Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

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Elektronische Dienstleistun... / 2.2.4 Vereinfachungs- und Vermutungsregelungen – Bestimmung des Wohnsitzes

Ortsvermutungen nach Art. 24a/24b MwStSystRL-DVO Ebenso, wie eine elektronische Dienstleistung ihrer Art nach von jedem Ort aus erbracht werden kann, kann sie auch von den verschiedensten Orten aus konsumiert werden. Die Bestimmung des Wohnsitzes des Empfängers kann daher in vielen Fällen auf praktische Umsetzungsschwierigkeiten stoßen, da aus der Internet Protocol-Adresse (I...mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.1 Der Begriff der "elektronisch erbrachten Dienstleistung"

Der Begriff der "elektronisch erbrachten Dienstleistung" im umsatzsteuerlichen Sinne ist folgendermaßen definiert: Es handelt sich um "Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstech...mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.2.1 Grundsatz: Ort des Leistungsempfängers

Sowohl für Telekommunikationsdienstleistungen als auch sonstige, elektronisch erbrachte Dienstleistungen, die an Privatkunden erbracht werden, richtet sich der Leistungsort nicht nach den Grundsätzen des „Unternehmersitzprinzips“,[1] sondern nach dem Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers.[2] Hintergrund dieser Regelung ist die Anknüpfung der Besteuerung an den Ort des Ve...mehr

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Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel

Leitsatz Im Rahmen der zollrechtlichen Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Anlage 2 zum UStG ist der Verwendungszweck nur dann von Bedeutung, wenn er dem Erzeugnis nach seinen objektiven Merkmalen und Eigenschaften innewohnt, wobei übliche Verpackungen außer Betracht bleiben. Zur Verneinung der Steuersatzermäßigung reicht es daher nicht aus, dass sog. Werbelebensmittel un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 2 Art. 31 und 36 MwStSystRL enthalten die unionsrechtlichen Regelungen zum umsatzsteuerlichen Ort der Lieferung. Sie sind am 1.1.2007 in Kraft getretenen; ihr Inhalt entspricht dem bis zum 31.12.2006 geltenden Art. 8 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie. Rz. 3 § 3 Abs. 7 S. 1 UStG ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Dagegen finden sich für die Regelungen des § 3 Abs. 7 S. 2 Nrn. 1 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Abgrenzung der Werklieferung von der Montagelieferung

Rz. 25 Eine Werklieferung liegt vor, wenn der Lieferer aufgrund eines Werkvertrags die Be- oder Verarbeitung eines Gegenstands übernommen hat, und dabei selbstbeschaffte Hauptstoffe verwendet (§ 3 Abs. 4 UStG Rz. 1ff.). Werklieferungen werden insbesondere im Bau- und Baunebengewerbe ausgeführt. Rz. 26 Der Ort der Werklieferung ist im UStG nicht ausdrücklich geregelt. Art. 36 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Ort und Zeitpunkt der echten Werklieferung

Rz. 43 Der Ort der echten Werklieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 7 S. 1 UStG. Eine echte Werklieferung i. d. S. liegt vor, wenn der Werkunternehmer die zur Erstellung des Werks erforderlichen Teile zum Bestimmungsort transportiert, wo er sie zur Herstellung des Auftragsgegenstands verwendet (Rz. 27 u. 44). Der Ort der Werklieferung liegt dort, wo sich der Liefergegenstand...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Bestimmung des Lieferzeitpunkts

Rz. 5 Die Feststellung des Orts der Lieferung ist entscheidend für die Frage, ob eine Lieferung im Inland oder im Ausland ausgeführt worden ist. Maßgebend ist hierfür allein der Ort, an dem sich der Liefergegenstand im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Die Staatsangehörigkeit des Lieferers ist insoweit ebenso unbedeutend wie sein Wohnsitz, Aufenthaltso...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 1. Nur Prüfung des Leistungsortes

Eigene Formulierung der Vorlagefrage: Der EuGH stellte dementsprechend in der Einleitung zu seiner Entscheidung vom 20.1.2021,[22] in der er sein Verständnis der Vorlagefrage wiedergab, klar, dass das vorlegende Gericht wissen wolle, ob Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL dahin auszulegen sei, dass die Überlassung eines dem Unternehmen des Steuerpflichtigen zugeordneten Fahrzeugs an d...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 4. Keine Vermietung

Lt. EuGH Unklarheit im Sachverhalt: Der EuGH gab allerdings zu bedenken, es gehe aus den Akten nicht ausdrücklich hervor, ob ein Anspruch auf Vorsteuerabzug nicht möglicherweise in Deutschland entstanden sei.[45] Unklarheiten gibt es immer: Vermutlich ging aus den Akten auch nicht ausdrücklich hervor, ob ein solcher Anspruch nicht möglicherweise in Frankreich, in Griechenland...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 5. Fall B

Entgeltlichkeit wg. Zahlung: Schließlich hielt es der Gerichtshof für sinnvoll, auch noch zur Überlassung des Fahrzeugs an B ein paar Worte zu verlieren, obwohl diese Leistung vom vorlegenden Gericht in seiner Frage nicht ausdrücklich genannt wurde.[47] Hier kam er, wenig überraschend, zu dem Ergebnis, diese Überlassung könne, da B eine Zahlung leiste, eine Dienstleistung ge...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 5. Aufgrund der Vorlagefrage: Begrenzung des Prüfungsumfangs des EuGH

Vorlagefrage betraf allein den Leistungsort: Vor dem Hintergrund dessen, dass das FG es für zweifelhaft hielt, dass mit der Überlassung des Fahrzeugs auch für private Zwecke an A überhaupt eine entgeltliche Leistung vorlag, ist es erstaunlich, dass es nicht fragte, ob die Überlassung im konkreten Fall eine entgeltliche Leistung i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL, § 1 ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / b) Anderer Sachverhalt?

Andere Rechtsfolge, wenn "Leistungseigenverbrauch": Möglich wäre allenfalls, dass QM das Fahrzeug nicht "anschaffte" (erwarb), sondern lediglich "mietete".[15] Dann hätte mit der Überlassung an A für private Zwecke (bei Unentgeltlichkeit) nicht "die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands" i.S.d. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG (Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL) ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Sachverhalt

Fragestellung: Im vorliegenden Fall[1] ging es kurz gesagt, um die Frage, wo in dem Fall, dass ein Angestellter (A = Arbeitnehmer) eines Steuerpflichtigen (QM = Arbeitgeber) ein Dienstfahrzeug, das ihm der Arbeitgeber (nicht nur für einen kürzeren Zeitraum) zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten zur Verfügung stellt, auch für private Zwecke nutzen darf, diese Überlassung für ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Steuerbarer Vorgang, obwohl kein Vorsteuerabzug?

Kein steuerbarer Vorgang in DE: Es wird aber bereits nicht klar, warum das FG auch für den Fall, dass keine entgeltliche Leistung vorliege, überhaupt die Frage nach dem Ort der Leistung stellte.[13] Bevor nämlich geprüft werden kann, wo ein Vorgang der Mehrwertsteuer unterfällt, muss erst einmal geprüft werden, ob er der Mehrwertsteuer unterfällt. Letzteres wäre aber bei ein...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 3. Ort der Fahrzeugüberlassung

Leistungsort = Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL: Die Überlassung der Fahrzeuge an A und B war auch als entgeltliche Vermietungsleistung gem. Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG in Deutschland steuerbar. Mietzins nicht zwingend = Geldzahlung: Außerdem merkte der BFH an, der Mietzins, dessen Entrichtung Voraussetzung für das Vorliegen einer Vermietungsleistung im ...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 3. Steuerbare Vermietung auch bei unentgeltlicher Überlassung?

Frage, ob "Vermietung" auch ohne Gegenleistung: Aber auch für den Fall, dass die Fahrzeugüberlassung an A zur privaten Nutzung eine unentgeltliche Leistung darstellte, wollte das FG wissen, ob der Ort der Fahrzeugüberlassung für private Zwecke gem. Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL in Deutschland liege.[10] Lt. bisheriger Rspr. Gegenleistung erforderlich: Ob diese Frage unter Berücks...mehr

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§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 3. Rechtsprechung zur Betrugsbekämpfung

Die MwStSystRL selbst enthält keine ausdrücklichen Vorschriften zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Möglichkeiten der Mitgliedstaaten Maßnahmen gg. Steuerhinterziehung zu ergreifen: Die Mitgliedstaaten haben allerdings nach Art. 131 die Möglichkeit, für die Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen die Bedingungen "zur Verhinderung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Mi...mehr

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§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 2. Versagung des Vorsteuerabzugs

Bei positiver oder möglicher Kenntnis des Unternehmers, dass er in einen Umsatzsteuerbetrug involviert ist, wird ihm der Vorsteuerabzug aus der Eingangsrechnung seines Vorlieferanten versagt. Dies gilt selbst dann, wenn nicht der Vorlieferant, sondern ein anderer Beteiligter in der Lieferkette die Umsatzsteuerhinterziehung begangen hat. Allerdings ist anzunehmen, dass das "K...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 3. Keine unentgeltliche Wertabgabe

Prämisse = Unentgeltlichkeit: Der Gerichtshof musste also aufgrund der Feststellungen bzw. der fehlenden Feststellungen des FG (vorbehaltlich der weiteren Sachverhaltsprüfungen) davon ausgehen, dass keine entgeltliche Leistung vorlag. Daher keine Besteuerung: Auf dieser Grundlage stellte er relativ kurz fest, QM habe im Zusammenhang mit der Fahrzeugüberlassung an A für privat...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Nach dem Wortlaut der Vorlagefrage: Gegenleistung

Entgeltlichkeit erforderlich: So ging das FG in der rechtlichen Würdigung – richtigerweise – davon aus, dass der Ort der Leistung gem. Art. 56 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG nur dann in Deutschland liegen könne, wenn es sich um eine entgeltliche Vermietungsleistung handele.[4] Arbeitsleistung lt. FG = Gegenleistung: Diese Voraussetzung war auch, blickt man allein a...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / a) Sachverhaltsvorgabe des FG bzgl. Zahlung und anderer Vorteile

Vermietung nur bei Entgeltlichkeit: Mit Blick auf die vorgelegte Frage stellte der EuGH zunächst fest, dass ein Vermietungsumsatz i.S.d. der genannten Vorschrift nur dann vorliegen könne, wenn es sich um einen entgeltlichen Umsatz (Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL, § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) handele. Es müsse also insbesondere ein Mietzins gezahlt werden.[27] Keine Gegenleistun...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / IV. Nachfolgeentscheidung des FG des Saarlandes

Das FG stellte in der Nachfolgeentscheidung fest, der EuGH sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzung einer entgeltlichen Vermietung im Fall einer kostenfreien Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands nicht erfüllt sein könne und dass ein solcher Umsatz daher nicht unter Art. 56 Abs. 2 Unterabs. 1 MwStSystRL falle.[49] Daher sei die Fahrzeugüberlassun...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / 2. Keine Vermietungsleistung

Kein Mietzins "in Geld": Quasi hilfsweise führte das FG aus, dass sich der Leistungsort selbst bei Entgeltlichkeit nicht nach Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG richten könne. So stellte das FG fest, der EuGH habe im Urteil QM ausgeführt, der Begriff des Mietzinses könne nicht im Wege der Analogie ausgelegt werden, indem ihm ein geldwerter Vorteil gleic...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / b) Vorlage

Vorlagefrage: Das FG entschied zunächst nicht selbst, sondern wollte erst einmal vom EuGH wissen, ob Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL einschlägig sei (falls nämlich nicht, wäre die Steuerfestsetzung gegen QM nach seiner Auffassung mangels Leistungsortes im Inland aufzuheben gewesen). Daher fragte das FG den EuGH: „Ist Art. 56 Abs. 2 der Richtlinie 2006/112 dahin auszulegen, dass mit...mehr

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§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 4. Nichtanwendung der Vereinfachungen für Dreiecksgeschäfte

In § 25f Abs. 2 UStG wird die Anwendung eines Teils der Vereinfachungsregelungen für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte i.S.v. § 25b UStG ausgeschlossen: Der Erwerb des mittleren Unternehmers gilt nicht mehr nach § 25b Abs. 3 als besteuert und der letzte Abnehmer verliert den Vorsteuerabzug aus der auf ihn verlagerten Steuerschuld nach § 25b Abs. 5 UStG. Im Übrigen ble...mehr

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Überlassung von Firmenwagen... / b) Registrierungspflicht und One-Stop-Shop

Registrierung im Ausland ...: Nachteilig war für QM im vorliegenden Fall das Erfordernis, die entgeltlichen Umsätze in Deutschland melden und sich dafür extra hier registrieren lassen zu müssen.[103] Das stellte zusätzlichen Aufwand dar und wäre bei der Beurteilung als unentgeltlicher Umsatz nicht erforderlich gewesen. ... kann vermieden werden: Dieser Zusatzaufwand dürfte ab...mehr

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§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 5. Kumulativer Verlust der Steuerbefreiung und des Vorsteuerabzugs

Mehrfache Versagung des Vorsteuerabzugs in Lieferkette zulässig: Unter den Voraussetzungen des § 25f UStG verliert der betroffene Unternehmer sowohl den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen als auch die Steuerbefreiung für seine nachfolgende innergemeinschaftliche Lieferung. Er zahlt den Umsatzsteuerschaden damit doppelt, einschließlich der Steuer auf seine Marge aus dem We...mehr

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Tarifoptimierung von Versicherungsverträgen auch ohne Wechsel des Versicherers umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 11 UStG

Leitsatz Für die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 11 UStG für Umsätze aus einer "Versicherungsvermittlungstätigkeit" ist es wesentlich, Kunden zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzubringen. Der Begriff des Zusammenbringens erfasst auch den Fall, dass bestehende Versicherungsvertragsparteien zusammengebracht werden, um Verträge durch rechtsgeschäftliche Änderungsverein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding

Leitsatz Einer Holdinggesellschaft ist der Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen zu versagen, die nicht in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit von der Holding erbrachten steuerpflichtigen Dienstleistungen, sondern mit von ihr als Gesellschafterbeitrag geschuldeten unentgeltlichen Dienstleistungen stehen, nicht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit den ei...mehr

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Befreiung eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundener Leistungen (zu § 4 Nr. 18 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben fasst Abschn. 4.18.1 UStAE neu. § 4 Nr. 18 UStG wurde zum 1.1.2020[1] neu gefasst. Während bisher im Mittelpunkt der Umsetzung in Abschn. 4.18.1 UStAE die "Wohlfahrtseinrichtungen" standen, ist die Begünstigungsregelung jetzt auf die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen ausgerichtet. Hinweis Die Anpassu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbarkeit und Leistungsaustausch bei der Abtretung von Preisgeldern

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1], ging es um die Bedeutung von Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL in der Auslegung durch das EuGH-Urteil "Bastová".[2] Der BFH fragte den EuGH: Erbringt der Inhaber eines Ausbildungsstalls für Turnierpferde an den Pferdeeigentümer eine einheitliche Leistung, die aus Unterbringung, Training und Turnierteilnahme von Pferde...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Warenspenden

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Eine Warenspende ist eine besondere Form der Sachspende (§ 10b Abs. 3 EStG). Als Warenspenden werden die Zuwendungen von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens aus einem Unternehmen an einen steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Empfänger bezeichnet. Während die Zuwendung von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen regelmäßig mit dem gemeinen Wert de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Stellung im Unionsrecht

Rz. 7 § 23a UStG steht im Zusammenhang mit Vereinfachungsregelungen für Kleinunternehmer. Nach Art. 281 MwStSystRL [1] können die Mitgliedstaaten Regelungen treffen, die zu einer Vereinfachung bei der Besteuerung und Steuererhebung führen. Allerdings dürfen diese Regelungen nicht zu einer Steuerermäßigung führen. Da die Regelung des § 23a UStG ursächlich die Vereinfachung der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzgrenzen

Rz. 9 Nach § 23a Abs. 2 UStG darf der steuerpflichtige Umsatz des Unternehmers – ohne die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb – im vorangegangenen Kj. 45.000 EUR [1] nicht überschritten haben. Die Umsätze in der laufenden Periode sind für die Anwendung des § 23a UStG unbeachtlich. Die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kj. ist mWv 1.1.2023 auf 45.000 EUR angehoben...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Stellung im Unionsrecht

Rz. 21 Die Regelung des § 23 UStG ist mit Art. 281 MwStSystRL [1] zu vereinbaren. Nach dieser Regelung können die Mitgliedstaaten Maßnahmen für Kleinunternehmer treffen, die zu einer Vereinfachung bei der Besteuerung und Steuererhebung führen. Allerdings dürfen diese Maßnahmen nicht zu einer Steuerermäßigung führen. Rz. 22 Die Voraussetzungen sind mit den Regelungen des § 23 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 23 Nach den unionsrechtlichen Vorgaben treten der Steuertatbestand und der Steueranspruch zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Lieferung von Gegenständen bewirkt oder die Dienstleistung erbracht wird – damit ist im Unionsrecht nach Art. 63 MwStSystRL [1] die auch in Deutschland als Regeltatbestand normierte Berechnung der USt nach vereinbarten Umsätzen vorgeschrieben.[2] Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Höhe der Umsatzsteuer

Rz. 123 Die Höhe der vom leistenden Unternehmer geschuldeten USt ist nicht von dem Besteuerungsverfahren abhängig. Damit hat die Gestattung der Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten keinen Einfluss auf die Bestimmung des Orts der Leistung und damit auf die Beurteilung der Steuerbarkeit, auf die Anwendung von Steuerbefreiungsvorschriften sowie auf die Anwendung des ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Grundsätze zur Berechnung des Gesamtumsatzes

Rz. 38 Nach § 20 S. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer sich die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten von seinem zuständigen FA gestatten lassen, wenn der Gesamtumsatz des vorangegangenen Kalenderjahrs eine bestimmte Höhe nicht überschritten hat. Der maßgebliche Gesamtumsatz i. H. v. derzeit 600.000 EUR (bzw. in der Zeit vor dem 1.1.2020 die jeweils geltenden Grenzen für d...mehr

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Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Führt die Zusammenfassung mehrerer Personen zu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.17 § 27 Abs. 16 UStG: Erstmalige Anwendung der §§ 3 Abs. 9a, 15 Abs. 1b und 15a Abs. 6a und Abs. 8 S. 2 UStG für Wirtschaftsgüter i. S. d. § 15 Abs. 1b UStG

Rz. 60 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde mWv 1.1.2011 ein neuer Abs. 16 in § 27 UStG eingefügt. Diese Übergangsregelung war insbesondere durch die Schaffung (der zuvor unbesetzten Regelung) des § 15 Abs. 1b UStG für solche Wirtschaftsgüter (Grundstücke) erforderlich geworden, welche aufgrund eines rechtswirksamen Vertrags vor dem 1.1.2011 angeschafft worden sind; mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.25 § 27 Abs. 23 UStG: Anwendung der Regelung für Gutscheine in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG

Rz. 77 Die Regelung des § 27 Abs. 23 UStG wurde mWv 1.1.2019 eingefügt.[1] Sie regelte die Umsetzung der zum 1.1.2019 neu eingeführten Regelung für Gutscheine im UStG. Die dahingehende unionsrechtlich vorgegebene Neuregelung[2] in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG sowie § 10 Abs. 1 S. 6 UStG sollte erst auf Gutscheine Anwendung finden, die nach dem 31. 12.2018 ausgestellt wurden. Für ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Regelungsinhalt

Rz. 4h Systematisch enthält § 27 UStG in seinem ersten Absatz eine allgemeine Regelung über das bei Gesetzesänderungen anzuwendende Recht, in den Abs. 1a bis 37 finden sich dagegen überwiegend Regelungen zu umsatzsteuerlichen Einzelsachverhalten. Zu ergänzen bleibt, dass das UStG zusätzlich zu den "Übergangsvorschriften" in § 28 UStG eine Regelung für befristete Vorschriften...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.12 § 27 Abs. 11 UStG: Erstmalige Anwendung des § 15a UStG i. d. F. ab dem 1.1.2005

Rz. 52 Mit Wirkung ab dem 1.1.2005 wurde § 27 UStG durch Art. 5 Nr. 20 des Richtlinien-Umsetzungsgesetzes um einen Abs. 11 erweitert.[1] Rz. 53 In § 27 Abs. 11 UStG wird bestimmt, dass der zum 1.1.2005 wegen der fehlenden Übereinstimmung mit den unionsrechtlichen Grundlagen in Art. 187 ff. MwStSystRL [2] vollständig neu gefasste § 15a UStG [3], nur auf Vorsteuerbeträge anzuwend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.31 § 27 Abs. 28 UStG: Anwendung der §§ 15 Abs. 4b, 16 Abs. 2 S. 1 und 18 Abs. 9 UStG

Rz. 82 Gemäß dem ebenfalls mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 28 UStG [1] waren die mit dem gleichen Gesetz geänderten § 15 Abs. 4b, § 16 Abs. 2 S. 1 und § 18 Abs. 9 i. d. F.d. Art. 12 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erstmals auf Voranmeldungs-, Besteuerungs- und Vergütungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 endeten. Die Gesetzbegründung dazu gab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.19 § 27 Abs. 18 UStG: Erstmalige Anwendung des § 14 Abs. 1 und Abs. 3 UStG

Rz. 62 Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[1] wurde u. a. eine Neuregelung (Erweiterung) der Möglichkeiten zur elektronischen Rechnungsstellung in § 14 UStG [2] getroffen; dies war aufgrund der unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 217ff. (233) MwStSystRL erforderlich geworden. Bei Einführung der Regelung bedurfte es einer Übergangsregelung, welche Inhalt des neu eingefügten...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 § 27 Abs. 6 UStG: Übergangsregelung für Umsätze mit sog. Alt-Sportanlagen bis Ende 2004

Rz. 35 Durch Art. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung einer Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen v. 1.9.2002[1] wurde mWv 15.10.2001 ein neuer Abs. 6 an § 27 UStG angefügt, um die Auswirkungen einer Entscheidung des BFH[2]"auszugleichen". Zu diesem Gesetz, für das kein Regierungsentwurf vorlag[3], gab der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht

Rz. 3 Die Haftungsregelung von § 13c UStG ist mit den Bestimmungen der MwStSystRL vereinbar und daher unionsrechtskonform.[1] Art. 205 MwStSystRL erlaubt den Mitgliedstaaten für die Steuerschuldnerschaft des leistenden Unternehmers, nach Art. 193 MwStSystRL zu bestimmen, dass ein anderer als der Steuerschuldner die Steuer "gesamtschuldnerisch" zu entrichten hat.[2] Entsprech...mehr

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Umsatzsteuer in Tschechien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Ausländische Unternehmer müssen für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie in der Tschechischen Republik eine der tschechischen MwSt unterliegende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und der Wert dieser Umsätze in den vorausgegangenen 12 Kalendermonaten über 1 Mio. CZK lag. Ausländische Unternehmer, die nicht in der Tschechischen Republik, sondern in einem anderen Mitgliedstaat...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Rechnungen sind für folgende Umsätze auszustellen: Inländische Lieferungen und sonstige Leistungen an einen anderen Unternehmer, Innergemeinschaftliche Transporte von Gegenständen mit Ausnahme neuer Fahrzeuge, die nicht zu einem innergemeinschaftlichen Erwerb führen, Lieferungen aus dem Drittland mit Einfuhren in einem anderen Mitgliedstaat als dem Bestimmungsstaat, Innergemein...mehr