Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1.3 Vollmacht

Um gegenüber Finanzbehörden und Gerichten tätig werden zu können, benötigt der Verein eine Vollmacht des Mitglieds[1], die schriftlich zu erteilen ist. Die Vollmacht ist dem Verein zu erteilen, da dieser die Mitglieder vertritt, nicht dem Beratungsstellenleiter. Das BMF hat ein amtliches Vollmachtsmuster zusammen mit einem Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster veröff...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 9.4 Darstellung gegenüber Ratsuchenden

Wesentliches Unterschiedsmerkmal einer Bürogemeinschaft gegenüber der Sozietät ist, dass die Ratsuchenden ein Beratungsverhältnis mit jeweils einem bestimmten Partner der Bürogemeinschaft eingehen und nicht mit der Gemeinschaft als solche.[1] Bei Bürogemeinschaften von Steuerberatern mit Lohnsteuerhilfevereinen, ist es daher dringend erforderlich zu ­dokumentieren, mit wem d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 11 Arbeitsbefreiung kraft Gesetzes

Neben der tariflichen Arbeitsbefreiung nach § 29 TVöD gibt es eine Reihe von spezialgesetzlichen Freistellungsvorschriften des Bundes- und Landesrechts, die der tariflichen Regelung vorgehen. Trifft jedoch das Gesetz keine Aussage über die Entgeltfortzahlung, kann sich ggf. daneben ein Anspruch aus § 29 ergeben, soweit dessen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Wesentlichen hand...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 8 Arbeitsbefreiung für Tätigkeit in Ausschüssen nach § 29 Abs. 5 TVöD

§ 29 Abs. 5 TVöD regelt die Arbeitsbefreiung für Tätigkeit in Ausschüssen nach dem BBiG und in Organen von Sozialversicherungsträgern. Absatz 5 ist mit Wirkung vom 01.05.1998 in § 52 BAT eingefügt worden. Die Regelung folgt in ihrer Struktur Absatz 4 Unterabs. 1, enthält jedoch keine absoluten zeitlichen Obergrenzen, sodass sich der Umfang der Arbeitsbefreiung aufgrund einer ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsbefreiung bei Fortza... / 4.2 Nicht unter § 29 Abs. 2 fallen

Ausübung des aktiven Wahlrechts nach den Wahlgesetzen für die Wahl zum europäischen Parlament, zum deutschen Bundestag, zu Landtagen und zu den Kommunalparlamenten, da es sich insoweit nicht um die Erfüllung einer rechtlichen Pflicht handelt. Ungeachtet dessen hat jedoch jeder Arbeitnehmer ein Wahlrecht. Daher hat der Arbeitgeber in den wenigen Ausnahmefällen, in denen die A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Kirchensteuer in der Arbeit... / 1.1 Voraussetzungen

Für die Steuerpflicht sind 2 Kriterien entscheidend: die Kirchenmitgliedschaft und der Wohnsitz. Beim Wohnsitzwechsel im Umzugsjahr ist der Hebesatz der Religionsgemeinschaft anzuwenden, in deren Bereich die Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt durchgeführt wurde. Nur bei unterschiedlichem Hebesatz im Umzugsjahr wird die KiSt entsprechend der Dauer des Wohnsitzes in den j...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Steuerbescheid / 3.1 Adressaten

Die Person, an die der Steuerbescheid inhaltlich gerichtet ist, wird als Inhaltsadressat bezeichnet.[1] Bei Steuerbescheiden ist dies der Steuerschuldner (bzw. Erstattungsgläubiger). An ihn hat die Bekanntgabe i. d. R. auch als Bekanntgabeadressat zu erfolgen. Ist er selbst nicht handlungsfähig i. S. d. § 79 AO, z. B. ein Minderjähriger, kann der Bescheid ihm nicht direkt, s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 5 Zusammenfassung

Die Übernahme der handelsrechtlichen Untergliederung des Eigenkapitals in den IFRS-Abschluss ist im Allgemeinen zulässig. Neben der Bilanz ist aber eine eigenständige Eigenkapitalveränderungsrechnung aufzustellen. In ihr ist neben Rücklagenbewegungen u. a. auch das nicht erfolgs- bzw. GuV-wirksame other comprehensive income darzustellen. Hierunter können z. B. Zeitwertänderu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital / 6 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Wie ist die bilanzielle Mindestuntergliederung des Eigenkapitals für den Fall, dass keine Minderheitenanteile (nicht beherrschende Anteile) bestehen? A.2 U begibt eine Wandelanleihe mit unter dem Marktzins liegender Verzinsung. Im Ausgleich erhalten die Zeichner der Anleihe das Recht, die Anleihe jederzeit während der Laufzeit in Aktien umzuwandeln. Der Ausgabebetra...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.2.2 Persönliche Voraussetzungen für die Benennung

Rz. 10 § 20 KSchG enthält keine Vorgaben an die von den Beisitzern zu erfüllenden Qualifikationen. Um jedoch sicherzustellen, dass die Mitglieder geschäftsfähig sind und das Recht zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, richten sich die persönlichen Voraussetzungen der Berufungsfähigkeit nach § 378 Abs. 1 SGB III. Danach sind berufungsfähig Deutsche, die das passive Wahlrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / 5. Erbfolgeregelungen

Rz. 146 Die Erbfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen für einen Familienpool sollen meist sicherstellen, dass die Gesellschaftsbeteiligung immer nur an Abkömmlinge der Gründungsgesellschafter oder andere Gesellschafter vererbt werden können. Ist der Familienpool als Personengesellschaft ausgestaltet, kann dieses Ziel durch eine qualifizierte Nachfolgeklausel erreicht werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Vermögenserhalt durch ... / e) Bürgerstiftungen

Rz. 68 Eine in Deutschland noch junge Erscheinungsform der Stiftung ist die sog. Bürgerstiftung.[167] Bei Bürgerstiftungen handelt es sich um Initiativen nach dem Vorbild der US-amerikanischen "Community Foundations". Die Grundlage der Bürgerstiftung bildet der Gedanke, dass die Stiftung von Bürgern für Bürger zur Förderung bestimmter Zwecke gebildet werden kann. So soll jed...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Datenschutz und neue Medien... / 1.2.2 Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten

§ 38 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 4 BDSG regelt den besonderen Kündigungsschutz für den betrieblich bestellten Datenschutzbeauftragten (DSB), sofern die Bestellung eines DSB verpflichtend ist.[1] Dieser darf hiernach während der Zeit seiner Bestellung und noch ein Jahr nach seiner Abberufung nicht gekündigt werden. Einzige Ausnahme ist das Vorliegen von Gründen für eine außerord...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 16 ESRS G1 – Unternehmens... / 2.4.2 ESRS G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten

Rz. 54 Die Angabepflicht ESRS G1-5 umfasst Informationen über die Tätigkeiten und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der politischen Einflussnahme, einschl. der Lobbytätigkeiten in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen des Unternehmens (ESRS G1.27). Die Angabepflicht bezieht sich somit auf den durch die CSRD neu hinzugefügten Art. 29b Abs. 2 Buchst. c) (iv...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 26 ESRS S4 ist vorbehaltlich der Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse in ESRS 2 anzuwenden (ESRS S4.5). Allerdings werden einige der im Standard vorgesehenen und unter dem Wesentlichkeitsvorbehalt stehenden Datenpunkte nach anderen EU-Rechtsakten für jeweils dort bestimmte Unternehmen vorgeschrieben. Nach der Aufstellung in ESRS 2, App. B betrifft dies die in Tab. 3 dar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 4 ESRS 2 – Allgemeine Ang... / 2.3 ESRS 2 GOV-1 – Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane

Rz. 31 In Art. 19a Abs. 2 Buchst. c) der CSRD ist geregelt, dass berichtspflichtige Unternehmen in ihren Nachhaltigkeitsbericht eine Beschreibung der Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen sowie ihres Fachwissens und ihrer Fähigkeiten in Bezug auf die Erfüllung dieser Rolle oder des Zugangs dieser Organe zu solchem Fachwissen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 13 ESRS S2 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

Rz. 42 Das Ziel der Angabepflichten umfasst eine Darstellung der Maßnahmen oder Initiativen, die ein Unternehmen verfolgt, um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu verhindern, abzumildern oder zu beheben sowie positive Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette zu erzielen. Weiterhin soll dargestellt werden, wie mit wesentlichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unternehmensübertragung: keine Vermengung von Umwandlungsrecht und Barkapitalerhöhung mit Sachagio

Zusammenfassung Nach einer Entscheidung des Kammergerichts muss eine Ausgliederung den Vorgaben des UmwG folgen. Sei keine Kapitalerhöhung gewollt, müsse hierauf verzichtet werden. Bei einer Barkapitalerhöhung mit Sachagio werden die Vermögenswerte per Einzelübertragung und nicht im Wege der Ausgliederung übertragen. Registergericht lehnt Handelsregistereintragung der Ausglie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Platin
§ 15 ESRS S4 – Verbraucher ... / 2.2.1 ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Stakeholder

Rz. 39 Die Verbraucher und/oder Endnutzer sind eine wichtige Gruppe der vom Unternehmen betroffenen Stakeholder. Nach der delegierten Verordnung ist es daher notwendig, bei der Beantwortung von ESRS 2 SBM-2 (ESRS 2.43) offenzulegen, wie die Interessen und Rechte von Verbrauchern und/oder Endnutzern, einschl. der Achtung ihrer Menschenrechte, in die Strategie und das Geschäft...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.10 Personalien der Organvertreter (Nr. 10)

Rz. 73 Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder gem. § 44 GmbHG bzw. § 94 AktG sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats sind mit ihrem Namen und mind. einem ausgeschriebenen Vornamen und mit der Bezeichnung des zum Zeitpunkt der Erstellung des Anhangs tatsächlich ausgeübten Berufs anzugeben. Dies gilt auch dann, wenn das Mitglied während des Gj aus dem Organ ausgesc...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Nachweis der Widerlegung

Rz. 19 Die Beurteilung, ob ein maßgeblicher Einfluss vorliegt, erfordert nach DRS 16.17 eine einzelfallbezogene Würdigung der Gesamtumstände. Dabei sind die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten, wie sie sich insbes. aus der Gesellschafterstruktur oder sonstigen Vereinbarungen ergeben können, zu würdigen. Die allgemeinen Ausführungen in DRS 16.17 werden in DRS 16.18 um konkret...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / 2. Anteil als Wirtschaftsgut eines BV

Bei Zuordnung eines Anteils zu einem BV gelten folgende Grundsätze: Der Anteil an einer Genossenschaft ist ein nicht abnutzbares Wirtschaftsgut.[2] Die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft gilt nicht als Beteiligung (§ 271 Abs. 1 S. 5 HGB). Der Geschäftsanteil ist als Anlagevermögen unter den sonstigen Ausleihungen i.S.d. § 266 Abs. 2 A. III. 6 HGB auszuweisen.[3] Bei der Gewi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Verwicklungen b... / b) Übertragung des Geschäftsguthabens

Bei der Übertragung eines Geschäftsguthabens ist ein Gewinn aus der Veräußerung möglich. Das Mitglied erhält von einer dritten Person ein Entgelt, welches nach Angebot und Nachfrage bemessen ist. Das Entgelt kann das Geschäftsguthaben übersteigen. Zweifelhaft ist allerdings, ob ein Dritter bereit ist, mehr als das Geschäftsguthaben zu zahlen. Bei einer Auseinandersetzung nach...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Mitglieder

Rz. 10 Das DRSC ist ein eingetragener, selbstlos tätiger Verein,[1] dessen Mitglieder ausschl. juristische Personen und Personenvereinigungen sind, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen oder sich mit der Rechnungslegung befassen.[2] Private Mitgliedschaften sind im Gegensatz zur Gründungssatzung nicht mehr vorgesehen, allerdings wurden zum Zeitpunkt de...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Ausschlussgründe für Prüfungsgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 73 Durch Abs. 4 werden die Anforderungen der Abs. 2 und 3 in der Weise auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften/Buchprüfungsgesellschaften übertragen, dass diese von der Abschlussprüfung ausgeschlossen sind, wenn sie selbst oder ein gesetzlicher Vertreter, ein Gesellschafter, der mehr als 20 % der den Gesellschaftern zustehenden Stimmrechte besitzt, ein verbundenes Unt, ein bei...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Konsolidierungspflichtige Anteile (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 26 Der Konzernabschluss hat sämtliche dem MU gehörenden Anteile an TU des Vollkonsolidierungskreis (VollKonsKreises) zu enthalten. Unter Anteilen sind alle Kapitalbeteiligungen mit Einlagencharakter zu verstehen.[1] Hierunter sind Mitgliedsrechte, Vermögensrechte (z. B. die Teilhabe am Gewinn und Verlust bzw. dem Liquidationserfolg sowie die nachrangige Bedienung im Inso...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3.2 Dauernde Verbindung

Rz. 13 § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB fordert die Herstellung einer dauernden Verbindung zu dem anderen Unt. Das Kriterium der Dauerhaftigkeit kann zunächst über die Kriterien zur Abgrenzung zwischen AV und UV gem. § 247 Abs. 2 HGB konkretisiert werden. Die Dauerhalteabsicht hat eine objektive Komponente, die sich mit der Frage beschäftigt, ob die Anteile überhaupt langfristig geh...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 9.1 Vorbemerkungen

Rz. 227 In der Praxis kommt es vor, dass Unt Mittel zur Verfügung gestellt werden, bei denen zweifelhaft ist, ob sie den Schulden oder dem EK zuzurechnen sind. Tw. wird unter Hinweis auf § 265 Abs. 5 HGB die Auffassung vertreten, diese Mittel seien in einem neuen Posten auszuweisen, der zwischen dem EK und dem FK anzusiedeln ist.[1] Dem ist nach der hier vertretenen Auffassu...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.1 Gemeinsame Berufsausübung (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 36 Ein Wirtschaftsprüfer/vereidigter Buchprüfer ist von der Abschlussprüfung ausgeschlossen, wenn er die Tatbestandsvoraussetzungen des Abs. 3 erfüllt. Nach dieser Vorschrift liegt ein Ausschlussgrund auch dann vor, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen von einer Person erfüllt werden, mit der der Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer seinen Beruf gemeinsam ausübt. Mit d...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Organzugehörigkeit und Arbeitnehmereigenschaft in der zu prüfenden Kapitalgesellschaft (Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 45 Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer sind als Abschlussprüfer ausgeschlossen, wenn sie gesetzliche Vertreter, Mitglied des Aufsichtsrats oder Arbeitnehmer der zu prüfenden KapG/KapCoGes sind.[1] Wenn der Abschlussprüfer diese Funktionen bei einem mit dem Mandanten verbundenen Unt oder einer Ges. ausübt, die von der zu prüfenden Ges. mehr als 20 % der Anteile besitz...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in internationalen Standardisierungsgremien (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 25 Dem Gesetzgeber war die Mitwirkung des privaten Standardisierungsgremiums in internationalen Gremien ein zentrales Anliegen: Der deutschen Stimme sollte Gehör bei der Entwicklung internationaler Rechnungslegungsnormen verschafft werden. Wie auch in der Literatur zutreffend festgestellt, hat die Mitwirkung dem Grunde nach zwei Facetten: Zum einen bietet sie die Möglich...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.1 Anderes Unternehmen

Rz. 6 Die Beteiligungsdefinition des § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB geht zunächst von der Existenz eines anderen Unt aus. Da schon aus der Eingrenzung des Anwendungsbereichs deutlich wurde, dass eine Beschränkung auf KapG mit der Regierungsbegründung zu § 271 HGB nicht vereinbar ist, kann auch der hier in Rede stehende Unternehmensbegriff nur weit auszulegen sein. Insoweit wird z. ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Behandlung von Genossenschaftsanteilen

Rz. 29 Entsprechend des Gesetzestextes in § 271 Abs. 1 Satz 5 HGB können Genossenschaftsanteile auch dann nicht zu den Beteiligungen zählen, wenn sie die Beteiligungsdefinition erfüllen. Die Regelung wurde mit Blick auf Kleinstbeteiligungen an Kreditgenossenschaften durch den Rechtsausschuss[1] in den Gesetzestext aufgenommen. Da Kunden häufig im Zusammenhang mit der Begründ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Netzwerkdefinition

Rz. 4 Nach Abs. 1 Satz 3 liegt ein Netzwerk vor, wenn Personen bei ihrer Berufsausübung zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen für eine gewisse Dauer zusammenwirken. Rz. 5 Gem. dieser Netzwerkdefinition müssen Personen bei ihrer Berufsausübung gemeinsam zusammenwirken. Nach der Gesetzesbegründung ist der Begriff "Personen" dem BGB entlehnt. Er umfasst sowohl n...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.9 Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen (Abs. 2 Nr. 9)

Rz. 145 Als "Erträge aus Beteiligungen"(§ 275 Abs. 2 Nr. 9 HGB) sind die laufenden Erträge aus Anteilen anderer Unt (Dividenden und vergleichbare Gewinnausschüttungen von KapG, Gewinnanteile von Personengesellschaften und stillen Beteiligungen) auszuweisen, sofern für die hierzu korrespondierenden Vermögenswerte ein Bilanzausweis auf der Aktivseite i. S. d. § 266 Abs. 2 A. I...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 330 Sonder... / 2.1 Umsetzung von Rechtsprechung

Rz. 3 Abs. 1 betrifft den Sachverhalt nach § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB X, bei dem das Recht unrichtig angewandt worden ist und dadurch im Einzelfall Sozialleistungen zu Unrecht nicht oder nicht in der richtigen Höhe erbracht worden sind. Das SGB X sieht in diesen Fällen eine Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit vor, auch nachdem der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Leistungseinkünfte / 2.1 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind z. B.: eine Belohnung im Zusammenhang mit einer Auslobung (eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung von Straftätern führen, unterliegt nicht der Besteuerung, ebenso nicht der Finderlohn). Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Bau und Betrieb eines Kraftwerks.[1] Bürgschaftspr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 726 BGB – Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters.

Gesetzestext Hat ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, nachdem innerhalb der letzten sechs Monate eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters ohne Erfolg versucht wurde, aufgrund eines nicht bloß vorläufig vollstreckbaren Schuldtitels die Pfändung des Anteils des Gesellschafters an der Gesellschaft erwirkt, kann er dessen Mitgliedschaft gegen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 725 BGB – Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter.

Gesetzestext (1) Ist das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gesellschaft kündigen, es sei denn, aus dem Gesellschaftsvertrag oder aus dem Zweck der Gesellschaft ergibt sich etwas anderes. (2) Ist für das Gesellschaftsver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 38 BGB – Mitgliedschaft.

Gesetzestext 1Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. 2Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden. A. Begriff und Mitgliedsfähigkeit. Rn 1 Die Mitgliedschaft ist der Inbegriff aller mitgliedschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten als komplexe Dauerrechtsstellung in Bezug auf eine Vereinigung. Im Verein mitgliedsfähi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, AGG § 18 AGG – Mitgliedschaft in Vereinigungen.

Gesetzestext (1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Mitgliedschaft oder die Mitwirkung in einermehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nießbrauch an der Mitgliedschaft (Gesellschaftsanteil).

Rn 13 Er setzt voraus, dass die Mitgliedschaft übertragbar ist, § 1069 II. Sie ist das wegen § 719 I aF bzw §§ 105 III, 161 II HGB nur bei entspr Vereinbarung. Es kann aber auch der Belastung mit einem Nießbrauch im Gesellschaftsvertrag oder durch einstimmigen Beschl zugestimmt werden. Rn 14 Der Nießbraucher hat Anspruch auf den entnahmefähigen Gewinn (BGHZ 58, 316; DNotZ 75,...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mitgliedschaft.

Rn 17 Es entspricht der Privatautonomie und der Rechtslogik, dass nur Mitglieder der Vereinsstrafgewalt unterworfen sind; allerdings kann ein Nichtmitglied, das Mitglied eines Vereinsorgans ist, dieser Funktion sanktionsweise enthoben werden (BGHZ 29, 352, 359). Nach seinem Ausscheiden kann ein Vereinsmitglied nicht mehr bestraft werden, wohl aber im Zeitraum zwischen der Au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist das Gesellschaftsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen, kann ein Gesellschafter seine Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gesellschaft kündigen, es sei denn, aus dem Gesellschaftsvertrag oder aus dem Zweck der Gesellschaft ergibt sich etwas anderes. (2) Ist für das Gesellschaftsverhältnis eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Großvereine und Vereinsverband.

Rn 14 Großvereine (Gesamtvereine, näher Reichert/Osnabrügge/Pusch, Kap. 7 Rz 6 ff; Segna NZG 02, 1048) entwickeln sich, indem sich der Verein zu einem Zentralverein mit Untergliederungen wie zB Ortsvereinen ausbildet. Diese Untergliederungen können selbstständig (dh sie sind selbst Vereine) oder unselbstständig (ohne eine Satzung und ohne eigene Vereinsorgane) sein. Bei unse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätzliches.

Rn 10 Die freie Entscheidung von Verein und Mitglied über Ein- und Austritt bzw Aufnahme gehört zu den Grundprinzipien des Vereinsrechts und ist Voraussetzung funktionierenden Wettbewerbs im Vereinswesen. Selbst wenn der Bewerber um die Mitgliedschaft alle satzungsgemäßen Voraussetzungen der Mitgliedschaft erfüllt, besteht kein Aufnahmezwang, wenn sich der Verein nicht satzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten entsprechend für die Mitgliedschaft oder die Mitwirkung in einer sowie deren...mehr