Fachbeiträge & Kommentare zu Mietwohnung

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AGS 3/2018, Streitwert eine... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte die Beklagte auf Räumung der von ihr bewohnten Mietwohnung in Anspruch genommen. Ein Mietvertrag mit dem Ehemann der Beklagten endete zuvor durch Kündigung. Gegen den Ehemann besteht ein rechtskräftiges Räumungsurteil. Das AG hat die Beklagte zur Räumung verurteilt, die Berufung der Beklagten hat das LG als unzulässig verworfen und den Streitwert gem. §§ 3...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. ABC der Einzelfälle

Rz. 75 Stand: EL 111 – ET: 01/2017 Abfindungen Abfindungen im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen (zB Erbschaft oder Ehescheidung) sind nicht zwangsläufig (BFH 185, 409 = BStBl 1998 II, 605 mwN; BFH 229, 272 = BStBl 2010 II, 747; > Rz 75 Vermögensbereich ). Die Ablösung künftigen Unterhalts des geschiedenen Ehegatten ist – sofern die Voraussetzungen für den Abzug als SA (s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 49 Leistun... / 2.13.2 Reihenfolge und Umfang

Rz. 51 Wohnungshilfe umfasst insbesondere die behindertengerechte Anpassung der bisher genutzten Wohnung (z. B. Ausstattung, Umbau, Ausbau oder Erweiterung), Bereitstellung einer Behindertenwohnung des öffentlichen oder privaten Wohnungsbaus, behindertengerechte Anpassung einer anderen Mietwohnung, Übernahme der behinderungsbedingten Kosten bei Erwerb von Eigentum oder Miteigent...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / I. Aufnahme eines Partners in eine Mietwohnung

Rz. 209 Hinsichtlich der Aufnahme eines Partners zur Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in eine allein angemietete Wohnung ist wiederum zu unterscheiden zwischen dem Fall, dass beide vertragliche Absprachen untereinander treffen, also ein Untermietverhältnis begründen oder dass die Aufnahme ohne ausdrückliche vertragliche Abreden erfolgt. Virulent wird diese ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Ist der Mieter berechtigt, den Partner oder die Partnerin mit in der Wohnung leben zu lassen?

Rz. 210 Nimmt ein Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft den anderen in die von ihm allein angemietete Wohnung auf, so wird dadurch, sofern nichts anderes vereinbart wird, noch kein Untermietverhältnis begründet. Es handelt sich dabei vielmehr um eine selbstständige Gebrauchsüberlassung im Sinne § 553 BGB.[180] Der Lebensgefährte ist Dritter im Sinne dieser Norm, da...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 2. Das Verhältnis der Partner untereinander

Rz. 221 Im Verhältnis der Partner untereinander ist der in die Wohnung aufgenommene Partner nicht etwa ein jederzeit ausquartierbarer Besucher. Hier sind verschiedene Fallgestaltungen denkbar: a) Der Partner ist förmlich Mitmieter geworden Rz. 222 In diesem Fall hat er ein eigenes, sich aus dem Mietvertrag ergebendes Recht zum Besitz gegenüber dem Vermieter wie auch gegenüber ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / d) Einer der Partner ist Alleineigentümer der gemeinsam genutzten Wohnung

Rz. 227 Möchte der Eigentümer einer Immobilie den anderen in seine Wohnung mit aufnehmen und ist die Wohnung in dem Zeitpunkt noch anderweitig vermietet, so begründet dieser Entschluss die Eigenbedarfskündigung im Sinne des § 563 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Denn ein berechtigtes Interesse im Sinne der Norm ist durch jeden ernsthaften und vernünftigen Eigenbedarf begründet, zu dem auch...mehr

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§ 4 Ehe / l) Anspruch auf Mitwirkung der Entlassung aus der gemeinsam gemieteten Ehewohnung

Rz. 245 Wenn Ehegatten bis zur Trennung gemeinsam als Mieter eine Mietwohnung bewohnten, ändert sich für den Fall, dass ein Ehegatte auszieht, nicht automatisch der Mietvertrag mit dem Vermieter der Ehewohnung. In dem Fall also, dass entweder der Ausziehende als Mieter Vertragspartner des die Ehewohnung betreffenden Mietvertrages war, oder aber beide Ehegatten Gesamtschuldne...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / a) Der Partner ist förmlich Mitmieter geworden

Rz. 222 In diesem Fall hat er ein eigenes, sich aus dem Mietvertrag ergebendes Recht zum Besitz gegenüber dem Vermieter wie auch gegenüber dem Mitmieter. Möchte der Vermieter das Mietverhältnis durch Kündigung beenden, so hat er die Kündigung gegenüber beiden Vertragspartnern auszusprechen.[191] Hat allerdings der Mitmieter die Wohnung im Zeitpunkt der Kündigung bereits verl...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / b) Die Partner haben ein Untermietverhältnis begründet.

Rz. 225 Die Untermiete ist der wichtigste Fall der selbstständigen Gebrauchsüberlassung und beinhaltet einen normalen Mietvertrag im Sinne des § 535 BGB. In diesem Fall wäre der Untermieter mit einem eigenständigen Besitzrecht ausgestattet. Das Mietverhältnis müsste, wollte der Hauptmieter die Räumung der Wohnung durch den Untermieter erreichen, durch eine in den §§ 535 ff B...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / c) Es fehlt an vertraglichen Absprachen.

Rz. 226 In diesem Fall beruht der Mitbesitz des aufgenommenen Partners auf der jederzeit widerruflichen Gestattung des Mieters.[193] Nach der Beendigung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft kann der Mieter somit die unverzügliche Räumung der Wohnung durch den anderen verlangen.[194] Allerdings steht dem Mieter kein Selbsthilferecht zu. Er ist vielmehr auf die Räumungsklage ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / VI. Vollstreckung

Rz. 372 Für Eheleute gilt die Norm des § 1362 BGB. Nach der wird zugunsten des Gläubigers eines Ehegatten vermutet, dass die im Besitz eines oder beider Ehegatten befindlichen beweglichen Sachen dem jeweiligen Schuldner gehören. Diese Eigentumsvermutung gilt nach § 739 ZPO gerade auch im Fall der Zwangsvollstreckung gegen einen Ehegatten. Eine unmittelbare oder auch nur anal...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / III. Gerichtliche Zuständigkeit

Rz. 360 Dass Streitigkeiten zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in die Zuständigkeit der Familiengerichte fallen, folgt unmittelbar aus dem Gesetz, weil sie nicht unter den Katalog der Familiensachen in § 111 FamFG fallen. Ausnahmen gelten allein für Gewaltschutzsachen nach § 111 Nr. 6 FamFG, für die nach § 23a Abs. 1 Nr. 1 GewSchG auch dann d...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 3. Rechte des Lebenspartners

Rz. 64 Der nichteheliche Lebensgefährte hat kein gesetzliches Erbrecht. Das gilt auch für den Partner aus einem sog. Pacte civil de solidarité (PACS), ganz gleich, ob hetero- oder homosexuell orientiert.[65] Der überlebende Lebenspartner/Lebensgefährte hat allenfalls das schuldvertraglich zu qualifizierende Recht auf Eintritt in die Vertragsposition an einer Mietwohnung.[66]...mehr

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§ 19 Länderübersicht / 2. Rechte des überlebenden Ehegatten

Rz. 59 Der überlebende Ehegatte – und das gilt in gleicher Weise auch auf den Partner einer seit dem Frühjahr 2013 in Frankreich möglichen gleichgeschlechtlichen Ehe – erhält neben Abkömmlingen des Erblassers einen Nießbrauch am gesamten Nachlass oder nach seiner Wahl ein Viertel der Erbschaft zu Eigentum, Art. 757 c.c.[62] Unterlässt er die Wahl, gilt dies als Option für de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch überlebende Ehegatten/Lebenspartner oder Kinder (Abs. 1 Nrn. 4b und 4c)

Rz. 25 [Autor/Stand] Man darf sich bei der Bayerischen Landesregierung bedanken[2], die über den Finanzausschuss[3] dafür sorgte, dass Familienheime auch erbschaftsteuerfrei erworben werden können von überlebenden Ehegatten und Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) sowie von Kindern, ggf. Enkelkindern, des Erblassers (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)[4], wenn der Erbschaftsteuer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Schenkungsteuerbefreiung grundstücksbezogener Zuwendungen zwischen Ehe- und zwischen Lebenspartnern (Abs. 1 Nr. 4a)

Rz. 21 [Autor/Stand] Schenkungsteuerfrei sind nachbenannte[2], im Zusammenhang mit einem "Familienheim"[3] stehende, auch mittelbare, Zuwendungen zwischen Ehegatten und zwischen Lebenspartnern i.S. des Lebenspartnerschaftsgesetzes [4], d.h. die im sog. Lebenspartnerschaftsregister der Standesämter eingetragen sind:[5] Verschaffung des Mit-/Eigentums (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 ...mehr

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§ 2 Gerichtskosten und Wert... / XI. Ehewohnungs- und Haushaltssachen, § 48 FamGKG

Rz. 366 Ehewohnungssachen sind Verfahren In Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 1 FamFG beträgt der Wert 3.000 EUR, in Ehewohnungssachen nach § 200 Abs. 1 Nr. 2 FamFG 4.000 ...mehr

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§ 1 Allgemeines / 2. Begriffe im FamFG

Rz. 4 Im FamFG werden Begriffe definiert, die im Kostenrecht wieder auftauchen. Im Nachfolgenden erfolgt daher ein entsprechender Überblick, da ohne Verständnis über die im FamFG geregelten Verfahren nicht nachvollziehbar ist, welche Verfahren welche Kosten auslösen. Rz. 5 Familiensachen, § 111 FamFG Was unter den Begriff "Familiensachen" fällt, regelt § 111 FamFG. Danach sind ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken, § 29 ARB bzw. Nr. 2.1.1 ARB 2012

Rz. 307 Diese Rechtsschutzversicherungsart, die separat oder in Verbindung mit anderen Formen des Versicherungsschutzes (§§ 21 ff. ARB) vereinbart werden kann, wendet sich nach ihrem Wortlaut ausschließlich an den Versicherungsnehmer. Mitversicherte Personen sind in § 29 ARB nicht genannt. Trotzdem gibt es sie. Das ist etwa der Fall, wenn § 29 ARB zusätzlich zu §§ 25 bis 27 ...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 4. Grundstücksbestandteile

Rz. 117 Als Grundstücksbestandteile (A § 5 Ziff. 2 d VGB 2010) gelten die mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks fest verbundenen Sachen. Sie sind nach A § 5 Ziff. 1 VGB 2010 nur versichert, wenn sie ausdrücklich in den Versicherungsumfang einbezogen sind. Gesondert versicherbar sind nach A § 5 Ziff. 4 b VGB 2010:mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 2. Abgrenzung selbstständiger/nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 285 Der in § 25 Abs. 3 ARB vorgesehene Versicherungsschutz wird gewährt, wenn sich der Versicherungsfall auf den privaten oder beruflichen (nichtselbstständigen) Bereich des Versicherungsnehmers oder der mitversicherten Personen bezieht. Diese Abgrenzung wird gerade bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus Personenversicherungen kontrovers diskutiert.[254] Der Ausschlus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 3 Umzugskosten

Rz. 16 Vergütungen von Umzugskosten sind nach § 3 Nr. 16 EStG insoweit steuerfrei, als sie die, nach § 9 EStG abziehbaren Werbungskosten, nicht übersteigen. Die nachgewiesenen tatsächlichen Umzugskosten können grundsätzlich bis zur Höhe der Beträge als Werbungskosten abgezogen werden, die nach dem BUKG und der AUV höchstens gezahlt werden können, mit Ausnahme der Pauschalen ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Doppelte Haushaltsführung – notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

Leitsatz Der im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten zu berücksichtigende sog. Durchschnittsmietzins einer 60 qm‐Wohnung am Beschäftigungsort kann nach dem im fraglichen Zeitraum gültigen Mietspiegel bemessen werden. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, § 535, § 558c, § 558d BGB Sachverhalt Die Klägerin ist verheiratet und in X beschäftigt. Die Ehele...mehr

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zfs 7/2017, Mitwirkung des ... / Sachverhalt

Die Kl. hatte mit ihrer den Bekl. am 9.3.2016 zugestellten Klage vor dem AG Brühl die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung sowie die Zahlung rückständiger Miete verlangt. Am 16.3.2016 kam es zu einem Telefongespräch zwischen dem Bekl. zu 2 und einem Mitarbeiter der von der Kl. beauftragten Hausverwaltung. Darin wurde dem Bekl. mitgeteilt, für den Fall des vollständigen A...mehr

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AGS 6/2017, Terminsgebühr f... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte die Beklagten auf Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung sowie auf Zahlung rückständiger Miete in Anspruch genommen. Am 16.3.2016 kam es zu einem Telefonat zwischen dem Beklagten zu 2) und einem Mitarbeiter der von der Klägerin beauftragten Hausverwaltung, in welchem dem Beklagten mitgeteilt wurde, dass für den Fall des vollständigen Ausgleichs der rückst...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Wohnungen im Bereich der sozialen Wohnraumförderung

Rz. 28 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Bei der Ermittlung der anzusetzenden ortsüblichen Miete für Wohnungen, deren Bau und Unterhaltung öffentlich gefördert werden (> Rz 29 ff), ist auch lohnsteuerlich zu beachten, dass während der Dauer der Sozial- bzw der Preisbindung der Vermieter selbst dann an die festgelegte Miete gebunden ist, wenn für vergleichbare nicht sozialer Bindung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Vorteile, die auch bei Arbeitnehmern nach § 3 Nr 58 und Nr 59 EStG steuerfrei bleiben

Rz. 60 Stand: EL 112 – ET: 05/2017 § 3 Nr 59 EStG regelt im ersten Halbsatz die Steuerfreiheit der einem Mieter – auch wenn der ArbG der Vermieter ist – unmittelbar zugute kommenden Zusatzförderung im Rahmen der Wohnraumförderung (> Rz 28; zum Wohngeld > Rz 67) und im zweiten Halbsatz die Steuerbefreiung entsprechender Mietvorteile im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses. Zur Fö...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Werbungskosten des Eigentümers nach dem Erwerb einer nießbrauchsbelasteten Immobilie

Leitsatz Schuldzinsen, die auf die Finanzierung des Kaufs eines nießbrauchsbelasteten Grundstücks(teils) entfallen, können beim nießbrauchsverpflichteten Eigentümer als vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen sein. Sachverhalt Der Steuerpflichtige erwarb 1995 zusammen mit seiner Schwester im Wege der vorweggenommenen...mehr

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§ 13 Musterfälle bei Tötung / I. Sachverhalt

Rz. 6 Der Ehemann verunfallt durch das alleinige Verschulden seines Unfallgegners als Motorradfahrer tödlich. Er hinterlässt seine Ehefrau, 1 Kind im Alter von 3,5 Jahren und 1 Kind im Alter von 14 Jahren. Die Ehefrau war gerade wieder in eine Teilzeittätigkeit eingestiegen als das jüngste Kind vor kurzem einen Platz bei einer Tagesmutter für 5 Std./Tag bekommen hat. Das ält...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verkehrswertermittlung eines Mietwohngrundstücks

Leitsatz Bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines Mietwohngrundstücken ist das Ertragswertverfahren anzuwenden, jedoch kein Zuschlag für eine künftige Aufteilung in Eigentumswohnungen vorzunehmen. Sachverhalt Eine GbR erwarb 1997 ein mit Mietwohnungen bebautes Grundstück. In 2007 wurden 94% der GbR-Anteile an eine Familienstiftung veräußert. Destinäre der Stiftung waren die...mehr

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zerb 2/2017, Wiedereinsetzu... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1 hat als Alleinerbe des im Jahr 2013 zum 31.12.1990, 24:00 Uhr, für tot erklärten Erblassers, seines Vaters, das Aufgebot zur Ausschließung von Nachlassgläubigern beantragt. Das Amtsgericht hat nach Aufforderung der Nachlassgläubiger, ihre Forderungen gegen den Nachlass bis spätestens zum 12.3.2015 anzumelden, der Beteiligten zu 2 die von ihr angemeldete F...mehr

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zerb 2/2017, Kündigung des ... / Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagten nach erfolgter Kündigung auf Räumung und Herausgabe einer von diesen innegehaltenen Mietwohnung sowie auf Zahlung an eine ungeteilte Erbengemeinschaft, deren Mitglied sowohl er selbst als auch die Beklagte zu 1) und eine weitere, nicht am Rechtsstreit beteiligte gemeinsame Schwester sind, in Anspruch und macht hilfsweise die Feststellung der Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Die nicht wesentlichen Bauarbeiten

Rz. 27 [Autor/Stand] Sind nur noch unwesentliche Bauarbeiten auszuführen, wird dadurch der Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit nicht beeinflusst. Rz. 28 [Autor/Stand] Wie Gebäude mitunter vor der eigentlichen Bezugsfertigkeit bezogen werden, so kommt es andererseits vor, dass die künftigen Bewohner den Einzug hinausschieben, obwohl nur noch geringfügige Restarbeiten auszuführen si...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / III. Regelbeispiel des § 309 Nr. 12b BGB

Rz. 21 Im Rahmen des Verbots von Beweislaständerungen zum Nachteil des anderen Vertragsteils führt § 309 Nr. 12b BGB als Regelbeispiel das Verbot auf, den anderen Vertragsteil formularmäßig bestimmte Tatsachen bestätigen zu lassen. Die Vorschrift soll den Vertragspartner davor schützen, mit der Unterschrift zugleich unbemerkt eine Tatsache zu bestätigen, die die Beweislast z...mehr

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AGS 12/2016, Prozessaufwend... / 2 Aus den Gründen

Die Revision des FA ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Abweisung der Klage (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FGO). Das FG hat zu Unrecht von der Klägerin aufgewandte Zivilprozesskosten i.H.v. 13.824,00 EUR als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt. Die Revision der Klägerin ist unbegründet und daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 FGO). Denn auch die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 3.2 Zur Beibehaltung und Nutzung

Rz. 9 Die äußeren Umstände müssen objektiv betrachtet auf eine Beibehaltung und Nutzung der Wohnung durch ihren Inhaber schließen lassen. Anders als nach dem Wortlaut der RAO bis zur Schaffung des § 13 StAnG ist ein Schluss aus den Umständen nicht mehr auf die Absicht der Beibehaltung der Wohnung ausgerichtet. Das Nutzungsverhältnis muss auf eine gewisse Dauer angelegt sein,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 9 ... / 2.2.4 Umstände, die ein nicht nur vorübergehendes Verweilen erkennen lassen

Rz. 6 Vorübergehendes Verweilen ist nach der Formulierung des § 9 S. 1 AO das Gegenteil zum dauernden, gewöhnlichen Aufenthalt. Ein nicht nur vorübergehendes Verweilen setzt eine längere Verweildauer voraus. Ein kurzfristiger Aufenthalt ist kein nicht nur vorübergehendes Verweilen. Mehrere kurzfristige Aufenthalte reichen regelmäßig ebenfalls nicht aus.[1] Eine Mindestdauer ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 8 ... / 2 Wohnung

Rz. 5 Für den Wohnsitzbegriff ist das Innehaben einer Wohnung erforderlich. Eine einheitliche Begriffsbestimmung für die Wohnung kennt das Steuerrecht nicht. Hier wie auch im übrigen Recht wird das Wort Wohnung aus sehr verschiedenen Gründen mit den unterschiedlichsten Bedeutungen und Inhalten verwendet. Mangels einer ausdrücklichen Regelung in der AO hat dies zur Folge, das...mehr

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§ 6 Nachlassgerichtliche Ge... / V. Kündigung der Mietwohnung des Erblassers

Rz. 19 Bewohnte der Erblasser eine Mietwohnung, hat der Nachlasspfleger im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses für eine Kündigung der Wohnung Sorge zu tragen. Dadurch wird eine weitere Belastung des Nachlasses mit Mietforderungen vermieden. Sind Mitmieter vorhanden oder sonstige eintrittsberechtigte Personen (§§ 563 ff. BGB), können diese in das Mietverhältn...mehr

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§ 27 Haftung des Nachlasspf... / III. Verspätete Kündigung des Mietverhältnisses

Rz. 44 Der Nachlasspfleger hat die Mietwohnung im Regelfall schnellstmöglich wirksam zu kündigen, um das Auflaufen weiterer Mieten zu verhindern, sofern keine Personen im Sinne des § 563 BGB in das Mietverhältnis eintreten oder es mit ihnen nach § 563a BGB fortgesetzt wird. Rz. 45 Eine Sonderkündigungsmöglichkeit besteht nur binnen einer Ausschlussfrist von einem Monat ab Ken...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / 2. Beabsichtigte gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen

Rz. 25 Der Nachlassgläubiger muss die Bestellung des Nachlasspflegers zum Zwecke der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, der sich gegen den Nachlass richtet, beantragen. Das in § 1960 BGB vorausgesetzte Sicherungsbedürfnis muss hier nicht vorliegen. An die Stelle des Sicherungsbedürfnisses tritt das Rechtsschutzinteresse des Nachlassgläubigers zur Anspruchsdurchset...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 32. Mietverhältnisse

Rz. 434 Nach den ersten Schritten betreffend die Nachlasssicherung in der Mietwohnung des Erblassers stellt sich für den Nachlasspfleger die Frage, ob er eine Räumung oder Wohnungsauflösung vornehmen soll. Der Nachlasspfleger hat grundsätzlich die Aufgabe, den Nachlass für den Erben zu sichern. Es ist nicht seine primäre Aufgabe, den Nachlass zu verwerten. Insofern sollte de...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / I. Rechtsgeschäfte mit Dritten

Rz. 117 Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter der unbekannten Erben und muss bei umfassendem Wirkungskreis den Nachlass sichern und verwalten. Hierzu wird er regelmäßig Verbindlichkeiten eingehen und Verträge schließen, beispielsweise die Räumung der Mietwohnung in Auftrag geben oder Heizöl für eine Nachlassimmobilie erwerben. Rz. 118 Aus diesen Geschäften werden led...mehr

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§ 6 Nachlassgerichtliche Ge... / II. Verfügungen über Forderungen und Wertpapiere

Rz. 6 Ganz anders sieht dies aus, wenn der Nachlasspfleger nach § 1812 BGB Verfügungen über Forderungen, Rechte und Wertpapiere treffen will. Unter einer Verfügung versteht man ein Rechtsgeschäft, durch das der Verfügende auf ein Recht unmittelbar einwirkt, es also entweder auf einen Dritten überträgt oder mit einem Recht belastet oder das Recht aufhebt oder es sonst wie in ...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 20. Haftpflichtversicherung

Rz. 277 Private Haftpflichtversicherungen enden mit Wegfall des versicherten Interesses, § 80 Abs. 2 VVG. Der Nachlasspfleger hat den Sterbefall der Versicherung schnellstmöglich anzuzeigen und eine Abrechnung anzufordern; Abrechnungszeitpunkt ist der Zeitpunkt, in dem die Versicherung vom Wegfall des versicherten Interesses erfährt. Der anteilige Jahresbeitrag wird dann ers...mehr

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§ 1 Die Anordnung der Nachl... / V. Verpflichtung

Rz. 98 Erfährt der zukünftige Nachlasspfleger vom Nachlassgericht, dass ihm eine Nachlasspflegschaft übertragen werden soll und er das Amt auch annehmen möchte, sollte schnellstmöglich ein Termin mit dem zuständigen Rechtspfleger zur Verpflichtung vereinbart werden. Rz. 99 Für diesen Verpflichtungstermin sollte etwas Zeit mitgebracht werden. In der Regel wird der Fallhintergr...mehr

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§ 3 Nachlasssicherung und -... / 21. Hausrat

Rz. 283 Die Hausratgegenstände in der Wohnung des Erblassers (Möbel, Teppiche, Bilder, Gemälde, Skulpturen, Lampen, Geschirr, Besteck, Haushaltsgeräte, sonstige technische Geräte, Computer, [218] hochwertige Weine etc.) sollte der Nachlasspfleger fotografisch dokumentieren. Rz. 284 Handelt es sich nach dem Eindruck des Nachlasspflegers nicht bloß um den üblichen Gebrauchthausr...mehr

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§ 2 Sicherung und Verwaltun... / 4. Fahrzeuge

Rz. 32 Hatte der Erblasser ein Kraftfahrzeug und/oder Anhänger/Boot/Wohnwagen etc. sollte der Wert dieser Gegenstände geklärt werden (siehe auch § 3 Rdn 396 ff. "Kraftfahrzeuge"). In der Regel sollten derartige Gegenstände zügig verwertet werden, da im Laufe der Zeit der Wert sinkt und oft lfd. Kosten bezahlt werden müssen, die schnell höher sind als der eigentliche Wert, de...mehr

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AGS 11/2016, Kein Vergleich... / 2 Anmerkung

Wird nach Kündigung eines Mietverhältnisses der Räumungsprozess geführt, so endet dieses Verfahren häufig mit einem Räumungsvergleich. Anlässlich dieses Vergleichs werden dann in der Regel auch weitere Modalitäten betreffend die Abwicklung des Mietverhältnisses geregelt. Es stellt sich dann die Frage, ob die weitergehenden Regelungen einen Mehrwert haben und gegebenenfalls i...mehr