Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

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§ 17 GmbH-Recht / b) Unternehmensgegenstand

Rz. 30 Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG ist im Gesellschaftsvertrag der Unternehmensgegenstand anzugeben – nach h.M. so konkret und exakt wie möglich. Der Schwerpunkt der Unternehmenstätigkeit muss für das Registergericht und die beteiligten Verkehrskreise hinreichend erkennbar sein. Allgemeine Umschreibungen wie "Handel mit Waren aller Art" sollen Eintragung verhindern.[122] Dem...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / k) Rechtsfolgen nach MoMiG

Rz. 313 Das MoMiG (zum zeitlichen Anwendungsbereich vgl. Rdn 301) normiert die folgenden Rechtsfolgen für Gesellschafterdarlehen: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (zur Rechtslage außerhalb des Verfahrens vgl. Rdn 316) werden gem. § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO die Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens sowie aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wi...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / d) Verschärfte Eigenhaftung in der Unternehmenskrise

Rz. 134 Für die in der Unternehmenskrise begründeten Verbindlichkeiten der GmbH bestehen weitere Haftungsgründe,[596] insb. bei Verstoß gegen die Pflicht des § 15a Abs. 1 S. 1 InsO, das Insolvenzverfahren rechtzeitig zu beantragen (vgl. Rdn 112) oder nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung (vgl. Rdn 113)[597] keine Zahlungen mehr zu leisten ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / b) Sitztheorie

Rz. 56 Voraussetzung für die Anerkennung als ausländischer Rechtsträger ist nach der in Deutschland früher herrschenden Sitztheorie gewesen, dass sich nicht nur der rechtliche Sitz der Gesellschaft im Ausland befindet, sondern auch der effektive Verwaltungssitz.[217] Inzwischen hat der EuGH entschieden, dass die Ablehnung der Eintragung einer durch eine ausländische, europäi...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XI. Muster: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG)

Rz. 70 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.16: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG) (1) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre. Vorstand und Aufsichtsrat schla...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
GmbH: Beiziehung von Berate... / 4.1 Konkreter Beratungsbedarf und Interesse der Gesellschaft

Einerseits geht es um essenzielle Entscheidungen für den Gesellschafter, wie z. B. den Entzug von mitgliedschaftlichen Rechten wie die Entziehung von Sonderrechten, die Abberufung eines Gesellschafters aus dem Amt des Geschäftsführers oder der Entzug des Geschäftsanteils. Hier wird also in den Kernbereich der Mitgliedschaft eingegriffen. Besteht aufgrund mangelnder Kompetenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Austritt eines GmbH-Gesells... / Zusammenfassung

Begriff Ein allgemeines Austrittsrecht des Gesellschafters aus der GmbH ist im GmbH-Gesetz nicht vorgesehen. Allerdings ist allgemein anerkannt, dass sich ein Gesellschafter aus wichtigem Grund von seiner GmbH trennen kann. Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Mitgliedschaft muss den Austritt notwendig und als letztes Mittel erscheinen lassen. Diese Unzumutbarkeit kann sow...mehr

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / B. Besonderer Teil

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§ 27 Streitwertkatalog der ... / A. Allgemeiner Teil

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / X. Haftung gegenüber Gesellschaftern

Rz. 76 Den Geschäftsführern obliegen ggü. den Gesellschaftern (der Anstellungsvertrag ist grds. nicht als Vertrag zugunsten der Gesellschafter als Dritte zu qualifizieren, OLG Stuttgart GmbHR 2006, 760) keine Pflichten zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung (allg. M. OLG Stuttgart GmbHR 2006, 760). Eine solche Verpflichtung besteht nur ggü. der Gesellschaft. Die Geschäftsführe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 5. Die Angabe der Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile sowie der übernehmenden Gesellschafter

Rz. 34 Die Vorschrift ist dem § 2 AktG angelehnt (Noack § 3 Rz. 16). Wesentlich ist, dass nunmehr jeder Gesellschafter beliebig viele Anteile jeweils mindestens mit einem Euro übernehmen kann – vgl. auch § 5 Abs. 2 S. 2 (hierzu Lutter/Hommelhoff § 3 Rz. 40 f.; auch Scholz/Scheller § 3 Rz. 51; auch Noack § 3 Rz. 16). Rz. 35 Insofern ist § 3 Abs. 1 Nr. 4 zu beachten. Nach der B...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Nebenleistungs- und Sonderpflichten

Rz. 69 Im Gegensatz zu der AG (vgl. § 55 AktG) sieht das GmbHG keine Einschränkung der Neben- oder Sonderpflichten einzelner oder aller Gesellschafter vor, soweit sich nicht aus gesetzlichen Bestimmungen Entgegenstehendes ergibt. Mithin ist hier für die an sich "kapitalistisch" gedachte Gesellschaftsform der GmbH Raum geschaffen, der durch personalistisch orientierte Abreden...mehr

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Bartl u.a., GmbH-Recht, 9. ... / 2. Ausschluss des Gesellschafters

Rz. 52 Auch der Ausschluss eines Gesellschafters aus wichtigem Grund ist – selbst ohne Satzungsregelung – zulässig (Noack Anh. § 34 Rz. 2 f.; Scholz/Seibt Anh. § 34 Rz. 25; ferner Lutter/Hommelhoff § 34 Rz. 111 f. – hierzu instruktiv BGH v. 24.1.2012 – II ZR 109/11 – satzungsgemäße Einziehung wegen wichtigen Grunds und Verlust der Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkun...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.1.1 Ende der Mitgliedschaft

Rz. 7 Das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft ist in § 191 geregelt. Diese Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (§ 191 Nr. 1) und außerdem mit dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft (Nr. 2) sowie dem Wirksamwerden der Kündigung (Nr. 3). Rz. 8 Das Ende der auf Versicherungspflicht beruhenden Mitgliedschaft bestimmt sich nach § 190 . Danach endet die Mitgliedschaft u....mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.3.1 Ende der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger

Rz. 19 Die Voraussetzungen der Versicherungspflicht ergeben sich aus §§ 5 ff. Zu den versicherungspflichtigen Personen gehören insbesondere Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte.. Rz. 20 Zu den Voraussetzungen des Endes der Mitgliedschaft wird auf die Ausführungen bei Rz. 8 f. verwiesen.. Rz. 21 Da mit der Beendigung der Mitgliedschaft des Stammversi...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.1 Erlöschen des Leistungsanspruchs mit dem Ende der Mitgliedschaft (Abs. 1)

2.1.1 Ende der Mitgliedschaft Rz. 7 Das Ende der freiwilligen Mitgliedschaft ist in § 191 geregelt. Diese Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds (§ 191 Nr. 1) und außerdem mit dem Beginn einer Pflichtmitgliedschaft (Nr. 2) sowie dem Wirksamwerden der Kündigung (Nr. 3). Rz. 8 Das Ende der auf Versicherungspflicht beruhenden Mitgliedschaft bestimmt sich nach § 190 . Danac...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.1.3 Abweichende Bestimmungen

Rz. 14 Nach Abs. 1 HS 2 kann das SGB V abweichende Regelungen zu dem grundsätzlichen Ende der Leistungsansprüche mit dem Ende der Mitgliedschaft treffen. Derartige abweichende Regelungen sind insbesondere in Abs. 2 und 3 enthalten. Rz. 15 Bei § 48 handelt es sich nicht um eine abweichende Regelung in diesem Sinne (Zieglmeier, in: BeckOGK SGB V, § 19 Rz. 31; Hentrich, in: Schl...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft Regelungen zu der Frage, welche Auswirkungen das Ende der Mitgliedschaft auf die Leistungsansprüche der Versicherten hat. Sie stellt den Grundsatz auf, dass die Leistungsansprüche mit dem Ende der Mitgliedschaft enden. Rz. 3 Mit Einführung des § 19 wollte der Gesetzgeber die Ansprüche nach dem Ende der Mitgliedschaft auf ein vertretbares Maß zurück...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.3 Nachgehende Leistungsansprüche für Versicherungspflichtige (Abs. 2)

Rz. 18 Abs. 2 Satz 1 enthält eine Sonderregelung zu dem in Abs. 1 grundsätzlich angeordneten Erlöschen von Leistungsansprüchen mit dem Ende der Mitgliedschaft. Sie gilt nur für Versicherungspflichtige und bestimmt, dass diese noch Anspruch auf Leistungen für längstens einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft haben, so lange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Die Regel...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.4 Nachgehende Leistungsansprüche für Familienversicherte bei Tod des Mitglieds (Abs. 3)

Rz. 33 Auch Abs. 3 enthält eine Sonderregelung zu dem in Abs. 1 grundsätzlich angeordneten Erlöschen von Leistungsansprüchen mit dem Ende der Mitgliedschaft. Er enthält eine Sonderregelung für nach § 10 familienversicherte Angehörige für den Fall, dass die Mitgliedschaft des Stammversicherten durch Tod endet und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine freiwillige Versicher...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.1.2 Erlöschen des Leistungsanspruchs

Rz. 12 Mit dem Ende der Mitgliedschaft erlischt der Anspruch auf Leistungen, d. h., dass auf sämtliche Leistungsarten des § 11 kein Anspruch mehr besteht. Hieraus folgt, dass bereits entstandene Ansprüche enden und neue Ansprüche nicht mehr entstehen können. Der Leistungsanspruch endet also grundsätzlich auch dann mit dem Ende der Mitgliedschaft, wenn der Versicherungsfall n...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.3.3 Nachgehender Anspruch (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 26 Nach dem Ende der Mitgliedschaft besteht für längstens einen Monat ein nachgehender Anspruch, der alle Leistungsarten der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 11) umfasst. Unerheblich ist, ob der Versicherungsfall, also insbesondere die Krankheit, schon vor oder erst nach dem Ende der Mitgliedschaft eingetreten ist (BT-Drs. 11/2237 S. 166; Hentrich, in: Schlegel/Voelzk...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / 2 Unterschiedliche Beurteilung der Versicherungspflicht

Ist die Arbeitsunterbrechung auf eine Arbeitskampfmaßnahme zurückzuführen (Streik oder Aussperrung), spielt es für den Erhalt der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung keine Rolle, ob es sich um einen rechtmäßigen oder rechtswidrigen Arbeitskampf handelt. Kranken- und Pflegeversicherung: Rechtswidriger oder rechtmäßiger Arbeitskampf entscheidend Ausn...mehr

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Sommer, SGB V § 15 Ärztlich... / 1.2 Elektronische Gesundheitskarte (Abs. 2, 5 und 6)

Rz. 17 Die elektronische Gesundheitskarte hat zum 1.1.2015 endgültig die frühere Krankenversicherungskarte ersetzt. Sie dient nach § 291a Abs. 1 Satz 1 dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) und der Abrechnung mit den Leistungserbringern. Darüber hinaus enthält § 291a u. a. Regelung...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.2 Gesetzliche Dienstpflicht (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 12 Gesetzliche Dienstpflichten stellen Wehrdienst und Zivildienst dar. Gemäß § 193 besteht die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse während der Ableistung dieser Dienstpflichten fort. Wehrpflichtige haben jedoch gemäß § 1 Abs. 1, § 30 Abs. 1 Soldatengesetz (SG), § 69a Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) Anspruch auf Heilfürsorge in Form einer unentgeltlichen...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.5 Freiheitsentzug (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 19 Eine Ruhen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 tritt ein, wenn eine freiheitsentziehende Maßnahme durchgeführt wird und gleichzeitig ein Anspruch auf Gesundheitsfürsorge nach dem Strafvollzugsgesetz oder eine sonstige Gesundheitsfürsorge besteht. Es soll auch hier eine Doppelversorgung vermieden werden. Die Vorschrift betrifft Gefangene in Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO), ei...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.3.4 Vorrang der Familienversicherung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 29 Der Vorrang der Familienversicherung (§ 10) vor dem nachgehenden Leistungsanspruch nach Abs. 2 Satz 1 ist seit dem 1.1.2004 (vgl. Anm. 1) ausdrücklich in Abs. 2 Satz 2 geregelt. Die Einfügung dieser Vorschrift war eine Reaktion auf die vorherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts , das entschieden hatte, dass der nachgehende Anspruch aus Abs. 2 Satz 1 vorrangig se...mehr

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Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.2 Regelungen für den Fall der Schließung oder Insolvenz einer Krankenkasse (Abs. 1a)

Rz. 17 Abs. 1a eröffnet für den Versicherten im Falle der Schließung oder Insolvenz seiner Krankenkasse einen gewissen Vertrauensschutz in Bezug auf Entscheidungen, die die bisherige Krankenkasse getroffen hat. Eine Krankenkasse wird durch Verfügung der zuständigen Aufsichtsbehörde geschlossen, wenn ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer nicht gesichert ist (§§ 153, 159, 160). Mi...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1 Ruhenstatbestände des Abs. 1

Rz. 3 Zu beachten ist, dass der Ruhenstatbestand jeweils nur den Versicherten betrifft, der den Ruhenstatbestand erfüllt, nicht jedoch etwa Angehörige, die über den Stammversicherten nach § 10 (Familienversicherung) versichert sind. Bei diesen ruht der Anspruch nur, wenn auch sie einen Ruhenstatbestand erfüllen (BT-Drs. 11/2237 S. 165; BSG, Urteil v. 23.3.1993, 12 RK 6/92 ). ...mehr

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Sommer, SGB V § 16 Ruhen de... / 2.1.3 Wehrdienstverhältnis besonderer Art (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a)

Rz. 14 § 6 Einsatz-Weiterverwendungsgesetz (EinsatzWVG) begründet die Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit für Einsatzgeschädigte (z. B. Soldaten) i. S. d. §§ 1, 2 EinsatzWVG, die eine nicht nur geringfügige Schädigung durch einen Einsatzunfall erlitten haben und wieder ins Berufsleben eingegliedert werden sollen. Auch bei diesen besteht nach § 193 eine bestehende Mitglied...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitskampf / 4 Meldungen

Wird ein rechtmäßiger Arbeitskampf länger als einen Monat geführt, ist das Ende des ersten Monats des Arbeitskampfs mit dem Abgabegrund "35" zu melden. Die Einzugsstelle kann anhand des Abgabegrundes erkennen, dass die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung fortbesteht. In allen anderen Zweigen der Sozialversicherung endet das Versicherungsverhältnis nach eine...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz – GMG) v. 14.11.2003 (BGBl. I S. 2190) wurde der Abs. 2 mit Wirkung zum 1.1.2004 um den Satz 2...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 17 Leistung... / 2.1.1 Leistungen an Beschäftigte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 9 Voraussetzung für einen Anspruch nach Abs. 1 Satz 1 ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung trotz einer Beschäftigung im Ausland. Die Voraussetzungen für das Bestehen einer Versicherung bei einer Beschäftigung im Ausland sind in § 4 SGB IV geregelt (vgl. Rz. 11). Es muss sich aber nicht um eine Pflichtversicherung handeln, sondern auch das Besteh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 19 Erlösche... / 2.3.5 Vorrang von anderen Versicherungsverhältnissen

Rz. 31 Zwar ist nur der Vorrang der Familienversicherung ausdrücklich geregelt, jedoch gehen auch andere aktuelle Versicherungsverhältnisse, die innerhalb der Monatsfrist begründet werden, den nachgehenden Leistungsansprüchen aus Abs. 2 Satz 1 vor (vgl. BSG, Urteil v. 28.3.2019, B 3 KR 22/17 R; BSG, Urteil v. 6.11.2008, B 1 KR 37/07 R; BSG, Urteil v. 7.5.2002, B 1 KR 24/01; ...mehr

Lexikonbeitrag aus der verein wissen
Beschwerdemanagement im Verein / Zusammenfassung

Beschwerden können auf viele Arten formuliert und übermittelt werden, z. B. in einer Randbemerkung bei einem zufälligen Treffen mit einem Vereinsmitglied: "Ach ja, das wollte ich dir sowieso noch erzählen. Was ich da letztens beim Vereinsabend erleben musste …". Der Extremfall ist ein formeller Brief an den Vereinsvorstand mit dem Betreff "Beschwerde". Natürlich können Besch...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Bevor es zu spät ist: Sanie... / 2 Sanierungsbedarf erkennen und akzeptieren

Die Erfahrung im Umgang mit Vereinen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten zeigt häufig ein Phänomen: die zu späte Erkenntnis bzw. Akzeptanz der wirtschaftlich prekären Situation. Der Umgang mit der wirtschaftlichen Seite des Vereinslebens wird teilweise als "notwendiges Übel" betrachtet und mehr als Pflichtaufgabe vollzogen. Auf der anderen Seite wird das wirtschaftliche Wohl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.2 Beiträge/Beitragszuschüsse (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 5 Der Bezug der unter Abs. 1 Nr. 1 erwähnten Entgeltersatzleistungen begründet i. d. R. mit Ausnahme des Bezuges von Ausbildungsgeld und Unterhaltsbeihilfe (Rz. 14) eine Beitragspflicht zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. § 64 Abs. 1 Nr. 2 führt auf, dass deshalb zu diesen Versicherungszweigen wegen der damit verbundenen Versicherungspflicht der ...mehr

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Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.7 Mitgliedsbeiträge

Rz. 48 Die Vergütung für die Teilnahme am Rehabilitationssport wird i. d. R. zwischen den Bundes-/Landesorganisationen der Träger von Rehabilitationssportgruppen und den Rehabilitationsträgern vertraglich geregelt (Ziff. 16.1 der Rahmenvereinbarung). Die Rehabilitationsträger haben grundsätzlich sämtliche Kosten zu übernehmen, die den Rehabilitationssportvereinen durch die Te...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 64 Ergänzen... / 2.3.2 Von der Zuschuss- zur Naturalleistung

Rz. 22 Der Rehabilitationssport hat die Aufgabe, unterstützend das Ziel der medizinischen Rehabilitation zu erreichen oder den Rehabilitationserfolg dauerhaft zu sichern. In der Zeit vom 1.10.1974 (Inkrafttreten des RehaAnglG) bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SGB IX (1.7.2001) wurde der Rehabilitationssport von den Rehabilitationsträgern in Form eines Zuschusses fina...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Beginn der Vereinsmitglieds... / 1 Problem/worum geht es?

Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Auseinandersetzungen ist die Vereinsmitgliedschaft, insbesondere die Frage, wann die Mitgliedschaft beginnt, ob sie überhaupt wirksam entstanden ist und ob sie korrekt beendet wurde und wann dies der Fall war. Dreh- und Angelpunkt dieser Fragen sind stets die Satzungsregelungen des Vereins, denn nach § 58 Nr. 1 BGB ist gesetzlich nur gereg...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Beginn der Vereinsmitglieds... / 2 Satzungsbeispiel

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Beitrag aus der verein wissen
So integrieren Sie neue Mit... / 2.2 Die Mitgliederbroschüre

Die Mitgliederbroschüre sollte jedem Mitglied zugesandt oder beim ersten Treffen ausgehändigt werden. Sie muss nicht sehr aufwendig, aber doch ansprechend gestaltet werden. Wir schlagen folgendes Inhaltsverzeichnis für die Broschüre vor, die dann auch zur Mitgliedergewinnung eingesetzt werden kann. Wer wir sind Unsere Geschichte – wie alles begann – eine kurze Historie Unsere W...mehr

Beitrag aus der verein wissen
So integrieren Sie neue Mit... / Zusammenfassung

Es gibt kaum einen Verein, bei dem nicht die Gewinnung neuer Mitglieder ganz oben auf der To-do-Liste steht. Gelingt es dann mit viel Einsatz tatsächlich, Interessenten zu finden, zu überzeugen und für eine Mitgliedschaft zu gewinnen, ist die Freude groß. Doch häufig folgt nach der Neuaufnahme schon nach kurzer Zeit das "böse Erwachen". Die Neuzugänge wenden sich schon nach ...mehr

Beitrag aus der verein wissen
So integrieren Sie neue Mit... / 2.1 Begrüßungsschreiben

Noch bevor das erste Vereinstreffen mit dem neuen Mitglied stattfindet, sollte es, wenn möglich, persönlich von einem Vorstandsmitglied begrüßt werden. Das scheitert jedoch in den meisten Fällen am Zeitmangel der Vorstandsmitglieder, die so schon genug um die Ohren haben. Als Alternative bietet es sich an, einen oder mehrere "Zugangsbetreuer" zu ernennen. Der Zugangsbetreuer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Anteils

Rz. 5 Anteile begründen ein Recht auf Beteiligung bzw. am Vermögen der jeweiligen Vereinigung, so wie es dem Gesellschafter oder Mitglied infolge seiner Zugehörigkeit zu der Vereinigung zusteht. Dieses Recht zielt nicht wie z. B. bei einer Kreditgewährung auf eine feste Rendite oder nur eine Gewinnbeteiligung ab, sondern nimmt auch eine Beteiligung an Verlusten der Vereinigu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze von Anteilen

Rz. 14 Als steuerfreie Umsätze von Anteilen allgemein kommen insbesondere in Betracht: Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft gegen Abfindung, wenn der Gesellschafter Unternehmer ist und der Gesellschaftsanteil seinem Unternehmen zugeordnet war.[1] Rz. 15 Der BFH hatte seit seinem Urteil v. 18.12.1975[2] in ständiger Rechtsprechung entschieden[3], da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vermittlung der Umsätze

Rz. 18 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG auch Umsätze, die in der Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen bestehen. Die Steuerfreiheit für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen erfordert keine unmittelbare Beauftragung durch eine der Parteien des vermittelten Vertrags. [1] Die Steuerfreiheit für die Vermittlung setzt ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung > Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitsk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jersey

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Jersey (Hauptort: St Helier) ist die größte der Kanalinseln im südwestlichen Teil des Ärmelkanals. Sie ist weder Teil des Vereinigten Königreichs von > Großbritannien und Nordirland (VK), noch Kronkolonie, sondern direkt der britischen Krone unterstellt. Das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung mit dem VK ist nicht anwendbar. Als g...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.4 Mitgliedschaft im Dachverband

Der Hinweis auf die Mitgliedschaft im Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine e. V. (BVL) stellt eine sachliche Information dar und ist zulässig.[1]mehr