Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Zusammenhang mit anderen Steuerbefreiungen, Optionsmöglichkeit, Vorsteuerabzug

Rz. 19 Liegen für die Lieferungen durch einen in § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG genannten Unternehmer auch die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung[1] bzw. einer innergemeinschaftlichen Lieferung[2] vor (z. B. ein Blinder liefert eine Ware ins Drittlandsgebiet oder ins übrige Gemeinschaftsgebiet), hat die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG Vorrang.[3] Gleiches gilt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 15 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf Art. 371 i. V. m. Anh. X Teil B Nr. 5 MwStSystRL .[1] Danach dürfen die Mitgliedstaaten für eine – bislang noch nicht begrenzte – Übergangszeit weiterhin von der Steuer befreien: "Umsätze, die von Blinden oder Blindenwerkstätten bewirkt werden, wenn ihre Befreiung von der Steuer keine erheblichen Wettbewerbsverzerrungen verursacht". Der Begri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Unternehmer

Rz. 23 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG knüpft im Wesentlichen an persönliche Voraussetzungen des Unternehmers an. Die Befreiung kann nur von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die selbst blind sind. Begünstigt sind daher nur Einzelunternehmer (natürliche Personen). Für Körperschaften oder Personenvereinigungen kommt die Steuerbefreiung nicht in Betr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, blinde Menschen und Blindenwerkstätten wirtschaftlich zu fördern. Die Steuerbefreiung ist historisch begründet. Letztlich geht sie auf eine Entschließung des Reichstags von 1922 zurück und hat rein soziale Zwecke. Die durch Blindheit verursachte wirtschaftliche Benachteiligung blinder...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.1 Gesamtumsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von höchstens 600.000 EUR

Die genannten Durchschnittssätze des § 24 UStG [1] gelten nur für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs getätigt wurden. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten nach § 24 Abs. 2 UStG die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilf...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / d) Was wollte der EuGH sagen?

Vorsicht bei Verallgemeinerungen: Das Problem ist, dass das "Zusatzargument", das der EuGH bemühte, leicht missverstanden werden kann (auch hier gilt, wie so oft, "weniger ist mehr"). Man muss daher, wie immer bei EuGH-Urteilen, auf den konkreten Fall schauen, um herauszufiltern, was gemeint sein kann. Aussage zu alternativem Sachverhalt: Es ging dem EuGH darum, zusätzlich ("...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / aa) Unternehmen und unternehmensfremde Zwecke

Bereits mehrfach entschieden: Mit der Frage, ob mit nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten unternehmensfremde Zwecke verfolgt werden, hat sich der EuGH in den letzten 15 Jahren bereits mehrfach beschäftigt.[43] Hierbei hat er festgestellt, dass nichtwirtschaftliche Tätigkeiten keine steuerbaren Umsätze i.S.d. Art. 2 MwStSystRL darstellen. Sie fallen daher nicht in den Anwendungsb...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / c) Keine abweichenden Feststellungen durch "Zusatzbegründung"

Keine generelle Aussage des EuGH zur Entgeltlichkeit von "Innenleistungen": Lediglich der Vollständigkeit halber hat der EuGH (man mag vielleicht ergänzen "leider") darauf hingewiesen, dass Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL nur die "unentgeltlichen" Umsätze, betreffe. Dass die "Innenleistungen", die für den Bereich der hoheitlichen Tätigkeiten erbracht wurden (also für ein...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Erste Vorlagefrage

Frage nach Unionsrechtskonformität des Konzepts des "Organträgers": Zunächst fragte er den EuGH, ob die deutsche Organschaft, in der die Untergesellschaften für mehrwertsteuerliche Zwecke in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert werden, der dann für die steuerlichen Belange dieser "Mehrwertsteuergruppe" zuständig ist, insoweit mit dem Unionsrecht vereinbar sei. "Ansc...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Zweite Vorlagefrage

Frage nach unentgeltlicher Wertabgabe: Die zweite Frage, die der V. Senat dem EuGH vorlegte, betraf den eigentlichen Streitpunkt im Revisionsverfahren. Es ging darum, ob "Dienstleistungen", die ein (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen (hier U als Teil des Organkreises der S) für einen anderen (Betriebs-)Teil erbringt,[10] in dem hoheitliche Tätigkeiten ausgeführt werden, ...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Keine Tätigkeiten für unternehmensfremde Zwecke

Verweis auf Antwort des EuGH auf die Vorlagefrage: Zur Begründung verwies der BFH zunächst auf die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 1.12.2022 (s. oben III.2.b.).[41] Feststellungen des EuGH: Hierin hatte der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL die unentgeltlichen Dienstleistungen erfasse, die zu unternehmensfremden Zwecken erbracht würden. Aber...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / aa) EuGH

Keine Entnahmebesteuerung bei Verwendung für nichtwirtschaftliche Zwecke: Der EuGH hatte (wie vorstehend dargestellt; vgl. IV.2.) klargestellt, dass keine Umsätze i.S.d. Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL vorlägen, wenn "Innenleistungen" an einen Bereich erbracht würden, in dem nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt würden.[60] "Außerdem" keine Entnahmebesteuerung bei ent...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / cc) Keine Entnahmebesteuerung, sondern Versagung Vorsteuerabzug und "§ 15a-Korrektur"

Keine Besteuerung gem. Art. 26 MwStSystRL: Rechtsfolge ist, dass Leistungen eines (Betriebs-)Teils der Organschaft an einen anderen (Betriebs-)Teil, in dem nichtwirtschaftliche Aktivitäten ausgeübt werden (oder ganz generell solche "Innenleistungen" eines Steuerpflichtigen), nicht gem. Art. 26 Abs. 1 MwStSystRL zu besteuern sind. Die zugewendeten Vorteile bleiben im Unterneh...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Frage der unternehmensfremden Zwecke ist lt. EuGH geklärt

BFH lässt Ausgangsfrage offen: Die diesen Ausführungen zugrunde liegenden Gedanken sind recht komplex. Was man auf jeden Fall vorab sagen kann, ist, dass der BFH mit seiner Begründung die eigentliche Frage, derentwegen das Verfahren im Rahmen der Revision bei ihm anhängig gemacht wurde, letztendlich offen ließ. Das könnte man – nach, wie gesagt (s. oben I.), sechs Entscheidu...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / 3. Zweites Vorlageverfahren (Finanzamt T gg. S II)

Frage nach der Steuerbarkeit von "Innenleistungen": Damit gab sich der V. Senat allerdings nicht zufrieden, weswegen er sich in demselben Verfahren erneut an den EuGH wandte.[12] Nun legte er – erneut zur Überraschung weiter Teile der steuerlichen Fachwelt – dem EuGH die Frage vor, ob "Dienstleistungen", die ein (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen für einen anderen (Betr...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Generelle Steuerbarkeit von "Innenleistungen"

Stets steuerbar: Mit der vorliegenden Frage erweiterte der BFH den Umfang der im Verfahren zur Entscheidung gestellten Fragen. Ging es nämlich bisher im Verfahren allein um die Frage der Besteuerung der "Innenleistungen" an den hoheitlichen Bereich der S (als unentgeltliche Wertabgabe), stellte sich jetzt – zumindest aus Sicht des BFH – die Frage, ob "Innenleistungen"generel...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Im Prinzip schon beantwortet

Schon beantwortet ...: Diese Frage stellte sich eigentlich nicht bzw. wurde implizit schon beantwortet. Hätte der EuGH nämlich die Existenz von steuerbaren "Innenleistungen" für möglich gehalten, hätte er im Urteil vom 1.12.2022 auf das Vorliegen einer unentgeltlichen Wertabgabe gar nicht eingehen müssen. Er hätte dann vielmehr die Leistungen der U an S "ganz normal" als ste...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025: Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung ...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / d) Hintergrund und Systematik der Behandlung als ein Steuerpflichtiger

Nichtbesteuerung der "Innenleistungen" war ausschlaggebend für Entwicklung der Organschaft: Im Gegenteil waren genau diese "Steuervorteile", die sich aus der Nichtsteuerbarkeit der "Innenleistungen" ergeben, seinerzeit einer der wesentlichen Gründe für die Entwicklung des Rechtsinstituts der Organschaft.[22] Entscheidung der Mitgliedstaaten: Im Übrigen ist die Nichtsteuerbark...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / e) Entscheidung des EuGH

"Innenleistungen" nie steuerbar: Auch der EuGH konnte dem Vorbringen des BFH nicht viel abgewinnen und so antwortete er, aus dem Unionsrecht ergebe sich, dass "Dienstleistungen", die von einem (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen (= Mehrwertsteuergruppe) an einen anderen (Betriebs-)Teil des Steuerpflichtigen erbracht würden, selbst dann nicht der Mehrwertsteuer unterlägen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / f) Wie geht es weiter?

Im schlimmsten Fall neue Vorlageverfahren: Es steht allerdings zu befürchten, dass sich hiermit das nächste Vorlageverfahren in Sachen "Innenumsätze" anbahnt (sei es auf Vorlage eines deutschen Gerichts, sei es auf Vorlage eines Gerichts in einem anderen Mitgliedstaat). Vermutlich nicht betr. MwSt-Gruppe: Das dürfte dann aber eher nicht die Leistungen innerhalb einer Mehrwert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / V. Fazit

Weitere Klärung, trotz Klärung: Die Fragen, die sich eigentlich nie stellten, dann aber vom EuGH teilweise beantwortet wurden, werden nun vom BFH (auch im Einzelfall wegen schwer nachvollziehbarer Ausführungen des EuGH selbst) teilweise wieder in anderer Form aufgeworfen. Insofern gilt "nach dem Spiel ist vor dem Spiel". Verwirrung der Begrifflichkeiten im dt. Recht: Die Begr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuerabzug: 10 typische... / 2.8 Vorsteuerschlüssel

Ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht nicht für die Beträge, die wirtschaftlich solchen Umsätzen zuzurechnen sind, die einen Vorsteuerabzug ausschließen. Soweit Vorsteuerbeträge nicht unmittelbar und vollständig den Abzugs- oder Ausschlussumsätzen zugeordnet werden können, sind sie nach § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen. Die Aufteilung erfolgt nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Leasing, Finanzierungsleasi... / 9 Miet- und Leasingverträge: Lieferung oder sonstige Leistung bei der Umsatzsteuer

Der EuGH hat mit Urteil vom 4.10.2017[1] entschieden, dass die in Art. 14 Abs. 2 Buchstabe b MwStSystRL verwendete Formulierung "Mietvertrag, der die Klausel enthält, dass das Eigentum unter normalen Umständen spätestens mit Zahlung der letzten fälligen Rate erworben wird" umsatzsteuerlich als Lieferung zu qualifizieren ist. Mit Schreiben vom 18.3.2020[2] hat das BMF den Ums...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unternehmereigenschaft bei Verkauf eines Privatgrundstücks

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Unternehmereigenschaft anlässlich des Verkaufs eines Privatgrundstücks. Das Vorlagegericht fragte den EuGH: „1. Sind die Bestimmungen der Richtlinie [2006/112], insbesondere Art. 2 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie, dahin auszulegen, dass eine Person, die eine Immobilie verkauft, die zuvor nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschäftswagen / 3 Unternehmensfremde (private) Nutzung eines vollständig dem Unternehmen zugeordneten Geschäftswagens durch den Unternehmer (oder seine Angehörigen)

Benutzt der Unternehmer ein voll dem Unternehmen zugeordnetes Fahrzeug auch nichtunternehmerisch (privat), erhält er aus der Anschaffung und den laufenden Betriebskosten den vollen Vorsteuerabzug (mit Ausnahme der nicht vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer, z. B. Ärzte, Bausparkassen und Versicherungsvertreter). Der Begriff des Fahrzeugs umfasst auch Elektrofahrräder, die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Grundlagen der Regelung in der MwStSystRL und in der Verordnung (EU) Nr. 904/2010

Rz. 40 Durch die Schaffung eines umsatzsteuerlichen Europäischen Binnenmarkts bedurfte es ab dem Jahr 1993 einer erheblichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten. Die Kontrolle der USt bei Leistungen über die Grenzen der Mitgliedstaaten war nach der Neuregelung aufgrund der weggefallenen Grenzkontrollen und des damit verbundenen Wegfall...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 12 § 4 Nr. 25 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. h, m und n sowie Art. 134 MwStSystRL . Danach befreien die Mitgliedstaaten folgende Leistungen: "eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem C...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Leistungen von Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG bestellt wurden – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG

Rz. 92a Nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. d UStG sind steuerfrei auch Einrichtungen, die als Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 oder 191 FamFG [1] bestellt worden sind. Zusätzliche Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass die Preise, die diese Einrichtungen verlangen, von den zuständigen Behörden genehmigt sind oder die genehmigten Preise nicht übersteigen; bei Umsät...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung und Rechtsnatur der Regelung

Rz. 50 Der (umfassende) Inhalt des § 18a UStG wurde zunächst zum 1.1.2010 und zum 1.7.2010 erweitert.[1] Durch diese Gesetzesänderung wurden der Meldezeitraum und die Frist zur Abgabe der ZM verkürzt sowie die Verpflichtung zur Erklärung auch bestimmter ausgeführter innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen eingeführt; der Rechtsbefolgungsaufwand für die betroffenen Unter...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Pensionsreitställe (Pensionspferdehaltung)

Tz. 16 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Bei der Vermietung von Stallplätzen unter gleichzeitiger Übernahme der Fütterung und Pflege liegt zivilrechtlich ein Vertrag besonderer Art vor, weil der Einstellungsvertrag sowohl Merkmale eines Mietvertrages als auch Merkmale anderer Vertragsarten aufweist. Tz. 17 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 In den Fällen der Pferdeeinstellungsverträge liegt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 102 Die Abgabe von sog. Prüfmarken gegen Entgelt, durch welche die dem Landesverband angeschlossenen Mitgliedsverbände das Recht auf die Abnahme von Judo-Prüfungen durch vom Landesverband abgestellte Prüfer erwerben, ist nicht nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei.[1] Rz. 103 Die freiberuflich tätigen Familienhelfer und die im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe tätige...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Ausbildung von Pferden

Tz. 29 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Die entgeltliche Ausbildung von Pferden (z. B. Longieren, Freispringenlassen, Zu- und Bereiten) ist grundsätzlich eine eigenständige (steuerbare) Leistung. Die Einnahmen sind unter Umständen im Einzelfall dem nicht steuerpflichtigen Zweckbetrieb i. S. v. § 65 AO i. V. m. § 67a AO, Anhang 1b) zuordenbar. Tz. 30 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Zum 1.1.1980 wurde § 4 Nr. 25 aus § 4 Nr. 25 UStG 1967/1973 übernommen. In Buchst. a der Vorschrift wurde der Begriff "Leibeserziehung" durch die Bezeichnung "Sport" ersetzt und damit auch an die neue Abgabenordnung angepasst. Außerdem wurde die Steuerbefreiung nach Buchst. c auf die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen ausgedehnt. Dies sollte zur weiteren Förd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.5 Einrichtungen mit öffentlich vergüteten Leistungen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG gelten als andere Einrichtungen mit sozialem Charakter auch Einrichtungen, soweit sie Leistungen erbringen, die im vorangegangenen Kj. ganz oder zum überwiegenden Teil durch Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Einrichtungen nach § 4 Nr. 25 S. 2 Buchst. a UStG vergütet wurden. Rz. 36 Das Merkmal der Vergütung sol...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Einführung

Rz. 100 Der Meldezeitraum einer ZM ist der Zeitraum, während dessen Zeitspanne solche Leistungen ausgeführt worden sind, die nach den vorangegangenen Ausführungen meldepflichtige Vorgänge beinhalten. Bis zum 30.6.2010 war dieser Meldezeitraum grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben ist der Meldezeitraum seit dem 1.7.2010 für Lieferungen i. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Kulturelle und sportliche Veranstaltungen – § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. a UStG

Rz. 66 Steuerfrei ist nach § 4 Nr. 25 S. 3 Buchst. a UStG auch die Durchführung von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Darbietungen von den von der Jugendhilfe begünstigten Personen selbst erbracht oder die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden. Außerdem müssen die Leistungen in engem Zusammenhang m...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 16 Durch die Schaffung des umsatzsteuerrechtlichen Europäischen Binnenmarkts seit dem 1.1.1993 bedurfte es zwangsläufig einer deutlichen Intensivierung der Zusammenarbeit der Finanzbehörden der Mitgliedstaaten, insbesondere auf dem Gebiet des zwischenstaatlichen Informationsaustausches. Die umsatzsteuerliche Kontrolle der grenzüberschreitenden Leistungen war aufgrund der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Innergemeinschaftliche Warenlieferungen (§ 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 1 UStG)

Rz. 57 In einer ZM sind gem. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG sämtliche im Meldezeitraum ausgeführten innergemeinschaftlichen Warenlieferungen aufzuführen. Nach § 18a Abs. 6 Nr. 1 UStG ist eine innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. dieser Vorschrift eine innergemeinschaftliche Lieferung i. S. d. § 6a Abs. 1 UStG mit Ausnahme der Lieferung neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdN...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Von der zuständigen Jugendbehörde anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

Rz. 28 Gemäß § 75 Abs. 1 SGB VIII können juristische Personen und Personenvereinigungen (also nicht natürliche Personen) unter den dortigen Voraussetzungen als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden. Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des § 75 Abs. 1 SGB VIII, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens dr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Übersicht der Regelung

Rz. 25 § 18a UStG stellt schon für sich allein gesehen eine Gesetzesvorschrift von beachtlichem Umfang dar; seit der Fassung zum 1.7.2010 beinhaltet die Vorschrift 12 z. T. sehr lange Absätze; die Druckfassung umfasst daher einige Seiten. Berücksichtigt man zusätzlich, dass auch die Art. 262 bis 272 MwStSystRL, die Abschn. 18a.1 bis 18a.5 UStAE zu beachten sind, dann handelt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 18a UStG beinhaltet eine auf bestimmte innergemeinschaftliche Leistungen (also Lieferungen und sonstige Leistungen) beschränkte besondere Erklärungspflicht für die diese Leistungen ausführenden Unternehmer. Die Regelung erweitert die (umfangreichen) Erklärungspflichten des § 18 UStG um die Abgabe einer weiteren "Steuererklärung", der Zusammenfassen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Teilnahme an Leistungsprüfungen

Tz. 32 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Leistungsprüfungen für Tiere sind tierzüchterische Veranstaltungen, die als Wettbewerbe wertvoller Zuchttiere mit Prämierung durchgeführt werden (z. B. Tierschauen, Pferderennen oder Pferdeleistungsschauen [Turniere]). Tz. 33 Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (Anhang 5) ist der ermäßigte Steuersatz auf Entgelte anzuwenden...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reitunterricht

Stand: EL 142 – ET: 04/2025 Einnahmen aus der Erteilung von Reitunterricht gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern sind in den Tätigkeitsbereich "steuerfreier wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" (Zweckbetrieb) i. S. v. §§ 67a, 65 AO (Anhang 1b) einzuordnen, weil es sich um "sportliche Veranstaltungen" handelt. Dies hängt auch nicht davon ab, ob der Unterricht durch Beiträge,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 1 UStG

Rz. 102 Eine ZM nach § 18a Abs. 1 S. 1 UStG ist grundsätzlich für den vorangegangenen abgelaufenen Kalendermonat abzugeben; meldepflichtig ist der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für die von der Vorschrift umfassten Lieferungen. Die genannte Verpflichtung besteht allerdings nur, we...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Die Berichtigung von Zusammenfassenden Meldungen (§ 18a Abs. 10 UStG)

Rz. 148 Gemäß § 18a Abs. 10 UStG ist ein Unternehmer dazu verpflichtet, eine von ihm abgegebene ZM innerhalb von einem Monat zu berichtigen, wenn er nachträglich erkennt, dass diese Meldung unrichtig oder unvollständig war. Diese Verpflichtung zur Berichtigung ist unbedingt von einer bloßen Änderung der Bemessungsgrundlage zu unterscheiden, bei der sich nachträglich etwa der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b UStG – Lieferungen in Konsignationslager (§ 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG)

Rz. 77 Seit dem 1.1.2020 gilt gem. § 18a Abs. 6 Nr. 3 UStG als innergemeinschaftliche Warenlieferung i. S. d. § 18a Abs. 1 S. 1 UStG auch eine Beförderung oder Versendung i. S. d. § 6b UStG (Rz. 5); das sind die seit dem 1.1.2020 geltenden Sonderregelungen für grenzüberschreitende Lieferungen in Konsignationslager. Mit dem JStG 2020 vom 21.12.2020[1] wurde dieser Gesetzeswor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 18 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 UStG bestimmen sich nach objektiven und subjektiven Gesichtspunkten. Objektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift genannten, abschließend aufgezählten Umsätze unter den genannten Bedingungen. Subjektiv begünstigt sind nur die in der Vorschrift (ebenfalls abschließend) aufgezählten Unternehm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen eines Gegenstands (§ 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 2 UStG)

Rz. 70 Unternehmer müssen gem. § 18a Abs. 1 S. 1, Abs. 6 Nr. 2 UStG in ihrer ZM auch das einer Lieferung gleichgestellte Verbringen von Gegenständen melden; der Inhalt der Meldung ergibt sich hier aus § 18a Abs. 7 Nr. 2 UStG. Der Begriff des einer Lieferung gleichgestellten Verbringens ist allerdings durch § 18a Abs. 6 Nr. 2 UStG nicht unmittelbar definiert, die Vorschrift v...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Der Meldezeitraum für Leistungen nach § 18a Abs. 2 UStG

Rz. 110 Eine ZM für die in § 18a Abs. 2 S. 1 UStG genannten sonstigen Leistungen ist grundsätzlich für das vorangegangene abgelaufene Kalendervierteljahr abzugeben; meldepflichtig ist auch hier der Unternehmer i. S. d. § 2 UStG. Dieser Zeitraum ist der jeweilige vom Gesetz so bezeichnete Meldezeitraum (Art. 263 MwStSystRL) für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen. Die ...mehr