Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht beschlossen. Das Gesetz ist im BGBl. verkündet worden und am 1.1.2022 in Kraft getreten (BGBl. I 2021, 5220). Das Gesetz dient vorwiegend der Umsetzung von Art. 1 der Richtlinie (EU) 2021/1159 des Rates v. 13.7.2021 zur Änderung der MwStSystRL in Bezug auf befristete Befreiungen von Einfuhren und bestimmten Lieferungen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie (ABl. EU Nr. L 250 v. 15.7.2021, 1) sowie der Anpassung des Durchschnittssatzes für Pauschallandwirte auf 9,5 % und der Festschreibung der Berechnung des Durchschnittssatzes im UStG. UStB 2022, 33
Entwurf eines Jahres-steuergesetzes 2022

Das BMF hat den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) vorgelegt. In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts habe sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betreffe insbesondere Anpassungen zur weiteren Digitalisierung, zur Verfahrensvereinfachung, zur Rechtssicherheit und Steuergerechtigkeit sowie zur Umsetzung des Koalitionsvertrags. Notwendig seien auch Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf BVerfG- und BFH-Rechtsprechung. Darüber hinaus bestehe unvermeidlicher redaktioneller und technischer Regelungsbedarf. Hierzu gehörten Verfahrens- und Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen auf Grund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen. Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz solle diesem fachlich notwendigen Gesetzgebungsbedarf entsprochen werden. Hierzu würden im Bereich der Umsatzsteuer insbesondere gehören:

  • Die Schaffung einer nationalen Vorschrift zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18.2.2020 zur Änderung der MwStSystRL im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister sowie die
  • Umsetzung der Verpflichtung zur elektronischen Bereitstellung über Verwaltungsportale nach dem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OnlinezugangsgesetzOZG) vom 14.8.2017 (BGBl. I 2017, 3122, 3138).
  • Die Änderungen des UStG finden sich in den Art. 8, 9 und 10 und die Änderung der UStDV in Art. 11 des Gesetzentwurfs. Auf folgende Änderungen ist insbesondere hinzuweisen:
  • Art. 8 Nr. 2 Buchst. b des Gesetzentwurfs diene (auch) der Umsetzung von Art. 171 Abs. 1 MwStSystRL i.V.m. Art. 4 Buchst. b der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der MwStSystRL an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige und Art. 171 Abs. 3 Buchst. b MwStSystRL i.V.m. der Dreizehnten Richtlinie des Rates vom 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige.
  • Art. 9 Nr. 4 des Gesetzentwurfs diene der Umsetzung von Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß MwStSystRL an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige.
  • Art. 10 des Gesetzentwurfs diene der Umsetzung von Art. 1 und Art. 2 der Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates vom 18.2.2020 zur Änderung der MwStSystRL im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister (ABl. L 62 v. 2.3.2020, 7).
UStB 2022, 277
Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz ist mit Wirkung vom 1.10.2022 in Kraft getreten (BGBl. I 2022, 1743; BStBl. I 2022, 1435). Zu den Einzelheiten vgl. UStB 2022, 341. Wichtig ist, dass das Gesetz – entgegen des Titels – sowohl die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz als auch von Wärme über das Wärmenetz regelt. Das BMF hat unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder zu der befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz und Wärme über das Wärmenetz im Zeitraum vom 1.10.2002 bis zum 31.3.2024 bereits ein Anwendungsschreiben veröffentlicht (BStBl. I 2022, 1455). UStB 2022, 378 (in diesem Heft)
Achtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen Durch Art. 12 des Achten Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24.10.2022 (BGBl. I 2022, 1838) wurde u.a. die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes i.H.v. 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) über den 31.12.2022 hinaus bis zum 31.12.2023 verlängert. Das BMF hat dazu in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs des BMF-Schr. vom 2.7.2020 (BMF v. 2.7.2020 – III C 2 - S 7030/20/10006:006, BStBl. I 2020. 610)...

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