Steuerbarkeit von Leistungen Der BFH legt dem EuGH eine Vorlage zur Turnierteilnahme mit fremden Pferden vor und versucht dadurch die Tragweite eines bestehenden EuGH-Urteils zu klären. BFH, UStB 2022, 6
Parkplatzüberlassung, W-LAN-Netz-Nutzung und Benutzung eines Fitnessraums als Bestandteil von kurzfristigen Beherbergungsverträgen

Die nicht gesondert vereinbarte Überlassung von Parkplätzen, W-LAN und Fitnesseinrichtungen an Hotelgäste unterliegt nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz.

Der Grundsatz, dass eine (unselbständige) Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt, wird von dem Aufteilungsgebot des § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG verdrängt. Dieses Aufteilungsgebot verstößt nicht gegen die Vorgaben des Art. 98 Abs. 1 und 2 i.V.m. Anhang III Nr. 12 der Richtlinie 2006/112/EG.

Die Besteuerung der Leistungen in Form einer Bereitstellung eines W-LAN-Netzes und eines Fitnessraums nach dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG ist selbst dann durch § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG ausgeschlossen, wenn es sich bei den Leistungen um Beherbergungsleistungen handelt
Nds. FG, UStB 2022, 13
Zur Abgrenzung von Schadensersatz und Entgelt bei Zahlungen nach Aufhebung eines Architektenvertrages Die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt i.S.v. § 10 Abs. 1 UStG, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt. BFH, UStB 2022, 39
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Lieferungen von Holzhackschnitzeln; Grundsatz der steuerlichen Neutralität

Art. 122 MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass der Begriff "Brennholz" i.S. dieses Artikels jegliches Holz bezeichnet, das nach seinen objektiven Eigenschaften ausschließlich zum Verbrennen bestimmt ist.

Art. 122 MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass ein Mitgliedstaat, der in Anwendung dieser Bestimmung einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, dessen Anwendungsbereich anhand der Kombinierten Nomenklatur auf bestimmte Kategorien von Lieferungen von Brennholz begrenzen kann, sofern der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird.

Der Grundsatz der steuerlichen Neutralität ist dahin auszulegen, dass er dem nicht entgegensteht, dass die Lieferung von Holzhackschnitzeln nach dem nationalen Recht von dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausgeschlossen ist, obwohl dieser nach den nationalen Rechtsvorschriften den Lieferungen anderer Formen von Brennholz zugutekommt, sofern Holzhackschnitzel und diese anderen Formen von Brennholz für den Durchschnittsverbraucher nicht austauschbar sind. Dies zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts.
EuGH, UStB 2022, 61
Abgabe von Speisen durch Fast-Food-Restaurants in "Food-Courts" eines Einkaufszentrums und Bäckereien in Vorkassenzonen eines Supermarkts

Die Nutzung eines "Food-Courts" in einem Einkaufszentrum kann beim Verzehr von Speisen als überwiegendes Dienstleistungselement zum Vorliegen einer sonstigen Leistung führen, wenn die Einräumung dieser Nutzungsmöglichkeit aus der Sicht eines Durchschnittsverbrauchers dem Speisenanbieter zuzurechnen ist.

Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, das es nach dem Verzehr der Speisen zurücknimmt und reinigt, führt sie damit (ebenso wie ein Partyservice) sonstige Leistungen aus.
BFH, UStB 2022, 66
Differenzbesteuerung der Art. 311 ff. MwStSystRL Der BFH legt dem EuGH Fragen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage vor, wenn der Gegenstand der späteren Lieferung zuvor vom Wiederverkäufer von den Künstlern innergemeinschaftlich befreit erworben wurde. BFH, UStB 2022, 96
Feste Niederlassung durch Zurechnung fremder Personal- und Sachmittel Eine Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat verfügt nicht deshalb über eine feste Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat, weil diese Gesellschaft dort eine Tochtergesellschaft hat, die ihr personelle und technische Ausstattung gemäß Verträgen zur Verfügung stellt, nach deren Maßgabe sie ihr exklusiv Marketing-, Regulierungs-, Werbe- und Vertretungsdienstleistungen erbringt, die geeignet sind, unmittelbar das Volumen ihrer Verkäufe zu beeinflussen. EuGH, UStB 2022, 129
Einfuhrumsatzsteuer; Erlöschen der MwSt-Schuld bei Beschlagnahme und Einziehung nach Art. 124 Abs. 1 Buchst. e) UZK analog

1. Art. 124 Abs. 1 Buchst. e UZK ist dahin auszulegen, dass eine Zollschuld erlischt, wenn Waren beschlagnahmt und anschließend eingezogen werden, nachdem sie bereits unrechtmäßig in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführt wurden.

2. [...] Art. 2 Abs. 1 Buchst. d und Art. 70 MwStSystRL sind dahin auszulegen, dass das Erlöschen der Zollschuld aus dem in Art. 124 Abs. 1 Buchst. e UZK vorgesehenen Grund nicht zum Erlöschen der [...] Mehrwertsteuerschuld für unrechtmäßig in das Zollgebiet der Europäischen Union eingeführte Waren führt.
EuGH, UStB 2022, 205
Aufteilungsgebot in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG für Beherbergungsumsät...

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