Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Rechtsprechung zur Nachweisführung

Rz. 121 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich die Rechtslage bei den i. g. Lieferungen zum 01.01.2020 durch Einführung des § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG entscheidend geändert hat, da nunmehr eine im Lieferzeitpunkt gültige USt-IdNr. des Erwerbers materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist. Weiterhin wurde die UStDV seit 2012 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Fraidrich, Die Umsatzbesteuerung von Theatervorführungen, UStB 2003, 80. Bauer, Anm. zum BFH-Urteil vom 6.12.2001 (V R 6/01, Keine Durchschnittssatzbesteuerung bei Verpachtung eines luf-Betriebes), KFR 2002, 309 = F. 7 UStG, § 24, 2/02. Berndt, Umsatzsteuerliche Fragen zur Schulspeisung, UR 1997, 449. Bock, Umsatzsteuerliche Behandlung von Catering-Leistungen im Kr...mehr

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Kommissionsgeschäft / 3.3 Fiktion einer Leistungskommission

Im Zusammenhang mit der Einführung der Neuregelung zur Bestimmung des Orts der elektronisch ausgeführten sonstigen Leistungen, der Telekommunikationsleistungen und der Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen im Gemeinschaftsgebiet ist mit Wirkung zum 1.1.2015 in § 3 Abs. 11a UStG [1] eine Fiktion der Leistungskommission eingeführt worden. Danach wird ein Unternehmer, der in die...mehr

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Sonstige Leistung / 2.4 Leistungskommission

Wird ein Unternehmer in die Ausführung einer sonstigen Leistung eingeschaltet und tritt er dabei in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung auf, stellt sich systematisch die Frage, was für eine Leistung der eingeschaltete Unternehmer ausführt und wo sich der Ort dieser Leistung befindet. In diesem Fall bestimmt § 3 Abs. 11 UStG, dass die sonstige Leistung an den eingeschaltet...mehr

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Kommissionsgeschäft / Zusammenfassung

Begriff Bei einem Kommissionsgeschäft wird ein Unternehmer (Kommissionär) in die Abwicklung einer Lieferung oder einer sonstigen Leistung eingeschaltet. Er tritt dabei im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten (Kommittent) auf. Umsatzsteuerrechtlich unterscheidet man zwischen der Lieferkommission und der (Dienst-)Leistungskommission. Gesetze, Vorschriften und Rechtsp...mehr

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Sonstige Leistung / 2.1 Restaurationsumsätze

Werden verzehrfertige Speisen hergestellt und abgegeben, muss bestimmt werden, ob es sich um eine Lieferung von Speisen oder um einen Restaurationsumsatz handelt, bei dem die Dienstleistungselemente überwiegen. Wichtig Nur Lieferungen können dem ermäßigten Steuersatz unterliegen; befristete Ausnahmeregelung Werden Speisen zum sofortigen Verzehr im Rahmen eines Restaurationsums...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Grundregelungen der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Rz. 15 Bei der Beurteilung umsatzsteuerrechtlicher Sachverhalte kommt dem Unionsrecht (seit dem 1.1.2007 umgesetzt durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie [1]) entscheidende Bedeutung zu. Der Unternehmer kann sich in jedem Mitgliedstaat vor den nationalen Behörden und Gerichten auf für ihn günstige Vorschriften des Unionsrechts berufen[2], soweit die unionsrechtliche Regelu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Unternehmereigenschaft bei Vereinen

Rz. 158 Grundsätzlich muss ein Verein oder eine Vereinigung dieselben Voraussetzungen erfüllen wie jeder andere Unternehmer auch, um Unternehmereigenschaft nach § 2 Abs. 1 UStG zu erlangen. Damit muss eine Tätigkeit selbstständig, nachhaltig und mit der Absicht Einnahmen zu erzielen ausgeführt werden. Problematisch ist dabei die Frage des kausalen Zusammenhangs zwischen der ...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 1.2 Unionsrechtliche Regelung

Im Umsatzsteuerrecht ist es zur korrekten Rechtsanwendung im nationalen Bereich immer häufiger notwendig, die entsprechende Regelung der MwStSystRL zu prüfen. Auch dort ist, in Art. 13 MwStSystRL, eine Ausnahmeregelung für Einrichtungen des öffentlichen Rechts vorgesehen. Diese unterscheidet sich von der Umsetzung im deutschen UStG vor allem in 2 Punkten:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Entwicklung

Rz. 374 Nach Art. 13 Abs. 1 MwStSystRL gelten Staaten, Länder, Gemeinden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie die Tätigkeiten ausüben oder Umsätze bewirken, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen, auch wenn sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten oder Umsätzen Zölle, Gebühren, Beiträge oder sonstige Abgabe...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.6 Vorgegebene Unternehmereigenschaft bei bestimmten Tätigkeiten

Die Regelung in § 2b Abs. 4 UStG übernimmt wortlautgleich den bisherigen § 2 Abs. 3 Satz 2 UStG. Einzige Ausnahme ist der neu angefügte Tatbestand der Nr. 5. Dieser setzt Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 3 MwStSystRL um und verweist auf die Tätigkeiten laut Anhang I zur MwStSystRL: Telekommunikationswesen; Lieferung von Wasser, Gas, Elektrizität und thermischer Energie; Güterbeförderun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Entwicklung der Organschaft

Rz. 175 Die Organschaft im Umsatzsteuerrecht hat eine lange historische Entwicklung. Ursprünglich insbesondere durch die Rechtsprechung des RFH entwickelt, fand die Organschaft im Jahr 1934 Eingang in das UStG. Seit diesem Zeitpunkt ist die Organschaft – in unterschiedlicher Ausprägung – im deutschen Umsatzsteuerrecht verankert. Rz. 176 Die Organschaft hatte in dem vor 1968 g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Schon im UStG v. 26.7.1918 [1] wurde eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit zur USt herangezogen (noch ohne die freiberuflichen Tätigkeiten), ohne dass der Begriff des Unternehmers explizit genannt wurde. Durch Gesetzesergänzung[2] wurde die Besteuerung auch auf die freiberuflichen Tätigkeiten ausgedehnt. Rz. 5 Mit dem UStG v. 16.10.1934 [3] wurden dann erstmals die Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Abgrenzung zur privaten Tätigkeit

Rz. 100 Die Häufigkeit der Ausführung von Umsätzen ist kein abschließendes Kriterium zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft. So kann die einmalige Ausführung eines Umsatzes schon die Nachhaltigkeit und damit die Unternehmereigenschaft begründen (Rz. 83). Andererseits können auch Umsätze, die jemand unter Ausnutzung gleicher Umstände mehrfach ausführt, noch der privaten Le...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.1 Unternehmereigenschaft von jPdöR

§ 2b Abs. 1 UStG spiegelt im Grunde den Art. 13 MwStSystRL wider, sodass die oben in der Grafik dargestellte Prüfungsreihenfolge eintritt: Wer Unternehmer ist, regelt grundsätzlich § 2 Abs. 1 UStG.[1] § 2b UStG beinhaltet eine davon abweichende Sonderregelung für jPdöR: Wenn die Voraussetzungen des § 2b UStG vorliegen, handeln jPdöR nicht als Unternehmer, obwohl die Voraussetz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Unternehmereigenschaft beim Factoring

Rz. 124 Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Übertragung und des Einzugs von Forderungen unterlag in der Vergangenheit mehreren Änderungen, die auch die Unternehmereigenschaft als solche betraf. Problematisch war die Frage der Unternehmereigenschaft – insbesondere im Zusammenhang mit der Beurteilung der wirtschaftlichen Tätigkeit – beim sog. echten Factoring. Echtes Fa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 389 § 2 Abs. 3 S. 1 UStG verweist bezüglich der Definition der Betriebe gewerblicher Art zwar eindeutig auf die ertragsteuerliche Begriffsbestimmung im KStG, diese Regelungen sind aber unionsrechtskonform nach den Vorgaben der MwStSystRL auszulegen.[1] Daher wird § 4 KStG im Rahmen der durch § 2 Abs. 3 S. 1 UStG angeordneten Verweisung, die aus Vereinfachungsgründen nur ...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / Zusammenfassung

Begriff Für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Gestalt der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) gelten sowohl im deutschen UStG als auch in der MwStSystRL Sonderregelungen. Allerdings widerspricht die jüngere BFH-Rechtsprechung der bisherigen Verwaltungsauffassung und sieht für die öffentliche Hand die Unternehmereigenschaft in Bereichen als gege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfragen unternehmerischer Tätigkeiten

Rz. 116 Grundsätzlich sind die Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft isoliert zu prüfen. In vielen Fällen ergeben sich jedoch wegen der Vielschichtigkeit unternehmerischen Handelns Überschneidungen, sodass die Unternehmereigenschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse geprüft werden muss. So kann es sein, dass bei einer isolierten Betrachtung gute Argumente gegen eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Nationale Anwendung der unionsrechtlichen Bestimmungen

Rz. 382a Getrieben von den Vorgaben des EuGH und den systematischen Vorgaben der MwStSystRL hatte der BFH in diversen Urteilen in den vergangenen Jahren die bislang geltende – sehr ertragsteuerrechtlich geprägte – nationale Auslegung der gesetzlichen Vorgaben des § 2 Abs. 3 UStG immer weiter ausgehöhlt. Eine zeitnahe Umsetzung der Rechtsprechung des BFH war der FinVerw aller...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.3 Hinweise für die Praxis

Nach dem neuen § 2b UStG sind (wie von der MwStSystRL vorgegeben) vor allem zwei Kriterien für die Umsatzsteuerbarkeit von Leistungen der öffentlichen Hand maßgebend, welche kumulativ erfüllt sein müssen: Das Tätigwerden im Rahmen der öffentlichen Gewalt und das Vorhandsein (bzw. Nichtvorhandensein) möglicher mehr als nur unbedeutender Wettbewerbsverzerrungen. Da es sich bei de...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.5 Beistandsleistungen

§ 2b Abs. 3 UStG enthält eine Sonderregelung für Kooperationen zwischen jPdöR, sog. (bisher nicht steuerbare) Beistandsleistungen. Auch hier gilt wieder: Voraussetzung ist, dass zunächst eine Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt vorliegt (s. o.). Bei Kooperationen auf privatrechtlicher Grundlage greift also Absatz 3 erst gar nicht.[1] Hintergrund der Regelung des Absatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1 Vorgründungsgesellschaft

Rz. 286 Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern bestehende Kapitalgesellschaft handelt oder ein Einzelunternehmen [1], wenn es sich später um eine ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Ausführung einer Tätigkeit

Rz. 89 Nach Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL ist jemand Steuerpflichtiger, wenn er – neben weiteren Voraussetzungen – eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Hierunter fallen: Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden, einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe, sowie insbesondere die N...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 1.1 Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Deutschland

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) sind Rechtssubjekte, die auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes besitzen. Im Grunde handelt es sich um staatliche Einrichtungen wie z. B. Gebietskörperschaften – Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden Verbandskörperschaften – Gemeindeverbände, Zweckverbände Personal- und Realkörp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3.2 Finanzielle Eingliederung von Personengesellschaften

Rz. 230a Nachdem der EuGH[1] vor dem Hintergrund der Rechtsformneutralität des Unionsrechts grundsätzlich die Möglichkeit vorgegeben hatte, dass auch eine Personengesellschaft in ein einheitliches Unternehmen eingegliedert sein kann, musste sich der BFH mit dieser – entgegen der nationalen Fassung des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG – Erweiterung der organschaftlichen Möglichkeiten be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Auslegungskriterien zur Nachhaltigkeit im Unionsrecht

Rz. 86 Während der BFH mit seinen Auslegungskriterien mehr auf die Nachhaltigkeit der Tätigkeit als solcher abstellt, geht die Rechtsprechung des EuGH mehr in die Richtung, die Nachhaltigkeit vor dem Hintergrund der nachhaltigen Einnahmeerzielung zu interpretieren (wirtschaftliche Tätigkeit zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen). Rz. 87 Der EuGH[1] hatte zu beurteilen, ob ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Forderungskauf mit Übernahme des Forderungseinzugs

Rz. 129 Wird vom Inhaber (Anschlusskunde) einer Forderung diese Forderung mit Übernahme des tatsächlichen Einzugs und ggf. auch des Ausfallrisikos an ein Factoring-Institut übertragen, liegt in der Abtretung der Forderung an den Factor keine Leistung des Anschlusskunden an den Factor vor[1], sondern es ergibt sich ausschließlich eine Leistung des Factors an den Anschlusskund...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.2.2 Unteilbare Leistungsbezüge

Rz. 354 Unteilbare Leistungsbezüge (z. B. die Anschaffung von Gegenständen), die sowohl unternehmerisch als auch für private Zwecke verwendet werden, ordnet der Unternehmer dem Unternehmen im Regelfall insgesamt oder gar nicht zu. Bei Bezug eines einheitlichen Gegenstands, der sowohl für unternehmerische als auch für nichtwirtschaftliche Zwecke verwendet werden soll, ist nac...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 371 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich als juristische Personen unternehmerfähig, sodass sich die Unternehmereigenschaft aus den allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG ergibt. Wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) diese Voraussetzungen in ihrer Person erfüllt, sind allerdings bestimmte Einschränkungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4.2 Nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit

Rz. 395 Um einen Betrieb gewerblicher Art zu unterhalten, muss die Tätigkeit der jPöR eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit darstellen. Die Nachhaltigkeit der Tätigkeit entspricht dabei der allgemeinen Definition des § 2 Abs. 1 UStG (Rz. 76). Nach gefestigter ertragsteuerrechtlicher Interpretation ist eine wirtschaftliche Tätigkeit dann gegeben, wenn die Voraussetzungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Einnahmeerzielungsabsicht

Rz. 107 Die Tätigkeit muss auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet sein, die Absicht, mit der Tätigkeit auch Gewinne zu erzielen, ist im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich unbeachtlich. Dies ist im Ergebnis auch zutreffend, da die USt – entgegen dem Ertragsteuerrecht – nicht auf den Unternehmer als Belasteten abzielt, sondern nur auf ihn als Steuerzahler, der die USt auf den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Voraussetzungen der Organschaft

Rz. 202 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wird eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit dann nicht selbstständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert ist. Die Organlehre macht sich die Erkenntnis zu eigen, dass eine bürgerlich-rechtlich selbstständi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Begrenzung der Wirkungen der Organschaft auf das Inland

Rz. 264 MWv 1.1.1987 wurde § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG aus unionsrechtlichen Gründen zur Anpassung an die damals maßgebliche 6. EG-Richtlinie um die S. 2 bis 4 ergänzt. Nach dieser Vorschrift ist die Organschaft zwar auch grenzüberschreitend bei Vorliegen aller Voraussetzungen gegeben, die Wirkungen der Organschaft werden aber auf die Leistungen zwischen den im Inland belegenen Un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3.1 Finanzielle Eingliederung juristischer Personen

Rz. 217 Nach der bisherigen nationalen Rechtsprechung liegt die finanzielle Eingliederung einer juristischen Person dann vor, wenn der Organträger im Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft ist, die es ihm ermöglicht, Beschlüsse in der Organgesellschaft durchzusetzen.[1] Soweit die Stimmrechte den Beteiligungsverhältnissen entsprechen, ist die fina...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Unternehmereigenschaft von Holdingstrukturen

Rz. 118 Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht in völlig unterschiedlicher Form beurteilt werden. Grundsätzlich ergeben sich hier die folgenden Möglichkeiten: Der Gesellschafter ist nicht Unternehmer nach § 2 UStG und erlangt durch die Beteiligung keine Unternehmereigenschaft. In diesem Fall ergeben sich keine umsatzsteuerre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 ABC der juristischen Person des öffentlichen Rechts

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung

Rz. 1 Im Geschäftsverkehr kommt es häufig vor, dass Unternehmen in ihren Eingangsrechnungen mit ausländischer Mehrwertsteuer belastet werden. Angestellte besuchen Messen und Ausstellungen in anderen Staaten und verursachen Reisekosten. Unternehmer erbringen Wartungs- und Montagearbeiten im Ausland und müssen vor Ort Ersatzteile beschaffen. Die Lkws von Speditionen müssen im ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übermittlung des Antrags durch Datenfernübertragung an das BZSt

Rz. 24 Nach § 18g S. 1 UStG hat der Unternehmer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Antrag auf Vorsteuervergütung stellen kann, diesen Antrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung dem BZSt zu übermitteln. Rz. 25 Der Antrag ist somit zunächst nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Die amtliche Vorschreibung des Datensatzes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Selbstberechnung der Steuer für den Vergütungszeitraum

Rz. 47 § 18g S. 2 UStG, der auf Art. 6 der RL 2008/9/EG beruht, regelt, dass der Antragsteller in dem Vergütungsantrag die Steuer für den Vergütungszeitraum selbst zu berechnen hat. Der Begriff des Vergütungszeitraums entspricht dem unionsrechtlichen Begriff des Erstattungszeitraums (vgl. Rz. 30). Rz. 48 Die Verpflichtung zur Selbstberechnung der zu vergütenden Steuer bedeute...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Möglichkeit der Antragstellung in anderem EU-Mitgliedstaat

Rz. 14 § 18g UStG setzt voraus, dass ein im Inland ansässiger Unternehmer Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen entsprechend der RL 2008/9/EG in einem anderen Mitgliedstaat stellen kann. Der Unternehmer muss also in seiner Eigenschaft als Unternehmer beim Bezug von Waren und Dienstleistungen oder bei Einfuhren mit der Mehrwertsteuer eines anderen EU-Mitgliedstaats bela...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Antragsteller: Im Inland ansässiger Unternehmer

Rz. 15 § 18g UStG setzt weiterhin voraus, dass der Unternehmer, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Antrag auf Vorsteuervergütung stellen kann, ein im Inland ansässiger Unternehmer ist. Die Vorschrift definiert die Inlandsansässigkeit nicht. Wegen der Gleichheit des Wortlauts kann insofern auf die Definition in § 14b Abs. 3 UStG abgestellt werden. Danach ist ein im I...mehr

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Steuerbefreiung für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und Mitarbeitern (zu § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt einen neuen Abschn. 4.15.1 UStAE ein. Nach § 4 Nr. 15 Buchst. b UStG sind u. a. Leistungen steuerfrei, die die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung an die Versicherten erbringen. Zu der Frage, wie weit die Steuerbefreiung reicht, hatte der BFH [1] entschieden, dass eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die als gesetzlicher Tr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 11 § 18g UStG beruht ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung auf Art. 7 der RL 2008/9/EG . Danach muss der nicht im Mitgliedstaat der Erstattung ansässige Steuerpflichtige, um eine Erstattung von Mehrwertsteuer im Mitgliedstaat der Erstattung zu erhalten, einen elektronischen Erstattungsantrag an diesen Mitgliedstaat richten und diesen in dem Mitgliedstaat, in dem er...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Durchschnittssatzbesteuerung nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Leitsatz Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes gilt nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Normenkette § 24 UStG, Art. 295 bis Art. 305, Art. 17 MwStSystRL Sachverhalt Die Klägerin, eine österreichische Landwirtin mit Viehbestand (Ziegen), nimmt in Österreich die Pauschalbesteuerung des § 22 des österreichischen UStG in Anspr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.3 Organgesellschaft

Die Anforderungen an die Rechtsform der Organgesellschaft sind strenger. Abhängige Organgesellschaft kann nach dem Gesetzeswortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG regelmäßig nur eine juristische Person sein, z. B. GmbH oder AG.[1] Auch eine Vorgesellschaft juristischer Personen kann Organgesellschaft sein. Dann besteht die Organschaft bereits für die Zeit vor der Eintragun...mehr

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FAQ "Corona“ (Steuern) / 20. Werden Sachspenden von Einzelhändlern an steuerbegünstigte Organisationen für einen befristeten Zeitraum von der Umsatzsteuer ausgenommen?

Sachspenden unterliegen als sogenannte "unentgeltliche Wertabgabe" nach dem Umsatzsteuergesetz der Umsatzsteuer, sofern der (später gespendete) Gegenstand oder seine Bestandteile zum Zeitpunkt des Erwerbs den spendenden Unternehmer zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt hat. Die Umsatzbesteuerung bei Sachspenden dient der Kompensation des vorgenommenen Vorsteue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG

Rz. 14 § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG befreit die Ausfuhrlieferungen (§ 6 UStG) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7 UStG). Steuerfrei sind damit die Lieferungen von Gegenständen in das Drittlandsgebiet bzw. die an dem auszuführenden Gegenstand vorgenommenen Bearbeitungen und Verarbeitungen. Unter welchen Voraussetzungen eine Ausfuhrlieferung bzw. eine Lohnver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 28 § 4 Nr. 20 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. n MwStSystRL . Nach dieser Vorschrift befreien die EU-Mitgliedstaaten "bestimmte kulturelle Dienstleistungen und eng damit verbundene Lieferungen von Gegenständen, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannten kulturellen Einrichtungen erbracht werden". Die Ri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG

Rz. 27 § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG befreit die innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 6a UStG). Mit der Errichtung des Binnenmarkts zum 1.1.1993 entfielen die steuerlichen Grenzkontrollen und die Steuergrenzen an den Binnengrenzen der EG. Bis zum 31.12.1992 wurden Lieferungen in einen anderen Mitgliedstaat bei der Ausfuhr durch die entsprechende Steuerbefreiung von der USt entl...mehr