Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.3 Organgesellschaft: Aktuelle Entwicklungen

Die Anforderungen an die Rechtsform der Organgesellschaft sind strenger. Abhängige Organgesellschaft kann nach dem Gesetzeswortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG regelmäßig nur eine juristische Person sein, z. B. GmbH oder AG.[1] Auch eine Vorgesellschaft juristischer Personen kann Organgesellschaft sein. Dann besteht die Organschaft bereits für die Zeit vor der Eintragun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Einrichtungen mit einer Erlaubnis nach SGB VIII oder ohne Erlaubnis

Rz. 33 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie für ihre Leistungen eine im SGB VIII geforderte Erlaubnis besitzen. Insoweit handelt es sich um die Erlaubnistatbestände des § 43 SGB VIII (Erlaubnis zur Kindertagespflege), § 44 Abs. 1 S. 1 SGB VIII (Erlaubnis zur Vollzeitpflege),...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Leistungen von Vormündern und Ergänzungspflegern – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG

Rz. 86 Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. c UStG sind im Gleichklang mit § 4 Nr. 16 S. 1 Buchst. k UStG auch die Leistungen, die von Einrichtungen erbracht werden, die als Vormünder nach § 1773 BGB oder als Ergänzungspfleger nach § 1809 BGB bestellt worden sind, von der USt befreit. Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH umfasst der Begriff "Einrichtungen" unabhängig von der Rec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Gegenstand und Inhalt der Zusammenfassenden Meldung bei sonstigen Leistungen nach § 18a Abs. 2 UStG

Rz. 90 Eine Verpflichtung zur Erklärung in einer ZM besteht auch bei der Ausführung von bestimmten grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen (Dienstleistungen) an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nicht alle grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen meldepflichtig sind (Rz. 91).[1] Die zum 1.1.2010 durch das JStG 2009 e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11.1 Einführung

Rz. 172 Die ZM nach § 18a UStG stellt einen zentralen Bereich der nationalen Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben zur Schaffung eines innergemeinschaftlichen Kontrollverfahrens bei der USt dar (Rz. 40ff.). Insoweit soll in diesem Zusammenhang mit einem Fokus auf die ZM ein Blick auf die bestehende Regelung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten erfo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 EU-Recht

Rz. 29 Die Bestimmungen des § 22 UStG stehen mit den Vorgaben der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in Einklang. So bestimmt Art. 242 MwStSystRL, dass jeder Steuerpflichtige Aufzeichnungen zu führen hat, die so ausführlich sind, dass sie die Anwendung der Mehrwertsteuer und ihre Kontrolle durch die Steuerverwaltung ermöglichen. Die gesetzlichen Vorschriften des § 22 UStG beweg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Aufbewahrungsfristen

Rz. 74 Sofern sich aus dem USt-Recht keine besonderen Regelungen ergeben (Rz. 74a), finden sich die genauen Aufbewahrungsfristen über 10, 8 bzw. 6 Jahre in § 147 AO. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht worden ist oder die Geschäftspapiere oder sonstigen Unterlagen entstanden sind.[1] Mit Ablauf der zehn-, ach...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.1 Allgemeines

Rz. 173 Das System der Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug erfordert zur Feststellung der Steuerzahlungsschuld nicht nur die Aufzeichnung der Entgelte für die vom Unternehmer selbst ausgeführten Leistungen, sondern auch die Erfassung der Beträge, die der Unternehmer von seiner Umsatzsteuerschuld als Vorsteuern abziehen kann. Dazu gehört insbesondere die dem Unternehmer in R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Aufhebung der Vorschrift ab 1.1.2025

Rz. 8a Insbesondere im Kunsthandel und bei Galeristen waren die zum 1.1.2014 eingeführten Einschränkungen der Steuerermäßigung beim Handel mit Kunstgegenständen auf Kritik gestoßen. Diese Kritik fand Gehör bei der von März 2018 bis Herbst 2021 amtierenden Bundesregierung (sog. Große Koalition aus CDU, CSU und SPD). Laut dem Koalitionsvertrag v. 7.2.2018[1] wollte sich die da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung der Vorschrift zum 1.1.2014

Rz. 1 Durch die Vorschrift wird für Umsätze in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 geregelt, dass auf die von bestimmten Unternehmern ausgeführten Lieferungen und getätigten innergemeinschaftlichen Erwerbe von Kunstgegenständen (Nr. 53 der Anlage 2 des UStG) der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist. Die seinerzeit neue Steuerermäßigungsvorschrift ist durch Gesetz v. 26.6.201...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Vorherige Einfuhr des Kunstgegenstands (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG a. F.)

Rz. 19 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. aa UStG a. F. ist die Lieferung eines Kunstgegenstandes i. S. d. Nr. 53 der Anlage 2 des UStG in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen, wenn der betreffende Kunstgegenstand vom nicht als Wiederverkäufer anzusehenden Unternehmer zuvor in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt worden ist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.5 Volle Vorsteuerabzugsberechtigung beim Erwerb des Kunstgegenstands (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. cc UStG a. F.)

Rz. 23 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. cc UStG a. F. ist die Lieferung eines Kunstgegenstands i. S. d. Nr. 53 der Anlage 2 des UStG in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen, wenn der betreffende Kunstgegenstand den nicht als Wiederverkäufer anzusehenden Unternehmer beim Erwerb zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt hat. E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.4 Erwerb vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger (§ 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG a. F.)

Rz. 21 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 13 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG a. F. ist in der Zeit vom 1.1.2014 bis 31.12.2024 die Lieferung eines Kunstgegenstandes i. S. d. Nr. 53 der Anlage 2 des UStG dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen, wenn der betreffende Kunstgegenstand zuvor vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger an den Unternehmer geliefert worden ist. Dies bedeutet, dass d...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 1.2 Unionsrechtliche Regelung

Im Umsatzsteuerrecht ist es zur korrekten Rechtsanwendung im nationalen Bereich immer häufiger notwendig, die entsprechende Regelung der MwStSystRL zu prüfen. Auch dort ist, in Art. 13 MwStSystRL, eine Ausnahmeregelung für Einrichtungen des öffentlichen Rechts vorgesehen. Diese unterscheidet sich von der Umsetzung im deutschen UStG vor allem in 2 Punkten:mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.6 Vorgegebene Unternehmereigenschaft bei bestimmten Tätigkeiten

Die Regelung in § 2b Abs. 4 UStG übernimmt wortlautgleich den bisherigen § 2 Abs. 3 Satz 2 UStG. Einzige Ausnahme ist der neu angefügte Tatbestand der Nr. 5. Dieser setzt Art. 13 Abs. 1 Unterabs. 3 MwStSystRL um und verweist auf die Tätigkeiten laut Anhang I zur MwStSystRL: Telekommunikationswesen; Lieferung von Wasser, Gas, Elektrizität und thermischer Energie; Güterbeförderun...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.1 Unternehmereigenschaft von jPdöR

§ 2b Abs. 1 UStG spiegelt im Grunde den Art. 13 MwStSystRL wider, sodass die oben in der Grafik dargestellte Prüfungsreihenfolge eintritt: Wer Unternehmer ist, regelt grundsätzlich § 2 Abs. 1 UStG.[1] § 2b UStG beinhaltet eine davon abweichende Sonderregelung für jPdöR: Wenn die Voraussetzungen des § 2b UStG vorliegen, handeln jPdöR nicht als Unternehmer, obwohl die Vorausset...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / Zusammenfassung

Begriff Für die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Gestalt der juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) gelten sowohl im deutschen UStG als auch in der MwStSystRL Sonderregelungen. Allerdings widerspricht die jüngere BFH-Rechtsprechung der bisherigen Verwaltungsauffassung und sieht für die öffentliche Hand die Unternehmereigenschaft in Bereichen als gege...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.3 Hinweise für die Praxis

Nach dem neuen § 2b UStG sind (wie von der MwStSystRL vorgegeben) vor allem zwei Kriterien für die Umsatzsteuerbarkeit von Leistungen der öffentlichen Hand maßgebend, welche kumulativ erfüllt sein müssen: Das Tätigwerden im Rahmen der öffentlichen Gewalt und das Vorhandsein (bzw. Nichtvorhandensein) möglicher mehr als nur unbedeutender Wettbewerbsverzerrungen. Da es sich bei de...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 2.1.5 Beistandsleistungen

§ 2b Abs. 3 UStG enthält eine Sonderregelung für Kooperationen zwischen jPdöR, sog. (bisher nicht steuerbare) Beistandsleistungen. Auch hier gilt wieder: Voraussetzung ist, dass zunächst eine Tätigkeit im Rahmen der öffentlichen Gewalt vorliegt (s. o.). Bei Kooperationen auf privatrechtlicher Grundlage greift also Absatz 3 erst gar nicht.[1] Hintergrund der Regelung des Absatz...mehr

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Umsatzbesteuerung der öffen... / 1.1 Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Deutschland

Juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) sind Rechtssubjekte, die auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes besitzen. Im Grunde handelt es sich um staatliche Einrichtungen wie z. B. Gebietskörperschaften – Bund, Länder, Landkreise und Gemeinden Verbandskörperschaften – Gemeindeverbände, Zweckverbände Personal- und Realkörp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die Tatbestandsmerkmale des § 26a Abs. 1 UStG

Rz. 38 Die objektive Tathandlung der Ordnungswidrigkeit des § 26a Abs. 1 UStG wird dadurch beschrieben, dass derjenige, der entgegen der Entrichtungsgebote des § 18 Abs. 1 S. 4, Abs. 4 S. 1 oder 2, Abs. 4c S. 2, Abs. 4e S. 4 oder Abs. 5a S. 4, § 18i Abs. 3 S. 3, § 18j Abs. 4 S. 3 oder § 18k Abs. 4 S. 3 UStG eine Vorauszahlung, einen Unterschiedsbetrag oder eine festgesetzte ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Gesetzeszweck und unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 20 Mit § 26a UStG verfolgte der Gesetzgeber ursprünglich den Zweck, dass der deutsche Staat seinen Informationspflichten, die ihm wegen der Einführung des Europäischen Binnenmarkts gegenüber den anderen Mitgliedstaaten zum Schutz deren Steueraufkommen oblagen, effektiv nachkommen konnte.[1] Der Fiskus war und ist hierbei auf die Informationen der Steuerpflichtigen in ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Basiswissen Umsatzsteuer / 10.1 Begriff des Entgelts

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Entgelt. Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüglich der f...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zu den Anforderungen an eine Rechnung i.S.d. § 14c Abs. 2 UStG

Leitsatz 1. Die Anforderungen an eine Rechnung im Sinne des § 14c Abs. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) erfüllt ein Dokument jedenfalls dann, wenn es den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung sowie das Entgelt und Angaben zur gesondert ausgewiesenen Umsatzsteuer enthält (Bestätigung der Rechtsprechung; s. z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 17.02.2011 – V R 39/09, BFHE 233, 94, BStBl II 2011, 734; vom 21.09.2016 – XI R 4/15, BFHE 255,...BStBl II 2021, 106mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Kleinunternehmerbesteuerung (zu § 19 und § 19a UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 ist aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben die nationale Kleinunternehmerbesteuerung reformiert worden. In diesem Zusammenhang sind etliche der bisherigen Grundsätze für die Prüfung und Umsetzung der Kleinunternehmerbesteuerung verändert worden. Darüber hinaus ist erstmals auch eine EU-grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung eingeführt worden, so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.2 Weitere unionsrechtliche Rechtsquellen und der UStAE

Rz. 505 Eine weitere umfangreiche inhaltliche Ausfüllung erfährt die Anlage II der MwStSystRL durch Art. 7 und Anhang I der MwStVO .[1] Diese seit dem 1.7.2011 geltende unionsrechtliche Durchführungsverordnung ist als Verordnung der Europäischen Union – im Unterschied zu Richtlinien – in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht[2]; sie ist demnach in Deutschland bei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.2 Die Vermutungsregelungen der MwStVO

Rz. 465 Von besonderer Bedeutung für die Rechtsanwendung in der Praxis sind die zum Zwecke der Besteuerung der digitalen Dienstleistungen in die MwStVO eingeführten Unterabschnitte 3a bis 3c (Art. 24a bis Art. 24f), die bestimmte "Vermutungsregelungen" für digitale Dienstleistungen enthalten. Der Unionsgesetzgeber regelt hier besonders häufig vorkommende Sachverhalte in der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.1 Einführung

Rz. 450 Die Regelung des § 3a Abs. 5 UStG ist mWv 1.1.2015 (Rz. 20ff.) vollständig neu gefasst worden[1], sie hat seit diesem Zeitpunkt einen ganz anderen Regelungsinhalt als die bis zum 31.12.2014 geltende Vorgängerbestimmung; im Ergebnis wurde hier für die Besteuerung der grenzüberschreitenden digitalen Dienstleistungen [2] an Nichtunternehmer (Verbraucher) ein eigenes Verf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 45 Die Regelung des § 3a UStG wirft einerseits eine ganze Reihe von Konkurrenzfragen zu anderen Vorschriften des UStG auf, andererseits können auch innerhalb des § 3a UStG Abgrenzungsfragen auftreten, vor allem bei sog. komplexen sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit den Sondertatbeständen des § 3a Abs. 3 UStG (Rz. 180ff.), welche sich aus verschiedenen Leistungseleme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.1 Allgemeines

Rz. 270 Gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3 und 3a UStG werden bestimmte sonstige Leistungen umsatzsteuerrechtlich dort ausgeführt, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden; allgemein spricht man hier vom Ort der Leistung, dem "Tätigkeitsort". Diese besondere Ortsbestimmung gilt für sonstige Leistungen, die in einem bestimmten – im Gesetz besonders bezeichneten – positiven Tun ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.3 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation

Rz. 471 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation (Telekommunikationsdienstleistungen) zeichnen sich – genauso wie die anderen digitalen Dienstleistungen – dadurch aus, dass sie von beliebigen Orten aus im Inland, im Unionsgebiet oder in Drittstaaten an Leistungsempfänger in fast jedem Staat der Welt erbracht werden können. Die Sicherstellung einer Umsatzbeste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.3.2 Die "Katalogberufe" des § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG

Rz. 383 Die Vorschrift regelt in erster Linie Beratungsleistungen von bestimmten hier benannten Berufsträgern (sog. Katalogberufe). Bei Rechtsanwälten, Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern fallen dabei alle berufstypischen Leistungen unter § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG. Zur Beratungstätigkeit gehört daher z. B. bei einem Rechtsanwalt die Prozessführung, bei ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.3 Die Vermietung von Sportbooten

Rz. 260 Der Vermietung (Vercharterung) von Sportbooten kommt nicht erst seit der Neufassung des Art. 56 MwStSystRL (Rz. 200) besondere Bedeutung zu, auch weil bei der Nutzung dieser Gegenstände oft weitere steuerliche Probleme – wie Liebhaberei oder auch der Einsatz von Schwarzgeld – vorliegen können. Umsatzsteuerlich bedarf es dagegen zuerst der Abgrenzung zu einer Beförder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.4 Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und deren Begutachtung (§ 3a Abs. 3a Buchst. b UStG)

Rz. 308 Auch bei den immer noch praxisrelevanten Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und bei deren Begutachtung werden die Arbeiten gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3a Buchst. b UStG grundsätzlich am Tätigkeitsort ausgeführt, mithin dort, wo der leistende Unternehmer die Leistung tatsächlich ausführt.[1] Die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 3a Buchst. b UStG (früher § 3a Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.1 Allgemeines und Begriffsbestimmungen

Rz. 245 Die Leistungsortsbestimmung für die Vermietung von Beförderungsmitteln ist mit Wirkung zum 1.1.2010 neu in § 3a UStG eingefügt und mit Wirkung zum 30.6.2013 geändert worden (Rz. 25). Die Regelung findet ihre unionsrechtliche Grundlage in Art. 56 MwStSystRL und bezog sich zunächst nur auf die kurzfristige Vermietung von Beförderungsmitteln (Rz. 245). Der Unionsgesetzg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.6 Die Regelung des § 3a Abs. 5 S. 3 bis 5 UStG (Schwellenwert)

Rz. 522 MWv 1.1.2019 sind in § 3a Abs. 5 UStG die Sätze 3 bis 5 eingefügt worden (Rz. 27)[1], der S. 3 dieser Regelung ist dann mWv zum 1.7.2021[2] geändert (ergänzt) worden (Rz. 29). Nach dem S. 3 ist der S. 1 des § 3a Abs. 5 UStG nicht anzuwenden, wenn der leistende Unternehmer seinen Sitz, seine Geschäftsleitung, eine Betriebsstätte oder in Ermangelung eines Sitzes, einer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.2 Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers und Vertrauensschutz

Rz. 122 Aus Sicht des leistenden Unternehmers ist vor allem die Feststellung der Qualifikation seines Leistungsempfängers als Unternehmer oder als "Nichtunternehmer" zur zentralen umsatzsteuerrechtlichen Fragestellung bei grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen geworden[1]; dieser Status des Leistungsempfängers muss übrigens bei jeder (!) einzelnen ausgeführten Leistung f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen im Überblick und die Rechtsquellen

Rz. 55 § 3a UStG bestimmt den Ort der Leistung bei einem großen Teil der im Wirtschaftsleben anzutreffenden grenzüberschreitenden sonstigen Leistungen; die Beförderungsleistungen als weitere wichtige spezielle sonstige Leistungen finden ihre Regelung in § 3b UStG. Allgemein spricht man unionsrechtlich bei den sonstigen Leistungen von "Dienstleistungen", gemeint ist damit abe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.3 Der Leistungsbezug durch die Betriebsstätte

Rz. 153 Der Leistungsort kann gem. § 3a Abs. 2 S. 2 UStG dann abweichend vom Sitz des Unternehmers bestimmt werden, wenn die sonstige Leistung an eine Betriebsstätte des Leistungsempfängers ausgeführt wird, das Unionsrecht verwendet hierzu in Art. 45 MwStSystRL und in allen weiteren Vorschriften – vgl. insbesondere Art. 11 MwStVO – den Begriff der festen Niederlassung.[1] Zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.2.1 Allgemeines und Begriffsbestimmung

Rz. 185 Die wohl praxisrelevanteste Bestimmung des § 3a Abs. 3 UStG stellt die Leistungsortsregelung für sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken dar, denn hierunter fallen sämtliche Dienstleistungen, die an Grundstücken erbracht werden, wie z. B. Handwerksleistungen an Gebäuden; unionsrechtlich beruht die Regelung auf Art. 47 MwStSystRL , der folgenden Wortlaut ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick und Gesetzeszweck

Rz. 35 § 3a UStG regelt den Ort der Leistung für die sonstigen Leistungen abweichend von dem der Lieferungen[1], die unionsrechtlichen Vorgaben sprechen hier begrifflich – m. E. klarer – schlicht von Dienstleistungen[2], die beiden Begriffe betreffen aber inhaltlich denselben Sachverhalt; es geht um (grenzüberschreitende) Leistungen, die keine Lieferungen sind. Der wesentlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Nordirland hinsichtlich des Vorsteuerabzugs für Pkw: Der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/512 ermächtigt das Vereinigte Königreich, bis zum 31.12.2023 in Bezug auf Nordirland eine von den Art. 16 und 168 MwStSystRL abweichende Sonderregelung anzuwenden, um den Anteil der Mehrwertsteuer, der auf Kraftstoffausgaben für die private Nutzung von Unternehmensfahrzeugen entfällt, p...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.3 Unternehmerische Verwendung durch den Leistungsempfänger

Rz. 146 Das zweite Tatbestandsmerkmal des § 3a Abs. 2 UStG (neben der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers) besteht darin, dass der Abnehmer die Leistung für sein Unternehmen verwenden muss. Hier erscheint es schon auf einen ersten Blick fraglich, woher denn der Leistende um diese internen Vorgänge bei seinem Vertragspartner wissen soll. Mag die Feststellung der Un...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / 2. Legislativpaket zur elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von der Mehrwertsteuer

Die Kommission hat am 8.7.2024 zwei Vorschläge veröffentlicht mit dem Ziel, die derzeitige Bescheinigung über die MwSt-Befreiung in Papierform durch eine elektronische Bescheinigung über die MwSt-Befreiung zu ersetzen, und zwar einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der MwSt-Systemrichtlinie bezüglich der elektronischen Bescheinigung über die Befreiung von...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.3.6.1 Sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6a UStG

Rz. 413 Der Ort der sog. Finanzumsätze als sonstige Leistungen in § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 6 UStG ist durch die Verweisung auf verschiedene andere Vorschriften des UStG gekennzeichnet, die betreffenden Leistungen lassen sich daher nur im Zusammenhang mit diesen Vorschriften bestimmen. Anzumerken ist, dass sich in der unionsrechtlichen Grundlage der Regelung in Art. 59 Buchst. e ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.2.2 Kulturelle, künstlerische, unterhaltende, wissenschaftliche und unterrichtende Leistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG)

Rz. 277 In der seit dem 1.1.2025 geltenden Fassung (Rz. 273) der Nr. 3 des § 3a Abs. 3 UStG hat der Gesetzgeber eine Reihe von – auf einen ersten Blick ähnlich erscheinenden – Leistungen in einer Vorschrift zusammengefasst. Gegenstand dieser Leistungsortsbestimmung sind einerseits Veranstaltungen von Künstlern im weitesten Sinn und andererseits wissenschaftliche und unterric...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6.5.1 Allgemeines

Rz. 495 Die Vorschrift zur Leistungsortsbestimmung für auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen (oft auch als elektronische Dienstleistungen bezeichnet) nach dem ursprünglichen § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 13 [1] UStG wurde mWv 1.7.2003 durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz v. 1.7.2003[2] eingefügt. Die damalige Regelung war schon deshalb kompliziert, weil in § 3a Abs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3.2 Abgrenzung kurzfristiger zur langfristigen Vermietung

Rz. 253 Nicht erst seit der Neufassung des § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG zum 30.6.2013[1] kommt der Abgrenzung zwischen der kurzfristigen und der langfristigen Vermietung von Beförderungsmitteln bei der Bestimmung des Leistungsorts erhebliche Bedeutung zu; durch die unionsrechtlich vorgegebene (Rz. 245) neue Regelung hat sich diese aber noch erhöht, weil der Leistungsort auch in ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5.2 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 340 Die unionsrechtlichen Grundlagen des § 3a Abs. 4 UStG finden sich in Art. 59 MwStSystRL. Der Wortlaut der seit dem 1.1.2015 geltenden unionsrechtlichen Vorgabe enthält – gleichfalls in einer Art Katalogregelung – die hiervon einzeln betroffenen "Dienstleistungen", er lautet wie folgt: Als Ort der folgenden Dienstleistungen an einen Nichtsteuerpflichtigen, der außerhal...mehr