Fachbeiträge & Kommentare zu Mandat

Beitrag aus SGB Office Professional
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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 24

Die Kommission empfiehlt, Abgeordnete des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente in den Kreis der Pflichtversicherten in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Ausgangslage Abgeordnete erhalten eine Altersentschädigung, die sich in der Regel nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Parlament richtet. Es bestehen starke Unterschiede zwischen Bund und den einzeln... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.1 Steuerpflichtiger selbst

Zwar gilt auch für die Steuerpflichtigen der Verschuldensmaßstab der leichten Fahrlässigkeit. Gleichwohl ist dabei zu berücksichtigen, dass die Anforderungen an die zu beachtende Sorgfalt grundsätzlich subjektiv zu beurteilen sind. Maßstab ist demnach, ob der jeweilige Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten die im Verkehr erforderliche Sorgfal... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Wiedereinsetzung in den vor... / 2.3.2 Organisationsverschulden der Kanzlei

Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe müssen für eine zuverlässige Fristenkontrolle sorgen und die Organisation des Bürobetriebs so gestalten, dass Fristversäumnisse vermieden werden.[1] Ein bestimmtes Verfahren ist insoweit weder vorgeschrieben noch allgemein üblich. Auf welche Weise sichergestellt wird, dass die Einspruchsfrist gewahrt wird, steht dem Berufstr... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.2 Veräußerung eines Betriebs

Rz. 115 Eine Veräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Vermögensgrundlagen, die der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dienen, im Ganzen entgeltlich auf einen Dritten übertragen werden und die Tätigkeit des Stpfl. damit ihr Ende findet. Da eine weitere Nutzung des früheren Mandantenstamms aufgrund der persönlichen Beziehungen zu den Mandanten nahe liegt, muss der Verä... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Hilfeleistung in Steuersachen / 3.8.2 Unzulässige Beratungsfelder

Die Aufteilung eines Mandats in einen in die Beratungsbefugnisse des Lohnsteuerhilfevereins fallenden Teil und einen darüber hinausgehenden, von einem Steuerberater zu betreuenden Teil ist unzulässig.[1] Daran ist weiterhin festzuhalten, auch wenn Lohnsteuerhilfevereine nach § 56 Abs. 2 StBerG Bürogemeinschaften mit Steuerberatern bilden dürfen. Weiterhin sind Lohnsteuerhilfe... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abgeordnete

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Einzelfälle von A bis Z

Rz. 130 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Abgeordnete: Mitglieder der Parlamente sind in ihrer Eigenschaft als Mandatsträger keine ArbN (vgl § 22 Nr 4 EStG). Die Assistenten der Abgeordneten sind ArbN (> Abgeordnete Rz 14). Ergänzend > Rz 130 Parlamentarischer Geschäftsführer. Ableser von Messgeräten: Wer Messdaten für Strom/Gas/Wasser/Wärme/Kälte/Energie für einen Netzbetreiber, ei... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Arbeitnehmer-Pauschbetrag/ ... / 4.6 Abgeordnete

Eine Sonderregelung besteht für Abgeordnete des Deutschen Bundestags, deren Gesamtbezüge zu ca. 1/3 aus einer kostenfreien Pauschale[1] bestehen. Die unterschiedliche Höhe der Pauschbeträge für Arbeitnehmer und Bundestagsabgeordnete ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG vereinbar.[2] Die Ungleichbehandlung findet nach Auffassung des BVerfG ihre Rechtfertigung in der beso... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung zum HGB / 2.89 Prüfung des Jahresabschlusses

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Beitrag aus VerwalterPraxis
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Starkes Wachstum, überlastetes Personal

Immobilienverwaltungen wachsen deutlich stärker als der Mittelstand – aber 62 Prozent der Unternehmen sind personell überlastet und trennen sich immer öfter von unrentablen WEGs. Zentrale Ergebnisse aus dem VDIV-Branchenbarometer 2026 im Überblick. Die mehr als 1.000 Unternehmen, die sich an der Umfrage für das Branchenbarometer 2026 des Verbands der Immobilienverwalter Deuts... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.7 Änderung der Freistellung, Abberufung

Rz. 20 Die Freistellung erfolgt für die Amtsperiode des Betriebsrats. Die Notwendigkeit einer Änderung ist nur dann gegeben, wenn die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer sich so erheblich ändert, dass mehr oder weniger Betriebsratsmitglieder freizustellen sind, als geschehen ist. Das freigestellte Betriebsratsmitglied kann jederzeit erklären, dass es eine berufl... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Nach dem Wortlaut des Gesetzes erlischt bei einer Privatisierung, also bei einem Wechsel von einer öffentlich-rechtlichen in eine privat-rechtliche Organisationsform, das Amt des Personalrats mit dem Stichtag der Privatisierung. Praxis-Beispiel Das Land B beschließt, die bisher als Eigenbetrieb geführte Porzellanmanufaktur zukünftig als Aktiengesellschaft zu betreiben u... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Die Schwerbehindertenvertre... / 6 Gesamtschwerbehindertenvertretung

Ebenso wie für mehrere Betriebe eines Unternehmens ein Gesamtbetriebsrat errichtet wird, so wählen die Schwerbehindertenvertretungen der einzelnen Betriebe als Verhandlungspartner für die Unternehmensleitung eine Gesamtschwerbehindertenvertretung (Gesamt-SBV[1]). Abweichend von den für einen GBR geltenden betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen gelten folgende Besonderheite... mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2025

Seifert, Investitions-Booster und Abschreibungsänderungen Überblick und erste Praxishinweise, NWB 2025, 2248. Ullmann/Winter, Die Rückerwerbschaukel – Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto durch Erwerb eigener Anteile, DStR 2025, 2697; Tonn, Erwerb einer Immobilie: Verkäuferdarlehen als attraktives Gestaltungsmittel nutzen, GStB 2025, 437; Mayer/Dorn/Stein, Leistung... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.9 § 52 AO (Gemeinnützige Zwecke)

• 2022 Ideologie und Gemeinnützigkeitsrecht / § 52 AO Im Rahmen des Gemeinnützigkeitsrechts finden in immer weitergehendem Umfang ideologische Aspekte Eingang. Dies betrifft z.B. den Klima- und Umweltschutz, die Gendertheorie oder die Covid-19-Problematik. Es stellt sich die Frage, ob dies mit dem Sinn und Zweck des Gemeinnützigkeitsrechts in Einklang steht. Dies dürfte zu ve... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.1 § 1 KStG (Unbeschränkte Steuerpflicht)

• 2021 Option zur Körperschaftsbesteuerung / § 1a KStG Nach § 1a Abs. 2 S. 2 KStG sind aufgrund der Option §§ 1 und 25 UmwStG entsprechend anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird die Auffassung vertreten, dass bei im Drittland ansässigen Gesellschaftern ein Formwechsel zu steuerlichen Buch- oder Zwischenwerten im Hinblick auf die fehlenden persönlichen Anwendungsvoraussetzung... mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Literaturauswertung EStG/KS... / 3.14 § 27 KStG (Nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen)

• 2022 Einlagenrückgewähr durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften / BMF v. 21.4.2022, BStBl I 2022, 647 / § 27 KStG Auch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften haben die Möglichkeit der steuerneutralen Einlagenrückgewähr (BMF v. 21.4.2022, BStBl I 2022, 647). Insoweit bestehen, trotz des genannten BMF-Schreibens, nach wie vor Unsicherheiten. Wird die Beteiligung an einer Drittst... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Beschlussanfechtungsverfahren / 1.1.3 Honorarvereinbarung mit Rechtsanwalt

Allgemein sind Rechtsanwälte nicht verpflichtet, ihre Gebühren nach der Gebührenverordnung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zu berechnen. Gängige Praxis ist vielmehr die Vereinbarung von bestimmten Honorarsätzen, insbesondere Stundenhonoraren. Dies ist grundsätzlich unbedenklich und auch im Sinne des Gesetzgebers. Auftraggeber werden vor überhöhten Gebührenvereinbar... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2.4.3 Vertreterverschulden

Rz. 40 Nach § 152 Abs. 1 S. 3 AO steht das Verschulden des gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen dem eigenen Verschulden des Stpfl. gleich.[1] Der Stpfl. muss sich dessen Verschulden zurechnen lassen. Hierbei besteht im Gegensatz zu anderen Regelungen in der AO keine Exkulpationsmöglichkeit.[2] Zusammen veranlagte Ehegatten (s. auch Rz. 37) haben sich beide d... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / f) Interessenkollisionen im erbrechtlichen Mandat

Rz. 82 Besonders das erbrechtliche Mandat ist für eine Interessenkollision im Hinblick auf die Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments bzw. Ehegattenerbvertrags, der Vertretung von Miterben oder der Vertretung mehrerer Pflichtteilsberechtigter anfällig. Bei der Vertretung von mehreren Miterben oder Pflichtteilsberechtigter, die das gemei... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / IV. Abgeltungsbereich nach dem RVG bei mehreren Auftraggebern im erbrechtlichen Mandat

Rz. 136 Insbesondere im erbrechtlichen Mandat stellt sich in der Praxis häufig die Frage, ob bei mehreren Auftraggebern die anwaltliche Tätigkeit dieselbe Angelegenheit umfasst. Der Rechtsanwalt wird in vielen Fällen mit der Geltendmachung von Ansprüchen mehrerer Mandanten (Eheleuten, Miterben einer Erbengemeinschaft, Vermächtnisnehmern oder mehreren Pflichtteilsberechtigten... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbrechtlichen Mandat bei außergerichtlicher Tätigkeit

A. Gebührentatbestände I. Beratungsgebühr Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusa... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbrechtlichen Mandat bei gerichtlicher Tätigkeit

A. Kostenrechtsänderungsgesetze I. Einleitung Rz. 1 Zum 1.6.2025 ist das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderung (KostBRÄG 2025) in Kraft getreten. Nach etwas mehr als vier Jahren seit dem Inkrafttreten des KostRÄG 2021 hat der Gesetzgeber erneut die anwaltlichen Gebühren angehoben, um den stark gestiegenen Kosten der Rechtsanwälte für ihren Kanzleibetrieb gerecht zu werd... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichkeiten im erbrechtlichen Mandat

A. Einführung Rz. 1 Hat der Rechtsanwalt für Erbrecht die schwierige Hürde der möglichen Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 BRAO überwunden, stellt sich für ihn und den Mandanten die wohl wichtigste Frage ihrer Zusammenarbeit – die nach der Vergütung des Rechtsanwalts. Rz. 2 Auch hier werden häufig zwei gegenläufige Interessen aufeinandertreffen. Auf der einen Seite muss de... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / III. Terminsgebühr im außergerichtlichen Mandat?

Rz. 56 Soweit eine Besprechung zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung stattfindet, entsteht die Terminsgebühr entsprechend der Vorbem. 3 Abs. 3 RVG. Hiernach entsteht die Gebühr für außergerichtliche Termine und Besprechungen für mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / aa) Ablehnung, Beendigung und Kündigung des Mandats

Rz. 58 Liegt eine Interessenkollision bereits bei der Annahme des Mandats vor, besteht für den Rechtsanwalt aus der Kehrseite des Tätigkeitsverbots von §§ 43a Abs. 4, 45 und 46 BRAO bzw. § 3 Abs. 4 BORA das Gebot, kein Mandat anzunehmen, dessen Wahrnehmung einen Verstoß gegen diese Normen begründen würde.[133] Entsprechend muss bei einer Interessenkollision die Ablehnung des... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / B. Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im erbrechtlichen Mandat

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat den Begriff des gebührenrechtlichen Gegenstandes nicht näher bestimmt. Maßgeblich ist allein der sachliche Gehalt dieser Tätigkeit ungeachtet der jeweiligen Person, für die der Anwalt tätig wird.[1] Dies folgt aus der gesetzlichen Vorgabe in Nr. 1008 Abs. 1 VV RVG, wonach ein Gegenstand trotz Mehrzahl und Verschiedenheit der Mandanten derselbe sein ... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Betragsrahmengebühr

Rz. 6 Die Betragsrahmengebühren sind infolge des Kostenrechtsänderungsgesetzes in Straf- und Bußgeldsachen linear um 9 % erhöht worden. Beispielsweise ist der Gebührenrahmen der Grundgebühr für den Wahlanwalt von 44 bis 396 EUR auf 48 bis 432,00 EUR erhöht worden. Die Betragsrahmengebühren im sozialrechtlichen Mandat haben sich ebenfalls linear um 9 % erhöht. mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Allgemeines

Rz. 181 Der Anwalt wird bei Annahme eines Mandates klären, ob der Mandant über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und, im positiven Falle, ob für das konkrete Mandat Kostendeckung erreicht werden kann.[198] Um beantworten zu können, in welchem Umfang Leistungen des Anwalts durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, wird der Anwalt die konkret vom Rechtsschutzvers... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / J. Durchsetzung der Gebührenansprüche

I. Gebührenansprüche gegenüber Mandanten Rz. 176 Entspringt die vom Mandanten geschuldete, aber nicht bezahlte Vergütung einer gerichtlichen Tätigkeit, so geht eine grundsätzlich mögliche Kostenfestsetzung gegen die eigene Partei der Vergütungsklage stets vor.[189] Damit fehlt der Vergütungsklage in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis, da die Kostenfestsetzung eine schnellere... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / B. Erkenntnisverfahren (1. Instanz)

I. Verfahrensgebühr Rz. 27 Die Vergütung des bestellten Rechtsanwalts richtet sich nach Nr. 3100 VV RVG. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, die der Rechtsanwalt nach Erteilung des Auftrags ausübt. In der Regel beginnt dies mit der Entgegennahme der Information durch den Mandanten. In jedem Fall hat der Anwalt die Gebührenhöhe von 1,3 verdient bei folgenden T... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / C. Berufungsverfahren

I. Verfahrensgebühr Rz. 49 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt Gebühren nach Nr. 3200 ff. VV RVG. Es entsteht mindestens eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,1 nach Nr. 3201 VV RVG. Diese Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Informationen.[44] Mit Einlegung der Berufung bzw. Begründung des Rechtsmittels entsteht die volle Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6 nach N... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / D. Erbrechtliche Besonderheiten

I. Ausschlagung Rz. 52 Im Vorfeld zu einem Prozess kann es zu Fällen kommen, in denen der Anwalt um Überprüfung gebeten wird, ob die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann oder es wenigstens eine Haftungsbeschränkung gebe. Kommt er zu dem Ergebnis, dass die Erbschaft noch ausgeschlagen werden kann, stellt sich die Frage nach der Bestimmung des Gegenstandswerts. Bei der Aussc... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / B. Abrechnung bei der Testamentserrichtung

I. Abgrenzung Geschäftstätigkeit und Beratung Rz. 38 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefass... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / D. Die Erbengemeinschaft

I. Vertretung Rz. 50 Bei dem häufig auftretenden Mandat, den Auftraggeber als Miterben bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu vertreten und einen Auseinandersetzungsvertrag zu entwerfen oder den/die Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages zu vertreten, sind die üblichen Tätigkeiten: mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / II. Geschäftsgebühr

1. Höhe der Geschäftsgebühr Rz. 5 Der Rechtsanwalt erhält für die außergerichtliche Tätigkeit eine Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG. Das "Betreiben eines Geschäfts" für den Mandanten durch den Rechtsanwalt liegt immer dann vor, wenn der Rechtsanwalt nach außen hin tätig wird. Die Höhe der Geschäftsgebühr ist geregelt in Nr. 2300 VV RVG und liegt zwischen 0,5 und 2,5. Dort... mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / V. Durchsetzung der Vergütung

1. Außergerichtliche Durchsetzung Rz. 105 Vor einer unter Umständen zeit- und kostenintensiven gerichtlichen Geltendmachung seiner Gebühren sollte der Testamentsvollstrecker regelmäßig den Versuch einer außergerichtlichen Durchsetzung seines Vergütungsanspruchs unternehmen. Dieses ist schon deshalb erforderlich, um die Gefahr einer Belastung mit den vollen Prozesskosten nach ... mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / A. Kostenrechtsänderungsgesetze

I. Einleitung Rz. 1 Zum 1.6.2025 ist das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderung (KostBRÄG 2025) in Kraft getreten. Nach etwas mehr als vier Jahren seit dem Inkrafttreten des KostRÄG 2021 hat der Gesetzgeber erneut die anwaltlichen Gebühren angehoben, um den stark gestiegenen Kosten der Rechtsanwälte für ihren Kanzleibetrieb gerecht zu werden. Damit die Anwaltschaft ihre... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / C. Annahme und Ablehnung des erbrechtlichen Mandats

I. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit Rz. 4 Der Rechtsanwalt ist bei der Annahme oder Ablehnung eines erbrechtlichen Mandats unter Berücksichtigung der Privatautonomie und den Einschränkungen der §§ 48–49a BRAO frei. Ein Kontrahierungszwang besteht für ihn nicht.[5] Welcher Inhalt dem Anwaltsvertrag bei der Annahme des Mandats zugrunde liegt, hängt von der konkret getroffenen... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / A. Einführung

Rz. 1 Hat der Rechtsanwalt für Erbrecht die schwierige Hürde der möglichen Interessenkollision nach § 43a Abs. 4 BRAO überwunden, stellt sich für ihn und den Mandanten die wohl wichtigste Frage ihrer Zusammenarbeit – die nach der Vergütung des Rechtsanwalts. Rz. 2 Auch hier werden häufig zwei gegenläufige Interessen aufeinandertreffen. Auf der einen Seite muss der Rechtsanwal... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / D. Haftungsbeschränkung

Rz. 146 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. So birgt allein bereits die große Anzahl der durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Bearbeitung zu beachtenden Gestaltungs- und Verjährungsfristen, wie auch s... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Sittenwidrigkeit nach den besonderen Umständen des Zustandekommens der Vergütungsvereinbarung

Rz. 56 Eine Vergütungsvereinbarung ist nach den Umständen des Zustandekommens in den Fällen nach § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, in denen der Rechtsanwalt eine Zwangslage für den Mandanten geschaffen oder ausgenutzt hat.[98] Als Zwangslage kann die Verhaftung des Mandanten an das Mandat oder das unmittelbare Bevorstehen eines Hauptverhandlungstermins angesehen werden.[99] Ein... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / E. Zusammenfassung

Rz. 151 Neben der Prüfung einer Interessenkollision bei der Mandatsannahme muss der Rechtsanwalt für Erbrecht sich über die Vergütung seiner anwaltlichen Tätigkeiten Gedanken machen. Eine sorgfältige und umfassende Prüfung der verschiedenen Vergütungsmöglichkeiten bei der Mandatsannahme können beim Mandatsende einen für den Mandanten und den Rechtsanwalt erfolgreichen Abschl... mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrechtlichen Mandats

A. Einführung Rz. 1 Der im Erbrecht tätige Anwalt darf, wie jeder Anwalt, nicht gegen geltendes Recht verstoßen und damit seinen Gebührenanspruch gefährden. Gerade in erbrechtlichen Fallgestaltungen, die zum Teil einen Zeitraum von mehreren Jahren in Anspruch nehmen, sich dynamisch entwickeln können, so dass durch die Änderung der Interessen des Mandanten plötzlich Interessen... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / II. Arten der Vergütungsvereinbarung

Rz. 82 Unter Einhaltung der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Vergütungsvereinbarung besteht für den Rechtsanwalt für Erbrecht die Möglichkeit ein Pauschal-, Zeit- oder Gegenstandshonorar sowie eine Kombination von Pauschal- und Zeithonorar mit dem Mandanten abzuschließen. Welche Honorarvereinbarung im Einzelfall der Vorrang bei der Beratung oder der Vertretung im erbrechtlich... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 2. Zeithonorar

Rz. 89 Die Gebührenabrechnung auf der Grundlage einer Zeitvereinbarung ist mittlerweile in der Praxis üblich.[183] Im erbrechtlichen Mandat wird die Zeitvereinbarung bevorzugt, weil sie den angemessenen Ausgleich zwischen Arbeitsaufwand und der Höhe der Vergütung des Rechtsanwalts darstellt. Speziell im Bereich der beratenden Tätigkeit kann durch die Anknüpfung an den Umfang... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Form der Berechnung

Rz. 141 Schließlich muss der Rechtsanwalt die Form der Berechnung nach § 10 RVG wahren (vgl. auch § 4 Rdn 72 ff.). Zitat (1) Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform. (2) In der Berechnung sind die Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vo... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 83 Zunächst kann der Rechtsanwalt für Erbrecht mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insge... mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Die Angemessenheit der Vergütungsvereinbarung

Rz. 64 Konnte in einem ersten Schritt die Sittenwidrigkeit der Vergütungsvereinbarung nach § 138 BGB nicht festgestellt werden, muss in einem zweiten Schritt gefragt werden, ob eine unter Umständen unangemessen hoch vereinbarte Vergütung nach § 3a Abs. 3 RVG herabgesetzt werden muss. Nach § 3a Abs. 3 S. 1 RVG kann eine unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ... mehr