Fachbeiträge & Kommentare zu Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Kunstgegenstände und Sammlungsstücke

Rz. 38 Ebenso wie die Einbeziehung der wichtigsten Waren des Buchhandels und des graphischen Gewerbes hat die Einbeziehung der Kunstgegenstände und Sammlungsstücke in den ermäßigten Steuersatz kulturpolitische Gründe. Auch sie sollte Mehrbelastungen im Bereich des Kunsthandels, die eine Verlagerung der Geschäfte in das Ausland hätten befürchten lassen, vermeiden. Darüber hin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.45.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 615 Die vorstehende Fassung der Nr. 45 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 7 Nr. 14 des Jahressteuergesetzes 2007 (JStG 2007) v. 13.12.2006[2] ist die Liste ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.51.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 721 Die vorstehende Fassung der Nr. 51 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 5 Nr. 36 Buchst. c des Steueränderungsgesetzes 2003 v. 15.12.2003[2] (Rz. 7) ist m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 268 Die vorstehende Fassung der Nr. 10 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen in Anpassung an den geltenden Zolltarif (in Buchstabe c...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.32.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 487 Die vorstehende Fassung der Nr. 32 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Art. 9 Nr. 16 Buchst. f des Steuerbereinigungsgesetzes 1999 v. 22.12.1999[2] wurde mWv ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.11.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 290 Die vorstehende Fassung der Nr. 11 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Geringfügige redaktionelle Änderungen in Anpassung an den geltenden Zolltarif (statt "Genießb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.52.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 730 Die vorstehende Fassung der Nr. 52 der Anlage 2 des UStG beruht im Wesentlichen auf der Neufassung der Anlage zur Anpassung an den Gemeinsamen Zolltarif durch Art. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Änderung des UStG und der UStDV v. 7.3.1988[1] und gilt seit dem 1.1.1988 (Rz. 88f.). Durch Gesetz v. 15.12.2003[2] sind lediglich die in den Buchstaben a bis c der Vorschrift auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Waren des Buchhandels und Erzeugnisse des grafischen Gewerbes

Rz. 35 Für den gesamten Bereich der kulturellen Leistungen (einschließlich Unterhaltungsleistungen) hatte der Regierungsentwurf des UStG 1967 Steuervergünstigungen nicht vorgesehen. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags war jedoch der Auffassung, dass die Anwendung des Normalsteuersatzes im Kulturbereich, der bis dahin weitgehend steuerlich präferiert war (z. B. durch...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen

Leitsatz Ein selbständiger Lehrer erbringt eine unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistung an einer berufsbildenden Einrichtung gemäß § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb UStG (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL) steuerfrei, wenn dieser Leistung ein zum Einrichtungsträger bestehendes Rechtsverhältnis zugrunde liegt und er dabei die Schüler der Einrichtung persönlich unterrichtet. Normenkette § 4 Nr. 21 Buchst. b Doppelbuchst. bb, Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG, Art....mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Gewerbesteuerfreiheit für selbstständig an einer Einrichtung unterrichtende Lehrer

Leitsatz Eine GmbH, die über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent an einem Fortbildungsinstitut Unterricht erteilt, ist keine berufsbildende Einrichtung im Sinne von § 3 Nr. 13 des Gewerbesteuergesetzes. Normenkette § 3 Nr. 13 GewStG, § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG, Art. 132 Abs. 1 Buchst. i EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH, erteilte – über ihren alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer als Dozent – an einem Fortbildungsinstitut Unterricht. Das For...§ 3 Nr. 13 GewStG FG Düsseldorf, Urteil vom 10.8.2023, 9 K 1130/22 Gmehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.48.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 638 Im Einzelnen fallen unter Nr. 48 der Anlage 2 des UStG: Rz. 639mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.14 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 156 Im Einzelnen fallen unter Nr. 1 der Anlage 2 des UStG:mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 798 Im Einzelnen fallen unter Nr. 54 der Anlage 2 des UStG: Rz. 799mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Bedeutung der Verweisung auf den Zolltarif

Rz. 68 Die Gegenstände, die nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sind in der Anlage 2 des UStG erschöpfend aufgezählt. Der Inhalt der einzelnen Warenbegriffe ist darin durch Verweisung auf den Zolltarif (Kapitel, Position, Unterposition) festgelegt. Die Hinweise auf den Zolltarif in der rechten Spalte der "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.34.5 Legen von Wasserleitungen

Rz. 541 Die Frage, ob auf das Legen von Wasserleitungen (Hauswasseranschlüsse) und damit zusammenhängende Leistungen der allgemeine oder der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist, ist von der Rechtsprechung und der Verwaltung in der Vergangenheit unterschiedlich beurteilt worden. Mehrfach musste die Verwaltung ihre Auffassung an die EuGH- und BFH-Rechtsprechung anpassen. Zunä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.3 Allgemeines

Rz. 762 Durch Gesetz v. 9.8.1994[1] ist mWv 1.1.1995 eine Differenzbesteuerung für Gegenstände ("Gebrauchtgegenstände") eingeführt worden, die ein Wiederverkäufer (z. B. auch Kunsthändler, Antiquitätenhändler, Antiquariate, Galeristen und Versteigerer) ohne Steuer im Gemeinschaftsgebiet erworben hat (§ 25a Abs. 1 UStG). Auf Antrag kann die Differenzbesteuerung auch angewende...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.54.2 Allgemeines

Rz. 792 Ab 1.1.1995 besteht für Wiederverkäufer von Sammlungsstücken usw. unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die sog. Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anzuwenden. Im Rahmen der Differenzbesteuerung ist auch auf die Umsätze von Sammlungsstücken i. S. d. Nr. 54 der Anlage bzw. der Anlage 2 des UStG stets der allgemeine Steuersatz anzuwenden (Rz. 762). Bei Ums...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.1 Grundsätze zur Abgrenzung von Haupt- und Nebenleistungen

Rz. 111 Nach dem Unionsrecht wäre es zwar möglich, auf eine einheitliche Leistung (also auch auf Lieferungen) verschiedene Steuersätze anzuwenden.[1] Von dieser Möglichkeit hat aber die Bundesrepublik Deutschland bisher keinen Gebrauch gemacht. Andererseits sind aber die EU-Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, auf die gesamte Lieferung den Normalsatz (allgemeinen Steuersat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.50.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 718a Die vorstehende Fassung der Nr. 50 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 9 Nr. 8 des Gesetzes v. 25.7.2014.[1] Hierdurch werden Hörbücher und dgl. in die Steuerermäßigung einbezogen. Die Neuregelung ist am 1.1.2015 in Kraft getreten (Art. 28 Abs. 5 KroatienG). Der ermäßigte USt-Satz für Hörbücher und dgl. ist somit auf Umsätze (Lieferungen, Einfuhren, innergemeinsch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.53.9 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 776 Im Einzelnen fallen unter Nr. 53 der Anlage 2 des UStG: Rz. 777mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.4 Besteuerung der Speisenabgabe in bestimmten Branchen

Rz. 67e Die aktuelle Verwaltungsregelung[1] enthält 16 Beispiele für unterschiedliche Arten von Speisenabgaben in unterschiedlichen Branchen. Diese Beispiele, um deren Formulierung die Verwaltung im Vorfeld lange gerungen hat, sind mehr als nur Erläuterungen der allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Besteuerung von Speisen- und Getränkelieferungen

Rz. 65 Nach der Verwaltungsauffassung ist ein "Vor-Ort-Umsatz" von einem "Außer-Haus-Umsatz" aufgrund der "Zweckabrede zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" zu unterscheiden.[1] Danach ist insbesondere die Art und Weise der Bestellung maßgeblich. Bringt der Gast eines Restaurationsbetriebs mit diesem zuzurechnenden Verzehrvorrichtungen zum Ausdruck, dass er eine Speise vor ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.10 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 700 Im Einzelnen fallen unter Nr. 49 der Anlage 2 des UStG: Rz. 701mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.33.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 507 Im Einzelnen fallen unter Nr. 33 der Anlage 2 des UStG: Rz. 508mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Steuerbefreiung der vertretungsweisen Übernahme eines ärztlichen Notfalldienstes gegen Entgelt

Leitsatz Die entgeltliche Übernahme ärztlicher Notfalldienste durch einen Arzt (unter Freistellung des ursprünglich eingeteilten Arztes von sämtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit diesem Dienst) ist unabhängig davon, wem gegenüber diese sonstige Leistung erbracht wird, als Heilbehandlung im Sinne des § 4 Nr. 14 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes umsatzsteuerfrei. Normenkette § 4 Nr. 14 Buchst. a, § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 19 UStG a.F., Art. 2 Abs. 1 Buchst. c, Art....mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / 1 Problematik

Die Bestimmung des Orts von Lieferungen und sonstigen Leistungen und die Steuererhebung sind in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Um auch bei grenzüberschreitenden Leistungen eine Erhebung der in einem anderen Mitgliedstaat entstehenden Umsatzsteuer zu gewährleisten, müssen in der Zusammenfassenden Meldung bestimmte Leistungen erfasst werden. Sind bei einer Lief...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
EUSt-Befreiung bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art

Sachverhalt Bei dem polnischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um die Auslegung von Art. 143 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL und Art. 1 RL 2006/79 bezüglich der EUSt-Befreiung bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern. Die Klägerin (K, eine polnische Gesellschaft) hatte bei der PL-Finanzbehörde einen Antrag auf schriftliche Auslegung von Vorschriften des Mehrwertsteuerrechts gestellt. Bei der Darstellung des Sachverhalts und des künftigen Gesch...mehr

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Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 1 Problematik

Führt der Unternehmer einen im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, muss der Steuerschuldner prüfen, wann die von ihm geschuldete Umsatzsteuer entsteht und diese Steuer gegenüber dem Finanzamt angemeldet werden muss. Der Meldezeitraum ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig: Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Leistung. Für den Steuerpflichtigen anzu...mehr

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Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 2.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der im Rahmen seines Unternehmens eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG erhalten hat. Die Lieferung an ihn ist steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt worden. Das Möbelhaus ist auch Unternehmer und musste damit für die Lieferung eine Rechnung gegenüber R ausstellen. Praxis-Tipp Verpflichtung zur Rechnungsausstellung und Frist beachten Der...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers

Leitsatz 1. Erziehung von Kindern im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL bezieht sich auf die planmäßige Tätigkeit zur körperlichen, geistigen und sittlichen Formung junger Menschen zu tüchtigen und mündigen Menschen. 2. Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers kann diese Voraussetzungen erfüllen. 3. Bei Fehlen eines förmlichen Anerkennungsverfahrens kann jedenfalls dann von einer Einrichtung mit von dem betreffenden Mitgliedstaat anerkannter gleicher Zielsetzung aus...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Insolvenz der "Zahlstelle"

Leitsatz 1. Bedient sich ein leistender Unternehmer zur Einziehung seiner Entgeltforderungen gegen die Leistungsempfänger eines anderen Unternehmers (Zahlstelle), vereinnahmt er das Entgelt spätestens dann, wenn die Zahlungen der Leistungsempfänger bei der Zahlstelle eingehen. 2. Der Umstand, dass die Zahlstelle den vereinnahmten Betrag nicht an den leistenden Unternehmer weiterleitet, führt nicht dazu, dass sich die Bemessungsgrundlage für die vom Unternehmer an die Leistungsempfänger erbrachten...Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.02.2021 – XI R 15/19BStBl II 2021, 729, Rz 21mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Zur Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen, die aus dem Persönlichen Budget bestritten werden

Leitsatz 1. Eine Leistung ist nicht bereits dann in die Berechnung der Sozialgrenze des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l des Umsatzsteuergesetzes (UStG) in der im Jahr 2020 geltenden Fassung (jetzt: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStG) einzubeziehen, wenn die Gegenleistung aus dem Persönlichen Budget (§ 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) bestritten wird. 2. Eine Leistung ist jedoch in die Berechnung der Sozialgrenze des § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG in der im Jahr 2020 geltenden Fassung (jetzt: § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. n UStGUrteil des Bundesfinanzhofs vom 19.12.2024 – V R 1/22mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerabzug, rückwirkend... / 4 Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs

Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) gilt Folgendes: Das Recht auf Vorsteuerabzug entsteht, wenn der Anspruch auf die abziehbare Steuer entsteht.[1] Dies ist der Fall, sobald die Lieferung des Gegenstandes bewirkt oder die Dienstleistung erbracht ist. Der EuGH lässt aus diesem Grund eine Rechnungsberichtigung mit Wirkung für die Vergangenheit zu.[2] Mitgl...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerabzug, rückwirkend... / 3 Rückwirkende Sicherung des Vorsteuerabzugs durch Rechnungsberichtigung

Ein Unternehmer kann nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind (Eingangsleistungen) als Vorsteuerbetrag abziehen. Der Vorsteuerabzug setzt voraus, dass die Leistung erbracht wurde und der Unternehmer eine nach § 14 UStG ausgestellt...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Vorsteuerabzug, rückwirkend... / 3.2 Abzugszeitpunkt im Zeitpunkt der Berichtigung

Ein Unternehmer kann die Umsatzsteuer, die ihm von einem anderen Unternehmen für Lieferungen und sonstige Leistungen in Rechnung gestellt wird, als Vorsteuer abziehen. Der Vorsteuerabzug setzt allerdings voraus, dass der Unternehmer eine Rechnung besitzt, die alle in § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben enthält. Sind in einer Rechnung nicht alle Angaben enthalten, kann die R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Zusammenhang mit anderen Steuerbefreiungen, Optionsmöglichkeit, Vorsteuerabzug

Rz. 19 Liegen für die Lieferungen durch einen in § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG genannten Unternehmer auch die Voraussetzungen einer Ausfuhrlieferung[1] bzw. einer innergemeinschaftlichen Lieferung[2] vor (z. B. ein Blinder liefert eine Ware ins Drittlandsgebiet oder ins übrige Gemeinschaftsgebiet), hat die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG Vorrang.[3] Gleiches gilt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 15 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf Art. 371 i. V. m. Anh. X Teil B Nr. 5 MwStSystRL .[1] Danach dürfen die Mitgliedstaaten für eine – bislang noch nicht begrenzte – Übergangszeit weiterhin von der Steuer befreien: "Umsätze, die von Blinden oder Blindenwerkstätten bewirkt werden, wenn ihre Befreiung von der Steuer keine erheblichen Wettbewerbsverzerrungen verursacht". Der Begri...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Begünstigte Unternehmer

Rz. 23 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG knüpft im Wesentlichen an persönliche Voraussetzungen des Unternehmers an. Die Befreiung kann nur von Unternehmern in Anspruch genommen werden, die selbst blind sind. Begünstigt sind daher nur Einzelunternehmer (natürliche Personen). Für Körperschaften oder Personenvereinigungen kommt die Steuerbefreiung nicht in Betr...mehr

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Land- und Forstwirte / 2.1 Gesamtumsatz im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs von höchstens 600.000 EUR

Die genannten Durchschnittssätze des § 24 UStG [1] gelten nur für Umsätze, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs getätigt wurden. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gelten nach § 24 Abs. 2 UStG die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, der Wein-, Garten-, Obst- und Gemüsebau, die Baumschulen, alle Betriebe, die Pflanzen und Pflanzenteile mit Hilf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 19 UStG beruht auf sozialpolitischen Erwägungen. Zweck der Vorschrift ist es, blinde Menschen und Blindenwerkstätten wirtschaftlich zu fördern. Die Steuerbefreiung ist historisch begründet. Letztlich geht sie auf eine Entschließung des Reichstags von 1922 zurück und hat rein soziale Zwecke. Die durch Blindheit verursachte wirtschaftliche Benachteiligung blinder...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / d) Was wollte der EuGH sagen?

Vorsicht bei Verallgemeinerungen: Das Problem ist, dass das "Zusatzargument", das der EuGH bemühte, leicht missverstanden werden kann (auch hier gilt, wie so oft, "weniger ist mehr"). Man muss daher, wie immer bei EuGH-Urteilen, auf den konkreten Fall schauen, um herauszufiltern, was gemeint sein kann. Aussage zu alternativem Sachverhalt: Es ging dem EuGH darum, zusätzlich ("...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / aa) Unternehmen und unternehmensfremde Zwecke

Bereits mehrfach entschieden: Mit der Frage, ob mit nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten unternehmensfremde Zwecke verfolgt werden, hat sich der EuGH in den letzten 15 Jahren bereits mehrfach beschäftigt.[43] Hierbei hat er festgestellt, dass nichtwirtschaftliche Tätigkeiten keine steuerbaren Umsätze i.S.d. Art. 2 MwStSystRL darstellen. Sie fallen daher nicht in den Anwendungsb...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / c) Keine abweichenden Feststellungen durch "Zusatzbegründung"

Keine generelle Aussage des EuGH zur Entgeltlichkeit von "Innenleistungen": Lediglich der Vollständigkeit halber hat der EuGH (man mag vielleicht ergänzen "leider") darauf hingewiesen, dass Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL nur die "unentgeltlichen" Umsätze, betreffe. Dass die "Innenleistungen", die für den Bereich der hoheitlichen Tätigkeiten erbracht wurden (also für ein...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / b) Zweite Vorlagefrage

Frage nach unentgeltlicher Wertabgabe: Die zweite Frage, die der V. Senat dem EuGH vorlegte, betraf den eigentlichen Streitpunkt im Revisionsverfahren. Es ging darum, ob "Dienstleistungen", die ein (Betriebs-)Teil eines Steuerpflichtigen (hier U als Teil des Organkreises der S) für einen anderen (Betriebs-)Teil erbringt,[10] in dem hoheitliche Tätigkeiten ausgeführt werden, ...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Keine Tätigkeiten für unternehmensfremde Zwecke

Verweis auf Antwort des EuGH auf die Vorlagefrage: Zur Begründung verwies der BFH zunächst auf die Ausführungen des EuGH im Urteil vom 1.12.2022 (s. oben III.2.b.).[41] Feststellungen des EuGH: Hierin hatte der Gerichtshof ausgeführt, dass Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL die unentgeltlichen Dienstleistungen erfasse, die zu unternehmensfremden Zwecken erbracht würden. Aber...mehr

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Keine Besteuerung unternehm... / a) Erste Vorlagefrage

Frage nach Unionsrechtskonformität des Konzepts des "Organträgers": Zunächst fragte er den EuGH, ob die deutsche Organschaft, in der die Untergesellschaften für mehrwertsteuerliche Zwecke in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert werden, der dann für die steuerlichen Belange dieser "Mehrwertsteuergruppe" zuständig ist, insoweit mit dem Unionsrecht vereinbar sei. "Ansc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / aa) EuGH

Keine Entnahmebesteuerung bei Verwendung für nichtwirtschaftliche Zwecke: Der EuGH hatte (wie vorstehend dargestellt; vgl. IV.2.) klargestellt, dass keine Umsätze i.S.d. Art. 26 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL vorlägen, wenn "Innenleistungen" an einen Bereich erbracht würden, in dem nichtwirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt würden.[60] "Außerdem" keine Entnahmebesteuerung bei ent...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / cc) Keine Entnahmebesteuerung, sondern Versagung Vorsteuerabzug und "§ 15a-Korrektur"

Keine Besteuerung gem. Art. 26 MwStSystRL: Rechtsfolge ist, dass Leistungen eines (Betriebs-)Teils der Organschaft an einen anderen (Betriebs-)Teil, in dem nichtwirtschaftliche Aktivitäten ausgeübt werden (oder ganz generell solche "Innenleistungen" eines Steuerpflichtigen), nicht gem. Art. 26 Abs. 1 MwStSystRL zu besteuern sind. Die zugewendeten Vorteile bleiben im Unterneh...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Besteuerung unternehm... / b) Frage der unternehmensfremden Zwecke ist lt. EuGH geklärt

BFH lässt Ausgangsfrage offen: Die diesen Ausführungen zugrunde liegenden Gedanken sind recht komplex. Was man auf jeden Fall vorab sagen kann, ist, dass der BFH mit seiner Begründung die eigentliche Frage, derentwegen das Verfahren im Rahmen der Revision bei ihm anhängig gemacht wurde, letztendlich offen ließ. Das könnte man – nach, wie gesagt (s. oben I.), sechs Entscheidu...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / II. Chronologie der BMF-Schreiben ohne Eingang in den UStAE

Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025: Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung ...mehr