Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.9.2 Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr

Rz. 183 Die Definition der Bemessungsgrundlage war durch die Richtlinie 92/111/EWG[1] grundlegend neu gefasst worden. Die Bemessungsgrundlage ist ab dem 1.1.1993 der Wert, der durch die geltenden Gemeinschaftsvorschriften als Zollwert bestimmt ist.[2] Die Bemessungsgrundlage bei der Einfuhr knüpft also seit der Errichtung des Binnenmarkts nicht mehr an die Aufwendungen des E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.9 Vorschlagspaket zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems und in Bezug auf die Einführung eines endgültigen Systems der Besteuerung des Binnenmarkthandels

Rz. 1154 Die EU-Kommission hatte am 7.4.2016 eine Mitteilung über einen Aktionsplan im Bereich der MwSt [1] veröffentlicht, in dem sie ihre Arbeitsschwerpunkte im Bereich der MwSt für die kommenden Jahre beschrieb. Kern des Aktionsplans sind Ausführungen, in denen dargelegt wird, wie das gegenwärtige Mehrwertsteuersystem der EU umgestaltet werden kann, um es einfacher, wenige...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.16 Richtlinie zur fakultativen Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens

Rz. 611 Mit der am 16.3.2010 verabschiedeten Richtlinie 2010/23/EU wurde die MwStSystRL im Hinblick auf eine fakultative und zeitweilige Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens geändert. Danach durften die Mitgliedstaaten befristet bis zum 30.6.2015 für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren ein Reverse-Charge-Verfahren einführen, wonach der steuerpflichtige Empfänger für fo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.18.1 Pflichten bei der Einfuhr

Rz. 339 Nach Art. 260 MwStSystRL bestimmen die Mitgliedstaaten die Einzelheiten für die Abgabe der Steuererklärungen und der Steuererhebung in Bezug auf die Einfuhr selbst. Im Übrigen sind nach den Art. 274ff. die entsprechenden Zollvorschriften in Bezug auf Formalitäten bei Einfuhren und Ausfuhren anwendbar.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.17 Berichtigung von Rechnungen

Rz. 333 Hat der Aussteller der Rechnung die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt, so verlangt der Grundatz der Neutralität der MwSt, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte MwSt berichtigt werden kann, ohne dass eine solche Berichtigung vom guten Glauben des Ausstellers der betreffenden Rechnung abhängig gemacht werden darf. Es ist Sache der Mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25 "Digitalpaket" v. 5.12.2017

Rz. 662 Der Rat hat am 5.12.2017 Maßnahmen zur Modernisierung der Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden elektronischen Handels im B2C-Bereich (sog. Digitalpaket) verabschiedet. Dieses Digitalpaket besteht aus Änderungen der MwStSystRL, der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 und der Verordnung (EU) Nr. 904/2010. Die Regelungen traten in zwei Schritten zum 1.1.2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.4 Wechsel der Besteuerungsform

Rz. 748 Unabhängig davon, ob er in dem Mitgliedstaat, der die Kleinunternehmerregelung gewährt, ansässig ist, kann nach Art. 288a Abs. 1 MwStSystRL ein Unternehmer die Regelung während eines Kalenderjahres nicht in Anspruch nehmen, wenn der Schwellenwert von 85.000 EUR im vorangegangenen Kalenderjahr überschritten wurde. Der Mitgliedstaat, der die Kleinunternehmerregelung ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.7 Voraussetzung für den Vorsteuerabzug

Rz. 624 Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, den Vorsteuerabzug in Bezug auf den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen[1] und in Bezug auf Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet,[2] davon abhängig zu machen, dass der Leistungsempfänger eine ordnungsgemäße Rechnung besitzt. Der Rat hat die vorgesehenen Änderungen nicht übernommen. Damit blieb ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.7.2 Entwicklungen in den Ratsverhandlungen

Rz. 1181 Unter tschechischem, schwedischem, spanischem und belgischem Vorsitz hatten technische Beratungen zu den verschiedenen Teilen des Pakets stattgefunden, die zu einer weitgehenden Einigung über das Paket geführt hatten, mit Ausnahme einer zentralen Frage, nämlich der Regelung des "fiktiven Lieferers/Dienstleistungserbringers" für Dienstleistungen der Kurzzeitvermietun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13 Richtlinie zur Betrugsbekämpfung bei Einfuhren

Rz. 597 Ziel der am 25.6.2009 verabschiedeten Richtlinie 2009/69/EG[1] ist die Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr und anderen grenzüberschreitenden Umsätzen. Die Änderungen betreffen Angaben und Nachweise bei der Einfuhr mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung.[2] Rz. 598 Mit der Änderung in Art. 143 MwStSystRL wurden Mindestvoraussetzungen für die Gewä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Neudefinition des territorialen Anwendungsbereichs für bestimmte Gebiete

Rz. 1007 Nach Art. 8 MwStSystRL kann die Kommission dem Rat Vorschläge vorlegen, wenn sie der Meinung ist, dass die Regelungen in den Art. 6, 7 MwStSystRL (Ausschluss und Einbeziehung bestimmter Gebiete in den Anwendungsbereich) unerwünschte Einflüsse auf die Wettbewerbsneutralität oder die MwSt-Eigenmittel haben. Bisher hat die Kommission keine entsprechenden Vorschläge vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20.4 Sonstige Übergangsregelungen

Rz. 383 Die Art. 370ff. MwStSystRL enthalten weitere Ausnahmeregelungen, die die Mitgliedstaaten bis auf Weiteres anwenden können. Im Einzelnen sind insbesondere zu nennen: Art. 391: bei den dort genannten von den Mitgliedstaaten befreiten Umsätzen können die Mitgliedstaaten weiterhin ein Optionsrecht regeln. Art. 372: Innerstaatliche Maßnahmen, die einen sofortigen Vorsteuera...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.4 Übersetzung von Rechnungen

Rz. 620 Zwar war mit der Richtlinie 2010/45/EU Art. 231 MwStSystRL gestrichen worden, wonach die Mitgliedstaaten zu Kontrollzwecken verlangen können, dass Rechnungen, die sich auf Leistungen in ihrem Gebiet beziehen, sowie Rechnungen, die von Steuerpflichtigen mit Sitz in ihrem Gebiet empfangen werden, in die Landessprache übersetzt werden. Jedoch gilt nach Art. 248a MwStSys...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.8 Zeitliche Verpflichtung zur Rechnungsausstellung

Rz. 625 Die EU-Kommission hatte in Art. 222 MwStSystRL die Einführung einer zeitlichen Verpflichtung zur Rechnungsausstellung spätestens am 15. Tag des Monats, der auf den Monat der Entstehung des Steuertatbestands folgt, vorgeschlagen. Der Rat hat sich jedoch darauf beschränkt, die Rechnungsstellungsverpflichtung zu einem bestimmten Zeitpunkt (am 15. Tag des auf den Steuert...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.1 Allgemeines

Rz. 753 In den allermeisten Fällen von Online-Einkäufen durch Verbraucher in der Union, so die Erwägungsgründe der RL 2020/284, werden die Zahlungen über Zahlungsdienstleister abgewickelt. Zur Bekämpfung von MwSt-Betrug sei es wichtig, die Zahlungsdienstleister dazu zu verpflichten, hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen, die au...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.3 Aufzeichnungspflichten / zu speichernde Daten

Rz. 755 Nach Art. 243b MwStSystRL verlangen die Mitgliedstaaten von den Zahlungsdienstleistern, dass sie hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über Zahlungsempfänger und Zahlungen in Bezug auf die von ihnen in jedem Kalenderquartal erbrachten Zahlungsdienste führen, um die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, Lieferungen von Gegenständen und D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1.2.6 Wegfall der EUSt-Befreiung für Kleinsendungen

Rz. 676 Mit Wirkung vom 1.7.2021 wurde Titel IV der Richtlinie 2009/132/EG[1] aufgehoben. Somit sind Einfuhren von geringem Wert, deren Gesamtwert 10 EUR nicht übersteigt, bzw. deren Gesamtwert mehr als 10 EUR beträgt, jedoch 22 EUR nicht übersteigt, nicht mehr von der EUSt befreit.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Harmonisierung der Steuersätze

Rz. 1002 In Art. 97 MwStSystRL ist derzeit lediglich (unbefristet) geregelt, dass der Normalsteuersatz mindestens 15 % betragen muss. Darüber hinaus enthält Art. 98 MwStSystRL lediglich eine Kannbestimmung über die Anwendung bis zu zwei ermäßigter Steuersätze. Den Steuersätzen (Normalsatz und Ermäßigungen) dürfte in einem endgültigen Mehrwertsteuersystem entscheidende Bedeut...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.7 Sonderregelung für Auslandsunternehmer mit sog. E-Leistungen an Privatkunden (Rechtslage bis 30.6.2021)

Rz. 376 Art. 357 bis 369k MwStSystRL (a.F) enthalten eine Sonderregelung für die umsatzsteuerliche Erfassung von Drittlandsunternehmern und in der EU ansässigen Unternehmern, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronische Dienstleistungen (im Folgenden: E-Leistungen) an Privatpersonen in der EU erbringen. Diese Bestimmungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.19.8 Sonderregelungen im Bereich des E-Commerce (Rechtslage ab 1.7.2021)

Rz. 377 Die Sonderregelungen in diesem Bereich sind ab 1.7.2021 in den Art. 358 bis 369zc MwStSystRL festgelegt. Diese Regelungen werden ergänzt durch die Art. 57a bis 63d MwSt-DVO.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.15 Elektronische Rechnungen (bisherige Rechtslage)

Rz. 327 Die Rechnungen können sowohl auf Papier als auch auf elektronischem Weg übermittelt werden.[1] Elektronische Rechnungen müssen bisher seitens der Mitgliedstaaten unter der Voraussetzung akzeptiert werden, dass die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts gewährleistet werden. Dies wird unterstellt, wenn die Rechnungen mit einer fortgeschrittenen elekt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.23 Mehrwertsteuer-Ausschuss

Rz. 390 Der Mehrwertsteuer-Ausschuss nach Art. 398 MwStSystRL besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission. Seine Aufgaben bestehen im Wesentlichen in der Auslegung geltenden Unionsrechts auf Antrag der Kommission oder eines Mitgliedstaats sowie der Durchführung von Konsultationsverfahren. Der Ausschuss ist ein beratendes Gremium, das die Regelungen der MwStS...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die 8. EWG-Richtlinie

Rz. 416 In der 8. Richtlinie des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der MwSt an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die Richtlinie[2] ist mWv 1.1.2010 durch die Richtlinie 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11 Steuerbefreiungen

Rz. 202 Die Art. 131–137 MwStSystRL (Steuerbefreiungen im Inland) enthalten eine abschließende Aufzählung von Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten, sonstige Steuerbefreiungen für bestimmte Umsatzarten (insbesondere Versicherungs-, Finanz- und Vermietungsumsätze) sowie ein Optionsrecht. Die Befreiungen schließen das Vorsteuerabzugsrecht aus. Die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.11.4 Besondere Steuerbefreiungen beim grenzüberschreitenden Warenverkehr

Rz. 258 Nach Art. 154 bis 166 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten Umsätze, die im Rahmen besonderer Zollverfahren erbracht werden, von der USt befreien. Die Umsätze dürfen allerdings nicht für eine endgültige Verwendung oder einen Endverbrauch bestimmt sein. Nach der Protokollerklärung des Rates und der Kommission können die Mitgliedstaaten zur Verwirklichung des Ziels der...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Richtlinie 2003/92/EG – Ort der Lieferung von Gas und Elektrizität

Rz. 477 Mit der Richtlinie 2003/92/EG[1] wurde die Ortsbestimmung dieser Umsätze insbesondere mit dem Ziel geändert, dass eine Besteuerung von Energie im Land des tatsächlichen Verbrauchs erfolgt. Rz. 478 Hinsichtlich der Bestimmung des Lieferorts von Gas – soweit es über das Erdgasverteilungsnetz geliefert wird – bzw. Elektrizität ist maßgeblich, ob der Empfänger der Liefer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.4.4 Durchführungsbeschluss 2021/942

Rz. 688 Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/942 der Kommission v. 10.6.2021 mit Durchführungsbestimmungen zur MwStSystRL hinsichtlich der Erstellung der Liste der Drittländer, mit denen die Union ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat, dessen Anwendungsbereich der RL 2010/24/EU des Rates und der VO (EU) Nr. 904/2010 des Rates ähnelt [1], wurde geregelt,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.16 Aufbewahrung von Rechnungen

Rz. 330 Für Zwecke der USt kann der Steuerpflichtige grundsätzlich den Aufbewahrungsort der Rechnung bestimmen, sofern er den zuständigen Behörden auf deren Verlangen alle aufzubewahrenden Rechnungen oder Daten unverzüglich zur Verfügung stellt.[1] Die Mitgliedstaaten ihrerseits können den Steuerpflichtigen zur Auflage machen, ihnen den Aufbewahrungsort mitzuteilen, wenn sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.27.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen – Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 719 Art. 138 Abs. 1 MwStSystRL ist neu gefasst worden. Danach setzt die Steuerbefreiung ab 1.1.2020 ausdrücklich voraus, dass der Steuerpflichtige oder die nichtsteuerpflichtige juristische Person, für den bzw. die die Lieferung erfolgt, für Mehrwertsteuerzwecke in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat registriert ist, in dem die Versendung oder Beförderung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.20.2 Steuerbefreiungen

Rz. 380 Nach Art. 371 MwStSystRL können die Mitgliedstaaten die in Anhang X Teil B der Richtlinie aufgeführten Umsätze weiterhin befreien. Die Liste dieser Umsätze ist bereits durch die 18. EG-Richtlinie verkürzt worden. Ein Mitgliedstaat, der von einer Steuerbefreiung nach Anhang X Teil B MwStSystRL keinen Gebrauch macht oder sie nur eingeschränkt anwendet, kann diesen Befr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.21 Richtlinie für einen Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug

Rz. 641 Mit der am 22.7.2013 verabschiedeten "Richtlinie 2013/42/EU"[1]"wurde die MwStSystRL in Bezug auf einen Schnellreaktionsmechanismus bei Mehrwertsteuerbetrug" geändert. Die Richtlinie galt (zunächst) bis zum 31.12.2018. Zur Verlängerung bis 30.6.2022 vgl. Abschn. 4.30. Zu der weiteren Verlängerung bis 31.12.2026 vgl. Abschnitt 4.48. Mit der Richtlinie wurde ein neuer A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Die 2. EWG-Richtlinie

Rz. 44 Mit der Zweiten Richtlinie des Rates v. 11.4.1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Struktur und Anwendungsmodalitäten des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems[1] wurden die Grundprinzipien eines Mehrwertsteuersystems mit Vorsteuerabzug konkretisiert und bereits die Struktur und die wichtigsten Anwendungsmodalitäten festgelegt. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.41 Durchführungsbeschluss (EU) 2021/942 der Kommission

Rz. 759 Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/942 der Kommission v. 10.6.2021 mit Durchführungsbestimmungen zur MwStSystRL hinsichtlich der Erstellung der Liste der Drittländer, mit denen die Union ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat, dessen Anwendungsbereich der RL 2010/24/EU des Rates und der VO (EU) Nr. 904/2010 des Rates ähnelt[1], wurde geregelt,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.6 Änderungen der Zusammenarbeitsverordnung (EU) 904/2010

Rz. 750 Ergänzend zu der Reform der Kleinunternehmerregelung wurde auch die Verordnung (EU) 904/2010 angepasst. Die Änderungen, die in den Mitgliedstaaten ab 1.1.2025 unmittelbar gelten, betreffen den Informationsaustausch der EU-Mitgliedstaaten mit Blick auf die dann grenzüberschreitend geltende Kleinunternehmerregelung. So muss nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. g DVO 904/2010 jed...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.1.2.4 Erweiterter Anwendungsbereich des One-Stop-Shop-Systems (OSS)

Rz. 674 Ab 1.7.2021 gilt der Anwendungsbereich des OSS für alle Dienstleistungen und Fernverkäufe an Nichtabnehmer, d. h. der OSS beschränkt sich nicht mehr wie vorher auf Digitalleistungen. Die MwStSystRL unterscheidet nunmehr zwischen folgenden verschiedenen OSS-Regelungen: für von nicht in der Gemeinschaft ansässigen Steuerpflichtigen erbrachte Dienstleistungen für innergem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.19 Durchführungsverordnung zur einzigen Anlaufstelle

Rz. 632 Mit der vom Rat am 9.10.2012 verabschiedeten Verordnung (EU) Nr. 967/2012[1] wurde die DVO (EU) 282/2011 [2] hinsichtlich der Sonderregelungen für nicht ansässige Steuerpflichtige, die Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtsteuerpflichtige erbringen, mWv 1.1.2015 geändert. Rz. 633 Die VO 96...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Aktionsplan der EU-Kommission zu MwSt-Reformen bis 2023

Rz. 1170 Am 15.7.2020 hat die EU-Kommission dem Rat einen "Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie" vorgelegt.[1] Der Aktionsplan enthält eine Reihe von Mehrwertsteuermaßnahmen, darunter: Einzige Mehrwertsteuerregistrierung eines Unternehmers in der EU, mit der überall in der Union Dienstleistungen erbracht und/oder Waren verk...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.3.1 Ausgangslage

Rz. 1111 Nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL befreien die Mitgliedstaaten "die von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführten Dienstleistungen" von der USt. Die Umsatzsteuerbefreiung für Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 11b UStG in der seit dem 1.7.2010 geltenden Fassung gilt für alle Unternehmer, die sich zum ständigen und flächendeckenden Anbieten der Gesamtheit od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Richtlinien 96/95/EG, 1999/49/EG, 2001/4/EG, 2005/92/EG, 2010/88/EU, 2016/856/EU und 2018/912/EU – Höhe des Normalsteuersatzes

Rz. 463 Mit den vorgenannten Richtlinien, zuletzt 2018/912/EU[1] wurde die mit der Richtlinie 92/77/EWG (Abschn. 3.3) begonnene Harmonisierung der Steuersätze fortgesetzt. Durch die Änderung von Art. 97 MwStSystRL, wonach der Normalsatz der MwSt in den Mitgliedstaaten in der Zeit v. 1.1.2006 bis zum 31.12.2010 nicht niedriger als 15 % sein durfte, wurde bestimmt, dass der No...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.13 Besteuerung von Reihengeschäften

Rz. 1013 Nach Art. 3 der 1. Vereinfachungs-Richtlinie (Abschn. 3.4) sollte der Rat einstimmig auf Vorschlag der Kommission vor dem 30.6.1993 die Bestimmungen für die Besteuerung von Reihengeschäften mWv 1.1.1994 in Kraft setzen. Die EU-Kommission hatte zu keiner Zeit einen Richtlinienvorschlag vorgelegt. Der Harmonisierungsauftrag ist in der MwStSystRL nicht mehr enthalten u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Richtlinie 2001/115/EG – Rechnungstellung

Rz. 467 Mit der Richtlinie 2001/115/EG[1] waren die Vorschriften über die obligatorischen Angaben in der Rechnung für den Bereich des Umsatzsteuerrechts[2] weitest gehend harmonisiert worden. Darüber hinaus wurde u. a. für die Rechnungsstellung durch Dritte und die Abrechnung durch Gutschrift sowie die elektronische Rechnungsstellung ein gemeinsamer europäischer Rechtsrahmen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.17.9 Cash accounting System

Rz. 626 Mit Art. 167a MwStSystRL haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, bei Unternehmern, die für ihre Ausgangsumsätze die Istversteuerung anwenden (§ 20 UStG), auch bezüglich des Vorsteuerabzugs das Ist-Prinzip einzuführen. Die Mitgliedstaaten können in einem optionalen Verfahren regeln, dass der Vorsteuerabzug des Istversteuerers erst entsteht, wenn die Gegenl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.37.2 Begriffsbestimmungen

Rz. 754 Art. 243a MwStSystRL enthält die Begriffsbestimmungen. Danach bezeichnet der Ausdruck "Zahlungsdienstleister" eine der in Art. 1 Abs. 1 Buchst. a – d der RL (EU) 2015/2366 [1] aufgeführten Kategorien von Zahlungsdienstleistern oder eine natürliche oder juristische Person, für die eine Ausnahme gemäß Art. 32 der RL 2015/2366 gilt; "Zahlungsdienst" eine der in Anhang I Nr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1.4 Anwendungsbereich ermäßigter Steuersätze

Rz. 1128 Die EU-Kommission hatte dem Rat am 16.7.2003 einen Richtlinienvorschlag zum Anwendungsbereich der ermäßigten MwSt-Sätze vorgelegt.[1] Mit dem Vorschlag reagierte die Kommission einerseits auf das (Ende 2005) auslaufende Experiment, wonach die Mitgliedstaaten auf sog. "arbeitsintensive Dienstleistungen" einen ermäßigten Steuersatz anwenden dürfen . Andererseits schlu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.25.2 Verordnung (EU) 2017/2459

Rz. 677 Zur Vereinfachung der Anforderungen an den Nachweis des Orts des Dienstleistungsempfängers durch den leistenden Unternehmer ab 1.1.2019 im Zusammenhang mit der ab 1.1.2019 geltenden Ortsregelung in Art. 58 MwStSystRL für Digitalleistungen enthält Art. 24b MwStDVO entsprechend geänderte Regelungen über die Vermutung, die der leistende Unternehmer bei Vorliegen bestimm...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Endgültige Regelung für die Besteuerung des Handelsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten

Rz. 1001 Nach Art. 402 Abs. 1 MwStSystRL soll die Übergangsregelung durch eine endgültige Regelung abgelöst werden. Der Rat hat sich jedoch noch nicht auf ein endgültiges Konzept verständigt.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.12 Richtlinie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei innergemeinschaftlichen Umsätzen

Rz. 595 Ziel der vom Rat am 16.12.2008 angenommenen Richtlinie 2008/117/EG[1] war eine Beschleunigung des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten, die insbesondere durch folgende Regelungen erreicht werden sollte: Harmonisierung des Zeitraums für die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) und damit Verkürzung des Zeitraums auf einen Monat.[2] Harmonisierung der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Besteuerung von Personenbeförderungen

Rz. 1003 Nach Art. 393 Abs. 2 MwStSystRL soll im Rahmen der endgültigen Regelung die Personenbeförderung für innerhalb der Gemeinschaft zurückgelegte Strecken im Mitgliedstaat des Beginns der Beförderung (Ausgangsland) besteuert werden. Die EU-Kommission hatte am 5.11.1992 hierfür einen entsprechenden Richtlinienvorschlag[1] vorgelegt und diesen am 7.9.1994 geändert.[2] Die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei bestimmten Ausgaben

Rz. 1005 Nach Art. 176 Abs. 1 MwStSystRL soll der Rat über den Vorsteuerausschluss bei bestimmten Ausgaben entscheiden. Auf jeden Fall sollen Ausgaben, die keinen streng geschäftlichen Charakter haben, wie Luxusausgaben, Ausgaben für Vergnügungen und Repräsentationsaufwendungen, vom Vorsteuerabzugsrecht ausgeschlossen werden. Die EU-Kommission hatte am 25.1.1983 einen entspr...mehr