Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 1 Vorbemerkung

Für in Deutschland ansässige Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen an im EU-Ausland oder in Drittstaaten ansässige Unternehmer erbringen, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie in der Rechnung MwSt ausweisen müssen oder ob sie netto fakturieren können, weil der Leistungsempfänger die MwSt für den (steuerpflichtigen) Umsatz schuldet (sog. Reverse-Charge-Verfahr...mehr

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Umsatzsteuer-Karussell / 3 Reaktionen des Gesetzgebers und der Verwaltung

Zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen der letzten zwei Jahre sind vor dem Hintergrund der in verschiedenen Bereichen angewachsenen USt-Verkürzung zu sehen, z. B.: Annahme eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung mit erhöhter Strafandrohung (von sechs Monaten bis zu zehn Jahren) wegen Steuerverkürzung in großem Ausmaß oder Erlangung von nicht gerechtfertigten Ste...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 5 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in einigen Drittländern

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung, jedoch nicht die Verwahrung und die Verwaltung –, die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von Warenpapieren und der in Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Begriff des Wertpapiers

Rz. 5 Der Wertpapierbegriff ist in der Vorschrift nicht näher definiert. Unter Wertpapieren versteht man allgemein Urkunden, in denen private Rechte – meist gegenüber dem Aussteller – so verbrieft sind, dass es zur Rechtsausübung des Besitzes an der Urkunde bedarf. Zivilrechtlich werden u. a. Mitgliedschaftspapiere (z. B. Aktien), sachenrechtliche Wertpapiere (z. B. der Gru...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Zum 1.1.1980 war gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage die Steuerbefreiung für die Umsätze von Wertpapieren wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf Optionsgeschäfte mit Wertpapieren ausgedehnt worden.[1] Außerdem war – zur Klarstellung – das Wort "Depotgeschäft" eingefügt worden. Hierdurch wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Vermögensverwaltung in B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 24 Verbriefte Genussrechte sind als Wertpapiere anzusehen. Die Ausgabe verbriefter Genussrechte ist daher nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG von der USt befreit. Die Ausgabe nichtverbriefter Genussrechte (z. B. an Arbeitnehmer), die ein Recht am Gewinn eines Unternehmens begründen, kann entgegen OFD Saarbrücken[1] nicht mehr als steuerbare Leistung angesehen werden (vgl. § 4 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines und Zweck.

Rn 21 Die Jahresabrechnung dient: 1. der turnusmäßigen Rechnungslegung der GdW bzw ihres Organs, idR des Verw (s.a. BGH ZMR 21, 598 Rz 13; München ZMR 07, 723, 724), sowie 2. der Vorbereitung der Aufteilung der Kosten und Erträge auf die WEigtümer (s.a. BGH ZMR 18, 343 Rz 7; 10, 300). Dass die WEigtümer ihre Steuerlast erklären können oder ein vermietender WEigtümer seine Ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 3 UStG beruht auf Art. 144, Art. 146 Abs. 1 Buchst. e und Art. 142 MwStSystRL. Rz. 19 Nach Art. 144 MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten Dienstleistungen, die sich auf die Einfuhr von Gegenständen beziehen und deren Wert gemäß Art. 86 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL in der Steuerbemessungsgrundlage enthalten ist. Rz. 20 Nach Art. 146 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 4 § 4 Nr. 15b UStG beruht ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung[1] auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL . Eingliederungsleistungen nach SGB II und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III sowie die hiermit vergleichbaren Leistungen dürften eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG beruht auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. d MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten "Umsätze – einschließlich der Vermittlung – im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr, im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren, mit Ausnahme der Einziehung von Forderungen". § 4 Nr. 8 Buchst. c US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Beförderungen von und nach den Regionen Azoren und Madeira (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. b UStG)

Rz. 99 Nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. b UStG sind steuerfrei auch die Beförderungen von Gegenständen nach und von den Inseln, die die autonomen Regionen Azoren und Madeira bilden. Diese Befreiung ist atypisch, weil es sich insoweit um innergemeinschaftliche Güterbeförderungen handelt, die grundsätzlich am Abgangsort der Beförderung steuerbar und steuerpflichtig sind.[1] Denn di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen

Rz. 35 Nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a UStG sind u. a. grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfrei. Die Regelung erstreckt sich insoweit jedoch nur auf die Beförderung von Gegenständen und nicht von Personen. Gegenstände sind alle körperlichen Gegenstände, wozu auch Elektrizität, Gas, Wärme, Kälte und ähnlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Einzelfälle

Rz. 44 Die Integrationskurse nach § 43 AufenthG sind nicht von § 4 Nr. 15b S. 2 Buchst. c UStG erfasst, da es sich nicht um Eingliederungsleistungen nach dem SGB II oder dem SGB III bzw. vergleichbare Leistungen handelt. Sie werden nicht mit dem Ziel der Arbeitsmarktintegration, sondern mit der Integration von "Ausländern in das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Einfuhr (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG)

Rz. 77 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben bb voraus, dass die Leistungen sich auf Gegenstände der Einfuhr in das Gebiet eines Mitgliedstaats der EG beziehen und die Kosten für die Leistungen in der Bemessungsgrundlage für diese Einfuhr enthalten sind. Rz. 78 Zu beachten ist, dass die Einbeziehung der Kosten für bestimmte Leistungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 15 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15b UStG bestimmen sich sowohl nach objektiven als auch nach subjektiven Gesichtspunkten. Begünstigt sind objektiv nur Eingliederungsleistungen nach SGB II, Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III und vergleichbare Leistungen. Rz. 16 In subjektiver Hinsicht gilt: Werden diese Leistungen dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Eingliederungsleistungen nach SGB II

Rz. 21 Steuerfrei können insbesondere Eingliederungsleistungen nach den §§ 16, 16a, 16c, 16f SGB II an erwerbsfähige Leistungsberechtigte in Ausbildung oder Arbeit sein. § 16 SGB II (Leistungen zur Eingliederung) regelt als Verweisnorm, dass zur Eingliederung in Arbeit die Agentur für Arbeit Leistungen nach § 35 SGB III erbringt. Nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II kann die A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Leistungen

Rz. 17 § 4 Nr. 15b S. 1 UStG befreit im Wesentlichen Sach- und Dienstleistungen zur Eingliederung in Arbeit, die von öffentlich-rechtlichen oder besonderen privat-gewerblichen Einrichtungen im Auftrag und für Rechnung der Agenturen für Arbeit nach dem Dritten Kapitel des SGB III oder im Auftrag der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II an erwerbsfähige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 40 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Factoring

Rz. 18 Bei dem Kauf/Verkauf von Forderungen ist zwischen unechtem und echtem Factoring zu unterscheiden. Beim Factoring handelt es sich um den Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer (Factor, meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut) von einem die Forderung besitzenden Unternehmer (sog. Anschlusskunde) gegen einen unter dem Nominalwert der Ford...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Leistung bezieht sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf bestimmte eingeführte Gegenstände (§ 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG)

Rz. 66 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3 S. 1 Buchst. a UStG setzt im Doppelbuchstaben aa voraus, dass die Leistungen sich beziehen unmittelbar auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf eingeführte Gegenstände, die im externen Versandverfahren in das Drittlandsgebiet befördert werden. Rz. 67 Die Steuerbefreiung hängt nicht davon ab, dass die Leistungen an ausländische Auftraggeber b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Subjektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 67a Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen sind ab 1.1.2020 steuerfrei, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielung anstreben, erbracht werden. Der Begriff der "Einrichtung des öffentlichen Rechts" ist in § 4 Nr. 18 UStG nicht näher definiert, er wurde offens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 18 § 4 Nr. 18 UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. In Bezug auf Pflegeleistungen durch andere Unternehmer als Einrichtungen des öffentlichen Rechts knüpft diese Bestimmung an leistungs- wie auch an personenbezogene Voraussetzungen an: Es muss sich um eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen handeln, der leistende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Ärztlicher Notdienst/Notfalldienste

Rz. 93 Beteiligung eines Kreisverbands eines anerkannten Wohlfahrtsverbands am ärztlichen Notdienst: Sonstige Leistungen (Fahrdienstleistung, Betrieb einer Notrufleitzentrale), die ein Kreisverband eines anerkannten Verbands der freien Wohlfahrtspflege aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der zuständigen kassenärztlichen Vereinigung als deren Erfüllungsgehilfe zur Siche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.2 Im Rahmen des Entwurfs eines JStG 2013 vorgesehene Änderungen

Rz. 8 Anlässlich des Regierungsentwurfs eines Jahressteuergesetzes (JStG) 2013 hatte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags dem Deutschen Bundestag u. a. eine Neufassung der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 18 UStG für Leistungen der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit mit Inkrafttreten zum 1.1.2013 zur Beschlussfassung empfohlen.[1] Rz. 9 Die vorgesehene Neukonzepti...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.5 Sozialarbeit/Zivildienst/Betreutes Wohnen/Altenpflege

Rz. 95 Die privatrechtlich selbstständige Tätigkeit eines Sozialarbeiters für einen gemeinnützigen, umsatzsteuerbefreiten Verein, der Erziehungshilfen in Konfliktfällen in einem Projekt für Kinderhilfen, Jugendhilfen und Familienhilfen im Auftrag des Jugendamts nach den §§ 27 bis 41 SGB VIII durchführt, ist nicht aufgrund unmittelbarer Anwendung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7 Personalgestellung

Rz. 109 Die Personalgestellung durch einen gemeinnützig tätigen Verein an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung eines Projekts der Sozialfürsorge ist nicht nach § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG steuerfrei. Entgeltliche Personalgestellungen sind keine im sozialen Bereich erbrachten Gemeinwohldienstleistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Da Art. 13...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Hausnotrufsysteme

Rz. 88 Ein nicht zu einem anerkannten Verband der freien Wohlfahrtspflege i. S. v. § 23 UStDV gehörender Verein kann sich nach der BFH-Rechtsprechung für die Inanspruchnahme einer Steuerbefreiung für einen Haus-Notruf-Dienst unmittelbar auf die gegenüber § 4 Nr. 18 UStG günstigere Regelung in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der 6. EG-Richtlinie (jetzt Art. 132 Abs. 1 Buchst....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Neufassung ab 1.1.2020 durch Gesetz v. 12.12.2019

Rz. 12 Durch Art. 12 Nr. 5 Buchst. d des Gesetzes v. 12.12.2019[1] ist § 4 Nr. 18 UStG völlig neu gefasst worden und zwar mWv 1.1.2020.[2] Die Vorschrift befreit seither eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen, wenn diese Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die keine systematische Gewinnerzielu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Objektive Voraussetzungen der Steuerbefreiung – Rechtslage ab 1.1.2020

Rz. 87a Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 18 UStG umfasst ab 1.1.2020 eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen insbesondere an wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen zur Überwindung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit. Hierunter fallen z. B.[1] Leistungen der Schuldnerberatung im außergerichtlichen Insolvenzverfahren,[2] der "Tafeln", der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.8 Flüchtlingshilfe

Rz. 110 Zur steuerliche Behandlung von Leistungen im Rahmen der Flüchtlingshilfe gelten bestimmte mit BMF-Schreiben v. 20.11.2014 [1] geregelte Billigkeitsmaßnahmen. Darüber hinaus wird es von der Verwaltung nicht beanstandet, dass umsatzsteuerliche Vorschriften, die auf vergleichbare Leistungen der jeweiligen Einrichtung an andere Leistungsempfänger (z. B. Obdachlose) bereit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der freien Wohlfahrtspflege dienend – Rechtslage bis 31.12.2019

Rz. 48 Die nach § 4 Nr. 18 UStG begünstigten Einrichtungen müssen, abgesehen von der weiteren subjektiven Voraussetzung in § 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. a UStG, der freien Wohlfahrtspflege dienen. Das gilt aber nur für die Einrichtungen, die einem amtlich anerkannten Wohlfahrtsverband oder einem Mitglied eines solchen Verbands als Mitglied angeschlossen sind. Rz. 49 Ob dieses Merkm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Unmittelbares Zugutekommen (§ 4 Nr. 18 S. 1 Buchst. b UStG – Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 68 § 4 Nr. 18 Buchst. b UStG regelt die erste objektive Voraussetzung der Steuerbefreiung. Danach müssen die Leistungen der begünstigten Einrichtungen unmittelbar dem nach der Satzung, Stiftung oder sonstigen Verfassung begünstigten Personenkreis zugutekommen. Der nach der Satzung des Unternehmers – d. h. des Verbands oder eines Mitglieds des Verbands – begünstigte Perso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 5 § 4 Nr. 15c UStG beruht ausweislich der amtlichen Gesetzesbegründung[1] auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX stellen eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL dar.[2]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Vorschrift wurde durch Art. 16 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen[1] neu in das UStG aufgenommen, und zwar mWv 1.1.2017.[2] Nach dieser Gesetzesfassung waren steuerfrei: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen mit sozial...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 7 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15c UStG bestimmen sich sowohl nach objektiven als auch nach subjektiven Gesichtspunkten. Begünstigt sind objektiv ausschließlich (die Vorschrift begünstigt nicht etwa auch, wie § 4 Nr. 15b UStG vergleichbare Leistungen) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX. Rz. 8 In subjektiver Hi...mehr

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Sacheinlage in der Mehrwert... / 3. EuGH-Vorlage des VwGH und Anmerkungen aus deutscher Sicht

Einbringung bebauter Grundstücke: Der VwGH richtet insgesamt vier Fragen an den EuGH. Der zugrunde liegende Sachverhalt betrifft die Einbringung bebauter Grundstücke ("Liegenschaften") durch einen umsatzsteuerlichen Unternehmer (Steuerpflichtigen) in eine Gesellschaft, an der er bereits als einziger Gesellschafter beteiligt ist. Es werden keine (zusätzlichen) Anteile ausgege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 10. Verabschiedung des "VAT in the digital Age"-Pakets

Neuerungen infolge ViDA: Bereits seit 2022 verfolgt die EU-Kommission das Ziel, mit ihrer Richtlinie über die Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter ("VAT in the Digital Age" – ViDA) das europäische Mehrwertsteuersystem zu digitalisieren. Dieses Vorhaben soll eine Angleichung der Mehrwertsteuersysteme in den Mitgliedstaaten herbeiführen und den Handel über die Ländergrenzen h...mehr

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Die E-Rechnung – Entwicklun... / 11. OSS: Die "einzige Mehrwertsteuerregistrierung" bei grenzüberschreitenden EU-Umsätzen

Die grenzüberschreitende geschäftliche Tätigkeit brachte von jeher einen hohen Kostenaufwand mit sich, der nicht zuletzt aus den weitreichenden Registrierungs- und Meldepflichten in den einzelnen Mitgliedstaaten resultierte. Mit der Umsetzung der 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakts zum 1.7.2021 wurden einige Registrierungen für Onlinehändler durch die Einführung des One...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 13. Lieferkettenfiktion für B2B-Umsätze über digitale Plattformen, die kurzfristige Vermietungen (max. 30 Tage) oder Personenbeförderung "unterstützen"

Darüber hinaus wollte die EU die Lieferkettenfiktion auf Umsätze zwischen Unternehmern (B2B-Lieferungen) in einer Reihe von Fällen ausdehnen. Von diesen weitergehenden Zielen ist verblieben, dass (frühestens ab dem 1.7.2028 und spätestens zum 1.1.2030) für digitale Plattformen, die eine kurzfristige Vermietung von Unterkünften (maximal 30 Nächte) oder die Personenbeförderung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 12. Erweiterung der Lieferkettenfunktion für Online-Plattformen mit Drittlandsbezug auf B2B-Fälle

Gemäß § 3 Abs. 3a UStG wird seit dem 1.7.2021 bei Onlinehändlern nach Art. 14a MwStSystRL, die Waren von Händlern mit Sitz in einem Drittland an EU-Endverbraucher veräußern, ein Reihengeschäft zwischen dem Händler aus dem Drittland und dem Kunden fingiert. Insoweit erfolgt eine fiktive Lieferung des Händlers an den Betreiber der Plattform. Der Betreiber der Plattform liefert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die E-Rechnung – Entwicklun... / 4. Pflicht zur E-Rechnung im B2B-Bereich seit 2025

VAT in the Digital Age (ViDA): In der EU war man sich über das Ziel einig. Es sollte eine E-Rechnung für den zwischenunternehmerischen Bereich (B2B) eingeführt werden, um den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Umgesetzt werden sollte dieses Ziel mit Rechnungen in einem standardisierten elektronischen Format und einer Meldung der Umsätze in Echtzeit an die Finanzverwaltungen ...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Differenzbesteuerung, Gebra... / 4.2 Was bei Zerlegung von Pkw und Weiterveräußerung der Einzelteile gilt

Wird aus mehreren Einzelgegenständen, die jeweils für sich die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung erfüllen, ein einheitlicher Gegenstand her- oder zusammengestellt, unterliegt die anschließende Lieferung des neuen Gegenstands nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass nicht der Differenzbesteuerung.[1] Der BFH hat mit Urteil vom 23.2.2017 entschieden, dass die Differenzbest...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.5 Zukünftig fingierte Leistungskette bei Vermietung über digitale Plattformen

Ab spätestens 1.1.2030 sind darüber hinaus neue Regelungen in der EU zu beachten. Im Rahmen des Maßnahmenpakets "VAT in the Digital Age" ("ViDA") sieht die EU eine Leistungskettenfiktion für digitale Plattformen vor, die kurzfristige Vermietungen von Unterkünften oder Personenbeförderung anbieten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese fristgerecht, frühestens ab dem 1...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Fragen be... / 2.3 Margenbesteuerung

Keine Steuersatzermäßigung kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn die Beherbergungsleistung als Reiseleistung der Margenbesteuerung nach § 25 UStG unterfällt. § 25 UStG ist eine Sondervorschrift und greift ein, soweit der Unternehmer Reiseleistungen erbringt und dabei gegenüber dem Leistungsempfänger im eigenen Namen auftritt und Reisevorleistungen in Anspruch nimmt (§ 25 A...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Sachspenden aus dem Betrieb... / 3.2 Verwaltungsauffassung: Einteilung der Sachspenden

Warum war dieses BMF-Schreiben vom 18.3.2021[1] notwendig? Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie sieht keine Möglichkeit vor, auf eine Umsatzbesteuerung zur verzichten, wenn die Spende aus dem Unternehmensvermögen stammt. Um hier den Unternehmen die Möglichkeit von Sachspenden zu erleichtern, muss die Regelung zur Bemessungsgrundlage überprüft werden.[2] Das BMF-Schreiben nimmt ...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Gold
Steuerbefreiung bei Unkenntnis des Liefers über tatsächlichen Ort des Gelangens der Ware

Leitsatz Sachverhalt C-602/24 (W.). Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Voraussetzungen der Steuerbefreiung von Ausfuhrlieferungen mit Bezug auf Buch- und Belegnachweise in einem Fall, in dem die Lieferungen irrtümlich nicht als Ausfuhrlieferungen, sondern als innergemeinschaftliche Lieferungen erklärt wurden. Der Lieferer war davon ausgegangen, dass die Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt sei, der Erwerber hatte die Ware tatsächlich aber in das Drittlandsgebie...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Unrichtiger Umsatzsteuerausweis bei Leistungen gegenüber Endverbrauchern

Sachverhalt Bei dem österreichischen Vorabentscheidungsersuchen ging es (in der gleichen Sache wie der des EuGH-Urteils v. 8.12.2022, C-378/21 (Finanzamt Österreich)) erneut um die Auslegung von Art. 203 MwStSystRL bei unrichtigem Steuerausweis für Leistungen gegenüber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Endverbrauchern. Das Vorlagegericht fragte den EuGH: 1. Ist Artikel 203 MwStSystRL dahin auszulegen, dass ein Steuerpflichtiger, der eine Leistung erbracht hat und in seiner Rechnung einen Mehrw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Umsatzsteuer

Tz. 35 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Soweit ein Verein zur Erfüllung ihrer den Gesamtbelangen sämtlicher Mitglieder dienenden satzungsgemäßen Gemeinschaftszwecke tätig wird und dafür echte Mitgliedsbeiträge erhebt, die dazu bestimmt sind, ihr die Erfüllung dieser Aufgaben zu ermöglichen, fehlt es grundsätzlich an einem Leistungsaustausch. Erbringt die Vereinigung dagegen Leistu...mehr