Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Begünstigte Umsätze

Rz. 42 Als andere kulturelle Veranstaltungen kommen insbesondere z. B. Musikwettbewerbe, Volkswandertage, Schützen- und Trachtenfeste in Betracht.[1] Rz. 43 Der Begriff der sportlichen Veranstaltung deckt sich gesetzestechnisch mit dem in § 67a AO verwendeten Begriff.[2] Nach Nr. 3 des AEAO zu § 67a AO ist als sportliche Veranstaltung die organisatorische Maßnahme eines Sport...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Ort der Lieferung

Rz. 51 Die Ausfuhrlieferung muss im Inland bewirkt werden. Lieferungen, die im Ausland ausgeführt werden, sind nicht steuerbar (z. B. Verbringen von Gegenständen ins Drittlandsgebiet, um sie dort zu verkaufen). Der Ort der Lieferung richtet sich nach § 3 Abs. 6 bis 8 UStG. Diese Bestimmungen finden jedoch nur Anwendung, soweit nicht die Sonderregelungen für Lieferungen von G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 260 Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1, 3 und 3a UStG sowie die Bearbeitung oder Verarbeitung i. S. v. § 6 Abs. 1 S. 2 UStG müssen vom Unternehmer nachgewiesen werden.[1] Wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[2] Von dieser Ermächtigung hat der BMF in §§ 8 bis 17 UStDV Gebrauch gemacht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-Richtlinie führte im Wesentlichen zu folgenden Neuregelungen im § 6 UStG 1980: Für die Erlangung der Steuerbefreiung ist nicht mehr für sämtliche Ausfuhrlieferungen Voraussetzung, dass diese an einen ausländischen Abnehmer erfolgen. Diese Änderung beruhte auf Art. 15 der 6. EG-Richtlinie (nunmehr Art. 146 Abs. 1 Buchst. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Begünstigte Umsätze

Rz. 30 Begünstigt sind nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG nur Leistungen, die von den im Gesetz genannten Unternehmern erbracht werden und in Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art bestehen. Es handelt sich hierbei um eine abschließende Aufzählung, die nicht im Auslegungswege erweitert werden kann. Vergleichbare Tätigkeiten der bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 18 Unionsrechtliche Grundlage von § 6 UStG sind die Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b und Art. 147 MwStSystRL. Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. a und b MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten unter den Bedingungen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Steuerbefreiung sowie zur Verhütung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.2.3 Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.

Zeile 19 Lieferungen aus dem Inland in einen anderen EU-Mitgliedstaat sind – sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind - steuerfrei. Die Bemessungsgrundlagen dieser innergemeinschaftlichen Lieferungen i. S. d. § 6a Abs. 1 und 2 UStG an Abnehmer mit gültiger USt-IdNr. sind in der Umsatzsteuer-Voranmeldung in Zeile 19 anzugeben.[1] Die Steuerfreiheit schließt aber den Vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Allgemeines

Rz. 240 Die Steuerbefreiungen der Tatbestände des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 UStG gelten grundsätzlich auch für Ausfuhren im Reiseverkehr. Diese Rechtslage hat sich aufgrund des mit dem Jahressteuergesetz 1996 [1] mit Wirkung ab 1.1.1996 eingefügten § 6 Abs. 3a UStG dahingehend geändert, dass in den Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und 3 UStG die Steuerbefreiung auf Abnehmer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Ausfuhr in das Drittlandsgebiet (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2 UStG)

Rz. 20 Unter Ausfuhr versteht man den Vorgang, durch den ein Gegenstand vom Inland in das Drittlandsgebiet gelangt. Weder das UStG noch die MwStSystRL enthalten eine gesetzliche Definition des Begriffes "Ausfuhr". Nach der Begriffsbestimmung des § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 UStG 1967/73 musste der Gegenstand der Lieferung in das Ausland gelangt sein. Diese Definition entsprach dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Unentgeltliche Wertabgabe (§ 6 Abs. 5 UStG)

Rz. 510 Nach § 6 Abs. 5 UStG gelten die Abs. 1 bis 4 nicht für die Lieferungen i. S. d. § 3 Abs. 1b UStG. Durch das StEntlG 1999/2000/2002 [1] wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 § 6 Abs. 5 UStG im Zuge der Aufhebung der Tatbestände des Entnahmeeigenverbrauchs[2] und der Regelung zu den unentgeltlichen Sachzuwendungen an Arbeitnehmer[3] eingefügt. An die Stelle dieser Bestimmungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Ausländische Zweigniederlassungen (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 2 UStG)

Rz. 200 Hat ein im Inland und in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten ansässiger Unternehmer Zweigniederlassungen im Ausland[1], so sind diese Zweigniederlassungen ausländische Abnehmer, wenn sie das Umsatzgeschäft im eigenen Namen abschließen.[2] Dagegen sind Zweigniederlassungen im Inland und in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten eines im Ausland ansässig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.1 Allgemeines

Rz. 410 Nach § 6 Abs. 4 i. V. m. § 13 UStDV müssen die Voraussetzungen der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung im Geltungsbereich der UStG buchmäßig nachgewiesen sein. Diese Voraussetzungen müssen eindeutig und leicht nachprüfbar aus der Buchführung zu ersehen sein. Die Vorschriften über den buchmäßigen Nachweis sind zu unterscheiden von der Aufzeichnungspflicht nach § 22 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Beförderung oder Versendung durch den Abnehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 121 § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG betrifft die Fälle, in denen der Abnehmer oder dessen Beauftragter den Ausfuhrgegenstand bereits im Inland ausgehändigt erhält und die Beförderung oder Versendung des Gegenstands in das Drittlandgebiet veranlasst (sog. Abholfälle). Anders als bei der Versendung oder Beförderung durch den Unternehmer[1] kann das Umsatzgeschäft nicht mit eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Ausfuhrlieferung

Rz. 31 Bei der Ausfuhrlieferung muss es sich um eine nach § 1 Nr. 1 UStG steuerbare Lieferung handeln, d. h. sie muss von einem Unternehmer entgeltlich im Inland ausgeführt werden; für nichtsteuerbare Lieferungen bedarf es keiner Steuerbefreiung. Eine Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen kommt deshalb nicht in Betracht, wenn für die Lieferungen eines Gegenstands in das Dri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung (ab 1.1.2002)

Rz. 6 Durch das Steueränderungsgesetz 2001 (StÄndG 2001) war in § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG das Wort "Unkosten" durch "Kosten" ersetzt worden, und zwar mWv 1.1.2002. § 4 Nr. 22 UStG ist im Übrigen seit dem 1.1.1980 unverändert geblieben. Mit dem Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 130 In den vorangehenden Ausfuhrtatbeständen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 UStG sind Ausfuhrlieferungen in die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete ausgenommen. Nur unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 UStG können Lieferungen in diese Gebiete nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG von der USt befreit werden. Im Gegensatz zu den vorangehenden Ausfuhrtatbeständen gil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines

Rz. 160 Abnehmer einer Ausfuhrlieferung ist derjenige, demgegenüber der Unternehmer zur Lieferung verpflichtet ist. Nach § 6 UStG 1967/1973 war eine Ausfuhrlieferung stets nur dann steuerfrei, wenn die Lieferung an einen ausländischen Abnehmer bewirkt wurde. Der Ausfuhrunternehmer (Hersteller, Händler), der die Steuerfreiheit beanspruchte, musste das Umsatzgeschäft mit einem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.5.4 Entgelt

Rz. 471 Angaben über das Entgelt sind unerlässlich.[1] Die Ausstellung einer unterfakturierten Zweitrechnung, mit der der Abnehmer im Drittland eine Steuerhinterziehung begehen kann, führt nicht zur Versagung der Erstrechnung und der Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung.[2] Die Ausstellung einer unterfakturierten Rechnung stellt die Entgeltlichkeit der Ausfuhrlieferung nicht ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Ausfuhrfrist (§ 6 Abs. 3a Nr. 2 UStG)

Rz. 253 Nach § 6 Abs. 3a Nr. 2 UStG muss der Gegenstand der Lieferung vor Ablauf des dritten Kalendermonats, der auf den Monat der Lieferung folgt, ausgeführt werden. Diese Bestimmung entspricht Art. 147 Abs. 1 Buchst. b der MwStSystRL.[1] Eine Härtefallregelung ist nicht vorgesehen. Fristverlängerung oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand[2] ist nicht zulässig. Ist die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.1 Allgemeines

Rz. 290 Der Unternehmer hat gem. § 6 Abs. 4 S. 1 UStG die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung, insbesondere die Ausfuhr des gelieferten Gegenstands, nachzuweisen. Wie dieser Nachweis zu führen ist, kann der BMF mit Zustimmung des Bundesrats durch Rechtsverordnung bestimmen.[1] Der Verordnungsgeber hat von der ihm erteilten Ermächtigung, wie der Unternehmer die Nachweise d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.5 Sonderfälle der Ausfuhr

Rz. 360 Schließen mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte ab und gelangt dieser Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer, liegt ein Reihengeschäft vor, bei dem nach § 3 Abs. 6a S. 1 UStG die Beförderung oder Versendung des Gegenstands nur einer der Lieferungen zuzuordnen ist. Die Vorschrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Abnehmer mit Wohnort oder Sitz im Ausland (§ 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 170 Ausländischer Abnehmer i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 UStG ist ein Abnehmer, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete, hat.[1] Es gilt der staatsrechtliche Begriff des Auslands. "Ausland" umfasst sämtliche Gebiete, die nicht zum Inland gehören, nämlich im übrigen Unionsgebiet und das Drittlandsgebiet. Ein ausl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 5 Durch die Schaffung des umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts ab dem 1.1.1993 bedurfte es einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten, denn die Zollgrenzen innerhalb der Europäischen Union waren für alle Umsätze im neuen Binnenmarkt vollständig weggefallen. Die Kontrolle der geltenden Allphasen-USt mit Vorsteuera...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Organschaft, Betriebsstätte, Zweigniederlassung

Rz. 90 Leistungsaustausch verlangt einen Leistenden und einen Leistungsempfänger. Leistungen innerhalb eines Unternehmens genügen nicht dem Leistungsbegriff von § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG. Dies gilt insbesondere von Organschaften. Die Wirkungen der Organschaft sind auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Nur diese Unternehmensteile sind...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ausrüstung und Versorgung von Beförderungsmitteln (§ 6 Abs. 3 UStG)

Rz. 220 Die Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen, die zur Ausrüstung und Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt sind, unterliegt nach § 6 Abs. 3 UStG besonderen Voraussetzungen. Betroffen sind die Fälle, in denen ein ausländischer Abnehmer den Liefergegenstand abholt[1] oder der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in ein in § 1 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Gegen Entgelt

Rz. 71 Eine Leistung gegen Entgelt i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG setzt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung (Lieferung oder sonstige Leistung) und Gegenleistung voraus. Bei Leistungen, zu deren Ausführung sich die Vertragsparteien in einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet haben, liegt der erforderliche Leistungsaustausch grundsätzlich vor.[1] Dem entspricht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Vertrauensschutz

Rz. 520 Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit sieht der EuGH auch den Vertrauensschutz, den der Steuerpflichtige genießt, der als Opfer von betrügerischen Manipulationen die Steuerbefreiung verlieren würde.[1] Der Vertrauensschutz, den § 6a Abs. 4 UStG dem Unternehmer bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gewährt, beruht auf denselben Erwägungen, die nicht auf in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Unternehmer

Rz. 80 Die Steuerfreiheit des § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG kommt nicht nur dem Ausfuhrhändler, sondern jeglichem Ausfuhrunternehmer, auch dem Fabrikanten und Urerzeuger (z. B. Landwirt, Bergwerksunternehmer) zugute. Diese Begriffsbestimmung entspricht Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL. Der Ausfuhrunternehmer braucht nicht Inländer zu sein. Auch Ausländer können Ausfuhrlieferungen i. S. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet (§ 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG)

Rz. 249 Nach § 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG muss der Abnehmer seinen Wohnort oder Sitz im Drittlandsgebiet, ausgenommen Gebiete nach § 1 Abs. 3 UStG, haben. Im Gegensatz zum "ausländischen Abnehmer" i. S. v. § 6 Abs. 2 UStG, der seinen Wohnort oder Sitz im Ausland, ausgenommen die in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten, hat, verlangt § 6 Abs. 3a Nr. 1 UStG einen "drittländischen" ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2026 / 2.2.10 Ergänzende Angaben zu Umsätzen

Zeile 33 Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft [1] werden grundsätzlich folgende Umsätze ausgeführt: Eine innergemeinschaftliche Lieferung des 1. Lieferers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands beginnt[2] ein innergemeinschaftlicher Erwerb des 1. Abnehmers in dem Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 14 § 18e UStG gibt dem Unternehmer, dem Lagerhalter und dem Betreiber einer elektronischen Schnittstelle die Möglichkeit, beim BZSt Informationen über ausländische Abnehmer inländische Auslagerer oder im Fall des § 18e Nr. 3 UStG über die Gültigkeit inländischer USt-IdNrn. einzuholen. Dies bezieht sich in erster Linie auf die Gültigkeit der USt-IdNr., man spricht hier vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Versenden

Rz. 104 Unter Versenden versteht das UStG, dass der Unternehmer die Beförderung durch einen selbstständigen Beauftragten ausführen oder besorgen lässt (§ 3 Abs. 6 S. 3 UStG; § 3 Abs. 6 UStG Rz. 36ff.). Eine Ausfuhr durch Versenden kommt dadurch zustande, dass zwischen dem leistenden Unternehmer (Exporteur) und dem empfangenden Abnehmer ein Beauftragter mit dem Transport über...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Rz. 17 Nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG sind die genannten Vorträge usw. steuerfrei, wenn sie (überwiegende Kostendeckung durch die Einnahmen vorausgesetzt) von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden. Die Steuerbefreiung kommt somit dann in Betracht, wenn die Umsätze im Rahmen eines Unternehmens i. S. v. § 2b UStG bewirkt werden. Umsätze im Hoheitsbe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2 Abnehmer als Unternehmer (§ 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG)

Rz. 135 Hat der liefernde Unternehmer oder sein Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in die in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebiete befördert oder versendet, liegt eine steuerbefreite Ausfuhrlieferung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchst. a UStG nur vor, wenn der Abnehmer Unternehmer ist und den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat und dieser Gegenstand nicht ausschließlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Überblick

Rz. 39 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG bestimmen sich ebenfalls nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten Unternehmer bzw. Einrichtungen. Entgegen alt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Teilnehmergebühren

Rz. 62 Die Umsätze nach § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind – unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift – nur steuerfrei, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Teilnehmergebühren i. S. d. § 4 Nr. 22 Buchst. b UStG sind Entgelte, die aktive Sportler für ihre Teilnahme an sportlichen Veranstaltungen zahlen. Teilnehmergebühren liegen nur vor, wenn sie allgemein f...mehr

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Bedeutung der Mitteilung de... / 2. Vorlagefragen

Daher hat das BFG dem EuGH folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:mehr

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Vorabentscheidungsersuchen:... / 1. Das Vorabentscheidungsverfahren des öst. VwGH: EU 2025/0004 (Ro 2024/15/0007) v. 7.10.2025

Vorlagefragen: „Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden gemäß Art. 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist Art. 42 Buchst. a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom 13. Juli 2010 geänderten Fassung dahin auszulegen, dass eine er...mehr

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Bedeutung der Mitteilung de... / 5. Stellungnahme

Unseres Erachtens sprechen gewichtige übergeordnete Rechtsprinzipien gegen die Annahme, dass es sich bei den neu normierten Voraussetzungen der innergemeinschaftlichen Lieferung in Art. 138 Abs. 1 Buchstabe b) (und Abs. 1a)) MwStSystRL tatsächlich um zwingende Voraussetzungen für die Steuerbefreiung handeln könnte. Denn rechtlich ist das Konzept insgesamt sehr zweifelhaft. D...mehr

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Vorabentscheidungsersuchen:... / 3. Ausführungen des vorlegenden Gerichts

Dem vorlegenden Verwaltungsgerichtshof scheint nicht zweifelsfrei klar zu sein, ob eine Rechnungsberichtigung bei missglückten Dreiecksgeschäften eine ex nunc-Wirkung entfalten kann und welche weiteren Konsequenzen hieraus resultieren. Rechtsfolgen für den Zwischenhändler: Die Anwendung der Regelung zu innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften löst beachtliche Rechtsfolgen f...mehr

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Bedeutung der Mitteilung de... / IV. Besteht ein Recht auf Vorsteuerabzug bzw. auf Erstattung?

Ebenfalls von großer praktischer und vor allem wirtschaftlicher Bedeutung für Unternehmer ist die Frage, ob dem Erwerber aufgrund einer steuerpflichtigen[41]"innergemeinschaftlichen" Lieferung der Vorsteuerabzug zusteht. Sollte der EuG im Rahmen der Beantwortung der ersten Vorlagefrage zu der Erkenntnis gelangen, dass die Mitteilung einer USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaat...mehr

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Vorabentscheidungsersuchen:... / 4. Beraterhinweis und Anmerkung

Es war nur eine Frage der Zeit bis eine Vorlage wie diese den nun zuständigen EuG[7] erreicht. Denn für alle betroffenen Unternehmer, insbesondere Zwischenhändler, welche von der Regelung des innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts Gebrauch machen, dürfte das EuGH-Urteil in der Rechtssache "Luxury Trust Automobil" beträchtliche Zweifel am Vereinfachungscharakter der Rechts...mehr

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Bedeutung der Mitteilung de... / 3. Intention des Gesetzgebers

Nach der Gesetzesbegründung zum JStG 2019 soll die Verwendung einer dem Lieferer erteilten gültigen USt-IdNr. durch den Abnehmer eine zusätzliche materiell-rechtliche Voraussetzung für das Vorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung werden.[18] Auch die Europäische Kommission wollte durch diesen sog. Quick Fix erreichen, dass die USt-IdNr. im Zusammenhang mit der Steue...mehr

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Bedeutung der Mitteilung de... / I. Einleitung

Mit Wirkung zum 1.1.2020 wurden die Voraussetzungen für die innergemeinschaftliche Lieferung und deren Steuerbefreiung im Zuge der Umsetzung der sog. Quick Fixes (mutmaßlich) verschärft.[1] So wurde Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL dahingehend geändert, dass in Buchstabe b nunmehr verlangt wird, dass der Abnehmer für Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitg...mehr

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Bedeutung der Mitteilung de... / 1. Sachverhalt

Ein britisches Unternehmen (British Company) kaufte Waren von einem österreichischen Lieferer, welche vom Lieferer nach Schweden versendet wurden. Ein Reihengeschäft liegt nicht vor. Anhaltspunkt für Missbrauch oder Betrug bestehen nicht. British Company hat dem Lieferer (zunächst) keine USt-IdNr. mitgeteilt. Der Lieferer behandelte die Lieferung nicht als steuerfreie innerg...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz; Änderung der Nr. 48 Buchst. a der Anlage 2 zum UStG durch das JStG 2024: Mit Urt. v. 21.4.2022 (BFH v. 21.4.2022 – V R 2/22 (V R 6/18)) hat der BFH als Folgeentscheidung zum EuGH, Urt. v. 3.2.2022 – C-515/20, entschieden, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. der Anlage 2 Nr. 48...mehr

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Bedeutung der Mitteilung de... / VI. Zusammenfassung

Der Wortlaut des durch die sog. Quick Fixes geänderten Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL bzw. des § 6a Abs. 1 UStG als auch die Gesetzesbegründungen legen nahe, dass seit dem 1.1.2020 ohne Mitteilung der im Zeitraum der Lieferung gültigen USt-IdNr. schon tatbestandlich gar nicht erst eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen könne. In diesem Sinne würde die Mitteilung der im ...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 3. Steuersatz – § 12 UStG

(Wieder-)Einführung des ermäßigten Steuersatzes auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke zum 1.1.2025: Durch das JStG 2024 hat der Gesetzgeber den ermäßigten Steuersatz auf die Lieferung, den innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (wieder) eingeführt. Die Regelung entspricht hinsichtlich des anzuwenden Steuersatzes im Bereich...mehr

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Bedeutung der Mitteilung de... / 1. Gesetzesänderungen zum 1.1.2020 als Reaktion auf EuGH-Rechtsprechung

Die Anforderungen an eine innergemeinschaftliche Lieferung nach Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL wurden zum 1.1.2020 durch den eingefügten Buchstabe b) um zwei zusätzliche Aspekte ergänzt. Denn nach den Änderungen durch die sog. Quick Fixes erfordert eine innergemeinschaftliche Lieferung nicht nur, dass der Abnehmer bereits im Zeitpunkt der Lieferung für Mehrwertsteuerzwecke in ei...mehr