Fachbeiträge & Kommentare zu Mitgliedschaft

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2.2 Erfordernis der Mitgliedschaft

Lohnsteuerhilfevereine erbringen ihre Leistungen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Laut § 4 Abs. 1 Nr. 11 StBerG besteht die satzungsmäßige Aufgabe des Vereins in der Hilfeleistung für ­Mitglieder. Eine Beratung erfolgt ausschließlich für Mitglieder. Auf diese Beschränkung muss in der Werbung hingewiesen werden. Es darf nicht der irrige Eindruck entstehen, die Leistungen würde...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung der Lohnsteuerh... / 2.2.3 Gewerbesteuer und IHK-Mitgliedschaft

Nachdem der aufgrund eines Beratungsstellenvertrags mit einem Lohnsteuerhilfeverein für diesen tätige Leiter einer Beratungsstelle gewerblich tätig ist, sind Beratungsstellenleiter auch IHK-Mitglieder [1] und als solche beitragspflichtig. Rechtsgrundlage für den Beitragsbescheid ist die Beitragsordnung der IHK. Der Beratungsstellenleiter ist Kammerangehöriger i. S. v. § 3 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.3.1.2 Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen bei Körperschaften, die ihren Mitgliedern in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft geldwerte Vorteile gewähren

Tz. 129 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 7 KStG sind Mitgliedsbeiträge an Kö, die Kunst und Kultur gem § 52 Abs 2 Nr 5 AO fördern, soweit es sich nicht um Mitgliedsbeiträge nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 8 Nr 2 KStG handelt (hierzu s Tz 124 ff), auch dann abzb, wenn den Mitgliedern Vergünstigungen gewährt werden. Zu diesen Vergünstigungen gehört zB die Beschaffung von...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Partnerschaftsvermittlung

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Anzahl der Singlehaushalte in Deutschland steigt stetig an. So waren in 2024 ca. 42 % aller Haushalte in Deutschland Singlehaushalte (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. N036 vom 16.07.2025). Zwar suchen nicht alle allein lebenden Menschen einen Partner, aber es besteht eine zunehmende Nachfrage nach einer festen Beziehung, di...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.2.2 Verzeichnisse

Lohnsteuerhilfevereine dürfen sich in Verzeichnisse aller Art (z. B. Anschriftenverzeichnisse, Adress- und Fernsprechbücher, Branchenverzeichnisse) aufnehmen lassen.[1] Zulässig ist die Teilnahme an einem Suchservice.[2] Die Eintragung in Verzeichnisse muss den Grundsätzen zur formalen und inhaltlichen Sachlichkeit entsprechen. Sie ist auf folgende Angaben beschränkt: Verein...mehr

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Beratungsbefugnis der Lohns... / 3 Die Beratungsbefugnis im Überblick

Die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine umfasst ihrem gesetzlichen Auftrag entsprechend, "Selbsthilfeeinrichtungen" von Arbeitnehmern zu sein, die für diesen Personenkreis typischerweise verwirklichten steuerlichen Tatbestände. Den Kern bilden die Einkünfte aus Beschäftigungsverhältnissen. Unerheblich ist, ob diese Einkünfte aus einem aktiven Beschäftigungsverhältni...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.3.3 E-Mail-Werbung

Werbung mittels Telefon und E-Mail ist nur zulässig, wenn eine vorherige Einwilligung des Adressaten vorliegt.[1] Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO erlaubt die Verarbeitung personenbezogener Daten, wenn sie "zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich" sind, "sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten ...mehr

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Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.3 Zulässige Inhalte

Daten, die auch für andere Werbemaßnahmen zulässig sind, einschließlich Slogans und Mottos. Gründungs-, Vereinsregisterdaten; bezüglich der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein, Datum, anerkennende Behörde und Aktenzeichen. Art und Umfang der gebotenen Dienstleistungen (Beratungsbefugnis nach StBerG). Größe und Organisation des Vereins, Mitarbeiterstab sowie Kooperationen mit ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.2 Unentgeltlichkeit

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 08.10.2003, BStBl II 2004, 234; BFH vom 26.08.2004, BFH/NV 2005, 57; BFH vom 11.05.2005, BFH/NV 2005, 2011; BFH vom 24.08.2005, DStR 2006, 178. Rz. 285 Eine freigebige Zuwendung liegt nur dann vor, wenn ihr keine Gegenleistung gegenübersteht, die den Vermögenszuwachs des Bedachten kompensiert. Der Wert der Gegenleistung ist dabei nach bürgerlic...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 2.2 Sachliche Unterrichtung potenzieller Mitglieder

Zu einer sachlichen Unterrichtung gehört, auf das Leistungsangebot im Zusammenhang mit der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen hinzuweisen. Die Angaben müssen einen Informationsgehalt haben, objektiv nachprüfbar und frei von persönlicher Wertung sein. Werbung darf nicht unwahr oder unlauter sein, irreführen, unzulässig vergleichen oder unzumutbar belästigen. Dies r...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.5 Internetauktionen

"Die Versteigerung von anwaltlichen Beratungsleistungen auf einer Internetplattform ist nicht berufsrechtswidrig." Dieser Leitsatz des Beschlusses des BVerfG[1] lässt die Frage zu, wie es denn mit der Zulässigkeit der Versteigerung der Beratungsleistungen eines Lohnsteuerhilfevereins aussieht. Denn: Eine auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtete und damit nac...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8.2 Gesellschaftsrechtlicher Ausgangspunkt

Rz. 383 Die Mitgliedschaft eines GmbH-Gesellschafters kann im Todesfall des Gesellschafters nur in den Fällen der Einziehung oder bei einer sehr speziellen Ausschlussklausel so enden, dass dessen GmbH-Geschäftsanteil der GmbH oder einen anderen GmbH-Gesellschafter, der nicht gleichzeitig Erbe ist, zufällt. 8.2.1 Die Einziehung Rz. 384 Die GmbH-Satzung kann (und muss) gem. § 34...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 4.2 Stiftungs-GmbH

Rz. 101 Die Gestaltungspraxis setzt anstelle der Stiftung bürgerlichen Rechts auch Körperschaften als selbstständige und rechtsfähige juristische Personen zur Verwirklichung von Stiftungszwecken ein. Häufigste Erscheinungsform ist die Stiftungs-GmbH. Soweit gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, hat sich die Abkürzung "gGmbH" etabliert (§ 4 Satz 2 GmbHG, vgl. BGH vom 28.04.20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.1 Allgemeines

Tz. 121 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mitgliedsbeiträge sind die Beiträge, die von Mitgliedern einer Pers-Vereinigung (Verein) aufgr der Satzung lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden (s § 8 Abs 5 KStG). Nach § 9 Abs 1 Nr 2 S 1 KStG sind grds Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung st-begünstigter Zwecke abzb. Die Abziehbarkeit von Mitglie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kinovereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Vereine, die nach ihrer Satzung den Betrieb eines kommunalen Kinos bezwecken, können laut einer Verfügung des OFD Frankfurt a. M. vom 31.01.1995, AZ: S 0171 A-51 – St II 12 (s. Erlass des HMdF vom 25.01.1995, KStK § 5 KStG Karte H 83) wegen der Förderung von Kunst und Kultur als gemeinnützig anerkannt werden. Der Förderzweck "Kunst und Kultur" ist ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1.6 Gesellschaftsanteile/-rechte und sonstige Wertpapiere

Rz. 117 Ein in der Praxis häufig vorkommender Fall ist die Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Zuwendungsgegenstand ist dann der Gesellschaftsanteil, also ein Rechts- bzw. Schuldverhältnis im Ganzen. Zu unterscheiden ist zwischen Anteilen an Personengesellschaften und Anteilen an Kapitalgesellschaften. Rz. 118 Bei der unmittelbaren Zuwendung von Personengesellschaftsanteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Die Arten der Spaltung

Tz. 33 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Das Dritte Buch des UmwG (§§ 123–173 UmwG) regelt umfassend die zivilrechtliche Seite der Spaltung, und zwar als Sonderrechtsnachfolge (partielle Gesamtrechtsnachfolge, s Tz 1). Tz. 34 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die §§ 123–173 UmwG lassen folgende Arten der Spaltung zu:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regelungszweck und -inhalt

Tz. 114 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 Abs 1 S 6 Nr 6 UmwStG und § 22 Abs 2 S 6 UmwStG ordnen eine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns an, wenn im Anschluss an eine Sacheinlage (s §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) oder im Anschluss an einen Anteilstausch (s § 21 UmwStG) jeweils unter dem gW für den Einbringenden oder die übernehmende Gesellschaft die Voraussetzungen iSd ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Geschäftsanteile an einer GmbH (§ 2 Abs 1 Nr 1 Buchst h 5. VermBG)

Rn. 85 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nach § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst h 5. VermBG sind begünstigt die Übernahme einer Stammeinlage oder der Erwerb eines Geschäftsanteils an einer GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Nach § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst h 5. VermBG muss es sich dabei um Stammeinlagen oder Geschäftsanteile am Unternehmen des ArbG handeln. Der Wo...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 14 Personengesellschaftsanteile mit Buchwertklausel (§ 7 Abs. 5 ErbStG)

Rz. 685 Die mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz 1974 (Gesetz vom 17.04.1974, BGBl I 1974, 933) zum 01.01.1974 eingeführte Vorschrift des § 7 Abs. 5 ErbStG ist nur verständlich unter rechtshistorischen Aspekten. Wurde nämlich früher bei der unentgeltlichen Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft auf einen neuen Gesellschafter bzw. bei der Aufnahme eines weiter...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.2 Abzug von Aufwandsspenden

Tz. 213 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Zur Ausgestaltung des Aufwandsspenden-Verfahrens hat die Fin-Verw mit Schr des BMF v 25.11.2014 (BStBl I 2014, 1584) Stellung genommen. Neben den in dieser Verw-Anw enthaltenen Regelungen gelten für den Abzug von Aufwandsspenden ua folgende Grundsätze: Tz. 214 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 09.05.2007, BFH/NV 20...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 18 ErbStG enthält eine spezielle Steuerbefreiung für Mitgliedsbeiträge an Vereine oder andere Personenvereinigungen, insbesondere nichtrechtsfähige Vereine. § 18 ErbStG kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn überhaupt eine Steuerpflicht für die Beiträge besteht. Rz. 2 Beruht die Beitragszahlung auf der Satzung oder einem entsprechenden Beschluss der gesellschaftsrec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Neue Grundsät... / 2. Gestaltungspraxis

Das Besprechungsurteil hat besondere Relevanz für die Gestaltungspraxis, da es bei der Satzungsgestaltung von ausländischen Familienstiftungen nun mehr Rechtssicherheit geben dürfte. Unter Anwendung der neuen Grundsätze des BFH dürften ausländische Familienstiftungen jedenfalls dann unter die Escape-Klausel fallen, wenn die in § 15 Abs. 2 und 3 AStG genannten Personen weder ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.3 Unterbeteiligung am Mitunternehmeranteil

Tz. 36 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Bestand an einem MU-Anteil an der formgewechselten Pers-Ges (Hauptgesellschaft) eine mitunternehmerische (oder atypische) Unterbeteiligung (zB bei Familien-Pers-Ges), erfüllt der Hauptbeteiligte die Voraussetzungen der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG. Dieser bringt nämlich einen (ganzen) MU-Anteil in die übernehmende Gesellschaft ein; sei ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der in § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG (seit 1977) verwendete Begriff der "jur Pers d öff Rechts" ist weiter gefasst als der der KöR und umfasst neben diesen alle Gebilde, die aufgr öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind. Als öff-rechtlich sind solche jur Pers anzusehen, die diese Eigenschaft entweder nach Bundes- oder nach L...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Werberecht der Lohnsteuerhi... / 3.4.5 Notwendige Inhalte

Telemediengesetz Lohnsteuerhilfevereine, die eine Homepage eingerichtet haben, müssen die Anbieterkennzeichnungspflichten nach § 5 und § 6 Telemediengesetz (TMG) beachten. Der Verein wird dadurch zum Dienstanbieter i. S. d. TMG, denn das Internet ist ein Telemedium. Folgende Angaben müssen auf der Homepage leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein, am...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts

Rz. 1128 [Autor/Stand] Die Unfähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, ist nach § 45 Abs. 1 StGB die automatische Folge der Verurteilung wegen eines Verbrechens zu einer Mindeststrafe von einem Jahr. Der Begriff des Verbrechens gem. § 45 Abs. 1 StGB ist i.S.v. § 12 Abs. 1 StGB zu verstehen, d.h. unter Verbrechen sind hier recht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Art des Nachweises (Form, Inhalt und Empfänger)

Tz. 90 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 An die Form des Nachw werden keine Voraussetzungen in § 22 Abs 3 UmwStG getroffen (die Fin-Verw verlangt allerdings eine "schriftliche" Erklärung, s UmwSt-Erl 2025 Rn 22.30; was angesichts der Rechtsfolgen eines fehlenden Nachw schon aus Sicherheitsgründen anzuraten ist). Wegen des Sinn und Zwecks der Nachw-Pflicht gem § 22 Abs 3 UmwStG (s Tz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.1.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 816 Der Fall der unentgeltlichen Vermögensübergabe zu Lebzeiten des Erblassers wird jedoch in der Praxis nur dann eintreten, wenn der Übergeber entweder noch sonstige Einkunftsquellen hat, die er sich zum Lebensunterhalt zurückbehält, oder wenn die Vermögensübergabe mit einem Nutzungsvorbehalt, meist Vorbehaltsnießbrauchs, belastet wird, durch den sich der Übergeber die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Formwechselnde Personengesellschaft und deren Gesellschafter

Tz. 21 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Sind die pers Anwendungsvoraussetzungen an die Gesellschaft neuer Rechtsform (s Tz 20) erfüllt, muss noch im Hinblick auf die formwechselnde Pers-Ges hinzukommen, dass diese nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU/EWR gegründet worden ist (s Art 48 EG-Vertrag/Art 54 AEUV, Art 34 EWR-Abkommen), sowohl ihren Sitz als auch ihren O...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Vorbehalt des § 8 Abs 3 KStG (offene oder verdeckte Einkommensverteilung bzw verdeckte Einlage)

Tz. 97 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch den einschr Zusatz in § 9 Abs 1 Nr 2 KStG "vorbehaltlich des § 8 Abs 3 KStG " soll verhindert werden, dass Zuwendungen, die in "Spendenform" gekleidet sind, bei denen es sich jedoch tats um eine (offene oder verdeckte) Einkommensverteilung handelt, das Einkommen unzulässigerweise mindern. Unter diesen Vorbehalt fallen zunächst solche Zuw...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 2.1.1.3. Organisation, Vertretung und Geschäftsführung der Stiftung

Rz. 30 Im Dreiecksverhältnis von Stiftungszweck, Stiftungsvermögen und Stiftungsorganisation ist die Organisation dasjenige Element, das der Stifter mit großer Flexibilität gestalten kann. Mehr noch als jede Satzungsbestimmung erhält das Geschäftsführungsorgan der Stiftung Leitplanken für seine Tätigkeit durch den Stiftungszweck, für den Mittel zu verwenden sind, und durch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007 (BT-Drucks. 16/6290)

Rz. 60 [Autor/Stand] Artikel 24 Änderung des Außensteuergesetzesmehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.3 Ausnahmen von der "Fußstapfentheorie"

Rz. 25 Eindeutig nicht übergangsfähig sind jedoch höchstpersönliche Rechte. Hierzu zählen der Name (anders jedoch die Firma), persönliche Gestaltungsrechte, der Nießbrauch (s. § 1061 BGB), beschränkt persönliche Dienstbarkeiten (s. § 1090 Abs. 2 BGB), Mitgliedschaften in Vereinen, Unterhalts- und sonstige familienrechtliche Ansprüche.mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 19. BMF, Schr. v. 22.12.2023 — IV B 5 - S 1340/23/10001 :001 — DOK 2023/1175923, BStBl. I 2023, Sondernr. 1 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes [AEAStG] — Auszug § 8 AStG betreffend

Rz. 19 [Autor/Stand] Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetztes — Auszug zu § 8 AStG 8. Einkünfte von Zwischengesellschaften 8.0. Grundsätze 316 § 8 Abs. 1 AStG definiert im Wege einer abschließenden Aufzählung die Tatbestände, die zu aktiven Einkünften führen. Für diese Einkünfte ist die ausländische Gesellschaft nicht Zwischengesellschaft; insoweit ist die Hinzurechnu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.2 Die Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 714 Erforderlich ist zunächst, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet. Erfasst wird sowohl ein freiwilliges als auch ein zwangsweises Ausscheiden (HE 7.10 Satz 2 ErbStH; ebenso Weinmann in M/W, § 7 Rn. 249; Griesel in D/H/R, § 7 Rn. 194; Schuck in V/S/W, § 7 Rn. 252). Ein Ausscheiden eines Gesellschafters ist nach allgemeiner Ansicht (Hannes/Holtz in M/...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.8 Arten der Veräußerung (Verkauf, Einbringungen, Umwandlungen, Veräußerungen bei Personengesellschaften)

Tz. 31 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Kauf, Tausch, Austritt des Gesellschafters, Einziehung der Anteile, Squeeze Out, etc Der Hauptfall der Veräußerung ist die entgeltliche Übertragung von Anteilen durch Kaufvertrag (zum teilentgeltlichen Geschäft s Tz 28c) oder durch Tausch (Erwerber kann auch die "eigene" Kap-Ges sein, s Tz 27c aE; zust s Gerichtsbescheid des Hess FG v 05.11.2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Formwechsel als Einbringung von Mitunternehmeranteilen (§ 25 S 1 iVm § 20 Abs 1 UmwStG)

Tz. 28 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Auf Grund des in § 25 S 1 UmwStG enthaltenen Rechtsgrundverweises (s Tz 26) ist zusätzlich zu einem hr-rechtlich wirksamen inl Formwechsels(s Tz 8–14) oder vergleichbaren ausl Vorgangs (s Tz 16–19) bei einem Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen hinsichtlich der Anwendung der §§ 20 ff UmwStG zu fordern, dass das infolge des stl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Entsprechende Anwendung des § 11 Abs 2 UmwStG auch bei einer Spaltung (Abs 1 S 1)

Tz. 73 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Auch die Verpflichtung der übertragenden Kö zur Erstellung einer stlichen Schlussbil auf den stlichen Übertragungsstichtag ergibt sich aus dem Verweis in § 15 Abs 1 S 1 UmwStG auf § 11 UmwStG. Insoweit gelten auch die Grundsätze der sog Zweibil-Theorie entspr (s § 11 UmwStG Tz 16). Das in der stlichen Schlussbil iSv § 15 UmwStG auszuweisende...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten-ABC – Arbeit... / Sportgeräte/-kleidung/-verein

Die Aufwendungen für Sportgeräte und Sportkleidung eines Sportlehrers sind Werbungskosten. Bei einem Diplom-Sportlehrer wurden die Aufwendungen für eine Schwimmbad-Jahreskarte sowie für die Mitgliedschaft in einem Fitnessverein nicht zum Werbungskostenabzug zugelassen.[1] Fußballschuhe sind bei Profifußballern und Trainern Arbeitsmittel.[2] Dies gilt jedoch nicht für die Spor...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Welc... / 2 Beitragsfreiheit gilt nur für Entgeltersatzleistung

Beitragsfreiheit besteht für ein Mitglied für die Dauer des Anspruchs auf Kranken- oder Mutterschaftsgeld oder des Bezugs von Elterngeld.[1] Die Beitragsfreiheit erstreckt sich jedoch nur auf das Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld. Nach der Rechtsprechung[2] ergibt sich Beitragsfreiheit deshalb im Einzelfall nur, wenn und solange beitragspflichtige Einnahmen nicht vorh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: Welc... / 1 Beitragsfreiheit bei Bezug von Entgeltersatzleistungen

Grundsätzlich sind für jeden Tag der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Beiträge zu zahlen.[1] Davon gibt es jedoch den Ausnahmetatbestand der Beitragsfreiheit. Dieser tritt bei Bezug von Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld ein. Wichtig Bewertung von Wartetagen Tage der Arbeitsun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Selbstunterhaltsfähigkeit eines volljährigen Kindes mit Behinderung bei Bezug von Erwerbsminderungsrenten und von ALG II infolge der Mitgliedschaft in einer Bedarfsgemeinschaft

Leitsatz 1. Sozialleistungen, die einem volljährigen Kind mit Behinderung zufließen, sind grundsätzlich als finanzielle Mittel zu erfassen, die seine Fähigkeit zum Selbstunterhalt gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes erhöhen; dies gilt auch für das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II) und das Bürgergeld nach §§ 19ff. des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II). 2. Ausnahmsweise sind Sozialleistungen dann nicht zu erfassen, wenn sie zur Deckung des Lebensunterhalts nicht best...SGB IImehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (hierzu BSG, Urteil v. 24.10.2023, B 12 R 9/21 R – Teilnahme eines Privatarztes an vertragszahnärztlichem Notfalldienst als sog Pool-Arzt; Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 29 Leistunge... / 2.2.4 Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 19 Als Leistungen zur Sozialen Teilhabe i. S. d. § 29 Abs. 1 Nr. 3 bezeichnet der Gesetzgeber die Leistungen, die den Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder sichern oder so weit wie möglich unabhängig von der Pflege machen. Die Folgen einer Behinderung können z. B. darin bestehen, dass der betroffene Men...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.4 Fortbestehen der Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 187 Die Vorschrift regelt einheitlich für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das Fortbestehen der Versicherungs- und Beitragspflicht, wenn für einen begrenzten Zeitraum der Anspruch auf Arbeitsentgelt entfallen ist, ohne dass eine Entgeltersatzleistung bezogen wird (vgl. BT-Drs. 13/8011 S. 68). Die Vorschrift fingiert das Fortbestehen der Beschäf...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.1 Grundlagen

Rz. 19 In der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung wird für die Begründung der Versicherungspflicht grundsätzlich verlangt, dass eine Beschäftigung vorliegt (hierzu z. B. § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, § 20 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI, § 1 Nr. 1 SGB VI, § 17 SGB III) und diese gegen Entgelt ausgeübt wird. § 7 fixiert hierzu einen der zentralen Begriffe des Sozialversiche...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 4.4 Ein- und Austritt von Mitgliedern

Regelungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern sind nach § 58 Nr. 1 BGB Sollvorschriften, doch empfiehlt es sich für Lohnsteuerhilfevereine, in der Satzung die Bedingungen festzulegen, da die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Beratungsbefugnis ist. Grundsätzlich ist es allerdings nicht erforderlich, dass Beratungsstellenleiter und andere Mitarbeiter in den Beratung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1.2 Auftrag

Aus der Mitgliedschaft allein erwächst für den Verein weder die Pflicht noch das Recht, für das Mitglied steuerlich tätig zu werden. Der Verein ist vielmehr erst dann zur Tätigkeit verpflichtet, wenn ihm hierfür ein konkreter Auftrag erteilt wird. Einen Anspruch auf Erfüllung dieses Auftrags erlangt das Mitglied aus der Mitgliedschaft. Unabhängig von der Erteilung des Auftra...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Rechtliche Verhältnisse der... / 7.1.1 Mitgliedschaftsverhältnis

Durch Beitritt zum Lohnsteuerhilfeverein erwirbt das Mitglied Rechte und Pflichten. Die aus der Mitgliedschaft herrührende Pflicht umfasst in erster Linie die Entrichtung des Mitgliedsbeitrags. Sein wesentliches Recht ist es, die Hilfeleistung des Lohnsteuerhilfevereins in Steuersachen in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass das einzelne Mitglied unbeschrä...mehr