Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 4. Vorsteuerabzug – § 15 UStG

Ausstellung von Rechnungen, Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen Amtssprachen der EU: Für bestimmte Rechnungsangaben können nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch Formulierungen verwendet werden, die in anderen Amtssprachen für die Rechnungsangaben nach Art. 226 MwStSystRL der jeweiligen Sprachfassung verwendet werden. Das BMF gibt hierzu eine...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 2. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen; Konkretisierung der Vorgaben nach der sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH: Die mit BMF-Schr. v. 25.6.2020 hinsichtlich des Nachweises der Ausfuhrlieferungen durch andere geeignete Belege umgesetzte sog. Missbrauchsrechtsprechung des EuGH (EuGH, Urt. v. 8.11.2018 – C-495/17 – Cartrans Spedit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.2 Aktuelle finanzgerichtliche Leitplanken für die Umsatzsteuerbarkeit von NFT

Im zugrundeliegenden Fall streiten der Kläger und das Finanzamt über die umsatzsteuerliche Behandlung des Handels mit NFT im Jahr 2021. Der Kläger betrieb als Einzelunternehmer den Wiederverkauf von NFT über Plattformen wie OpenSea und Rarible. Während er in seinen Umsatzsteuer-Voranmeldungen ursprünglich noch den ermäßigten Steuersatz von 7 % geltend machte, vertritt er im ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain-Technologie und ... / 4.2.5.3 Rechtliche Einordnung von auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen und deren Folgefragen

Auf elektronischem Weg erbrachte sonstigte Leistungen I.S.v. § 3a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. Satz 2 Nr. 3 UStG bzw. Art. 58 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL und Art. 7 Abs. 1 MwSt-DVO muss eine auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistung über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft / 5 Ausblick

In den vergangenen Jahren wurde immer mal wieder über eine Reform der Organschaft nachgedacht. Ein Wechsel hin zu einer sog. Gruppenbesteuerung würde eine Organschaft über die Grenze hinweg mit sich bringen, wie dies z. B. in Österreich bereits seit 2005 mit der grenzüberschreitenden Gruppenbesteuerung erfolgt. Aus wirtschafts- und standortpolitischer Sicht ist eine Gruppenb...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Stellung im Unionsrecht

Rz. 7 § 23a UStG steht im Zusammenhang mit Vereinfachungsregelungen für Kleinunternehmer. Nach Art. 281 MwStSystRL [1] können die Mitgliedstaaten Regelungen treffen, die zu einer Vereinfachung bei der Besteuerung und Steuererhebung führen. Allerdings dürfen diese Regelungen nicht zu einer Steuerermäßigung führen. Da die Regelung des § 23a UStG ursächlich die Vereinfachung der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "die Vermittlung und Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten und Garantien sowie die Verwaltung von Kreditsicherheiten durch die Kreditgeber". Unter den Begriff der "Übernahme von Verbindlichkeiten"; gemäß Art. 135 Abs. 1 Buchst. ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG sind die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze steuerfrei. In der Übernahme von Verbindlichkeiten ist im Regelfall eine Entgeltzahlung zu sehen[1], mit der Folge, dass diese Leistung als nicht steuerbar nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Eine steuerbare – und ste...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzgrenzen

Rz. 9 Nach § 23a Abs. 2 UStG darf der steuerpflichtige Umsatz des Unternehmers – ohne die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb – im vorangegangenen Kj. 50.000 EUR [1] nicht überschritten haben. Die Umsätze in der laufenden Periode sind für die Anwendung des § 23a UStG unbeachtlich. Die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kj. ist mWv 1.1.2026 auf 50.000 EUR angehoben...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 5 Unter Übernahme von Verbindlichkeiten ist die Schuldbefreiung durch Schuldübernahme [1] und die Schuldmitübernahme oder der Schuldbeitritt neben einem Schuldner bei bereits bestehenden Verpflichtungen und nicht das Eingehen einer neuen Verpflichtung zu verstehen. Das abstrakte Rechtsgeschäft der Schuldübernahme stellt eine Leistung dar, die darin besteht, dass der Über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1.2 Einbringung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Tz. 167 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Werden Anteile an einer Kap-Ges oder Gen unter den Voraussetzungen des § 21 Abs 1 UmwStG eingebracht (Anteilstausch), liegt regelmäßig keine unternehmerische Tätigkeit des Einbringenden vor (zB im Fall der Einbringung von Anteilen des PV einer natürlichen Pers iSd § 17 EStG oder bei einer reinen Finanzholding-Gesellschaft, die durch bloßes ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 5.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Frage der Steuerbefreiung bei Schulungsleistungen hat der BFH[1] entschieden, dass der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL nicht die Erteilung von Flugunterricht...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.3.2 Ausblick zum 1.1.2028: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs ändert sich

Obwohl es noch einige Zeit hin ist, sollte schon jetzt vorausschauend berücksichtigt werden, dass sich zum 1.1.2028 der Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs zum Teil ändert und dadurch grundlegende Änderungen in der Buchhaltung erforderlich sind. Derzeit ist es für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers unerheblich, ob der leistende Unternehmer seine Umsätze nach vereinbarten En...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 4.2 Prüfung anhängiger Verfahren

Zum Jahreswechsel sollten immer auch die wichtigen, gerade beim EuGH oder beim BFH anhängigen Verfahren beachtet werden – um ggf. für Vorjahre noch durch einen Einspruch die Festsetzungsverjährung zu hemmen. Wichtige Fragen, die derzeit vom EuGH bzw. vom BFH zu klären sind, sind insbesondere: Die Frage, ob bei Hotelleistungen [1] ein einheitlicher Steuersatz anzuwenden ist ode...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.4.2 Reform der Kleinunternehmerbesteuerung

Hinweis BMF hat umfassend den UStAE angepasst Die zum 1.1.2025 in Kraft getretenen Veränderungen bei der nationalen Kleinunternehmerbesteuerung und die erstmals mögliche grenzüberschreitende Kleinunternehmerbesteuerung in der Europäischen Union sind von der Finanzverwaltung[1] mit einer umfassenden Anpassung des UStAE begleitet worden. Insoweit wird auf die umfangreiche Komme...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer, Wechsel der S... / 4.1.5 Betriebsvorrichtungen sind keine Bauwerke: Kein Wechsel der Steuerschuldnerschaft

Der BFH hatte entschieden, dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke sind, sodass ein Wechsel der Steuerschuld (= Reverse-Charge-Verfahren) gemäß § 13b UStG nicht stattfindet.[1] In ein Bauwerk eingebaute Anlagen sind lt. BFH nur dann Bestandteile des Gebäudes, wenn sie für Konstruktion, Bestand, Erhaltung und Benutzbarkeit von wesentlicher Bedeutung sind. Das Reverse-Charge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 5.2 Wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung

Auch die Finanzverwaltung hat sich in den vergangenen Monaten wieder zu umsatzsteuerrechtlichen Fragen geäußert. Neben den schon zuvor genannten mit Nichtbeanstandungsregelungen versehenen Verwaltungsanweisungen hat sie die folgenden Feststellungen getroffen: Nach vielen Jahren hat die Finanzverwaltung[1] zu der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Kraftstofflieferungen im ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Zur sog. Doppelberichtigung ("Berichtigungssequenz") bei Insolvenzeröffnung

Leitsatz Werden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst uneinbringlich gewordene Entgelte für zuvor erbrachte Leistungen vereinnahmt, hängt die mit der Vereinnahmung zulasten des Massebereichs des § 55 der Insolvenzordnung (InsO) vorzunehmende zweite Berichtigung nicht davon ab, dass die erste Berichtigung mit Wirkung zugunsten des Insolvenzbereichs des § 38 InsO zutreffend verfahrensrechtlich durchgeführt wurde. Normenkette § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, § 16 Abs. 1 Satz 2 UStG...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Umsatzsteuerpflicht von Bestattungsleistungen

Die im Rahmen der Kühlung eines Leichnams erfolgende Überlassung von Kühlräumen und ‐zellen ist keine nach § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG steuerfreie Vermietung, wenn sich die Leistung dadurch charakterisiert, dass der Leichnam gekühlt wird (Abgrenzung zu Tz. 2.2 des BMF-Schreibens vom 23.11.2020, BStBl I 2020, 1335 ). § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG, Art. 98, Art. 135...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot... / 3. Ergebnis

Nach alledem nicht überraschend würde die Generalanwältin Art. 98 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Anhang III Nr. 12 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem dahingehend auslegen[7], dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der Beherbergungsbetriebe verpflichtet sind, Dienstleistungen wie das Frühstück getr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot... / 1. Einleitung und Vorgeschichte der Vorlageverfahren

Einleitend wird die wesentliche Frage aufgeworfen, ob das Frühstück oder andere Nebenleistungen von Hotels und ähnlichen Einrichtungen, die eine kurzfristige Beherbergung anbieten, getrennt von der Beherbergungsleistung besteuert werden müssen, oder als Nebenleistungen zu demselben, niedrigeren Satz wie die Hauptleistung besteuert werden können. Frage der Unionsrechtskonformi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot... / b) Beschränkung auf die Beurteilung von Frühstücken

Angesichts der Nichtsteuerbarkeit von kostenlosen Leistungen werden die Fragen des BFH von der Generalanwältin lediglich im Hinblick auf die Bereitstellung des Frühstücks beantwortet. Deutsches Aufteilungsgebot kein Verstoß gegen Art. 98 MwStSystRL: Zur Kardinalfrage, ob eine Pauschalleistung "Übernachtung mit nicht optionalem Frühstück" entsprechend der gesetzgeberischen Abs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot... / 2. Stellungnahme und Würdigung der Generalanwältin

Steuerbare Umsätze gegeben? In ihren Vorbemerkungen wirft die Generalanwältin die Frage auf, ob alle Elemente in den drei Vorlageverfahren tatsächlich steuerbare Umsätze im Sinne der Mehrwertsteuerrichtlinie darstellen. a) Unentgeltliche Nebenleistungen Denn einerseits könnte man argumentieren, dass das Entgelt für diese Nebenleistungen in das Gesamtentgelt für die Beherbergun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot... / a) Unentgeltliche Nebenleistungen

Denn einerseits könnte man argumentieren, dass das Entgelt für diese Nebenleistungen in das Gesamtentgelt für die Beherbergungsleistung einbezogen ist, weil die Berechnung eines einheitlichen Preises keine entscheidende Bedeutung für die Frage hat, ob es sich um zwei oder mehrere eigenständige und voneinander unabhängige Vorgänge oder um einen einheitlichen wirtschaftlichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nationales Aufteilungsgebot... / 1. Kostenlose Leistungen sind nicht umsatzsteuerbar

Soweit Parkplätze, Zugang zum Fitness- und Wellnessbereich sowie W-LAN "kostenfrei" bzw. "kostenlos" angeboten werden, sind diese Dienstleistungen nach Auffassung der Generalanwältin mangels Entgeltzahlung nicht umsatzsteuerbar. Im Ergebnis entspricht dies auch den Anwendungsregeln im österreichischen Umsatzsteuerrecht bzw. der in Österreich praktizierten Aufteilungslösung, n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 2. Vorsteuern

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.2 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 3 Nach seinem Wortlaut ist § 173 AO anwendbar auf Steuerbescheide. Damit sind alle Steuerbescheide sowie Bescheide, die wie Steuerbescheide behandelt werden, erfasst. Zum Begriff der Steuerbescheide und der gleichbehandelten Bescheide vgl. G. Frotscher, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 155 AO Rz. 13ff. Daher können auch Freistellungsbescheide nach § 173 AO geändert werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich: Steuerbescheide und gleichgestellte Verwaltungsakte

Rz. 12 Anwendbar ist § 176 AO auf alle Steuerbescheide sowie diejenigen Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Zur Anwendung bei den einzelnen Änderungstatbeständen Rz. 18ff. Da Steueranmeldungen die Wirkung von Steuerbescheiden haben, greift § 176 AO auch bei der Änderung der in einer Steueranmeldung bestehenden Steuerfestsetzung ein. Eine Änderung de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Innenumsatz / 2 Ausnahmen von der Nichtsteuerbarkeit

In bestimmten Fällen kann auch ein Vorgang, der im Inland zu einem nicht steuerbaren Innenumsatz führt, durch grenzüberschreitende Leistungsbeziehungen zu einem steuerbaren Umsatz führen: Verbringen von Gegenständen innerhalb eines Unternehmens zwischen 2 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Innergemeinschaftliches Verbringen). In diesem Fall liegt nach § 3 Abs. 1a UStG im...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Preisanpassungen im Umsatzs... / 2.1.2 Entgeltminderungen

Im wirtschaftlichen Alltag ergibt sich jedoch auch das Bedürfnis, das Entgelt anzupassen. Hierbei handelt es sich häufig um eine Entgeltminderung. Diese kann sich etwa aus Skonti, Rabatten, Preisnachlässen etc., aber auch aus (teilweiser) Uneinbringlichkeit, Nichtausführung oder Rückabwicklung des Umsatzes ergeben. Entgeltminderungen sieht auch das Unionsrecht ausdrücklich i...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Preisanpassungen im Umsatzs... / 2.1.1 Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 1 UStG)

Die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage bildet grds. das Entgelt.[1] Dies ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistende Unternehmer vom Leistungsempfänger oder von einem anderen als dem Leistungsempfänger für die Leistung erhält oder erhalten soll, einschließlich der unmittelbar mit dem Preis dieser Umsätze zusammenhängenden Subventionen, jedoch abzüg...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vollverzinsung nach § 233a AO und Billigkeit

Leitsatz Hat ein Steuerpflichtiger für ausländische Vorsteuerbeträge zunächst zu Unrecht im Inland den Vorsteuerabzug geltend gemacht, der dann aufgrund einer geänderten Steuerfestsetzung entfällt, sind Nachzahlungszinsen aufgrund der geänderten Steuerfestsetzung auch dann nicht aus Billigkeitsgründen zu erlassen, wenn der Steuerpflichtige im anderen Mitgliedstaat für die dort gesetzlich geschuldete Steuer keinen Vorsteuerabzug erlangen kann. Normenkette § 233a, § 239 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, § ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vollverzinsung nach § 233a AO und Unionsrecht

Leitsatz 1. Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a der Abgabenordnung (AO) verstößt nicht gegen das Unionsrecht. 2. Die Vorschrift dient weder der Durchführung des Rechts der Union im Sinne des Art. 51 Abs. 1 Satz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union noch fällt sie anderweitig in den Anwendungsbereich des Unionsrechts. 3. Im Rahmen der den Mitgliedstaaten zustehenden Verfahrensautonomie genügt § 233a AO den Grundsätzen der Äquivalenz und der Effektivität sowie ‐‐bei einer ...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 2.9.21 Behandlung von Umsätzen über App-Stores

Im Zusammenhang mit der Besteuerung von elektronisch erbrachten Dienstleistungen über einen App-Store (In-App-Käufe) stellt sich häufig die Frage, ob diese im Rahmen einer Leistungskette (Dienstleistungskommission) zwischen dem App-Entwickler, dem App-Store und dem Endkunden erbracht werden. Über diese Fragestellung entschied der EuGH im Urteil v. 9.10.2025 (C 101/24, XYRALI...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Steuer Check-up 2026 / 2.9.12 Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen

Die Vermietung von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Satz 1 UStG). Davon ausgeschlossen ist jedoch ausdrücklich die Vermietung von Betriebsvorrichtungen (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Der EuGH sah darin jedoch eine Unvereinbarkeit mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (EuGH, Urteil v. 4.5.2023, C-516/21). Daraufhin änderte auch der BFH seine bisherige S...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reverse-Charge-Verfahren / 11 Reverse-Charge-Verfahren in anderen Ländern

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt nach Art. 196 der MwStSystRL in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten für die grenzüberschreitende Erbringung von sonstigen Leistungen an EU-Unternehmer mit EU-USt-IdNr. nach § 3a Abs. 2 UStG.[1] Insoweit muss sich der in Deutschland ansässige Leistende nicht im EU-Ausland registrieren lassen. Diese in Deutschland nicht steuerbaren sonstigen Leistun...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Reverse-Charge-Verfahren / 4 Rechnungserteilung des Leistenden

Nach dem 31.12.2024 erteilte Rechnungen bzw. Gutschriften über das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG sind elektronisch zu erteilen, wenn sowohl Leistender als auch Leistungsempfänger im Inland ansässig sind.[1] Beim Reverse-Charge-Verfahren muss der Leistende bei der Ausstellung seiner Rechnung neben den übrigen Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG folgendes zusätzlich beacht...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Ortsbestimmung beim Bezug sonstiger Leistungen im Verhältnis von Stammhaus und Betriebsstätte

Der Ort einer § 3a Abs. 2 UStG unterliegenden Werbeleistung befindet sich nicht im Inland, wenn diese zwar von einem inländischen Verbindungsbüro des Leistungsempfängers mit Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit in einem Drittland in Auftrag gegeben wird, aber nicht für den Bedarf dieses inländischen Verbindungsbüros, sondern für die wirtschaftliche Tätigkeit am Sitz des...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Vorsteuerabzug aus Anzahlungen

Leitsatz 1. Eine ‐‐zum Vorsteuerabzug berechtigende‐‐ Vorauszahlungsrechnung liegt auch dann vor, wenn ohne einen ausdrücklichen Hinweis ("Vorkasse") aus anderen Gründen erkennbar ist, dass sie für eine erst noch zu erbringende Leistung erteilt wird. 2. Das Recht auf Vorsteuerabzug aus einer Vorauszahlung auf eine später nicht ausgeführte Leistung setzt voraus, dass der Rechnungsempfänger im Zeitpunkt der Zahlung davon ausgeht, auf eine zukünftig noch auszuführende Leistung zu zahlen. Normenkettemehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitversetzte Auswirkungen

Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Ungeachtet der Erfolgsneutralität der abzugsfähigen USt kommt es in vielen Fällen zu einer zeitversetzten Auswirkung auf den Gewinn. So entsteht die Verpflichtung des StPfl zur Abführung der USt bei Versteuerung nach vereinbarten Entgelten (§ 16 UStG) bereits in dem VZ, in dem der Umsatz ausgeführt wird (§ 13 Abs 1 Nr 1 UStG). Führt der StPfl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Leistungsbezug für das Unternehmen

Rn. 33 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Berechtigung des Unternehmers zum Vorsteuerabzug setzt nach § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG voraus, dass Lieferungen oder sonstige Leistungen "für sein Unternehmen ausgeführt worden sind". Damit korrespondiert die Regelung in Art 168 MwStSystRL, die den Vorsteuerabzug eröffnet, "soweit die Gegenstände und Dienstleistungen für Zwecke seiner best...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuererstattung

Rn. 43 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht gem Art 167 MwStSystRL in dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch des Fiskus auf die abziehbare Steuer entsteht. Das ist der Zeitpunkt, in dem die Lieferung erfolgt oder die Dienstleistung bewirkt wird (Art 63 MwStSystRL). Der Vorsteueranspruch entsteht somit im Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Von der Entstehun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abrechnung mit gesondertem Steuerausweis

Rn. 40 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug setzt gem § 15 Abs 1 S 1 UStG voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt. Unionsrechtlich ergibt sich das Erfordernis einer Rechnung für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus Art 217 ff MwStSystRL (früher Art 18 Abs 1 Buchst a, 28h iVm Art 22 Abs 3 6. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unternehmereigenschaft des zum Vorsteuerabzug berechtigten StPfl und des leistenden Unternehmers

Rn. 26 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 15 Abs 1 UStG eröffnet den Vorsteuerabzug nur dem Unternehmer iSd § 2 UStG . Folglich ist auch nur für diesen die in § 9b getroffene Regelung von Bedeutung. Darüber hinaus setzt die Berechtigung zum Vorsteuerabzug voraus, dass auch der Leistende Unternehmer ist. Der umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff erschließt sich aus § 2 UStG (vgl iE K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs gem § 15 Abs 1 Nr 2 UStG (Einfuhrumsatzsteuer)

Rn. 44 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zu den Vorsteuerbeträgen, die vom Unternehmer abgezogen werden können, gehört gem § 15 Abs 1 Nr 2 UStG auch die entrichtete Einfuhr-USt für Gegenstände, die für sein Unternehmen in das Inland eingeführt worden sind oder die er zur Ausführung bestimmter Umsätze insb in den Freihäfen (§ 1 Abs 3 UStG) verwendet. Betroffen hiervon sind nur Einfu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Goldmünzen als Anlagegold (zu § 25c UStG)

Kommentar Die Lieferung, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold ist steuerfrei nach § 25c Abs. 1 Satz 1 UStG. Dies gilt auch für die Vermittlung der Lieferung von Anlagegold. [1] Als Anlagegold gelten auch Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900/1.000 aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittlungsleistung / 2.3 Vermittlung im Zusammenhang mit einem Grundstück

Vermittlungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind grds. dort ausgeführt, wo das Grundstück gelegen ist.[1] Unerheblich ist, ob die Leistungsempfänger Unternehmer sind oder nicht, wo die Vertragsparteien ihr Unternehmen betreiben oder ob der Leistungsempfänger mit einer USt-IdNr. auftritt oder nicht. Lediglich die Vermittlung von kurzfristigen Beherbergungsleistungen (i...mehr