Stand: EL 137 – ET: 03/2024

Guernsey (Hauptort: Saint Peter Port) ist die zweitgrößte der Kanalinseln im südwestlichen Teil des Ärmelkanals. Sie ist nicht Teil des Vereinigten Königreichs von > Großbritannien und Nordirland (VK), sondern direkt der britischen Krone unterstellt. Sie gehört nicht zur > Europäische Union und gehörte auch während der Mitgliedschaft des VK (> Großbritannien und Nordirland Rz 1) nicht zur EU. Das DBA mit > Großbritannien und Nordirland ist nicht anwendbar. Ein eigenes Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung gibt es nicht; mit Stand vom 01.01.2024 ist auch keines geplant (BMF vom 15.01.2024). Somit ist der > Auslandstätigkeitserlass anwendbar. Eine doppelte Besteuerung wird durch Anrechnung vermieden (> Ausland Rz 25 ff).

Am 26.03.2009 wurde mit der Regierung von Guernsey jedoch ein Abkommen über den Auskunftsaustausch in Steuersachen nebst Protokoll (BGBl 2010 II, 973 = BStBl 2011 I, 514) geschlossen, das am 22.12.2010 in Kraft getreten ist (BGBl 2011 II, 535 = BStBl 2011 I, 520) und grundsätzlich seit dem 01.01.2011 Anwendung findet. Das Abkommen gilt ua für die ESt/LSt einschließlich der darauf erhobenen Zuschläge (Art 3). Ein Informationsaustausch findet danach zwar nur auf Ersuchen eines Vertragsstaates statt (Art 5), das Abkommen lässt aber auch Steuerprüfungen und Befragungen im Ausland zu (Art 6). Für die Beseitigung von Zweifeln oder Schwierigkeiten ist ein Verständigungsverfahren vereinbart worden (Art 10).

Es gelten die Ländergruppe (> Anh 2 Ländergruppen) und die Reisekostensätze (> Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland)) für das VK.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge