Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

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Umsatzsteuer in Belgien / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Registrierungspflichtige müssen vor der Ausführung steuerpflichtiger Umsätze in Belgien die Administration de la Fiscalité des Entreprises et des Revenus, secteur TVA/Administratie van de ondernemings- en inkomensfiscaliteit, sector BTW unterrichten. Die dafür bestimmten Formulare sind bei den Finanzämtern erhältlich. Die Angaben müssen ggf. durch weitere Unterlagen (etwa di...mehr

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.1 Liste der Normalsätze und ermäßigten Steuersätze (ohne Nullsätze) in Prozent

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Umsatzsteuern in Europa: Re... / 1.13 Regionale Besonderheiten bei der Anwendung von Steuersätzen

Dänemark Grönland und die Färöer gehören nicht zum Gebiet der Europäischen Union, so dass die Umsatzsteuer gemäß der MwStSystRL dort nicht anwendbar ist. Deutschland Die Insel Helgoland und das Gebiet von Büsingen gelten umsatzsteuerlich nicht als Inland. Griechenland Für die Verwaltungsbezirke Lesbos, Chios, Samos, Dodekanes, Kykladen und die Inseln im Ägäischen Meer Thasos, Nör...mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Allgemeine Auskünfte zur Rechnungserteilung können beim Bureau central de TVA pour assujettis étrangers (s. 2.1) eingeholt werden. Die Regelungen zur Rechnungserteilung finden sich auch auf der Webseite www.fisonet.fgov.be unter "Taxe sur la valeur ajoutée", anschließend "Legislation", dann "Code de la TVA", dann "Code de la TVA version 2003" und anschließend "Chapitre III"....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Allgemeines

Rz. 5 Die unionsrechtliche Grundlage für § 14c UStG findet sich in Art. 203 MwStSystRL. Hiernach wird "die Mehrwertsteuer von jeder Person geschuldet, die diese Steuer in einer Rechnung ausweist". Daher wird die Mehrwertsteuer auch geschuldet, wenn sie in einer Rechnung oder einem ähnlichen Dokument ausgewiesen wird, wenn die fraglichen Lieferungen oder Dienstleistungen tats...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Einschränkung des Anwendungsbereichs von § 14c UStG

Rz. 8 Nach denselben Grundsätzen soll Art. 203 MwStSystRL auch nicht zur Anwendung gelangen, wenn das Vorliegen einer Gefährdung des Steueraufkommens mit der Begründung ausgeschlossen werden kann, dass die Kunden des leistenden Unternehmers ausschließlich Endverbraucher gewesen seien, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt seien.[1] Daher ist auch nach Verwaltungsauffassung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Berichtigung des unrichtigen Steuerausweises in der Rechnung (Satz 2)

Rz. 36 Nach § 14c Abs. 1 S. 2 UStG wird zur Beseitigung der Rechtsfolge des § 14c Abs. 1 S. 1 UStG die Berichtigung des in der Rechnung unrichtig ausgewiesenen Steuerbetrags (hierzu Rz. 13) gegenüber dem Leistungsempfänger zugelassen. Hinsichtlich einer vom Rechnungsaussteller nach § 14c Abs. 1 S. 1 UStG geschuldeten und an das FA auch geleisteten Zahlung ist nach einer Rech...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 48 Die Vorschrift des § 14c Abs. 2 UStG erfasst im Unterschied zu § 14c Abs. 1 UStG den sog. unberechtigten Steuerausweis. Hiernach schuldet derjenige, der in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, gem. § 14c Abs. 2 S. 1 UStG den ausgewiesenen Betrag. Das Gleiche gilt, wenn jemand wie ein l...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Rechnungserteilung

Rz. 25 Die Rechtsfolgen des § 14c UStG treten nur ein, wenn der Aussteller die Rechnung in den Verkehr gebracht hat. Denn nur in diesen Fällen kann eine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegen, weil der Rechnungsadressat der in Rede stehenden Rechnung sein Recht auf Vorsteuerabzug geltend machen kann. Daher schuldet der Aussteller einer Rechnung, in der ein Steuerbetrag au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Unionsrechtskonforme Einschränkung des Anwendungsbereichs des Satz 1

Rz. 33 Die Vorschrift des § 14c Abs. 1 UStG ist nach Verwaltungsauffassung unionsrechtskonform einschränkend auszulegen, dass eine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG schon gar nicht entstehen kann, wenn ein Unternehmer eine Leistung tatsächlich ausgeführt und hierüber eine Rechnung mit einem unrichtigen Steuerausweis an einen Endverbraucher (insbesondere Nichtunternehmer od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rz. 1 Seit der erstmaligen Normierung von Vorschriften zu Rechnungen im UStG mit der Einführung der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug durch das UStG 1967 v. 29.5.1967[1] wurden die Rechnungsvorschriften mehrmals grundlegend geändert. Die gegenwärtige Struktur der Rechnungsvorschriften mit der Aufteilung der Rechnungsvorschriften auf § 14 UStG (Ausstellung v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Rechnungserteilung im Fall der Steuerschuldverlagerung auf den Leistungsempfänger bei Umsätzen ausländischer Unternehmer (§ 14 Abs. 7 UStG)

Rz. 145a Nach Art. 219a Abs. 1 MwStSystRL unterliegt die Rechnungsstellung den jeweiligen Rechnungsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Umsatz ausgeführt wird. Hiervon abweichend enthalten die §§ 14 Abs. 7 und 14a Abs. 1 UStG mWv 30.6.2023 aufgrund des AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2014[1] Regelungen in Umsetzung des Art. 219a Abs. 2 MwStSystRL. Denn hiernach unterliegt di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.6 Leistungsbeschreibung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG)

Rz. 100 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG verlangt Angaben in der Rechnung zur Menge und Art der gelieferten Gegenstände mit der handelsüblichen Bezeichnung oder zum Umfang oder der Art der sonstigen Leistung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 6 MwStSystRL). Rz. 100a Diese Angaben tatsächlicher Art müssen insb. eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 21 § 14 Abs. 1 S. 1 UStG definiert die Rechnung als jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Es kommt nicht darauf an, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Das Wort "Rechnung" muss in dem Abrechnungsdokument nicht verwendet werden. Also ist z. B. auch ein mit "Abrechnung", "Quittung" oder "Empfangsbestätigun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.12 Kennzeichnung von Gutschriften (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG)

Rz. 123a Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG muss eine Rechnung in den Fällen der Ausstellung der Rechnung durch den Leistungsempfänger oder durch einen von ihm beauftragten Dritten die Angabe "Gutschrift" enthalten (Unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 10a MwStSystRL). Diese Änderung ist nach § 27 Abs. 1 UStG i. V. m. Art. 31 Abs. 1 AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[1] erstmal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Anwendungsbereich des allgemeinen Steuersatzes

Rz. 4 Die Vorschrift des § 12 Abs. 1 UStG bestimmt die Höhe des allgemeinen Steuersatzes. Die Bezeichnung "allgemeiner Steuersatz" wird lediglich in § 25a Abs. 5 UStG verwendet. Sie entspricht der üblichen Terminologie und soll zum Ausdruck bringen, dass dieser Steuersatz immer dann anzuwenden ist, wenn das Gesetz keine abweichende Regelung getroffen hat. Art. 96 MwStSystRL ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.9 Angabe des Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG)

Rz. 110 Eine Rechnung muss gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 7 UStG das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, enthalten (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 8 MwStSystRL). Entgelt im umsatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Allgemeines

Rz. 130 Die Regelung des § 14 Abs. 6 UStG ermächtigt das BMF zum Erlass einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats, wonach "zur Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens" Rechnungen bestimmte Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG nicht enthalten müssen und unter welchen Voraussetzungen Rechnungen berichtigt werden können. Auf Grundlage dieser Ermächtigung beruhen die §§ 31-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.10 Angabe von Steuersatz, Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG)

Rz. 115 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 8 UStG fordert die Angabe des anzuwendenden Steuersatzes i. S. d. § 12 UStG oder § 24 Abs. 2 S. 1 UStG sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG gilt (unionsrechtliche Grundlagen: Art. 226 Nr. 9 und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.8 Hinweis auf Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6a UStG)

Rz. 109a Durch das JStG 2024[1] wurde in § 14 Abs. 4 S. 1 UStG auf Grundlage der unionsrechtlichen Vorgabe in Art. 226 Nr. 7a MwStSystRL eine weitere verpflichtende Rechnungsangabe eingeführt. Hiernach sind in Rechnungen, die gem. § 27 Abs. 41 UStG nach dem 31.12.2027 ausgestellt werden, die Angabe Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten aufzunehmen, sofern der leistende U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.2.1 Anwendungsbereich

Rz. 40 Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ist ab dem 1.1.2025 gem. § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1, 2. Hs. UStG regelmäßig eine E-Rechnung i. S. d. § 14 Abs. 1 S. 3 UStG (Rz. 23) auszustellen. Hinweis Wurde der Umsatz vor dem 1.1.2025 ausgeführt, kann eine Rechnung auch dann noch nach den alten Regelungen ausgestellt werden, wenn sie erst im Jahr 2025 gestellt wird.[1] Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Ausstellungsdatum (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 92 Gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 UStG muss eine Rechnung auch das Datum der Ausstellung der Rechnung enthalten (unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 1 MwStSystRL). Das Ausstellungsdatum – regelmäßig auch Rechnungsdatum genannt – ist der Tag, an dem das Abrechnungsdokument ausgestellt wurde. Eine Rückdatierung ist unzulässig. Durch die Angaben des Ausstellungsdatums wir...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Abrechnung durch Dritte (§ 14 Abs. 2 S. 7 UStG)

Rz. 57 Nach § 14 Abs. 2 S. 7 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (bis zum 31.12.2024 wortlautidentisch in § 14 Abs. 2 S. 5 UStG geregelt) kann eine Rechnung bzw. Gutschrift auch im Namen und für Rechnung des leistenden Unternehmers bzw. des Leistungsempfängers von einem Dritten (z. B. einem Service- oder Logistikdienstleist...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Berechtigung zur Ausstellung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 S. 1 UStG n. F.)

Rz. 32 Jeder leistende Unternehmer[1] ist umsatzsteuerlich gem. § 14 Abs. 2 S. 1 UStG n. F. (bis 31.12.2024: § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 S. 1 UStG) berechtigt, für die von ihm ausgeführten Lieferungen oder sonstigen Leistungen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG Rechnungen zu erteilen. Eine generelle Verpflichtung des leistenden Unternehmers, für seine Ausgangsumsätze Rechnungen zu er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 10 Durch Art. 4 des Haushaltbegleitgesetzes 2006 v. 29.6.2006[1] ist der allgemeine Steuersatz mWv 1.1.2007 von bisher 16 auf 19 % erhöht worden. Während bei allen vorherigen Steuersatzanhebungen der allgemeine Steuersatz lediglich um einen Prozentpunkt erhöht wurde, war dies die erste Anhebung um gleich drei Prozentpunkte. Wegen der Gründe der Steuersatzerhöhung s. § 12...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 84 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG die dem leistenden Unternehmer vom FA erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte USt-IdNr. zu enthalten (zur Erteilung einer USt-IdNr. s. § 27a UStG). Kleinunternehmer dürfen nach § 34a S. 1 Nr. 2 UStDV auch die mWv 1.1.2025 neu eingeführte Kleinunternehmer-Identifikationsnummer verwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Fortlaufende Rechnungsnummer (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG)

Rz. 95 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 UStG verlangt die fortlaufende Nummerierung der Rechnungen durch eine oder mehrere Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Unionsrechtliche Grundlage: Art. 226 Nr. 2 MwStSystRL). Diese sog. Rechnungsnummer sollte ursprünglich sicherstellen, dass es sich bei der Rechnung um ein einmaliges...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Gutschrift als Abrechnungsdokument (§ 14 Abs. 2 S. 5 bis 6 UStG)

Rz. 51 Nach § 14 Abs. 2 S. 5 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (bis zum 31.12.2024 regelungsidentisch in § 14 Abs. 2 S. 3 UStG normiert) kann eine Rechnung auch durch einen in § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 UStG bezeichneten Leistungsempfänger ausgestellt werden, wenn die an dem umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7 Zeitpunkt der Leistung oder der Vereinnahmung des Entgelts (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG)

Rz. 104 Eine Rechnung hat gem. § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 UStG die Angabe des Zeitpunkts der Lieferung oder sonstigen Leistung (sog. Leistungszeitpunkt) und in den Fällen der noch nicht ausgeführten Leistung auch die Angabe des Zeitpunkts der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts (§ 14 Abs. 5 S. 1 UStG), wenn dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausste...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Rechnungen über Anzahlungen (§ 14 Abs. 5 UStG)

Rz. 127 Die Vorschrift des § 14 Abs. 5 UStG findet für die Rechnungserstellung im Zusammenhang mit Anzahlungen bzw. Abschlagszahlungen oder Vorauszahlungen (im Folgenden: Anzahlungen) i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG Anwendung (unionsrechtliche Grundlage: Art. 220 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und 5 MwStSystRL). Wird über Anzahlungen mittels Gutschrift abgerechnet, gilt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Gewährleistung von Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit der Rechnung (§ 14 Abs. 3 UStG)

Rz. 60 Die Vorschrift des § 14 Abs. 3 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024[1] hat einerseits die zuvor wortlautidentische Regelung über die Gewährleistung der Echtheit der Herkunft der Rechnung, der Unversehrtheit ihres Inhaltes und ihre Lesbarkeit aus § 14 Abs. 1 S. 2 bis 6 UStG in § 14 Abs. 3 S. 1 bis 5 UStG unverändert üb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Sinn und Zweck der Vorschrift

Rz. 17 Den Rechnungen mit offenem Ausweis von Umsatzsteuer kommt im System der sog. Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug eine besondere – unverzichtbare – Bedeutung zu, weil der Unternehmer gem. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG nur die in einer Rechnung oder Gutschrift i. S. d. § 14 UStG gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer von seiner Steuerschuld abz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Rechnungen über Kleinbeträge (§ 33 UStDV)

Rz. 132 Rechnungen über Kleinbeträge (sog. Kleinbetragsrechnungen) liegen nach § 33 S. 1 UStDV bei einer Rechnung bis zu einem Gesamtbetrag von 250 EUR (bis 31.12.2016 150 EUR und bis zum 31.12.2006 100 EUR) vor. Unter diesem Gesamtbetrag wird der Bruttobetrag, also die Summe aus umsatzsteuerlichem Entgelt und ggf. der Umsatzsteuer verstanden. Bei der Qualifizierung einer Re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.3 Steuerliche Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Rz. 154 Das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der berichtigten – nunmehr ordnungsgemäßen – Rechnung i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG kann grundsätzlich auch für den Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.[1] Diese steuerliche Rückwirkung einer berichtigten Rechnung auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Rechnungserhalts...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / aa) Voraussetzung: Ausführung einer wirtschaftlichen Tätigkeit

Vorgaben der Richtlinie: Zunächst stellte er fest, dass gem. Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 1 MwStSystRL als Steuerpflichtiger gelte, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbständig ausübe. Es sei daher zu prüfen, ob die Gemeinde B eine solche wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, d.h. ob sie mit der Organisation der Schülertransporte eine ...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / bb) "Symbolischer" Preis

"Symbolischer Preis" ist für EuGH ein Entgelt: Dass auch "symbolische" Preise zu den Entgelten i.S.d. Mehrwertsteuerrechts gehören, ergibt sich auch aus der Scandic-Entscheidung des EuGH.[59] Dort hatte er angeführt, die – von der schwedischen Regierung gesehene – Gefahr, dass durch die Erhebung "symbolischer Preise" die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verhinder...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / (1) "Zusammenhang gelöst"

"Symbolische" Preisvereinbarung: Bei einem jährlichen Pachtentgelt von 1 EUR und der (kostenintensiven) Verpflichtung zur Instandhaltung trete die "Entgeltverpflichtung" so sehr in den Hintergrund, dass der Zusammenhang zwischen Nutzungsüberlassung und Entgelt als gelöst erscheine. Der vereinbarte Pachtzins von 1 EUR und die Verpflichtung zur Betriebsführung deuteten darauf ...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / a) Leistung gegen Entgelt

Immer entgeltliche Leistungen, wenn Entgelt gezahlt wird: So liegt bei Vereinbarung eines Entgelts, das im Zusammenhang mit einer Leistung steht, eine Leistung gegen Entgelt i.S.d. Art. 2 Abs. 1 MwStSystRL vor. Dieser Zusammenhang wird auch nicht dadurch "gelöst", dass ein niedriges oder "symbolisches" Entgelt vereinbart wird (was auch immer ein "symbolisches" Entgelt sein m...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / 2. Vermischung von Einnahmen und Gewinnen

Keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich: Auch wird nicht klar, warum ein Grund dafür, dass keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegen soll, die Erzielung nur geringer Einnahmen sein soll. Einnahmen (i.S.v. Art. 9 Abs. 1 MwStSystRL) sind Einnahmen und keine Gewinne. Die Absicht Gewinn zu erzielen ist daher nicht nur für das Vorliegen von Leistungen gegen Entgelt, sondern au...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / IV. Zwischenfazit

EuGH-Urteil als unklarer Ausgangspunkt: Das Urteil des EuGH vom 12.5.2016, in dem dieser festgestellt hat, dass Personen keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, wenn sie mit den Einnahmen aus dieser Tätigkeit nur einen geringen Teil ihrer Kosten decken, hat in nachfolgenden Entscheidungen des BFH seinen Niederschlag gefunden. Der BFH konnte an den Vorgaben des EuGH natürlic...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / bb) Leistungen gegen Entgelt

Dienstleistung: Im Rahmen dieser Prüfung stellte der Gerichtshof zunächst fest, dass die Gemeinde B tatsächlich "eine Dienstleistung" erbracht habe.[11] Weiter sei zu prüfen, ob diese Dienstleistung gegen Entgelt erbracht worden sei. Eigentlich mehrere Dienstleistungen: Hier wäre eigentlich zu erwarten gewesen, dass der EuGH feststellt, dass die Transporte entgeltlich erfolgt...mehr

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Leistungsaustausch und wirt... / (2) Keine wirtschaftliche Tätigkeit, bei geringer Kostendeckung?

Kein Zusammenhang zw. Leistung und Entgelt: Da die Entgelte, die die Gemeinde B erhielt, nur 3 % der Transportkosten deckten, folgerte der EuGH im Weiteren, dass es an einem tatsächlichen Zusammenhang zwischen dem gezahlten Betrag und der Erbringung der Dienstleistungen fehle. Damit weise "der Zusammenhang zwischen der von der Gemeinde erbrachten Transportdienstleistung und ...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 1 Problematik

Das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen kann in vielschichtiger Weise er­folgen. Von dem einfachen Kauf von Anteilen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft bis hin zu einem umfangreichen Beteiligungserwerb, verbunden mit einem aktiven Eingreifen in die Tätigkeiten der Gesellschaften, sind alle Zwischenformen denkbar. Dabei muss immer unterschieden werden, ob...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7.2 Pauschalierte Abgabensätze

Rz. 304 Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 8 UStG kann der BMF durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, zur Erleichterung des Warenverkehrs und zur Vereinfachung der Verwaltung Steuerermäßigungen für Gegenstände anordnen, die weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind und die Wertgrenze von 700 EUR je Reisenden nicht übersteigen. Entspre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unionsrecht

Rz. 11 Die Einfuhr von Gegenständen unterliegt der Mehrwertsteuer (Art. 2 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL). Gem. Art. 30 Abs. 1 MwStSystRL gilt als steuerpflichtige Einfuhr in die Union die Verbringung eines Gegenstands, der sich nicht im freien Verkehr i. S. d. Art. 29 AEU befindet. Als im freien Verkehr eines Mitgliedstaats befindlich gelten diejenigen Waren aus dritten Länder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 33a Wie in den Sonderverbrauchsteuergesetzen (§ 23 MinöStG; § 22 Abs. 3 AlkoholStG; § 21 TabStG; § 17 Abs. 1 SchaumwZwStG; § 13 Abs. 1 BierStG; § 13 Abs. 1 KaffeeStG) ist auch im UStG für den Steuergegenstandder Einfuhr aus Drittländern die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften vorgeschrieben. Gemäß § 21 Abs. 2 UStG gelten die Vorschriften für Zölle – ausgenommen die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Ausschluss der sinngemäßen Anwendung

Rz. 45 Die sinngemäße Anwendung von Zollvorschriften ist ausgeschlossen, wenn sie im Widerspruch zur MwStSystRL stehen würde. Es ist daher zunächst zu prüfen, ob die MwStSystRL selbst Regelungen für die EUSt trifft, die als spezielle Vorschriften einschlägig und gegenüber der Anwendung des Zollrechts nach § 21 Abs. 2 UStG vorrangig sind. Eine zollrechtliche Vorschrift kann n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.1 Allgemeines

Rz. 123 Die Abgabenschuld entsteht grundsätzlich durch die Überführung von einfuhrabgabenpflichtigen Nicht-Unionswaren in das Zollverfahren der Überlassung zum freien Verkehr und im Rahmen der Vorschriften über die Endverwendung (Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK). Daneben kann eine Abgabenschuld auch dadurch entstehen, dass Vorschriften über das Verbringen, die Gestellung, die v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.2 Abgabenschuld bei der Überführung von Gegenständen in den freien Verkehr (Art. 77 UZK)

Rz. 137 Gem. Art. 77 Abs. 1 Buchst. a UZK entsteht die Einfuhrzollschuld durch Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr. Es handelt sich hierbei um die ordnungsgemäße Abfertigung aufgrund einer Anmeldung von Waren, die entweder zollpflichtig als Nicht-Unionswaren eingeführt worden sind und unmittelbar daran zur Überführung in den freien Verkehr angemeldet werden oder sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.5 Pflichtverletzungen (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 179 Eine Einfuhrabgabenschuld entsteht nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK, wenn eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben (Buchst. a), oder eine Voraussetzung für die Überführung einer Ware in das bet...mehr