Rz. 6

Der Ehemann verunfallt durch das alleinige Verschulden seines Unfallgegners als Motorradfahrer tödlich. Er hinterlässt seine Ehefrau, 1 Kind im Alter von 3,5 Jahren und 1 Kind im Alter von 14 Jahren. Die Ehefrau war gerade wieder in eine Teilzeittätigkeit eingestiegen als das jüngste Kind vor kurzem einen Platz bei einer Tagesmutter für 5 Std./Tag bekommen hat. Das ältere Kind besucht das Gymnasium von 7.30 Uhr – 15.30 Uhr an allen Schultagen. Das ältere Kind hilft täglich ca. eine halbe Stunde im Haushalt (abends den Tisch decken und die Spülmaschine ausräumen). Die Ehefrau hat 60 % der Kinderbetreuung übernommen, 40 % entfielen auf den Ehemann. Das monatliche Nettoeinkommen der Eheleute betrug 3.100,00 EUR. Die Familie lebt in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus am Stadtrand. Nach dem Tod des Ehemannes wird die Witwe in der Haushaltsführung von ihrer Mutter sowie ihrer Schwiegermutter abwechselnd unterstützt.

Wie hoch ist der Betrag, den der Schädiger monatlich auf den Naturalunterhalt nach dem Tod des Ehemannes zu leisten hat?

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