten (Abs. 6)

Rz. 109 Die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung an nach § 10 Familienversicherte bestimmt sich nach der Zuständigkeit für die die Familienversicherung vermittelnde Stammversicherung. Das entspricht der Abhängigkeit und Ableitung der Familienversicherung von einer Mitgliedschaft. Abs. 6 lässt die Familienversicherung daher unmittelbar der Mitgliedschaft folgen, wenn sich...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 116 Allgeier, Zuständige Krankenkasse bei unentdeckt gebliebener Auffangpflichtversicherung – Anm. zu BSG v. 29.6.2021, B 12 KR 38/19 R, jurisPR-SozR 4/2022 Anm. 3. Chandna-Hoppe, Krankenkassenwahlrecht bei Änderung der Versicherungspflichttatbestände in der gesetzlichen Krankenversicherung, NZS 2019, 336. Debus, Mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen durch das GKV-FQW...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 26 Der sachliche Anwendungsbereich von Abs. 1 muss eröffnet sein. Dieser ist immer dort eröffnet, wo der Gesetzgeber eine Rechtsfolge daran knüpft, dass eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall gegeben ist. Entgegen dem Wortlaut der Regelung ist der sachliche Anwendungsbereich nicht auf seinen Hauptanwendungsfall des krankenversicherungsrechtlichen Auffangtatbesta...mehr

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Sommer, SGB V § 174 Besonde... / 2.3.1.2 Voraussetzungen

Rz. 33 Diese gesetzliche Anordnung bezieht sich allerdings allein auf die Gruppe der Versicherungspflichtigen, bei denen ein Versicherungsverhältnis nie bestanden hat (BSG, Urteil v. 11.9.2018, B 1 KR 10/18 R; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 11.3.2010, L 16 KR 41/09; Bay LSG, Urteil v. 27.5.2019. L 20 KR 61/19, Rz. 30). Für die Frage, ob ein Versicherungsverhältnis bestan...mehr

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Sommer, SGB V § 174 Besonde... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 46 Zu einem Anwendungsfall des Abs. 3 – Auffangtatbestand § 5 Abs. 1 Nr. 13: BSG, Urteil v. 2.4.2025, B 1 KR 10/24 R. Zum Binnenverhältnis der Regelungen in Abs. 3: BSG, Urteil v. 29.6.2021, B 12 KR 38/19 R, Rz. 10, 13. Der Begriff "zuletzt versichert" knüpft an § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a an und impliziert, dass beide Vorschriften – § 174 Abs. 3 und § 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 1.1 Inhalt der Norm

Rz. 2 Die Vorschrift enthält die allgemeinen Bestimmungen über die Ausübung der in §§ 173, 174 eingeräumten Wahlrechte und das dabei zu beachtende Verfahren für die Wahl einer Krankenkasse oder einen Krankenkassenwechsel. Rz. 3 Abs. 1 regelt die Grundsätze des Wahlrechts, so in Satz 1 die Wahlrechtserklärung, in Satz 2 den Kontrahierungszwang und in Satz 3 den Ausschluss des ...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.11.4 Ende des Wahlrechts

Rz. 50 Das Wahlrecht als Versicherungspflichtiger entfällt mit dem Ende der Versicherungspflicht (§ 190), mit dem auch die Mitgliedschaft/Zuständigkeit der zuvor gewählten Krankenkasse kraft Gesetzes endet. Rz. 51 Die Wahlrechte Beitrittsberechtigter und freiwillig Versicherter enden mit dem Ende der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung an sich;...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.2 Inhalt der Norm

Rz. 12 Abs. 1 beinhaltet die grundsätzlichen Voraussetzungen, um bei einer Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft von einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 ausgehen zu können. Rz. 13 Abs. 2 Satz 1 regelt die notwendigen Voraussetzungen, die an die Leistungspflicht der Solidargemeinschaft zu stellen sind, damit von einer gleichwertig...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.1 Solidargemeinschaften als anderweitige Absicherung (Abs. 1)

Rz. 24 Die Mitgliedschaft in einer Solidargemeinschaft kann nach Grundregel des Abs. 1 als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 13 anerkannt werden (zur möglichen Funktion des § 176 als lex specialis für Solidargemeinschaften vgl. Hahn, NZS 2022, 81). Rz. 25 Dafür müssen die im Wesentlichen in Abs. 1 formulierten folgenden Voraussetzungen erfüllt...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.3 Normzweck

Rz. 17 Sinn der Vorschrift ist es, mit seinem Bezug auf den krankenversicherungsrechtlichen Auffangtatbestand zur Begründung der Versicherungspflicht in § 5 Abs. 1 Nr. 13 eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung auszuschließen. Der Gesetzgeber hat damit auch anerkannt, dass es in einer Solidargemeinschaften eine anderweitige – und damit gleichwerti...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.5.4 Sonderregelung bei ausgebliebener Schließung (Satz 4)

Rz. 75 Wird die betroffene Krankenkasse doch nicht geschlossen, so ordnet Satz 4 weiterhin die bestehende Mitgliedschaft bei dieser Krankenkasse an.mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.8.1 Grundsätze (HS 1)

Rz. 134 Die Regelungen des Abs. 5 sind durch das Gesetz zur Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts nicht geändert oder angepasst worden. Da die Vorschrift weiterhin nur die Pflichtversicherten betrifft, ist für freiwillig Versicherte, insbesondere die in den Betrieben nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfreien Beschäftigten, ein kurzfristiger Wechsel nicht möglich. Bisher ha...mehr

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Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.8 Soziale und kulturelle Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Abs. 7)

Rz. 102 Leistungen nach Abs. 7 können nur minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten. Darin wird keine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung gesehen. Die leistungsberechtigten Personen und nicht nur Schüler sollen damit stärker in das Gemeinschaftsleben integriert werden, insbesondere auch in das Vereinsleben. Dadurch werden auch die sozialen Kontakte von in etwa gleich...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.3.1 Intervall und Beweismittel (Satz 1)

Rz. 50 Um eine dauerhafte Leistungsfähigkeit nachzuweisen, hat eine Solidargemeinschaft alle fünf Jahre ein versicherungsmathematisches Gutachten beim Bundesministerium für Gesundheit einzureichen; Satz 1. Rz. 51 Auf der Grundlage des Nachweises durch das versicherungsmathematischen Gutachtens, das von einem unabhängigen Gutachter zu prüfen und zu testieren ist, erfolgt ansch...mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 2.2.3 Kündigung (Satz 3)

Rz. 48 Satz 3 regelt das Kündigungsrecht eines Mitglieds in einer solchen Solidargemeinschaft und macht dies seinerseits vom Nachweis eines Bestehens einer anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall abhängig. Rz. 49 Die Mitgliedschaft und der damit verbundene Leistungsanspruch besteht daher in jedem Fall, solange und soweit der Leistungsberechtigte nicht eine anderweitige Ab...mehr

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Sommer, SGB V § 175 Ausübun... / 2.4.3 Bestätigungspflicht der Krankenkasse (Satz 3)

Rz. 64 Nach Satz 3 hat die Krankenkasse nach Eingang der Anmeldung der zur Meldung verpflichteten Stelle im elektronischen Meldeverfahren das Bestehen oder Nichtbestehen der Mitgliedschaft zurückzumelden. Rz. 65 Aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit trifft die Krankenkasse daher eine Bestätigungspflicht.mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.2.2 Versicherungsberechtigte nach § 9

Rz. 26 Unter die Versicherungsberechtigten nach § 9 fallen insbesondere die Personen, die als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind und in den letzten 5 Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert waren (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Rz. 27 Die Wahlrechte sind damit auch B...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.6 Sonderkündigungsrecht

Rz. 35 Die 12-monatige Bindungsfrist entfällt dort, wo dem versicherungspflichtigen und freiwillig versicherten Mitglied ein Sonderkündigungsrecht seiner Krankenversicherung zusteht; dies ist z. B. bei einer erstmaligen Erhebung oder bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags der Fall. Das Sonderkündigungsrecht bei erstmaliger Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitrags ist in § 17...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.1.8 Kündigungsfrist nach § 175 Abs. 4 Satz 3

Rz. 37 Der Versicherte muss darüber hinaus auch die 2-monatige Kündigungsfrist nach § 175 Abs. 4 Satz 3 einhalten (vgl. weitergehend die Komm. in § 175). Zum oder nach Ablauf des in § 175 Abs. 4 Satz 1 festgelegten 12-Monats-Zeitraums ist eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich, gerechnet von dem Monat, in dem das Mitglied die Kün...mehr

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Sommer, SGB V § 173 Allgeme... / 2.2.7.2 Bestehen einer Versicherung

Rz. 87 Notwendig, aber auch ausreichend ist, dass der Ehe- oder Lebenspartner bei der Krankenkasse versichert ist. Die Versicherung ist ausreichend. Der Partner muss nicht selbst Versicherter sein, weil § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 nur von Versicherung und nicht von Mitgliedschaft des Ehegatten spricht (BSG, Urteil v. 4.9.2018, B 12 KR 16/17 R, Rz. 20).mehr